Autor Thema: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof  (Gelesen 24425 mal)

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Hawk

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #45 am: 09. Dezember 2017, 12:41:17 »
Der ÖV schneidet da sicherlich ganz hervorragend ab! Abgesehen von Unfällen mit dem IV, wo praktisch immer der IV schuld ist, passieren solche Vorfälle wie dieser sehr sehr selten.

Verletzte gibt es bei uns glücklicherweise fast immer nur durch Stürze bei Notbremsungen (die ja auch wieder nicht durch den Fahrer grundlos erfolgen).

Allerdings muss man derzeit aufpassen, dass sich Eigenkollisionen (auch Bus vs. Tramway) nicht noch mehr häufen. Das scheint mir schon mehr als früher geworden zu sein.
Ist richtig, zu meiner Dienstzeit kam nicht sehr viel vor!
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

hema

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #46 am: 09. Dezember 2017, 13:23:55 »

... wie es leider bei 99% der Unfällen ist. Die Technik versagt leider (<- für den Fahrer) nur in den seltensten Fällen.
Auch Technik kann einmal versagen. Eine Sache wurde noch gar nicht erwägt, hat das Rot-Rot (legal hin oder her) eigentlich wirklich geleuchtet? Man kann weder beweisen, dass es geleuchtet hat, noch das Gegenteil.

Hätte der Fahrer von Anfang an gesagt, dass es finster war, wäre er aus dem Schneider!   ;)
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Klingelfee

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #47 am: 09. Dezember 2017, 13:31:34 »

... wie es leider bei 99% der Unfällen ist. Die Technik versagt leider (<- für den Fahrer) nur in den seltensten Fällen.
Auch Technik kann einmal versagen. Eine Sache wurde noch gar nicht erwägt, hat das Rot-Rot (legal hin oder her) eigentlich wirklich geleuchtet? Man kann weder beweisen, dass es geleuchtet hat, noch das Gegenteil.

Hätte der Fahrer von Anfang an gesagt, dass es finster war, wäre er aus dem Schneider!   ;)

Das zu beweisen, wäre nur etwas scher gewesen, denn bei eintreffen der Einsatzkräfte hat das Signal geleuchtet. Und wieso hätte sich das Signal verzögert einschalten sollen. Noch dazu war zumindest nach den Foto der Zug der Linie 40 eindeutig vorne und hätte der Fahrer den Kopf nach links gedreht, dann hätte er den Zug der Linie 40 auch OHNE Spiegel erkannt.


Noch dazu wurden diesbezüglich BEIDE Fahrer befragt und wenn der Fahrer der Linie 40 das nicht bestätigt, dann hat der Fahrer einen Erklärungsbedarf. Weiters haben viele Ampelanlagen einen Speiche, wo sich die Schaltzeiten auslesen können.

Weiters werden beide Lampen des Doppelrot sowohl einzel ein, als auch ausgeschalten (Je 2 Bügelkontakte)
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13er

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #48 am: 09. Dezember 2017, 13:40:04 »
Es war sowieso egal, da der 9er-Fahrer ja alles sofort (=schon am Funk) zugegeben hat...
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Bimbim

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #49 am: 09. Dezember 2017, 13:40:56 »
Eine Sache wurde noch gar nicht erwägt, hat das Rot-Rot (legal hin oder her) eigentlich wirklich geleuchtet?

Nachher auf alle Fälle!

haidi

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #50 am: 09. Dezember 2017, 13:56:24 »
Ohne jetzt wieder einen Shitstorm wieder auslösen zu wollen. Aber was soll bei so einem Unfall "unter dem Teppich" gekehrt werden. Ich bin jedoch der Meinung, dass solche Info, wie Geschwindigkeit und Aussage der Unfallbeteiligten nicht immer in der Öffentlichkeit breitgetreten werden sollte.

Und da der Vorfall sowohl in den Störungsmeldungen, als dann auch weiter in der Presse publik wurde, kann man den Vorfall auf keinen Fall unter den Teppich kehren.

Das sind mMn Sachen, die überhaupt bei kleinen Schäden nur den Beteiligten etwas angeht.

Und herrlich finde ich auch immer, dass es von einigen User dann eine Verurteilung der Beteiligten kommt, obwohl sie nur ein paar Foto als Beurteilung haben.

Ebenso geht es mMn nach nur den WL und des Fahrer etwas an, wie Hoch ein eventueller Schadenersatz geleistet wird und ob und in welcher Funktion der Fahrer ggf. im Unternehmen weiter beschäftigt wird. Und sollte auf Grund dieses Vorfalles eine Kündigung ausgesprochen werden, so geht es auch wieder nur dem Fahrer etwas an. Und er alleine soll dann entscheiden, ob er die Kündigung zur Kenntnis nimmt, oder diese dann am Arbeitsgericht beeinsprucht.

