Mir ist sowieso rätselhaft, wieso man solche Fahrten als Schulfahrten bezeichnet (hat).
Hat einen rechtlichen Hintergrund:
Durch diese Titulierung ist sowohl der Instruktor am Fahrzeug, die Person, die an der Kurbel steht und auch das Unternehmen selbst im Vorfallsfall ggü. dem Unfallgegner rechtlich, auch versicherungstechnisch ggü. dem Unfallgegner, abgedeckt.
'Die Fahrt erfolgte somit im Rahmen einer Ausbildung...'
Würde die Fahrt nicht unter dieser Titulierung erfolgen, würde das Unternehmen und der Instruktor am Fahrzeug im Vorfallsfall - egal in welcher Art - zur Gänze die Verantwortung ggü. dem Unfallgegner übernehmen müssen, da dadurch das Argument entsteht, daß sowohl das Unternehmen als auch der Instruktor wissentlich eine nicht ausgebildete, nicht für das Fahrzeug geprüfte und somit keine gültige Fahrberechtigung besitzende Person an die Schaltkurbel gelassen hat und somit eine grob fahrlässige Handlung in Form einer unberechtigten Inbetriebnahme des Triebwagens durch Dritte, durchgeführt haben.