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Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: nord22 am 13. August 2024, 17:11:51

Titel: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: nord22 am 13. August 2024, 17:11:51
Gegen 16:00 kam es zu einer Streifung von B1 710 der Linie 26 beim Verlassen der Haltestelle Kagran U in FR Strebersdorf (Ecke Siebeckstraße) mit einem linkabbiegendem Bus der Linie 93A (Dr. Richard). Die bugseitige Ecksäule von B1 710 wurde schwer beschädigt, beim Bus wurde die Karosserie links und zwei Fensterscheiben durch die Streifung beschädigt. Es gab keinen Personenschaden. Offensichtlich war das erste Räderpaar von B1 710 durch die Streifung bereits entgleist, denn beim Fortsetzen der Fahrt ohne FG entgleiste der Wagen mit Portal 1 und krachte in eine Säule der U1 Trasse über die Siebeckstraße. Das Eingleisen von B1 710 erfolgte durch den Rüstwagen von FLOR.

nord22   
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Operator am 13. August 2024, 17:24:11
Gegen 16:00 kam es zu einer Steifung von B1 710 der Linie 26 beim Verlassen der Haltestelle Kagran U in FR Strebersdorf (Ecke Siebeckstraße) mit einem linkabbiegendem Bus der Linie 93A (Dr. Richard). Die bugseitige Ecksäule von B1 710 wurde schwer beschädigt, beim Bus wurde die Karosserie links und zwei Fensterscheiben durch die Steifung beschädigt. Es gab keinen Personenschaden. Offensichtlich war das erste Räderpaar von B1 710 durch die Streifung bereits entgleist, denn beim Fortsetzen der Fahrt ohne FG entgleiste der Wagen mit Portal 1 und krachte in eine Säule der U1 Trasse über die Siebeckstraße. Das Eingleisen von B1 710 erfolgte durch den Rüstwagen von FLOR.

nord22   
Wie ist dort der Vorrang geklärt?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 95B am 13. August 2024, 17:52:28
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Schienenchaos am 13. August 2024, 18:40:35
Das heißt, die Fahrt in den Pfeiler gehört dem Bim-Fahrer und hatte nicht direkt mit der Kollision mit dem Bus zu tun?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 13. August 2024, 19:13:56
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.

Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Schaltkurbel am 13. August 2024, 19:15:45
Das heißt, die Fahrt in den Pfeiler gehört dem Bim-Fahrer und hatte nicht direkt mit der Kollision mit dem Bus zu tun?

Ich würde meinen, dass der Bus den TWG zum Entgleisen brachte und dieser in Folge mit dem Pfeiler Kontakt hatte. Wieso sollte das dem Fahrer angelastet werden?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: nord22 am 13. August 2024, 19:19:54
Die Fahrt in den Pfeiler der U1 gehört ziemlich sicher dem Fahrer von B1 710.

nord22
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 13. August 2024, 19:39:28
Nachdem am Bild 1 die Front des B1 710 noch intakt ist (Windschutzscheibe, Rammbohle) und der Zug aber mit offener Türe steht würde ich meinen, dass die Fahrt in den Pfeiler erst beim Räumen der Unfallstelle passiert ist.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: mike1163 am 13. August 2024, 20:41:43
Auweia :( Das aktuelle Wetter dürfte wohl auch sein übriges getan haben, weil (klimatisierte Fahrzeuge hin oder her) bei dem aktuellen Wetter passiert recht schnell mal was. Konzentration und Reaktion sind einfach reduziert.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 95B am 13. August 2024, 21:05:09
Nachdem am Bild 1 die Front des B1 710 noch intakt ist (Windschutzscheibe, Rammbohle) und der Zug aber mit offener Türe steht würde ich meinen, dass die Fahrt in den Pfeiler erst beim Räumen der Unfallstelle passiert ist.

