Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5328123 mal)

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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15885 am: 03. Juni 2021, 08:53:07 »
RüWa Fav hat nicht gehoben sondern die Feuerwehr

Betroffen war A1 70 der Linie 52; der Wagen musste von der Rüstwagenmannschaft aus FAV angehoben werden, um die Bergung der niedergestoßenen Person zu ermöglichen.

nord22
https://www.heute.at/s/jugendlicher-auf-mahue-von-bim-lebensgefaehrlich-verletzt-100145175
Zitat
Die Berufsfeuerwehr hob die Straßenbahn mit Hebekissen an und befreite den Verletzten  unter dem vorderen Teil der Garnitur.
Auch wenns Heute ist - ich kann mir nicht vorstellen, dass man wartet, bis der Rüstwagen von Favoriten oder Floridsdorf herangezuckelt ist, wenn eine Person unter dem ULF liegt. Die Feuerwehr aus der Hauptfeuerwache Mariahilf braucht 5 Minuten. Ich bezweifle aber nicht, dass der Rüstwagen auch irgendwann eingetroffen ist.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15886 am: 03. Juni 2021, 09:28:51 »
RüWa Fav hat nicht gehoben sondern die Feuerwehr

Betroffen war A1 70 der Linie 52; der Wagen musste von der Rüstwagenmannschaft aus FAV angehoben werden, um die Bergung der niedergestoßenen Person zu ermöglichen.

nord22
https://www.heute.at/s/jugendlicher-auf-mahue-von-bim-lebensgefaehrlich-verletzt-100145175
Zitat
Die Berufsfeuerwehr hob die Straßenbahn mit Hebekissen an und befreite den Verletzten  unter dem vorderen Teil der Garnitur.
Auch wenns Heute ist - ich kann mir nicht vorstellen, dass man wartet, bis der Rüstwagen von Favoriten oder Floridsdorf herangezuckelt ist, wenn eine Person unter dem ULF liegt. Die Feuerwehr aus der Hauptfeuerwache Mariahilf braucht 5 Minuten. Ich bezweifle aber nicht, dass der Rüstwagen auch irgendwann eingetroffen ist.

Es ist egal, wer jetzt den Zug anhebt. Ich kann dir aber sagen, ohne dass der Notfallsarzt sein OK gibt, hebt bei so einen Unfall weder die Feuerwehr, noch die Rüstwagenmannschaft die Straßenbahn an, da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.


Und spätestens zum runter lassen brauchst du die Rüstwagenmannschaft. Denn die Feuerwehr hebt notfalls die Straßenbahn mit Luftkissen an, aber zum Ablassen in die Schienen bracuht man aus alle Fälle dann die Wagenheber des Rüstwagen. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass die Straßenbahn neben den Schienen steht.
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Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15887 am: 03. Juni 2021, 10:33:44 »
Das Anheben einer Straßenbahn wird auch regelmäßig durch die Feuerwehr Wien geübt! Die wissen also ganz genau, wo sie einen Straßenbahn anheben können oder wo man Kissen unterlegen kann.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15888 am: 03. Juni 2021, 11:12:36 »
. . . .  da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.
Mehr als tot kann er nicht sein und je länger er eingequetscht ist, desto eher erstickt er, ganz unabhängig von seinen sonstigen Verletzungen. Da zählt praktisch jede Sekunde, die es sonst zu spät sein kann - genauso bei starken Blutungen.

Das erinnert mich an den schrecklichen Busunfall in der Grenzgasse, wo sich Buslenker und BI weigerten vom Körper eines Mädchens runterzufahren, das unter dem Hinterrad eingeklemmt war. Sie ist letzltich erstickt.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15889 am: 03. Juni 2021, 11:16:22 »
. . . .  da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.
Mehr als tot kann er nicht sein und je länger er eingequetscht ist, desto eher erstickt er, ganz unabhängig von seinen sonstigen Verletzungen. Da zählt praktisch jede Sekunde, die es sonst zu spät sein kann - genauso bei starken Blutungen.

Das erinnert mich an den schrecklichen Busunfall in der Grenzgasse, wo sich Buslenker und BI weigerten vom Körper eines Mädchens runterzufahren, das unter dem Hinterrad eingeklemmt war. Sie ist letzltich erstickt.

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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15890 am: 03. Juni 2021, 11:22:00 »
Hilfe leisten muss/darf/soll jeder, zumindest soweit es machbar ist. Klar kann man was falsch machen (auch als Arzt), aber gar nichts machen ist auf jeden Fall falsch. Heißt ja auch immer: besser jemanden bei einer ungeschickten Herzmassage eine Rippe zu brechen, als ihn sterben zu lassen.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15891 am: 03. Juni 2021, 11:28:28 »
. . . .  da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.
Mehr als tot kann er nicht sein und je länger er eingequetscht ist, desto eher erstickt er, ganz unabhängig von seinen sonstigen Verletzungen. Da zählt praktisch jede Sekunde, die es sonst zu spät sein kann - genauso bei starken Blutungen.

