Sicher könnte man die U6 auch entsprechend adaptieren. Die Frage ist, wie sehr sich der Aufwand dann noch von jenem neuer Infrastruktur unterscheidet; vom Verlust baukultureller Zeugnisse abgesehen. Dann doch lieber neue Infrastruktur, die auch bei Bauarbeiten oder Betriebsstörungen als Ausweichstrecke für die Fahrgäste dienen kann.
Jeder Fahrgastwechsel bedeutet eine Verzögerung, die u.U. (durch Kinderwagen etc.) dann nochmal verlängert wird.
Was den Verlust an baukultureller Zeugnisse betrifft, würde ich mich eindeutig für den Erhalt dieser Baukultur aussprechen. Dafür, und auch für die Lieblichkeit dieser Kultur kommen die Touristen sehr zahlreich nach Wien und Österreich, sind also für den Fremdenverkehr und den Einnahmen daraus nicht außer Acht zu lassen.
Eine Verzögerung in einem Fahrgastwechsel zu sehen, na, dann bräuchte ich ja gar keinen Betrieb mehr machen, für den Fahrgast will ich ja fahren und plane für den FG-Wechsel auch die nötige Zeit ein.
Was allerdings nicht vorgesehen und wie richtig angeführt nochmals einen Zeitverlust bedeuten kann ist, der Einsatz eines Fahrzeuges, mit diesem man - behördlich ausgestattet, vorgesehen und sicherheitsbedingt zugelassen für 2 (E
1, E
2) bzw. 5 Kinderwagen-Stellplätze + Rollstuhlplatz im ULF - aus Gefälligkeit der Politik ggü. dem Suverän manchmal die Hose so weit herunter zu lassen, indem man 9 oder manchmal mehr Kinderwagen in einem Fahrzeug zuläßt, was sogar - in diesem Fall grob fahrlässig - die Sicherheit der anderen Fahrgäste in diesem Fahrzeug gefährdet. Sorry, aber so sieht es das Gericht im Ernstfall. Man also von der Politik-Seite gar nicht gewillt ist, eine Grenze zu setzen. Dadurch und somit kann/wird der Betrieb gar nicht schneller in seiner Reisegeschwindigkeit sein können, wie hier so oft gefordert.