Autor Thema: Type KO  (Gelesen 9035 mal)

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Schaltkurbel

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Re: Type KO
« Antwort #15 am: 25. März 2021, 15:47:36 »
Da die KO und die GP die letzten Fahrzeuge mit Schleifringfahrschalter waren, wurden diese auch geschult. Sowohl Revisionsbedienstete, als auch Fahrer (für den Lastenverkehr) und der Aufsichtsdienst. Da die Anzahl der Schüler eher gering war, befand sich der Instruktor mit einem Fahrschüler auf der vorderen Plattform und die anderen Auszubildenden auf der hinteren Plattform. Diese Typenschulungen betrafen aber nur das Bedienen des Fahrschalters - das Wissen zum Betätigen der Ladefläche (sowohl bei den KO, als auch bei den ko), elektrisch und manuell, wurde von erfahrenen an die unerfahrenen Mitarbeiter weitergegeben.
Eine Schulfahrt für Betriebsfremde hat es mMn nicht gegeben.
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

Katana

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Re: Type KO
« Antwort #16 am: 25. März 2021, 19:35:21 »
Meines Wissens gibt es Schulfahrten für externe Personen ohne Fahrberechtigung generell nicht mehr.

Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

95B

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Re: Type KO
« Antwort #17 am: 25. März 2021, 20:19:40 »
Meines Wissens gibt es Schulfahrten für externe Personen ohne Fahrberechtigung generell nicht mehr.

Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

Wahrscheinlich, weil sie in der gleichen Konstellation wie richtige Schulfahrten stattfanden: Instruktor überwacht jemanden ohne Fahrberechtigung beim Steuern eines Zuges. Und ein bisserl wurde man ja auch vor Fahrtantritt eingeschult.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

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Re: Type KO
« Antwort #18 am: 26. März 2021, 04:33:49 »
Meines Wissens gibt es Schulfahrten für externe Personen ohne Fahrberechtigung generell nicht mehr.

Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

Wahrscheinlich, weil sie in der gleichen Konstellation wie richtige Schulfahrten stattfanden: Instruktor überwacht jemanden ohne Fahrberechtigung beim Steuern eines Zuges. Und ein bisserl wurde man ja auch vor Fahrtantritt eingeschult.

Ich denke, dass dies auch Versicherungstechnische Gründe hat. Denn ob andere Verkehrsteilnehmer auf das Zielschild achten, glaube ich eher weniger.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

denond

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Re: Type KO
« Antwort #19 am: 26. März 2021, 08:54:53 »
Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

Hat einen rechtlichen Hintergrund:
Durch diese Titulierung ist sowohl der Instruktor am Fahrzeug, die Person, die an der Kurbel steht und auch das Unternehmen selbst im Vorfallsfall ggü. dem Unfallgegner rechtlich, auch versicherungstechnisch ggü. dem Unfallgegner, abgedeckt.
'Die Fahrt erfolgte somit im Rahmen einer Ausbildung...'

Würde die Fahrt nicht unter dieser Titulierung erfolgen, würde das Unternehmen und der Instruktor am Fahrzeug im Vorfallsfall - egal in welcher Art - zur Gänze die Verantwortung ggü. dem Unfallgegner übernehmen müssen, da dadurch das Argument entsteht, daß sowohl das Unternehmen als auch der Instruktor wissentlich eine nicht ausgebildete, nicht für das Fahrzeug geprüfte und somit keine gültige Fahrberechtigung besitzende Person an die Schaltkurbel gelassen hat und somit eine grob fahrlässige Handlung in Form einer unberechtigten Inbetriebnahme des Triebwagens durch Dritte, durchgeführt haben.


Ferry

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Re: Type KO
« Antwort #20 am: 26. März 2021, 13:04:14 »
Schon lange keine neuen KO Bilder hier; also bitte eines von der 8er Strecke bei Michelbeuern mit einer reinen KO Garnitur!
Der Wagen ist  übringens im Mödlinger Stadtverkehrsmuseum zu besichtigen.

