Autor Thema: UVLSA  (Gelesen 9276 mal)

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UVLSA
« am: 06. Mai 2020, 20:13:46 »
Wozu braucht man hier eigentlich den Zebrastreifen?

Ich denke, da musst du den fragen, der ihn sich für diese Stelle ausgedacht hat. Auch die Fußgängerampel dazu ist ein Witz. Wenn man das unbedingt signalgeregelt absichern will (und selbst das wäre unnötig), hätte eine UVLSA auch gereicht.

Wird die Schleifenanlage auch ab und zu von Gummiradlern befahren?

Nicht dass ich wüsste.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

schaffnerlos

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Re: UVLSA
« Antwort #1 am: 07. Mai 2020, 09:43:11 »
Wozu braucht man hier eigentlich den Zebrastreifen?

Den Zebrastreifen braucht man, weil es hier eine Fußgängerampel gibt.
Die Fußgängerampel braucht man, weil die Straßenbahn hier signalgesteuert fährt.

Solche Spielchen gibt es in Wien öfters, auch ohne Straßenbahn. Sobald es eine VLSA gibt, müssen alle durch diese VLSA bedienten Relationen in diese eingebunden sein – egal wie sinnlos es ist.

hema

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Re: UVLSA
« Antwort #2 am: 07. Mai 2020, 11:32:36 »
Das stimmt so nicht, soweit es um die Querung von Gleisen durch Fußgänger geht, gibt es etliche Stellen, die unabhängig von der allgemein dort befindlichen Anlage geregelt sind!

Auch allgemein stimmt das nicht, es können innerhalb z.B. einer Kreuzungsanlage durchaus einzelne Relationen per Lichtsignal, aber andere per Verkehrszeichen geregelt sein.
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schaffnerlos

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Re: UVLSA
« Antwort #3 am: 07. Mai 2020, 11:50:05 »
Kannst du Beispiele nennen?
UVSLA zählen nicht, deren Sinnhaftigkeit ist ein eigenes Kapitel.
Ebenso irgendwelche Altbestände, die man nie angepasst hat (z.B. Bogen von Börsegasse zum Schottenring).

hema

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Re: UVLSA
« Antwort #4 am: 07. Mai 2020, 12:49:37 »
Z.B Wienerbergbrücke, Rechtsabbieger in die Breitenfurter Straße haben kein Lichtsignal, nur Vorrang geben. In Alterlaa gibt es das auch. Und etwa am Gürtel ist der Gleiskörper für die Querung durch Fußgänger nicht in die sonstige Regelung der Kreuzung integriert, aber auch an zig anderen Stellen.

Ein Beispiel wäre auch Wiedner Hauptstraße (stadtauswärts) Große Neugasse.
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Ferry

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Re: UVLSA
« Antwort #5 am: 07. Mai 2020, 12:53:18 »
In Alterlaa gibt es das auch.

Wo genau?
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hema

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Re: UVLSA
« Antwort #6 am: 07. Mai 2020, 12:56:56 »
Anton Baumgatner-Straße # Wohnparkstraße.
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Ferry

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Re: UVLSA
« Antwort #7 am: 07. Mai 2020, 12:59:10 »
Anton Baumgatner-Straße # Wohnparkstraße.

Du meinst Wohnparkstraße vor dem Interspar? Aber dort ist doch m.W. eine Fußgängerampel. Oder meinst du eine andere Stelle?
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coolharry

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Re: UVLSA
« Antwort #8 am: 07. Mai 2020, 13:00:13 »
Z.B Wienerbergbrücke, Rechtsabbieger in die Breitenfurter Straße haben kein Lichtsignal, nur Vorrang geben. In Alterlaa gibt es das auch. Und etwa am Gürtel ist der Gleiskörper für die Querung durch Fußgänger nicht in die sonstige Regelung der Kreuzung integriert, aber auch an zig anderen Stellen.

Ein Beispiel wäre auch Wiedner Hauptstraße (stadtauswärts) Große Neugasse.

Rechtsabbieger sind fast immer ein eigenes Kapitel und fällt hier wohl unter "Altbestand".

