Autor Thema: Falschparkerproblematik (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 89152 mal)

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moszkva tér

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Parkpickerl im 18. -> weniger Parkplatznachfrage -> weniger Falschparker. So einfach wäre das.

Allerdings gab es auch schon vor dem Parkpickerl deutlich weniger Meldungen über Falschparker im 16. und 17., wo die Linien 2 und 9 teilweise auch durch enge Gasserln (Neulerchenfelder Straße, Taubergasse, Rosensteingasse) fahren. Es muss also auch an etwas anderem liegen.

HLS

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Parkpickerl im 18. -> weniger Parkplatznachfrage -> weniger Falschparker. So einfach wäre das.

Allerdings gab es auch schon vor dem Parkpickerl deutlich weniger Meldungen über Falschparker im 16. und 17., wo die Linien 2 und 9 teilweise auch durch enge Gasserln (Neulerchenfelder Straße, Taubergasse, Rosensteingasse) fahren. Es muss also auch an etwas anderem liegen.
Und an was liegt es entlang des 60ers, im speziellen im 23.Bez?
Es hat sich nur ein wenig entspannt, weil man bei den Ulfen jetzt Flachblinker hat, alle anderen die jetzt falsch stehen hätten damals extrem falsch gestanden. Wenn ich was zu sagen hätte, dann würde jeder potentiell Falschparker gefährdete Bezirk, ein Abschleppwagen haben oder es wie Berlin machen, diese Aufgaben an alle Abschleppunternehmen in Wien übergeben. Sie haben dann, nach erfolgter Meldung, 15min Zeit beim Fahrzeug zu sein und es zu entfernen und dann es umzuparken, so brauchen sie nicht auf einen Abstellplatz fahren, sondern können immer in der näheren Umgebung bleiben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

moszkva tér

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Wenn ich was zu sagen hätte, dann würde jeder potentiell Falschparker gefährdete Bezirk, ein Abschleppwagen haben oder es wie Berlin machen, diese Aufgaben an alle Abschleppunternehmen in Wien übergeben. Sie haben dann, nach erfolgter Meldung, 15min Zeit beim Fahrzeug zu sein und es zu entfernen und dann es umzuparken, so brauchen sie nicht auf einen Abstellplatz fahren, sondern können immer in der näheren Umgebung bleiben.
Gerade das Abschleppen funktioniert in Wien eh wunderbar. Nachdem die Polizei einen Abschleppwagen anfordert, dauert es ohnehin maximal 20 Minuten, bis abgeschleppt wird. Das Problem ist eher, bis sich ein Polizist aus der Amtsstube herausbewegt, um den Falschparker zu begutachten, ihn für abschleppwürdig zu befinden und dann den Wagen anzufordern. Die Geschichte kenne ich von einem Freund, der im 7. gewohnt hat, wo regelmäßig die Einfahrt blockiert war. Vielleicht ist man aber bei der Straßenbahn mehr auf Zack als bei privaten Hauseinfahrten.

Das Problem ist sicher auch: Wenn es sich dann schon staut, weil mehrere Züge plus Autos angestellt sind, kann leider auch der Abschleppwagen nur schwer zufahren. Ich weiß, 1001 Ausreden.

95B

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Vielleicht ist man aber bei der Straßenbahn mehr auf Zack als bei privaten Hauseinfahrten.
Bei der Straßenbahn rückt meistens die Feuerwehr aus. Probleme können sich allerdings ergeben, wenn die Polizei der Meinung ist, dass der Pkw nicht falsch parkt, obwohl (!) die Straßenbahn nicht vorbeikommt. Das ist zwar eine absolute Ausnahme, aber bereits passiert.
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moszkva tér

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Probleme können sich allerdings ergeben, wenn die Polizei der Meinung ist, dass der Pkw nicht falsch parkt, obwohl (!) die Straßenbahn nicht vorbeikommt. Das ist zwar eine absolute Ausnahme, aber bereits passiert.
Wie kann das vorkommen?

Ich könnte mir vorstellen, dass das passiert, wenn die Parkspuren schlecht abmarkiert sind. D.h. Fahrzeug steht innerhalb der Markierungen (=legal), doch die Straßenbahn kommt trotzdem nicht vorbei.
Ich denke, wenn ich als Autofahrer innerhalb der Markierungen parke, kann ich darauf vertrauen, dass ich gut stehe. Denn der Anbringer (die Behörde) sagt durch die Markierungen: Da ist es ok. Somit dürfte ich eigentlich nicht bestraft werden.

haidi

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Allerdings gab es auch schon vor dem Parkpickerl deutlich weniger Meldungen über Falschparker im 16. und 17., wo die Linien 2 und 9 teilweise auch durch enge Gasserln (Neulerchenfelder Straße, Taubergasse, Rosensteingasse) fahren. Es muss also auch an etwas anderem liegen.

Die Tauber- und Rosensteingasse habe ich nicht so eng in ERinnerung, dass ein etwas weiter vom Fahrbahnrand abgesteller PKW die Straßenbahn behindert.

