Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: nord22 am 08. Juni 2024, 20:36:22
-
Anbei ein Schnappschuss von LH 6435 und 6461 am Franz-Josefs-Kai kurz nach dem Julius-Raab-Platz (Foto: nord22, 08.06.2024). Im Bild nicht sichtbar LH 6424 und 6425. Eine Neuerung ist die Tafel auf LH 6435 "Vienna Pride demonstration" mit der Startnummer 2. Die Regenbogen LH wurden in FAV in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni von einem privaten Wachdienst bewacht. Die Fahrt des rechten Zugs ist lt. DV eine "Fahrt am falschen Gleis" und die VETAG Weiche ist der richtigen Stellung, da ein Aufschneiden bei aktivem Umstellschutz nicht zulässig ist.
nord22
-
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941)
Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.
-
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941)
Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.
Hast du sie nicht gelesen? ;) Die Verbote umfassen vieles, nachzulesen unter https://www.wienerlinien.at/hausordnung-im-detail
3. Verboten im gekennzeichneten Bereich ist:
1. jede Handlung, die einen reibungslosen Betriebsablauf verhindert und/oder die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Arbeit stören könnte. Darunter fällt unter anderem auch:
- jedes Verhalten, das die ruhige Privatsphäre anderer Menschen nachhaltig stört
- jede Handlung, die ein pietätloses Verhalten darstellt
2. das Versperren und/oder Einschränken von Flucht-, Rettungs- oder Verkehrswegen
3. unsere Noteinrichtungen missbräuchlich zu verwenden
4. das Sitzen und/oder Liegen auf dem Boden sowie auf nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen der Wiener Linien
5. das Rauchen (auch zB. das Dampfen von E-Zigaretten und dergleichen)
6. das Lärmen und/oder Musizieren (Ausnahme: das von den Wiener Linien schriftlich genehmigte Musizieren auf ausgewiesenen Flächen) sowie das laute Abspielen von Tonträgern
7. jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Personen darstellt und/oder diese belästigt (zB. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen)
8. das Fahren mit Fahrzeugen und/oder Sportgeräten aller Art (zB. Fahrrädern, E-Bikes, Skateboards, Inlineskates, Scooter, E-Scooter, Mofa und dergleichen) ausgenommen Rollstühle
9. der Konsum von alkoholischen Getränken (Ausnahme: in den dafür vorgesehenen Lokalitäten) und/oder illegalen Suchtmitteln
10. das Betteln, Hausieren und/oder Campieren
11. das Anbieten und/oder Verkaufen von Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
12. das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)
13. der Aufenthalt mit gefährlichen Gegenständen und/oder gefährlichen Tieren
14. das Beschriften, Bemalen, Besprühen, Bekleben und/oder Beschmutzen von Wänden, Böden, Fahrzeugen und/oder anderen Flächen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
15. das Mitnehmen und/oder der Aufenthalt von Hunden ohne angelegten Maulkorb und Leine. Kleine, ungefährliche Haustiere müssen in einem geschlossenen Behältnis (zB. ein Tragekorb für Katzen) so verwahrt werden, dass Verletzungen und Verunreinigungen von anderen Kundinnen und Kunden ausgeschlossen werden können
16. das Betreten und/oder Queren von Gleisanlagen
17. das Beschädigen, Entwenden und/oder missbräuchliche Verwenden der Einrichtungen der Wiener Linien
18. der Aufenthalt im Gefahrenraum zwischen Bahnsteigkante und Sicherheitslinie (ausgenommen beim Ein- und Aussteigen)
19. das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäckstücken und/oder Gegenständen
20. das Abstellen von Fahrrädern und/oder anderen Fahrzeugen
21. das Verteilen von Flugblättern, Prospekten und/oder Handzetteln sowie Sammel- und/oder Unterschriftenaktionen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
22. die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
23. das Fotografieren und/oder Filmen für kommerzielle Zwecke ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
24. das Erregen öffentlichen Ärgernisses
25. mit dem Kinderwagen, anderen Fahrzeugen (z.B. Rollstuhl) und/oder Sportgeräten die Rolltreppe zu benutzen
26. den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht Folge zu leisten
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.
-
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.
Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.
Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.
-
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.
Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.
Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.
Dem kann man sich nur voll inhaltlich anschließen. Und wenn sich bei mir ein Fahrgast beschwert hätte, dann hätte ich ihm auch auf die Parade hingewiesen und ihm vorgeschlagen, dass er sich irgendwo anders einen Platz im Zug sucht. Aber die Besucher der Parade hätte ich sicher nicht aus dem Zug gewiesen.
-
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.
Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.
Sofern die Fahrgäste zumindest ihren Intimbereich verdeckt hielten, sollte man an diesem Tag definitiv ein Auge zudrücken.
Reine Mutmaßung, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.
-
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.
Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.
Sofern die Fahrgäste zumindest ihren Intimbereich verdeckt hielten, sollte man an diesem Tag definitiv ein Auge zudrücken.
Reine Mutmaßung, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.
Das ist aber auch durch das Alter der WL-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedingt
Je jünger toleranter- ausgenommen die donaufarbenen 8)
-
Je jünger toleranter- ausgenommen die donaufarbenen 8)
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!
-
Je jünger toleranter- ausgenommen die donaufarbenen 8)
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!
Und die Toleranz hat mMn auch nichts mit dem Alter zu tun. Das zieht sich durch alle Altersgruppen, ob sie Tolerant oder nicht sind. Auch gibt es etliche Mitarbeiter bei den WL die Sexuell nicht der "Norm" entsprechen.
-
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!
Braun passt als Farbe eh auch ganz gut. :o
-
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
-
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Gute Frage. Im konkreten Fall, wo der Fahrer sich einer erdrückenden Mehrheit unbeteiligter Fahrgäste gegenüber sah, war es eher nur ein persönliches Ärgernis.
-
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Wikipedia gibt folgende Antwort:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses (https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses)
Anwälte sagen folgendes:
https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses/ (https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses/)
Zitat:
Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sieht als Tathandlung vor, dass der Täter öffentlich eine sexuelle Handlung vornimmt. Dadurch wiederum muss er ein Ärgernis erregen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich mindestens ein Beobachter oder aber mehrere Personen aufgrund der Handlung ernstlich verletzt fühlen. Hierbei kommt es aber auf die jeweiligen individuellen Umstände des Einzelfalles an. Es lässt sich somit nur schwer eine pauschale Aussage darüber machen, wann dies der Fall ist.
-
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Das haben die Verfasser der WL-Hausordnung wohl nach einer Überdosis "Richterin Barbara Salesch" eingebaut. Es handelt sich dabei um einen Terminus aus dem deutschen Recht. In Österreich würde man von Anstandsverletzung sprechen. Dabei ist der Begriff des öffentlichen Anstands nicht klar definiert, noch dazu ist die Anstandsverletzung in neun Landessicherheitsgesetzen unterschiedlich geregelt.
-
Ich würde da eher unter https://www.jusline.at/gesetz/spg/paragraf/81 (https://www.jusline.at/gesetz/spg/paragraf/81) nachschauen, das ist für Österreich zuständig. Das Sicherheitspolizeigesetz ist allerdings Bundesmaterie
-
Danke für die Antworten, es scheint etwas konfus zu sein das Ganze. Schreitet man als Fahrer nicht ein, bekommt man eine am Deckel, schreitet man ein, steht man in der Zeitung und ebenso eine am Deckel. Das macht es sicher Freude dort (neu) zu fahren.
-
Danke für die Antworten, es scheint etwas konfus zu sein das Ganze. Schreitet man als Fahrer nicht ein, bekommt man eine am Deckel, schreitet man ein, steht man in der Zeitung und ebenso eine am Deckel. Das macht es sicher Freude dort (neu) zu fahren.
Egal, was man macht. Man muss wissen wieso man sich für den einen Weg entscheidet. Und dann muss man es auch durchziehen. Der Fehler, den der Kollege offensichtlich gemacht hat, dass er sich keine Anordnungen von der Zentrale geholt hat.
Denn wenn man sich an die Anordnung der Zentrale hält, dann ist man aus dem Schneider und bekommt zumindest von der Firma keine Probleme.
-
Danke für die Antworten, es scheint etwas konfus zu sein das Ganze. Schreitet man als Fahrer nicht ein, bekommt man eine am Deckel, schreitet man ein, steht man in der Zeitung und ebenso eine am Deckel. Das macht es sicher Freude dort (neu) zu fahren.
Etwas mehr Augenmaß und gesunder Menschenverstand hätten in diesem Fall vermutlich auch genügt und dem Fahrer wäre gar nichts passiert.
-
Danke für die Antworten, es scheint etwas konfus zu sein das Ganze. Schreitet man als Fahrer nicht ein, bekommt man eine am Deckel, schreitet man ein, steht man in der Zeitung und ebenso eine am Deckel. Das macht es sicher Freude dort (neu) zu fahren.
Etwas mehr Augenmaß und gesunder Menschenverstand hätten in diesem Fall vermutlich auch genügt und dem Fahrer wäre gar nichts passiert.