Eine sehr sinnige Ampel existiert bei der Parkplatzausfahrt vom SMZ-OST bei der U-Bahn Station Hardeg(g)gasse. Diese Ausfahrt ist auch in den Umlauf der dortigen Kreuzung eingebunden was das warten für die Fußgänger dort besonders spannend macht. 45sec warten um eine 3m breite Ausfahrt zu passieren wo man ewig weit sehen kann von wo sich wer nähert.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

schaffnerlos

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Re: UVLSA
« Antwort #9 am: 07. Mai 2020, 13:18:01 »
Z.B Wienerbergbrücke, Rechtsabbieger in die Breitenfurter Straße haben kein Lichtsignal, nur Vorrang geben.

Um diese Situation geht es nicht. Wenn die Fahrzeuge kein Lichtsignal haben, braucht auch der Schutzweg keines.

Zitat
In Alterlaa gibt es das auch.

Das kenne ich leider nicht.

Zitat
Und etwa am Gürtel ist der Gleiskörper für die Querung durch Fußgänger nicht in die sonstige Regelung der Kreuzung integriert

Zwischen Urban-Loritz-Platz und Mariahilfer Straße stimmt das, da hast du recht. Wobei das heute wahrscheinlich so nicht mehr genehmigt werden würde. Die einzige Situation wo man das noch macht sind Querungsmöglichkeiten der Gleise vor oder nach einer Haltestelle. Dann gibt es aber keinen Schutzweg (der dort eh sinnlos wäre), gelegentlich aber Rot-Gelb-Signale oder ähnliches.

Zitat
Ein Beispiel wäre auch Wiedner Hauptstraße (stadtauswärts) Große Neugasse.

Zählt auch nicht, weil das nur ein Fußgängerübergang über die Wiedner Hauptstraße ohne Einbeziehung der Großen Neugasse ist.

Ich will nicht abstreiten, dass es einige Fälle gibt, wo Fußgänger eine signalgesteuerte Fahrtrelation queren, denke aber, dass dies meistens Altbestände sind. Mich wundert ja, dass man z.B. am Gaußplatz die Schutzwege nicht auch in die UVLSA eingebunden hat.

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Re: UVLSA
« Antwort #10 am: 07. Mai 2020, 14:15:07 »
UVSLA zählen nicht, deren Sinnhaftigkeit ist ein eigenes Kapitel.
Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit. Die Diskussion hatten wir hier irgendwann und irgendwo schon. Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben, explizit geregelt ist allerdings in Bereichen von Grenzübergängen die Verwendung von Ampeln ohne Gelb. Wenn der Gesetzgeber hier für das Fehlen von Gelb eine explizite Regelung für notwendig erachtet und gleichzeitig auf eine explizite Regelung für Ampeln ohne Grün verzichtet, heißt das, dass Ampeln ohne Grün nicht vorgesehen sind.

T1

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Re: UVLSA
« Antwort #11 am: 07. Mai 2020, 14:51:58 »
UVSLA zählen nicht, deren Sinnhaftigkeit ist ein eigenes Kapitel.
Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit. Die Diskussion hatten wir hier irgendwann und irgendwo schon. Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben, explizit geregelt ist allerdings in Bereichen von Grenzübergängen die Verwendung von Ampeln ohne Gelb. Wenn der Gesetzgeber hier für das Fehlen von Gelb eine explizite Regelung für notwendig erachtet und gleichzeitig auf eine explizite Regelung für Ampeln ohne Grün verzichtet, heißt das, dass Ampeln ohne Grün nicht vorgesehen sind.
Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.

schaffnerlos

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Re: UVLSA
« Antwort #12 am: 07. Mai 2020, 15:58:38 »
Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit.
Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.

Dann blättere weiter zu § 39 StVO, gleich der erste Satz.

hema

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Re: UVLSA
« Antwort #13 am: 07. Mai 2020, 16:05:20 »
Wenn du der Meinung bist, dass du ein Rotlicht überfahren darfst, nur weil dort nicht drei Lampen in einem Gehäuse untergebracht sind, dann tu es doch. Aber wundere dich im Fall des (Un-)Falles nicht über die Folgen!  ::)

Warum sollte die Bedeutung eines Lichtzeichens (§ 38) plötzlich nicht gelten, nur weil es nicht in einem bestimmten Kasterl untergebracht ist?
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T1

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Re: UVLSA
« Antwort #14 am: 07. Mai 2020, 16:40:40 »
Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit.
Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.

Dann blättere weiter zu § 39 StVO, gleich der erste Satz.
Ja? Auch bei einer UVLSA ist das rote Licht über dem gelben? ???