Sperrt das eigentlich - coronabedingt - vor dem Sommer noch auf? Falls ja, gibt es reguläre Besuchszeiten? Irgender hat mir einmal erzählt, eine Besichtigung ist - ebenso wie in Mariazell - nur gegen Voranmeldung möglich.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Katana

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Re: Type KO
« Antwort #21 am: 26. März 2021, 17:30:54 »
Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

Hat einen rechtlichen Hintergrund:
Durch diese Titulierung ist sowohl der Instruktor am Fahrzeug, die Person, die an der Kurbel steht und auch das Unternehmen selbst im Vorfallsfall ggü. dem Unfallgegner rechtlich, auch versicherungstechnisch ggü. dem Unfallgegner, abgedeckt.
'Die Fahrt erfolgte somit im Rahmen einer Ausbildung...'

Würde die Fahrt nicht unter dieser Titulierung erfolgen, würde das Unternehmen und der Instruktor am Fahrzeug im Vorfallsfall - egal in welcher Art - zur Gänze die Verantwortung ggü. dem Unfallgegner übernehmen müssen, da dadurch das Argument entsteht, daß sowohl das Unternehmen als auch der Instruktor wissentlich eine nicht ausgebildete, nicht für das Fahrzeug geprüfte und somit keine gültige Fahrberechtigung besitzende Person an die Schaltkurbel gelassen hat und somit eine grob fahrlässige Handlung in Form einer unberechtigten Inbetriebnahme des Triebwagens durch Dritte, durchgeführt haben.

Ok, danke.

Trotzdem würde ich, wenn ich als externer "Schüler" die Fahrt an der Kurbel unfallfrei hinter mich gebracht hätte, das nicht als erfolgreich absolvierte Schulung bezeichnen. Weil ich ja kein verwertbares Zeugnis hätte. Just my 2 cents.

Helga06

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Re: Type KO
« Antwort #22 am: 27. März 2021, 08:05:46 »
Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).

Hat einen rechtlichen Hintergrund:
Durch diese Titulierung ist sowohl der Instruktor am Fahrzeug, die Person, die an der Kurbel steht und auch das Unternehmen selbst im Vorfallsfall ggü. dem Unfallgegner rechtlich, auch versicherungstechnisch ggü. dem Unfallgegner, abgedeckt.
'Die Fahrt erfolgte somit im Rahmen einer Ausbildung...'

Würde die Fahrt nicht unter dieser Titulierung erfolgen, würde das Unternehmen und der Instruktor am Fahrzeug im Vorfallsfall - egal in welcher Art - zur Gänze die Verantwortung ggü. dem Unfallgegner übernehmen müssen, da dadurch das Argument entsteht, daß sowohl das Unternehmen als auch der Instruktor wissentlich eine nicht ausgebildete, nicht für das Fahrzeug geprüfte und somit keine gültige Fahrberechtigung besitzende Person an die Schaltkurbel gelassen hat und somit eine grob fahrlässige Handlung in Form einer unberechtigten Inbetriebnahme des Triebwagens durch Dritte, durchgeführt haben.

Ok, danke.

Trotzdem würde ich, wenn ich als externer "Schüler" die Fahrt an der Kurbel unfallfrei hinter mich gebracht hätte, das nicht als erfolgreich absolvierte Schulung bezeichnen. Weil ich ja kein verwertbares Zeugnis hätte. Just my 2 cents.
Du hast sicher recht, diese vor etwa 50 Jahren durchgeführten Schulfahrten fanden fast alle auf der Linie 80 statt. In der Schüttelstraße kaum Verkehr und ab der Schlachthausbrücke eigener Gleiskörper. Ausnahmen gab es nur mit dem N60, da sind wir am 60er gefahren. Später dann Schulfahrten auf Linie 11 bzw. mit "N" und "N1" auf der Stadtbahn. Auch wenn es kein verwertbares Zeugnis für diese Fahrten gab, war es doch für jeden Teilnehmer ein aufregendes und bleibendes Erlebnis. Persönlich würde ich mich trauen die Exoten wie Z und N60 jederzeit in Betrieb zu nehmen, allerdings nur am Versuchsgleis in der HW, denn das Bremsen mit diesen Fahrzeugen war doch etwas ungewöhnlich, hier müsste man sich erst wieder eingewöhnen. Resümee, aber schön war es doch.

Katana

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Re: Type KO
« Antwort #23 am: 29. März 2021, 18:30:19 »
Resümee, aber schön war es doch.
Das glaube ich dir gerne.