Genau so ist es. Die Entgleisung nach der Eigenkollision wurde gleichsam übersehen (der Zug stand mit dem ersten Räderpaar wohl nur wenige Zentimeter daneben), erst beim Versuch, den Unfallzug einzuziehen, kam es zum Kontakt mit dem Viaduktpfeiler.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 13. August 2024, 21:32:50
Das ist dann nach 720 am Kagraner Platz vor einiger Zeit damit schon das zweite Mal, dass ein Neuankömmling aus RDH nach einem verhältnismäßig glimpflichen Unfall bei der Räumung der Unfallstelle massiver beschädigt wurde. Willkommen im Wilden Norden.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: EinfallsreicherName am 13. August 2024, 22:07:13

Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Naja, der Bus ist ja links abgebogen und nicht geradeaus gefahren. Und der Passus greift ja nur bei Geradeausfahrern gegen Rechtsabbiegeren.

Das sollte dann eigentlich eine Paragraph 28 Situation sein wenn ich mich nicht irre.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: denond am 13. August 2024, 22:08:03
Nachdem am Bild 1 die Front des B1 710 noch intakt ist (Windschutzscheibe, Rammbohle) und der Zug aber mit offener Türe steht würde ich meinen, dass die Fahrt in den Pfeiler erst beim Räumen der Unfallstelle passiert ist.

Genau so ist es. Die Entgleisung nach der Eigenkollision wurde gleichsam übersehen (der Zug stand mit dem ersten Räderpaar wohl nur wenige Zentimeter daneben), erst beim Versuch, den Unfallzug einzuziehen, kam es zum Kontakt mit dem Viaduktpfeiler.

Das traurige an diesem Vorfall ist, daß mindestens 3 Augenpaare (1 vom Fahrer und 2 von der vor Ort gewesenen Funkstreife, besetzt mit 2 Bediensteten) die Entgleisung nicht entdeckt haben. Ob ein Einsatzleiter ebenfalls vor Ort war, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ja, dann haben 4 Augenpaare die Entgleisung übersehen. Wenn der Fahrer des Zuges von einem Organ der Funkstreife einen Fahrauftrag bekommen hat, wird es strittig. Den das Organ der Funkstreife oder wenn Anwesend, der Einsatzleiter, hat am Unfallsort die Obrigkeit und schafft an. Und somit gehört die Entgleisung eigentlich einem Organ der Funkstreife da ohne sich zu Überzeugen, ob am Unfallzug alles in Ordnung für eine vorfallsfreie Weiterfahrt gegeben ist, der Zug losgeschickt wurde.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: EinfallsreicherName am 13. August 2024, 22:19:50

Das traurige an diesem Vorfall ist, daß mindestens 6 Augenpaare (2 vom Fahrer und 4 von der vor Ort gewesenen Funkstreife, besetzt mit 2 Bediensteten) die Entgleisung nicht entdeckt haben. Ob ein Einsatzleiter ebenfalls vor Ort war, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ja, dann haben 8 Augenpaare die Entgleisung übersehen. Wenn der Fahrer des Zuges von einem Organ der Funkstreife einen Fahrauftrag bekommen hat, wird es strittig. Den das Organ der Funkstreife oder wenn Anwesend, der Einsatzleiter, hat am Unfallsort die Obrigkeit und schafft an. Und somit gehört die Entgleisung eigentlich einem Organ der Funkstreife da ohne sich zu Überzeugen, ob am Unfallzug alles in Ordnung für eine vorfallsfreie Weiterfahrt gegeben ist, der Zug losgeschickt wurde.

Es wird aber letztendlich trotzdem dem Fahrer angelastet werden. Dieser ist im Endeffekt für das Führen des Zuges verantwortlich… Als mildernder Umstand wird es sicher angesehen werden, dass es nicht mal der Funkstreife aufgefallen ist. Die Hauptschuld wird aber beim Fahrer liegen. Wenn er es als nicht sicher empfunden hätte, dann hätte er die Weiterfahrt verweigern können und der Funkstreife sinngemäß sagen können, dass diese doch den Zug einziehen soll.

Kann mir aber vorstellen, dass auf die Mitarbeiter der Funkstreife auch etwas zukommen wird.