Ebenso dass einige User immer wieder meinen, dass es eine Mitschuld der WL gibt, weil das eine oder andere Signal nicht Gesetzteskonform ist.
Denen sage ich nur soviel. Ich kann als Unternehmen IMMER Verhaltensvorschriften erstellen, solange sie nicht gegen Gesetz Sicherheit, Sitte und Ordnung verstoßen.
Ursache und Geschwindigkeit sind halt Tatsachen und warum sollte man nicht darüber reden - ist ja kein Geheimnis und in diesem Fall ist es sogar ein Argument gegen reißerische Aussagen zum Unfall.

Die Vorschriften zum Schadenersatz sind ebenfalls kein Geheimnis und auch kein schützenswertes DAtum.
Die Kündigung beziehungsweise das Abziehen eines Fahrers wegen eines momentanen Aufmerksamkeitsfehlers und derartig minimalen Folgen sehe ich etwas übertrieben. Insbesondere, wenn es ein erfahrener Fahrer mit langer Praxis ohne verschuldeten Unfällen ist. Bei einem Jungspund mit geringer Fahrpraxis kann man auch annehmen, dass ein verschuldeter Unfall auf die mangelnde Praxis zurückzuführen ist undbei zunehmender Fahrpaxis die Wahrscheinlichkeit für ein derartiges Versagen kleiner wird.

Bei den Signale geht es darum, dass es in der StrabVO dafür vorgesehene Signale gibt. Ich kann mir auf meinem PKW auch nicht Winker statt Blinker montieren. Man könnte fast vermuten, dass der/die Zuständige keine Ahnung von der StravVO hat. Abgesehen davon, dass das rote Licht für den allgemeinen Fahrzeugverkehr vorbehalten ist und nicht als nur für die Straßenbahn gültiges Signal. Rein theoretisch müsste ich als Fahrzeugführer dort auch anhalten, wenn das Signal rot zeigt.
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hema

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #51 am: 09. Dezember 2017, 14:01:27 »

Das zu beweisen, wäre nur etwas scher gewesen, denn bei eintreffen der Einsatzkräfte hat das Signal geleuchtet.
Das ist ein Indiz, aber kein unumstößlicher Beweis!


Zitat

Und wieso hätte sich das Signal verzögert einschalten sollen.
Ich behaupte ja nicht dass es so war und glaube auch nicht, dass das Licht wirklich finster war, aber echt beweisen kann man nichts, nur annehmen oder behaupten (je nach Sichtweise). 

 
Zitat
Noch dazu war zumindest nach den Foto der Zug der Linie 40 eindeutig vorne und hätte der Fahrer den Kopf nach links gedreht, dann hätte er den Zug der Linie 40 auch OHNE Spiegel erkannt.
Da ist der 40er aber schon neben ihm. Im ULF siehst du dort gar nichts, da bleibt nur das Rotlicht und als Zusatzsicherung das Gehör. Normalerweise schaltet man vor dem Wegfahren den Blinker ein und kluge 40er-Fahrer läuten dann zur Sicherheit, um auf sich aufmerksam zu machen. Ehe es das Signal gab, war das gängige Praxis, weil auch im E1 sah/sieht man schlecht nach hinten seit es die großen Fahrscheinautomaten gibt.



Ist halt ein Verhängnis und man sieht gut, wie schnell durch kurze Unaufmerksamkeit was passieren kann!  :-[

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hema

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #52 am: 09. Dezember 2017, 14:10:02 »
Eine Sache wurde noch gar nicht erwägt, hat das Rot-Rot (legal hin oder her) eigentlich wirklich geleuchtet?

Nachher auf alle Fälle!
Der rote Punkt am Bild kann aber nicht das Signal sein, das hängt woanders, nämlich rechts vom 9er-Gleis!  ;)



. . . . wegen eines momentanen Aufmerksamkeitsfehlers und derartig minimalen Folgen sehe ich etwas übertrieben.
Gar so "minimal" sind die Folgen sicher nicht, auf Minimum einige 10.000 Euro wird sich das schon zusammenläppern!  :-\
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Bimbim

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #53 am: 09. Dezember 2017, 14:27:21 »
Der rote Punkt am Bild kann aber nicht das Signal sein, das hängt woanders, nämlich rechts vom 9er-Gleis!  ;)

Guxtu: Spiegelung!  :)

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #54 am: 09. Dezember 2017, 14:59:39 »
Ich frage mich wieso 13er etwas über den Funkverkehr sagen kann ... ??? War er am/im Zug ? War er der Fahrer?? Oder woher hat er diese Informationen ?

