Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: Cerberus2 am 20. Juni 2024, 09:40:14
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Vorausschicken möchte ich, dass wir hier im Bereich Technik sind und diese Frage auch rein technisch zu sehen ist.
Strafrechtliche, zivilrechtliche und dienstrechtliche Folgen wurden hier an anderer Stelle schon hinreichend besprochen.
Gestern hat eine Person einen 4746 durch Türblockierung an der Abfahrt gehindert. Der Fahrer hat zwar Zentrales Schließen gegeben, aber im Endeffekt haben es doch noch seine Bekannten geschafft, den Zug zu erreichen.
Der Fahrer hat anscheinend laufend den Schließvorgang eingeleitet, da im Endeffekt die Tür nur mehr eine Schuhbreite offen war, was anscheinend sehr geschickt von ihm war, da ja die Tür eines 4746 bei Widerstand eigentlich komplett wieder aufgeht.
Mich hat das als Unbeteiligten sehr geärgert, weil der Fahrgast gewonnen hat - im Endeffekt waren alle Türen komplett wieder freigegeben. Ich hätte mir gewünscht, der wäre mit der offenen Tür abgefahren, weil er ja jetzt anscheinen den Kampf gegen den Fahrgast verloren hat.
Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?
Bitte meine beiden ersten Absätze beachten, es geht um Technik.
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Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?
Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.
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Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?
Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.
Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen
Aber egal ob man umschalten kann oder nicht.
Bei den WL gibt es ohne dass eine offene Türe durch einen Mitarbeiter abgesicherte wird kein Fahren mit Fahrgästen.
Auch wenn es technisch möglich wäre.
Und das es technisch möglich bei Bim und Bus ist hängt auch mit der Vorschrift zusammen, dass auch Bahnhof, bzw Garagengrund mit offener Türe gefahren werden müsse.
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Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen
Geht das bei der U-Bahn auch "schnell" (so wie es der Threadersteller beschrieben hat)? D. h. vom Fahrerplatz aus? Dass man direkt bei der Tür einen Überbrückungsschalter umlegen kann, ist mir bekannt, das würde ich aber nicht als "schnell" einordnen.
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Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen
Geht das bei der U-Bahn auch "schnell" (so wie es der Threadersteller beschrieben hat)? D. h. vom Fahrerplatz aus? Dass man direkt bei der Tür einen Überbrückungsschalter umlegen kann, ist mir bekannt, das würde ich aber nicht als "schnell" einordnen.
Nein weil der Türüberbrückungsschalter immer nur auf dem jeweiligen Wagen funktioniert.
Aber mir stellt sich die Frage nicht,ob das schnell oder langsam .
Das wäre mir viel zu unsicher,dass einmal kurz umschalte,dass ich wegfahre
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Aber mir stellt sich die Frage nicht,ob das schnell oder langsam .
Aber der Ersteller des Threads hat danach gefragt.
Das wäre mir viel zu unsicher,dass einmal kurz umschalte,dass ich wegfahre
Es ist eine theoretische Diskussion. Dass es auf freier Strecke, wo Fahrgäste in der Nähe sind, so nicht durchgeführt werden darf, steht hoffentlich außer Frage.
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Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?
Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.
Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen
Aber egal ob man umschalten kann oder nicht.
Bei den WL gibt es ohne dass eine offene Türe durch einen Mitarbeiter abgesicherte wird kein Fahren mit Fahrgästen.
Auch wenn es technisch möglich wäre.
Und das es technisch möglich bei Bim und Bus ist hängt auch mit der Vorschrift zusammen, dass auch Bahnhof, bzw Garagengrund mit offener Türe gefahren werden müsse.
Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern
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Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern
Genau den gibt es bei der Straßenbahn. Aber abgesichert ist da eben nichts mehr, weil die Anfahrsperre bei offenen Türen überbrückt wird.
In den Frühzeiten der geschlossenen Wägen ging man mit Türstörungen übrigens noch anders: Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen. Ob man das auch während der kalten Jahreszeit in der Praxis so gehandhabt hat, sei dahingestellt, schließlich gab es im Gegensatz zu den offenen Zweiachsern keinerlei Zwischentür, die verhindert hätte, dass die eiskalte Luft in und durch das Wageninnere zieht.
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Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen.
In so einem Fall musste der Schaffner zusätzlich seinen Platz verlassen, ambulant arbeiten und durch Zuruf ("mündlich") abfertigen. Nicht behebbare Türstörungen waren aber äußerst seltene Ereignisse und wurden erst nach der Automatisierung im schaffnerlosen Betrieb zum Problem.
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Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern
Genau den gibt es bei der Straßenbahn. Aber abgesichert ist da eben nichts mehr, weil die Anfahrsperre bei offenen Türen überbrückt wird.
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
In den Frühzeiten der geschlossenen Wägen ging man mit Türstörungen übrigens noch anders: Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen. Ob man das auch während der kalten Jahreszeit in der Praxis so gehandhabt hat, sei dahingestellt, schließlich gab es im Gegensatz zu den offenen Zweiachsern keinerlei Zwischentür, die verhindert hätte, dass die eiskalte Luft in und durch das Wageninnere zieht.
Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.
Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.
Und als sich dann die Türe schloss löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.
Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.
Und als sich dann die Türe schloss löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
Und warum konnte das passieren?
Weil die WL wieder einmal eine Sonderlösung bestellt hatten, dass die Haltestellenbremse sich automatisch deaktiviert, wenn alle Türen geschlossen sind. Normalerweise setzt das automatische Lösen der Haltestellenbremse eine Handlung des Fahrers voraus, so viel ich weiß den Tritt aufs Gaspedal oder das Betätigen der Lösetaste.
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Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.
Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.
Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.
Und als sich dann die Türe schloss löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
Und warum konnte das passieren?
Weil die WL wieder einmal eine Sonderlösung bestellt hatten, dass die Haltestellenbremse sich automatisch deaktiviert, wenn alle Türen geschlossen sind. Normalerweise setzt das automatische Lösen der Haltestellenbremse eine Handlung des Fahrers voraus, so viel ich weiß den Tritt aufs Gaspedal oder das Betätigen der Lösetaste.
Nein, damals war diese Lösung noch kein Standard. Man darf nicht vergessen, dass dieser Unfall schon 2008 war.
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Nein, damals war diese Lösung noch kein Standard. Man darf nicht vergessen, dass dieser Unfall schon 2008 war.
Natürlich war das damals ein Kundenwunsch. Die WL haben ihre Busse damals nämlich in Angleichung an die Hochflurbusse so ausrüsten lassen. Vergleichbare neuere Fahrzeuge anderer Betriebe (bzw. auch der in Wien tätigen Subauftragnehmer) hatten zu dieser Zeit selbstverständlich längst Haltestellenbremsen, die sich erst durch Antippen des Gaspedals lösen.
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Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.
Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.
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Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.
Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.
Das ging aber nur auf jenen Zügen, die grundsätzlich mit offenen Türen gefahren ist. Auf einem E oder F ging das nicht. Und wenn ich die Türen über das "Klingeltableaus" bedient hatte, dann habe ich den Zug auch gleich über dieses abgefertigt. Was ich im übrigen nicht nur einmal gemacht hatte.
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Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.
Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.
Ich dachte an einen Beiwagen.
Natürlich wurde erst abgefertigt, wenn alle Türen (bis auf die Defekte) geschlossen waren und er konnte auch im Triebwagen per Knopfdruck Fertig melden.
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Vorschrift 1969 - Allgemeiner Teil
3. Ambulantes Arbeiten
Der Schaffner verschließt den Schaffnerplatz, begibt sich nach vorne
(Bug) und beginnt von dort mit seiner kaufmännischen Tätigkeit. Die Tür-
betätigung und Signalgebung erfolgt von den auf der Türseite des Wagens
befindlichen Druckknopftafeln aus. Nach Erreichen des Schaffnerplatzes
setzt der Schaffner dort seine Tätigkeit fort.
Muß bei S t ö r u n g e n der Wageneinrichtung ambulant gearbeitet
werden, entfällt das Besetzen des Schaffnerplatzes und die Abfertigung
erfolgt mündlich (bei mitgeführtem Beiwagen von hinten nach vorne).
Vorschrift 1969 - Schaffner
5. Türstörungen
Folgt eine Tür der Ansteuerung nicht, ist im Fach oberhalb der be-
treffenden Tür nachzusehen, ob der Automat für „Türsteuerung“ einge-
Ischaltet ist (der rote Punkt am Schaltgriff muß sichtbar sein). Ist dies der
IFall, ist weiter nachzusehen, ob der Automat für den betroffenen Türmotor
Iangesprochen hat.
Läßt sich der Fehler nicht beheben, ist die Tür durch Ziehen am
Haltegriff zu öffnen und die Fahrt mit offener Tür fortzusetzen. Die Fahr-
gäste sind auf die offenbleibende Tür aufmerksam zu machen.
Während einer solchen Fahrt ist der Zug durch Zuruf abzufertigen
(Abfertigung von hinten nach vorne), die kaufmännischen Obliegenheiten
sind ambulant durchzuführen. In solchen Fällen darf der Zug, unabhängig
von den Anzeigen der Kontroll- und Kennlampen, erst in Bewegung ge-
setzt werden, sobald der Zugführer „Vorwärts“ gerufen hat. Nach be-
endeter Nutzfahrt ist der Zug einzuziehen.
Nicht gestörte Türen sind aus Sicherheitsgründen zu schließen.
Sind z w e i oder m e h r e r e Türen eines Wagens gestört, ist der
Zug als S o n d e r z u g einzuziehen.
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Das ambulante Arbeiten nach Punkt 3 Abs. 1 habe ich zu Zeiten von C1+c1 oft am 46er bei der Bellaria beobachtet. Sinn war die Verkürzung der Fahrgastwechselzeit, hatte mit Türstörung nichts zu tun.