Edit: Ich kann die Entscheidung des Fahrers auf jeden Fall verstehen, ich hätte in der Situation wohl gleich gehandelt. Ich wäre glaube ich auch nicht davon ausgegangen, dass der Zug bereits entgleist wäre.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: haidi am 14. August 2024, 01:06:55
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Erich Mladi am 14. August 2024, 02:55:28
Was ich mich frage? Warum kam der 26er vom 25er Gleis? Es ist doch normaler Weise üblich bei Einzieh-ausfahrten der Linie 26, sowie Kurzführungen das innere Gleis (wo auch die Busse halten) zu nutzen. Hätte man dies getan währe es erst gar nicht zum Unfall mit dem Bus gekommen!
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 60er am 14. August 2024, 09:20:17
Was ich mich frage? Warum kam der 26er vom 25er Gleis? Es ist doch normaler Weise üblich bei Einzieh-ausfahrten der Linie 26, sowie Kurzführungen das innere Gleis (wo auch die Busse halten) zu nutzen. Hätte man dies getan währe es erst gar nicht zum Unfall mit dem Bus gekommen!
Wahrscheinlich war das innere Gleis von einem Autobus belegt?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 14. August 2024, 09:41:28
Was ich mich frage? Warum kam der 26er vom 25er Gleis? Es ist doch normaler Weise üblich bei Einzieh-ausfahrten der Linie 26, sowie Kurzführungen das innere Gleis (wo auch die Busse halten) zu nutzen. Hätte man dies getan währe es erst gar nicht zum Unfall mit dem Bus gekommen!
Was ich beobachten konnte wird immer das 25er-Gleis in diesem Ersatzverkehr benutzt. Das innere Gleis wird anscheinend nur für Einziehfahrten benutzt.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 60er am 14. August 2024, 09:47:26
Was ich beobachten konnte wird immer das 25er-Gleis in diesem Ersatzverkehr benutzt. Das innere Gleis wird anscheinend nur für Einziehfahrten benutzt.
Was auch sinnvoll ist, da am anderen Gleis oft Busse stehen.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 95B am 14. August 2024, 10:42:02
Was ich beobachten konnte wird immer das 25er-Gleis in diesem Ersatzverkehr benutzt. Das innere Gleis wird anscheinend nur für Einziehfahrten benutzt.
Was auch sinnvoll ist, da am anderen Gleis oft Busse stehen.

Da müsste man sich halt grundsätzlich fragen, wie sinnvoll es ist, wenn Gleise durch darauf herumstehende Busse unbenützbar sind.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 14. August 2024, 11:59:52

Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Naja, der Bus ist ja links abgebogen und nicht geradeaus gefahren. Und der Passus greift ja nur bei Geradeausfahrern gegen Rechtsabbiegeren.

Das sollte dann eigentlich eine Paragraph 28 Situation sein wenn ich mich nicht irre.



Ok ja kann auch sein aber wenn ich mir so die Kreuzung anschaue bin ich der Meinung (!) das es zwei Kreuzungen Hintereinander sind, da   für die Linksabbieger zur einfahrt nochmal eine Ampel ist
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 14. August 2024, 12:01:26
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Erich Mladi am 14. August 2024, 16:00:31
Was ich beobachten konnte wird immer das 25er-Gleis in diesem Ersatzverkehr benutzt. Das innere Gleis wird anscheinend nur für Einziehfahrten benutzt.
Was auch sinnvoll ist, da am anderen Gleis oft Busse stehen.

Da ist gar nix sinnvoll, auch das 25er Gleis ist oft belegt durch einen 25er, vor allem wenn Fahrerwechsel stattfindet. Die Kreuzung ist eben so gebaut worden damit 25 und die Buslinien 26A und 93A  die Ampelphase gleichzeitig nutzen können, auch der 26 kann vom Busgleis bis zur Vereinigungsweiche Richtung Floridsdof vorziehen um einen weiteren Bus den Fahrgastwechsel zu ermöglichen. 26 vom 25er Gleis bringt doch nur Chaos und zusätzliche gegenseitige Behinderung und in diesem Fall sogar einen riesigen Blechsalat.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 14. August 2024, 18:37:27
Zwei Dinge an der ganzen Sache verstehe ich nicht ganz.


