Autor Thema: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)  (Gelesen 9590 mal)

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Re: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)
« Antwort #15 am: 23. Juni 2015, 17:52:08 »
wenn ich mir anschaue, wie viele Kinderwagen oft schon den Weg verstellen, wo sollen dann die Radfahrer noch Platz finden.
Es verstellen nicht die Kinderwägen den Platz, sondern die ULFe sind einfach so verbaut, dass man den Kinderwagen nicht abstellen kann, ohne irgendwie störend damit herumzustehen.
In den Ux ist es noch schlimmer - wie man auf die Idee kommen konnte, die Auffangräume als Kinderwagenplatz vorzusehen. :fp: Aber gut, das war die verstaatlichte Industrie (deren Kind der ULF bekanntlich auch ist) da war alles noch viel schlimmer als heute. :down:

Meine persönliche Meinung, wenn jemand mit dem Rad unterwegs ist, dann soll er es auch benutzen und nicht Öffis damit blockieren.
In den höherrangigen Öffis sollte eine Fahrradmitnahme schon möglich sein, wenn auch nur außerhalb der HVZ, aber in der Straßenbahn ist das eher verzichtbar, stimmt.

dass es manchmal recht plötzlich einsetzenden Regen geben kann und man dann ja doch irgendwie heimkommen sollte. Oder wenn das Rad kaputt ist und man damit zur Werkstatt fährt. Oder man fährt zu weit, ist dann zu müde und will einfach nicht mehr heimfahren. Es gibt schon einige Fälle, wo der Fahrradtransport sinnvoll ist.

Natürlich nur außerhalb der HVZ - so wie jetzt schon bei der U-Bahn.
Regen ist kein Argument - wer unfähig ist, sich passend zu kleiden, hat Pech gehabt. Außerdem ist die Belegung der Öffis gerade bei Regen höher, also gerade dann eher kein Platz. :lamp:

Wie oft ist ein Rad so defekt, dass man damit nichtmal mehr schiebend zur Werkstatt kommt? Dann nimmt man sich aber ohnehin besser ein Taxi. ::)

Wer nicht planen kann, wie weit er in der Lage ist, Radzufahren, lernt es dann halt auf die harte Tour.
Und: die höherrangigen Öffis kannst Du ja heute schon benützen, um wieder heimzukommen. Und wenn Du dann die "letzte Meile" nicht mehr schaffst, dann musst halt trainieren. :P
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Tatra83

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Re: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)
« Antwort #16 am: 23. Juni 2015, 22:29:44 »
Ich sehe den "idealen Kompromiss" wie gesagt darin, die Fahrradmitnahme in Abhängigkeit der Auslastung eines Fahrzeugs außerhalb der HVZ bzw. in Einzelfällen auch zu den "Randzeiten" der HVZ (und natürlich nur in Fahrzeugen mit entsprechendem Auffangraum, ohne dass der "Fahrgastfluss" behindert, die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet oder potenzielle Fahrgäste von der Mitfahrt abgehalten werden) zu erlauben.
Warum so kompliziert? Selbst im Radvorreiter-Land Niederlande sind Fahrräder in der HVZ in den Zügen der NSB nicht erlaubt. Einzig die Mitnahme eines Faltrades ist zulässig - und insofern sollten die recht sinnvollen Regeln zur Radmitnahme in der U-Bahn einfach auf die Bim ausgeweitet werden, mit der Prämisse, dass Rollstuhlfahrer vor Kinderwagen vor Fahrrad Vorrang hat.
Voraussetzung ist eben das Vorhandensein eines oder mehrerer Mehrzweckabteile, die es so nur in den Niederflurzügen gibt.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

95B

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Re: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)
« Antwort #17 am: 23. Juni 2015, 22:36:59 »
Selbst im Radvorreiter-Land Niederlande sind Fahrräder in der HVZ in den Zügen der NSB nicht erlaubt.

Logisch, denn dort würde auch niemand auf die Idee kommen, das Fahrrad in den Zug mitzunehmen. Wenn jemand mit Rad und ÖV pendelt, hat er zwei Räder – eines für die Hinfahrt zum Startbahnhof und eines für die Weiterfahrt vom Zielbahnhof!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)
« Antwort #18 am: 23. Juni 2015, 22:53:40 »
Logisch, denn dort würde auch niemand auf die Idee kommen, das Fahrrad in den Zug mitzunehmen. Wenn jemand mit Rad und ÖV pendelt, hat er zwei Räder – eines für die Hinfahrt zum Startbahnhof und eines für die Weiterfahrt vom Zielbahnhof!
Na wenn ich das in Wien mache, dann habe ich nicht zwei Fahrräder, sondern kein Fahrrad mehr.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

coolharry

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Re: Radmitnahme in der Straßenbahn (war: Sitzplatzreduktion im ULF)
« Antwort #19 am: 24. Juni 2015, 07:21:33 »
Warum so kompliziert? Selbst im Radvorreiter-Land Niederlande sind Fahrräder in der HVZ in den Zügen der NSB nicht erlaubt. Einzig die Mitnahme eines Faltrades ist zulässig - und insofern sollten die recht sinnvollen Regeln zur Radmitnahme in der U-Bahn einfach auf die Bim ausgeweitet werden, mit der Prämisse, dass Rollstuhlfahrer vor Kinderwagen vor Fahrrad Vorrang hat.
Voraussetzung ist eben das Vorhandensein eines oder mehrerer Mehrzweckabteile, die es so nur in den Niederflurzügen gibt.

 ;D
Das funktioniert genau nicht. Weil der Mensch von Natur aus ein Egoist ist und Öffi fahrende Radfahrer sind da anscheinend noch einen ticken Egoistischer. Wenn die dann auf einen Pamperspanzer treffen mit ebenso überegomanischer Mutter/Vater - uii das wird dann was für die "Heute". Und Rollifahrer sind sowieso ein eigenes Volk.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.