Das erinnert mich an den schrecklichen Busunfall in der Grenzgasse, wo sich Buslenker und BI weigerten vom Körper eines Mädchens runterzufahren, das unter dem Hinterrad eingeklemmt war. Sie ist letzltich erstickt.

Bist Du Arzt?

Nur im Verfahren wurde sowohl der Buslenker, als auch die Funkstreifenbesatzung freigesprochen.  Und mit dem runterfahren hätte man womöglich dem Mädchen irreparable Verletzungen zugefügt, die sie dann  nicht überlebt hätte. Und dann wären die Mitarbeiter angeklagt geworden, weil sie den Bus bewegt hatte.

Und ich will nie die Entscheidung treffen müssen, Wegfahren oder nicht. Und im nachhinein ist es immer einfach zu sagen, die Person hätte überlebt, wenn man sie gleich geborgen hätte. Aber das ist halt bei den ganzen selbsternannten Unfallsachverständigen.
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15892 am: 03. Juni 2021, 11:34:46 »
Es gab ein Gutachten, dass sie 20 Prozent Überlebens-Chance gehabt hätte (schwere innere Verletzungen), so hatte sie Null, weil sie letztlich erstickt ist.
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15893 am: 03. Juni 2021, 13:34:28 »
RüWa Fav hat nicht gehoben sondern die Feuerwehr

Betroffen war A1 70 der Linie 52; der Wagen musste von der Rüstwagenmannschaft aus FAV angehoben werden, um die Bergung der niedergestoßenen Person zu ermöglichen.

nord22
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Zitat
Die Berufsfeuerwehr hob die Straßenbahn mit Hebekissen an und befreite den Verletzten  unter dem vorderen Teil der Garnitur.
Auch wenns Heute ist - ich kann mir nicht vorstellen, dass man wartet, bis der Rüstwagen von Favoriten oder Floridsdorf herangezuckelt ist, wenn eine Person unter dem ULF liegt. Die Feuerwehr aus der Hauptfeuerwache Mariahilf braucht 5 Minuten. Ich bezweifle aber nicht, dass der Rüstwagen auch irgendwann eingetroffen ist.

Es ist egal, wer jetzt den Zug anhebt. Ich kann dir aber sagen, ohne dass der Notfallsarzt sein OK gibt, hebt bei so einen Unfall weder die Feuerwehr, noch die Rüstwagenmannschaft die Straßenbahn an, da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.


Und spätestens zum runter lassen brauchst du die Rüstwagenmannschaft. Denn die Feuerwehr hebt notfalls die Straßenbahn mit Luftkissen an, aber zum Ablassen in die Schienen bracuht man aus alle Fälle dann die Wagenheber des Rüstwagen. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass die Straßenbahn neben den Schienen steht.
Klingelfee, Klingelfee - wenn du nicht bei Allem Argumente dagegen erfinden würdest. Was glaubst, wie lange der Notarzt braucht und was glaubst wie wurscht das Ablassen der Garnitur für die Erste-Hilfe-Maßnahme ist!
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15894 am: 03. Juni 2021, 13:40:00 »
. . . .  da man beim Anheben ohne ärztlicher Aufsicht dem Verletzten mehr schaden, als helfen kann.
Mehr als tot kann er nicht sein und je länger er eingequetscht ist, desto eher erstickt er, ganz unabhängig von seinen sonstigen Verletzungen. Da zählt praktisch jede Sekunde, die es sonst zu spät sein kann - genauso bei starken Blutungen.

Das erinnert mich an den schrecklichen Busunfall in der Grenzgasse, wo sich Buslenker und BI weigerten vom Körper eines Mädchens runterzufahren, das unter dem Hinterrad eingeklemmt war. Sie ist letzltich erstickt.

Bist Du Arzt?

Nur im Verfahren wurde sowohl der Buslenker, als auch die Funkstreifenbesatzung freigesprochen.  Und mit dem runterfahren hätte man womöglich dem Mädchen irreparable Verletzungen zugefügt, die sie dann  nicht überlebt hätte. Und dann wären die Mitarbeiter angeklagt geworden, weil sie den Bus bewegt hatte.
Ersthelfer sind in Österreich mit Ausnahmen vor Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen sicher. Die Ausnahmen sind, wenn du dem Unfallopfer Mund und Nase zubindest, damit die Seele nicht aus dem Körper entfleuchen kannst oder wenn z.B. eine ausgebildete Krankenschwester an Blödsinn macht.
Und das ist gut so, sonst würdest du kaum mehr Ersthelfer finden, wie es in den USA passieren kann.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15895 am: 03. Juni 2021, 13:47:43 »
Klingelfee, Klingelfee - wenn du nicht bei Allem Argumente dagegen erfinden würdest. Was glaubst, wie lange der Notarzt braucht und was glaubst wie wurscht das Ablassen der Garnitur für die Erste-Hilfe-Maßnahme ist!