Beim Zusammenstoß mit dem Bus ist der ULF den Bildern zufolge beinahe mittig auf der linken Seite in den Bus gefahren, also war beim Aufprall fast der ganze Bus bereits vorbei. Der Fahrer des 26ers weiß - im Gegensatz zum Busfahrer, der es dort üblicherweise nur mit 25ern zu tun hat, die ebenfalls links abbiegen - dass er nach rechts abbiegt. Entweder ist der Bus mit einem unglaublichen Tempo von hinten rechts an der Straßenbahn vorbeigerauscht, dass alles so schnell ging und der Fahrer des ULF selbst bei einem Blick nach rechts an der Stelle den Bus nicht sehen konnte. Oder aber der Fahrer hat nicht geschaut - er hat ja immerhin auch Kameras, die einen Blick nach hinten ermöglichen - was an der Stelle aber sowieso fahrlässig ist, es könnten sich ja auch Fußgänger in dem von ihm zu befahrenden Bereich befinden, die ebenfalls nicht damit rechnen, dass die Straßenbahn nach rechts abbiegt.


Und das zweite ist die Kollision mit dem Tragwerk. Selbst wenn der der Fahrer die Entgleisung beim Anfahren nicht merkt, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er - vermutlich auf der Vereinigungsweiche - komplett rausgefahren ist. Einem Augenzeugen zufolge, der im Autobusforum darüber geschrieben hat, ist der Zug da sehr langsam losgefahren. Hat der Fahrer da keine Möglichkeit mehr, noch eine Notbremsung einzuleiten, bevor er im Pfeiler klebt? Oder ist er da nur mehr Passagier, weil die Bremsen dann auch nicht mehr gut wirken? Auf jeden Fall ist auch hier wohl von Glück zu sprechen, dass dort keine Fußgänger bei der Ampel erfasst worden sind.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Klingelfee am 14. August 2024, 18:59:55
Und das zweite ist die Kollision mit dem Tragwerk. Selbst wenn der der Fahrer die Entgleisung beim Anfahren nicht merkt, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er - vermutlich auf der Vereinigungsweiche - komplett rausgefahren ist. Einem Augenzeugen zufolge, der im Autobusforum darüber geschrieben hat, ist der Zug da sehr langsam losgefahren. Hat der Fahrer da keine Möglichkeit mehr, noch eine Notbremsung einzuleiten, bevor er im Pfeiler klebt? Oder ist er da nur mehr Passagier, weil die Bremsen dann auch nicht mehr gut wirken? Auf jeden Fall ist auch hier wohl von Glück zu sprechen, dass dort keine Fußgänger bei der Ampel erfasst worden sind.

Schon mal überlegt, dass der Fahrer bedingt durch den Unfall etwas aufgeregt war und daher gar nicht gleich gemerkt hat, dass er entgleist ist. Grundsätzlich sollte eine Notbremsung sofort greifen, da ja er nicht it allen Achsen entgleist war und somit zumindest ab dem 3. Räderpaar auch die Schienenbremse ggf. volle Wirkung gehabt haben. Ausser die Schienenbremse hat aus welchem Grund auch immer nicht mehr funktioniert. Aber auch da sollte es eine ausreichende generatorische Bremse vorhanden sein
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Katana am 14. August 2024, 20:20:03
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

-> Wenn auf Privatgrund eine Zusatztafel auf die StVO hinweist, ist das nur eine freundliche Erinnerung, aber nicht nötig, sofern es z.B. keinen absoluten Vorrang für Werksverkehr gibt.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 14. August 2024, 22:48:03
Und das zweite ist die Kollision mit dem Tragwerk. Selbst wenn der der Fahrer die Entgleisung beim Anfahren nicht merkt, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er - vermutlich auf der Vereinigungsweiche - komplett rausgefahren ist. Einem Augenzeugen zufolge, der im Autobusforum darüber geschrieben hat, ist der Zug da sehr langsam losgefahren. Hat der Fahrer da keine Möglichkeit mehr, noch eine Notbremsung einzuleiten, bevor er im Pfeiler klebt? Oder ist er da nur mehr Passagier, weil die Bremsen dann auch nicht mehr gut wirken? Auf jeden Fall ist auch hier wohl von Glück zu sprechen, dass dort keine Fußgänger bei der Ampel erfasst worden sind.