Hannes
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captainmidnight

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Vielleicht ist man aber bei der Straßenbahn mehr auf Zack als bei privaten Hauseinfahrten.
Bei der Straßenbahn rückt meistens die Feuerwehr aus. Probleme können sich allerdings ergeben, wenn die Polizei der Meinung ist, dass der Pkw nicht falsch parkt, obwohl (!) die Straßenbahn nicht vorbeikommt. Das ist zwar eine absolute Ausnahme, aber bereits passiert.

Dies ist mir vor zig Jahren im Bereich Herbeckstrasse / Scheibenberggasse passiert. (Dort wo das "S" ist) KFZ zu nahe an den Schienen - Angefunkt - Polizei als erstes vorort. Die meinten dann "Des geht si scho aus". Ich verneinte, weigerte mich weiterzufahren und forderte die betriebseigene Funkstreife an. Unsere Leute haben dann den - vermutlich "frisch gflachten" - grünberockten Freunden erklärt, dass sich das KFZ im Lichtraumprofil befand.
Vorne wäre es ich ja ausgegangen, aber mit dem "Popo" vom Beiwagen hätte ich dem PKW "eine verpasst". Soviel zu Anweisungen von Exekutiv-Organen... In letzter Instanz entscheidet immer noch der Fahrer, ob er fährt oder nicht - zumindest war es in den 90ern so...

E2

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Probleme können sich allerdings ergeben, wenn die Polizei der Meinung ist, dass der Pkw nicht falsch parkt, obwohl (!) die Straßenbahn nicht vorbeikommt. Das ist zwar eine absolute Ausnahme, aber bereits passiert.
Wie kann das vorkommen?

Ich könnte mir vorstellen, dass das passiert, wenn die Parkspuren schlecht abmarkiert sind. D.h. Fahrzeug steht innerhalb der Markierungen (=legal), doch die Straßenbahn kommt trotzdem nicht vorbei.
Ich denke, wenn ich als Autofahrer innerhalb der Markierungen parke, kann ich darauf vertrauen, dass ich gut stehe. Denn der Anbringer (die Behörde) sagt durch die Markierungen: Da ist es ok. Somit dürfte ich eigentlich nicht bestraft werden.

Sanettystraße - in dem Bereich. Ulf war seinerzeit neu, hat mehr Überhang. Dazumals kam es vor, dass Pozilisten die Abschleppung verweigerten. Mit Recht. Es kann nicht angehen, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird, ohne dass ein Akutgrund da ist, wenn es ordnungsgemäß (in dem Fall tatsächlich innerhalb der Bodenmarkierungen) abgestellt ist.

Zitat
Das Problem ist eher, bis sich ein Polizist aus der Amtsstube herausbewegt,...

Falsch. Das Problem ist eher, bis sich ein Polizist in der Amtsstube befindet, so dass er sich herausbewegen kann...

Abgesehen davon, Falschparker haben bei weitem nicht die Priorität gegenüber Strafrechtsamtshandlungen....

haidi

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Sanettystraße - in dem Bereich. Ulf war seinerzeit neu, hat mehr Überhang. Dazumals kam es vor, dass Pozilisten die Abschleppung verweigerten. Mit Recht. Es kann nicht angehen, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird, ohne dass ein Akutgrund da ist, wenn es ordnungsgemäß (in dem Fall tatsächlich innerhalb der Bodenmarkierungen) abgestellt ist.

Und was hat man dann gemacht? Ein Umsetzen auf Staats- oder WL-Kosten?
Zitat
Abgesehen davon, Falschparker haben bei weitem nicht die Priorität gegenüber Strafrechtsamtshandlungen....

Auch deswegen bin ich für eine eigene Verkehrspolizei.

Hannes

Edit: Quoting repariert
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Linie 41

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Da hilft einfach nur ein verkürztes Verfahren, sodaß man mit weniger Amtsschritten auskommt. Bspw. WL lassen Abschleppen, wenn das Kfz stört und müssen bei Falschabschleppungen eben die Auslagen des Autofahrers zahlen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

95B

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Da hilft einfach nur ein verkürztes Verfahren, sodaß man mit weniger Amtsschritten auskommt. Bspw. WL lassen Abschleppen, wenn das Kfz stört und müssen bei Falschabschleppungen eben die Auslagen des Autofahrers zahlen.
Ich würde meinen, dass das im Rahmen der geltenden Gesetzeslage nicht möglich ist.
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E2

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Und was hat man dann gemacht? Ein Umsetzen auf Staats- oder WL-Kosten?

Soweit mir bekannt wurde der Wagen von der Feuerwehr auf die Seite "geschupft". Wer die Kosten tragen musste ist mir nicht bekannt, ich nehm mal an, es war eine "österreichische" Lösung. Sprich, mir hams gmacht, passt scho, ka Rechnung.

Zitat
Abgesehen davon, Falschparker haben bei weitem nicht die Priorität gegenüber Strafrechtsamtshandlungen....
Zitat
Auch deswegen bin ich für eine eigene Verkehrspolizei.

Aber nicht die Heinis von der Gemeinde, die Haben das Recht "erfunden" (z. B. Abschleppen oder Anzeigen in der 5 m Grenze, bei 4,90 m. Die rennen mitn Maßband rum. Witzlos. Ansonsten bin ich bei dir.