@haidi: Bei dem Vorfall vom Hema war der Arzt 2 min nach der Funkstreife dort. Und bezüglich Heben und Senken der Garnitur, das war nur zur Info gedacht, aber nicht zur Erste Hilfe Maßnahme. Mir geht es nur wieder auf die Nerven, über was alles diskutiert wird und das schon wieder Leute besser wissen, obwohl sie weder bei diesem oder ähnlichen Vorfall dabei waren.

Und Glaube mir. In so einem Vorfall ist der Notarzt oft schneller vor Ort, als die Feuerwehr anwesend. Und auch wenn die Feuerwehr schneller vor Ort ist, eine Straßenbahn hebt man nicht so einfach in die Höhe, da vergeht einige Zeit vom Eintreffen bis zum Heben. Und nur weil die Feuerwehr ein Unfallfahrzeug nicht bewegt, bevor ein Arzt vor Ort ist, heißt es noch lange nicht, dass sie nicht schon alles vorbereitet, dass wenn der Arzt sagt bergen, der Verunfallte sofort geborgen werden kann. Ich war leider einige Male bei solchen Vorfällen. Daher weiß ich, von was ich spreche.

Aber Fahrzeuge bewegen, bevor ein Arzt anwesend ist, ist genauso wie Helm Abnehmen bei einem Motorradunfall. Da hört man auch jedes mal etwas anders.
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15896 am: 03. Juni 2021, 14:09:41 »
Klingelfee, Klingelfee. Was würdest du wohl sagen, wenn das Mädchen deine Tochter gewesen wäre? Mit etwas Entschlossenheit würde sie noch leben, so wäre dein Kind aber tot! Das würdest du genauso schnoddrig hinnehmen, wie du gern jede Fehlleistung von WL und Obrigkeit verteidigst?  :'(

Außerdem hat der Notarzt den Bus wohl auch nicht anheben können und hat auf die Feuerwehr gewartet. Ganz abgesehen davon, dass selbst zwei Minuten (oder doch mehr, weil hinbeamen hat er sich wohl kaum können?) oft über ersticken oder überleben entscheiden!
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Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15897 am: 03. Juni 2021, 16:28:20 »
RüWa Fav hat nicht gehoben sondern die Feuerwehr

Betroffen war A1 70 der Linie 52; der Wagen musste von der Rüstwagenmannschaft aus FAV angehoben werden, um die Bergung der niedergestoßenen Person zu ermöglichen.

nord22
https://www.heute.at/s/jugendlicher-auf-mahue-von-bim-lebensgefaehrlich-verletzt-100145175
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Die Berufsfeuerwehr hob die Straßenbahn mit Hebekissen an und befreite den Verletzten  unter dem vorderen Teil der Garnitur.
Auch wenns Heute ist - ich kann mir nicht vorstellen, dass man wartet, bis der Rüstwagen von Favoriten oder Floridsdorf herangezuckelt ist, wenn eine Person unter dem ULF liegt. Die Feuerwehr aus der Hauptfeuerwache Mariahilf braucht 5 Minuten. Ich bezweifle aber nicht, dass der Rüstwagen auch irgendwann eingetroffen ist.
Auch im APA-Text der Presse steht es, dass es die Feuerwehr war: https://www.diepresse.com/5988281/strassenbahnunfall-in-wien-zwolfjahriger-weiter-in-lebensgefahr


In so einem Vorfall ist der Notarzt oft schneller vor Ort, als die Feuerwehr anwesend. Und auch wenn die Feuerwehr schneller vor Ort ist, eine Straßenbahn hebt man nicht so einfach in die Höhe, da vergeht einige Zeit vom Eintreffen bis zum Heben. Und nur weil die Feuerwehr ein Unfallfahrzeug nicht bewegt, bevor ein Arzt vor Ort ist, heißt es noch lange nicht, dass sie nicht schon alles vorbereitet, dass wenn der Arzt sagt bergen, der Verunfallte sofort geborgen werden kann.
Ich vermute auch, dass spätestens während des Vorbereitens des Anhebens der Notarzt eintrifft.

Ersthelfer sind in Österreich mit Ausnahmen vor Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen sicher.
Ich hoffe sehr, dass du recht hast.

Und das ist gut so, sonst würdest du kaum mehr Ersthelfer finden, wie es in den USA passieren kann.
Richtig.

sg2001

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15898 am: 03. Juni 2021, 19:04:41 »

[...]wenn der Arzt sagt bergen, der Verunfallte sofort geborgen werden kann.


Als Sani lass mich dir eines sagen:

Bergen tut man nur Tote. Verletzte werden gerettet.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15899 am: 03. Juni 2021, 19:51:30 »

[...]wenn der Arzt sagt bergen, der Verunfallte sofort geborgen werden kann.


Als Sani lass mich dir eines sagen:

Bergen tut man nur Tote. Verletzte werden gerettet.

Danke für die Aufklärung.

Aber dann an dich als Sani die Frage. Bei einem Unfall immer gleich retten, sprich Fahrzeuge von Verletzten wieder runter fahren, oder eher stehen bleiben?
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