Schon mal überlegt, dass der Fahrer bedingt durch den Unfall etwas aufgeregt war und daher gar nicht gleich gemerkt hat, dass er entgleist ist. Grundsätzlich sollte eine Notbremsung sofort greifen, da ja er nicht it allen Achsen entgleist war und somit zumindest ab dem 3. Räderpaar auch die Schienenbremse ggf. volle Wirkung gehabt haben. Ausser die Schienenbremse hat aus welchem Grund auch immer nicht mehr funktioniert. Aber auch da sollte es eine ausreichende generatorische Bremse vorhanden sein
Ich hab jetzt die Entgleisungsspuren vorher aus der U-Bahn gesehen, der Zug war vermutlich ab dem rechten Gleisstrang des Richtungsgleises in Richtung Aspern neben dem Gleis, am Anfang nur wenige Zentimeter (3-4 geschätzt), im Bogenverlauf aber immer weiter, so weit ich das aus dem U-Bahn-Zug gesehen habe dann schon bei 10 cm oder mehr daneben und das, was man aus der U-Bahn sieht ist noch recht weit weg von dem Pfeiler. Das muss beim Fahren ziemlich gerumpelt haben. Abgesehen davon wäre ich nicht davon ausgegangen, dass der unfallbeteiligte Fahrer auch der ist, der dann den Zug einzieht. (Vorgesetzte, Funkstreife, Werkstättler, ...)
Die Entgleisung ansich dürfte etwas unglücklich passiert sein. Die Entgleisungsspuren sind nämlich nur rechts vom rechten Schienenstrang in Richtung Aspern zu sehen, dort aber dann gleich eben diese 3-4 cm daneben, links davon aber gar nichts. Womöglich wurde der Spurkranz des linken Rades beim ersten Portal bei der Kollision auf diese Schiene hinaufgeschoben, sodass die eigentliche Entgleisung überhaupt erst beim Wiederanfahren passiert ist.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Klingelfee am 15. August 2024, 07:06:08
Und das zweite ist die Kollision mit dem Tragwerk. Selbst wenn der der Fahrer die Entgleisung beim Anfahren nicht merkt, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er - vermutlich auf der Vereinigungsweiche - komplett rausgefahren ist. Einem Augenzeugen zufolge, der im Autobusforum darüber geschrieben hat, ist der Zug da sehr langsam losgefahren. Hat der Fahrer da keine Möglichkeit mehr, noch eine Notbremsung einzuleiten, bevor er im Pfeiler klebt? Oder ist er da nur mehr Passagier, weil die Bremsen dann auch nicht mehr gut wirken? Auf jeden Fall ist auch hier wohl von Glück zu sprechen, dass dort keine Fußgänger bei der Ampel erfasst worden sind.

Schon mal überlegt, dass der Fahrer bedingt durch den Unfall etwas aufgeregt war und daher gar nicht gleich gemerkt hat, dass er entgleist ist. Grundsätzlich sollte eine Notbremsung sofort greifen, da ja er nicht it allen Achsen entgleist war und somit zumindest ab dem 3. Räderpaar auch die Schienenbremse ggf. volle Wirkung gehabt haben. Ausser die Schienenbremse hat aus welchem Grund auch immer nicht mehr funktioniert. Aber auch da sollte es eine ausreichende generatorische Bremse vorhanden sein
Ich hab jetzt die Entgleisungsspuren vorher aus der U-Bahn gesehen, der Zug war vermutlich ab dem rechten Gleisstrang des Richtungsgleises in Richtung Aspern neben dem Gleis, am Anfang nur wenige Zentimeter (3-4 geschätzt), im Bogenverlauf aber immer weiter, so weit ich das aus dem U-Bahn-Zug gesehen habe dann schon bei 10 cm oder mehr daneben und das, was man aus der U-Bahn sieht ist noch recht weit weg von dem Pfeiler. Das muss beim Fahren ziemlich gerumpelt haben. Abgesehen davon wäre ich nicht davon ausgegangen, dass der unfallbeteiligte Fahrer auch der ist, der dann den Zug einzieht. (Vorgesetzte, Funkstreife, Werkstättler, ...)
Die Entgleisung ansich dürfte etwas unglücklich passiert sein. Die Entgleisungsspuren sind nämlich nur rechts vom rechten Schienenstrang in Richtung Aspern zu sehen, dort aber dann gleich eben diese 3-4 cm daneben, links davon aber gar nichts. Womöglich wurde der Spurkranz des linken Rades beim ersten Portal bei der Kollision auf diese Schiene hinaufgeschoben, sodass die eigentliche Entgleisung überhaupt erst beim Wiederanfahren passiert ist.