Da hilft einfach nur ein verkürztes Verfahren, sodaß man mit weniger Amtsschritten auskommt. Bspw. WL lassen Abschleppen, wenn das Kfz stört und müssen bei Falschabschleppungen eben die Auslagen des Autofahrers zahlen.
Ich würde meinen, dass das im Rahmen der geltenden Gesetzeslage nicht möglich ist.

WL lassen abschleppen. Soferne es ein Eisenbahnaufsichtsorgan ist. War es rechtswidrig, habens eh Probleme.

Im Prinzip wärs ganz einfach, sich widersprechende Verwaltungsvorschriften beseitigen (siehe oben: Bodenmarkierungen fürs Parken werden 100% eingehalten, trotzdem wird durch das parkende Fahrzeug die Straßenbahn behindert. Straßenbahn darf ich nicht behindern, aber innerhalb der Markierungen darf ich "UNGESTRAFT" parken. Oiso wos jetzt.

95B

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Im Prinzip wärs ganz einfach, sich widersprechende Verwaltungsvorschriften beseitigen (siehe oben: Bodenmarkierungen fürs Parken werden 100% eingehalten, trotzdem wird durch das parkende Fahrzeug die Straßenbahn behindert. Straßenbahn darf ich nicht behindern, aber innerhalb der Markierungen darf ich "UNGESTRAFT" parken. Oiso wos jetzt.
Wenn ein innerhalb der Bodenmarkierungen abgestelltes Fahrzeug die Straßenbahn behindert, sind die Bodenmarkierungen fehlerhaft angebracht. Ergo liegt ein Kundmachungsmangel vor und die Bodenmarkierungen sind ungültig. ;)

Außerdem gibt es in der StVO kein "Lichtraumprofil". Man kann den Pkw-Lenker zwar nach dem Eisenbahngesetz anzeigen, aber das Eisenbahngesetz gibt wiederum keine Handhabe zum Abschleppen... 8)
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hema

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Es kann nicht angehen, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird, ohne dass ein Akutgrund da ist, wenn es ordnungsgemäß (in dem Fall tatsächlich innerhalb der Bodenmarkierungen) abgestellt ist.
Außerdem gibt es in der StVO kein "Lichtraumprofil". Man kann den Pkw-Lenker zwar nach dem Eisenbahngesetz anzeigen, aber das Eisenbahngesetz gibt wiederum keine Handhabe zum Abschleppen... 8)
Das ist nicht richtig, der Verstoß (Straßenbahn kommt nicht sicher vorbei) erfolgt gegen § 18.(1) der StrabVO und hat mit eventuell am Boden vorhandenen Linien gar nichts zu tun. Die Abschleppung/Beseitigung wird gemäß § 89.(3) der StVO, dazu braucht ein Eisenbahnunternehmen (eigentlich) gar keine Polizei.

Die im Bereich von vorgesehenen Abstellbereichen angebrachten Bodenmarkierungen, gern als "Parkraumumrandung" aufgefasst, haben rechtlich nur die Bedeutung die vorgesehene und in solchen Fällen strikt einzuhaltende Parkordnung anzuzeigen (Längs-, Schräg oder Querparken). Sinnvollerweise sollten solche Linien wohl so verlaufen, dass es für Leute die sich brav daran halten, zu keinen Schwierigkeiten kommen kann.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E2

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Zitat
Wenn ein innerhalb der Bodenmarkierungen abgestelltes Fahrzeug die Straßenbahn behindert, sind die Bodenmarkierungen fehlerhaft angebracht. Ergo liegt ein Kundmachungsmangel vor und die Bodenmarkierungen sind ungültig.

Richtig, aber das kann dem gemeinen Lenkraddreher schon gar nicht vorgeworfen werden. Im Gegentum, wenn der das weiß, braucht er sich zu recht nicht daran halten.

Zitat
Das ist nicht richtig, der Verstoß (Straßenbahn kommt nicht sicher vorbei) erfolgt gegen § 18.(1) der StrabVO und hat mit eventuell am Boden vorhandenen Linien gar nichts zu tun.

Zitat
Bodenmarkierungen auf der Straße.

(1) Zur Sicherung, Leitung und Ordnung des fließenden und des ruhenden ! Verkehrs können auf der Straße Bodenmarkierungenangebracht werden; sie können als Längsmarkierungen, Quermarkierungen, Richtungspfeile, Schraffen, Schriftzeichen, Symbole u. dgl. ausgeführt werden.

Lex generalis - Lex specialis. Je Höher der Paragraf, desto mehr specialis. Ergo....


Zitat
(7) Vorheriges SuchergebnisBodenmarkierungen können dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend durch Beschichten der Fahrbahn, durch Aufbringen von Belägen, durch den Einbau von Kunst- oder Natursteinen oder von Formstücken, durch Aufbringen von Fahrstreifenbegrenzern u. dgl. dargestellt werden.

Und das ist jetzt die Crux mit der Sanettystraße gewesen, und sie ist es immer noch....