Wozu brucht es da Menschenverstand? Das Einzige was der/n Fahrer überhaupt zu interessieren hat, wäre ggf. ob die Fahrgäste entsprechende Fahrausweise haben. Wie jemand aussieht oder gekleidet ist, geht auch die/den Fahrer absolut nichts an. Im Gegensatz zu manch Fahrgästen, die meinen in öffentlichen Verkehrsmitteln mit spitzen Gegenständen hantieren zu müssen (stricken oder häkeln). Da muss ein/e Fahrer durchaus eingreifen.
-
Wozu brucht es da Menschenverstand?
Weil er dann gewusst hätte, dass an diesem Tag Regenbogenparade ist und daher mit einem größeren Aufkommen an verrückt gekleideten Menschen zu rechnen sein könnte.
-
Wozu brucht es da Menschenverstand? Das Einzige was der/n Fahrer überhaupt zu interessieren hat, wäre ggf. ob die Fahrgäste entsprechende Fahrausweise haben.
Das hat ihn schon überhaupt nicht zu interessieren, dafür gibt es Fahrscheinprüfer.
-
aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.
Das Unternehmen hat gefälligst gar keine Einstellung zu haben und hat nur die von den Fahrgästen und den Steuerzahlern bezahlten Dienstleistungen zu erbringen.
Und der Mitarbeiter hat seine Einstellung für sich zu behalten, wenn er im Rahmen seines Unternehmens handelt.
-
... und die VETAG Weiche ist der richtigen Stellung, da ein Aufschneiden bei aktivem Umstellschutz nicht zulässig ist.
...ich würde empfehlen, eine VETAG-Weiche niemals aufzuschneiden! 8)
-
aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.
Das Unternehmen hat gefälligst gar keine Einstellung zu haben und hat nur die von den Fahrgästen und den Steuerzahlern bezahlten Dienstleistungen zu erbringen.
Und der Mitarbeiter hat seine Einstellung für sich zu behalten, wenn er im Rahmen seines Unternehmens handelt.
Zweiteres auf jeden Fall.
Denke eine weltoffene, menschliche Einstellung ist kein Fehler.
Hat auch weniger mit Einstellung zu tun, Gleichberechtigung sollte eigentlich eines der normalsten Dinge der Welt sein. Die Kommentare mancher X-User auf die letzten Posts der Wiener Linien mit Pride-Bezug lassen unschwer erkennen, dass dieser Wunsch eine große Illusion darstellt.
-
Zweiteres auf jeden Fall.
Denke eine weltoffene, menschliche Einstellung ist kein Fehler.
Hat auch weniger mit Einstellung zu tun, Gleichberechtigung sollte eigentlich eines der normalsten Dinge der Welt sein. Die Kommentare mancher X-User auf die letzten Posts der Wiener Linien mit Pride-Bezug lassen unschwer erkennen, dass dieser Wunsch eine große Illusion darstellt.
Ersteres auch. Wenn mein Steuer- oder Fahrgeld dafür verwendet wird, Wägen mit Werbung zu bekleben, dann rennt was falsch.
Wenn jedoch ein Kunde Werbung in Form von folierten Wägen bucht, dann kann das innerhalb gewisser Grenzen gehen. Vorausgesetzt, dass in Summe ein Gewinn für das Verkehrsunternehmen übrigbleibt.
Ich zahle meine 365 Euro für Fahrdienstleistungen, und die werden noch dazu aus Steuergeld subventioniert. Und solange es eine einzige Langsamfahrstelle gibt, die aus Finanzgründen nicht repariert wird (Donaufelder Straße), hat Gratisbeklebung zu unterbleiben. Auch wenn die Kosten der Gratisbeklebung um Zehnerpotenzen unter den Kosten von 800m Gleissanierung sind.
-
Die Wiener Linien haben nunmal ein Marketingbudget. Wenn der Zug nicht beklebt worden wäre, dann hätte das absolut gar nichts an der katastrophalen Gleissituation geändert. Einzig wäre das Geld in eine andere Marketingkampagne geflossen.
Du wirst kein mit den Wiener Linien vergleichbares Unternehmen finden, welches sich 100%ig auf den eigentlichen Betrieb fokussiert. Heutzutage gehört sowas einfach dazu. Und die Wiener Linien machen das meiner Meinung auch nicht schlecht.
-
Die Budgetumschichtung ist bereits erfunden. Ist aber vielleicht noch nicht bis zu den WL vorgedrungen... Oder halt! Wird vielleicht doch der eine oder andere Posten im social media Team eingespart...? Die Hoffnung stirbt zuletzt!