Eine Leiche mir der Rettung ins Spital bringen wird nicht gerne gemacht, weil das Rettungsauto intensiver gereinigt werden muss (oder desinfiziert?). Daher stirbt auch so manche Leiche erst im Spital.
Eine Person, wo der vermutliche Tod festgestellt wurde (Der defintive Tod darf nur von einem Gerichtsmediziner festgestellt werden), darf aus bakteriellen Gründen gar nicht mehr in ein Rettungsfahrzeug eingeladen werden. Es kommt aber sehr wohl vor, dass dann Personen in einem Rettungsfahrzeug versterben. Ich selbst einmal bei so einem Vorfall anwesend.
Ansonsten darf gerade ein Verstorbener gerade nur mit einem Schienenfahrzeug bewegt werden. Ich hatte da auch einmal die Diskussion, wo ich das Problem hatte, dass ich einen Bus in unmittelbaren Nähe einer Volksschule stehen hatte, wo die Polizei meinte, wir müssen dort auf die Bestattung warten. Erst nachdem ich sie darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es für die Schüler nicht unbedingt angenehm ist, wenn sie erfahren, dass in dem Bus jemand verstorben ist, bekam ich die Freigabe, den Bus einzuziehen.
Denn ohne Totenschein ist es Ansich untersagt, Bezirksgrenzen zu überschreiten.