Ich würde über Aussagen die nicht öffentlich sind/sein können sehr vorsichtig sein  :fp:

Nur um der Sensation willen interne Dinge zu veröffentlichen könnte ins Auge gehen ...
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

Klingelfee

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #55 am: 09. Dezember 2017, 16:20:02 »
Zitat
Noch dazu war zumindest nach den Foto der Zug der Linie 40 eindeutig vorne und hätte der Fahrer den Kopf nach links gedreht, dann hätte er den Zug der Linie 40 auch OHNE Spiegel erkannt.
Da ist der 40er aber schon neben ihm. Im ULF siehst du dort gar nichts, da bleibt nur das Rotlicht und als Zusatzsicherung das Gehör. Normalerweise schaltet man vor dem Wegfahren den Blinker ein und kluge 40er-Fahrer läuten dann zur Sicherheit, um auf sich aufmerksam zu machen. Ehe es das Signal gab, war das gängige Praxis, weil auch im E1 sah/sieht man schlecht nach hinten seit es die großen Fahrscheinautomaten gibt.


Also wenn der Zug neben dir ist und das noch dazu auf GLEICHER HÖHE, und du siehst ihn nicht, dann ist es besser du gibts deine Fahrberechtigung, sofern du eine hast zurück.

Und das mit der Glocke würde ich als Fahrer der Linie 40 sowieso machen, damit Fußgänger, die vor dem Zug der Linie 9 die Straße queren wollen, auf mich aufmerksam werden.
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13er

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #56 am: 09. Dezember 2017, 16:44:00 »
Ich frage mich wieso 13er etwas über den Funkverkehr sagen kann ... ??? War er am/im Zug ? War er der Fahrer?? Oder woher hat er diese Informationen ?

Ich würde über Aussagen die nicht öffentlich sind/sein können sehr vorsichtig sein  :fp:

Nur um der Sensation willen interne Dinge zu veröffentlichen könnte ins Auge gehen ...
Ich weiß nicht, warum du in diesem Fall so gereizt reagierst, ich veröffentliche ohnehin keine privaten Details.

Solche Unfälle lassen sich heutzutage nicht verheimlichen, da jeder ein Dokumentationsgerät namens Handy mit hat, siehe Leserreporter... und dass der 9er-Fahrer schuld ist, war IMHO sowieso auch ohne meine Informationen sehr wahrscheinlich bis beinahe sicher.




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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #57 am: 09. Dezember 2017, 19:12:48 »

Also wenn der Zug neben dir ist und das noch dazu auf GLEICHER HÖHE, und du siehst ihn nicht, dann ist es besser du gibts deine Fahrberechtigung, sofern du eine hast zurück.

Und wenn er noch zwei Meter weiter hinten ist, siehst du gar nichts, aber er ist in einer Sekunde da. Setzt dich einmal in einen 9er und schau dir das an. Aber setze bitte nicht deine besonderen, höheren Superkräfte ein, sondern sieh es mit den Augen eines Normalmenschen!  ::)
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Klingelfee

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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #58 am: 09. Dezember 2017, 19:19:29 »

Also wenn der Zug neben dir ist und das noch dazu auf GLEICHER HÖHE, und du siehst ihn nicht, dann ist es besser du gibts deine Fahrberechtigung, sofern du eine hast zurück.

Und wenn er noch zwei Meter weiter hinten ist, siehst du gar nichts, aber er ist in einer Sekunde da. Setzt dich einmal in einen 9er und schau dir das an. Aber setze bitte nicht deine besonderen, höheren Superkräfte ein, sondern sieh es mit den Augen eines Normalmenschen!  ::)

@hema: Ich bin oft genug auf der Linie 9 gefahren. Auch mit einem ULF. Und überhaupt zu dieser Tageszeit, sehe ich, wenn ein Fahrzeug neben mir daher kommt.

Aber diesbezüglich mit dir zu diskutieren ist mMn zwecklos, daher werde ich zumindest bei diesem Thema deine Kommentare einfach überlesen und auch nicht weiter kommentieren.

Egal, was an Kommentare und Erklärungen kommen, du weist es ja wieder einmal besser.
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Re: 8.12.2017: Eigenkollision Gersthof
« Antwort #59 am: 09. Dezember 2017, 21:43:56 »
Hab ein paar Handyfotos von den beiden leicht beschädigten Wagen gemacht:

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