Solange es keinen Verletzte gibt, was nach Pressemeldungen auch der Fall war, ist es nicht unüblich dass der Fahrer selbst das Fahrzeug ortsverändert. Noch dazu an so einer Örtlichkeit. Denn dann wird grundsätzlich geschaut, dass die Störung so gering, wie möglich ist.

Und unter anderen Umständen hätte sich der Zug womöglich über die Weiche auch wieder selbst eingegleist. Mich wundert auch die Information, dass der Zug nach Rechts entgleist ist, hätte er nicht bedingt durch die Kollision eher nach links entgleisen müssen?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: nord22 am 15. August 2024, 09:16:52
Anbei Aufnahmen der Entgleisungsspuren vom 14.08.2024.

nord22
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Alex am 15. August 2024, 11:18:09
Und das zweite ist die Kollision mit dem Tragwerk. Selbst wenn der der Fahrer die Entgleisung beim Anfahren nicht merkt, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er - vermutlich auf der Vereinigungsweiche - komplett rausgefahren ist. Einem Augenzeugen zufolge, der im Autobusforum darüber geschrieben hat, ist der Zug da sehr langsam losgefahren. Hat der Fahrer da keine Möglichkeit mehr, noch eine Notbremsung einzuleiten, bevor er im Pfeiler klebt? Oder ist er da nur mehr Passagier, weil die Bremsen dann auch nicht mehr gut wirken? Auf jeden Fall ist auch hier wohl von Glück zu sprechen, dass dort keine Fußgänger bei der Ampel erfasst worden sind.

Schon mal überlegt, dass der Fahrer bedingt durch den Unfall etwas aufgeregt war und daher gar nicht gleich gemerkt hat, dass er entgleist ist. Grundsätzlich sollte eine Notbremsung sofort greifen, da ja er nicht it allen Achsen entgleist war und somit zumindest ab dem 3. Räderpaar auch die Schienenbremse ggf. volle Wirkung gehabt haben. Ausser die Schienenbremse hat aus welchem Grund auch immer nicht mehr funktioniert. Aber auch da sollte es eine ausreichende generatorische Bremse vorhanden sein
Ich hab jetzt die Entgleisungsspuren vorher aus der U-Bahn gesehen, der Zug war vermutlich ab dem rechten Gleisstrang des Richtungsgleises in Richtung Aspern neben dem Gleis, am Anfang nur wenige Zentimeter (3-4 geschätzt), im Bogenverlauf aber immer weiter, so weit ich das aus dem U-Bahn-Zug gesehen habe dann schon bei 10 cm oder mehr daneben und das, was man aus der U-Bahn sieht ist noch recht weit weg von dem Pfeiler. Das muss beim Fahren ziemlich gerumpelt haben. Abgesehen davon wäre ich nicht davon ausgegangen, dass der unfallbeteiligte Fahrer auch der ist, der dann den Zug einzieht. (Vorgesetzte, Funkstreife, Werkstättler, ...)
Die Entgleisung ansich dürfte etwas unglücklich passiert sein. Die Entgleisungsspuren sind nämlich nur rechts vom rechten Schienenstrang in Richtung Aspern zu sehen, dort aber dann gleich eben diese 3-4 cm daneben, links davon aber gar nichts. Womöglich wurde der Spurkranz des linken Rades beim ersten Portal bei der Kollision auf diese Schiene hinaufgeschoben, sodass die eigentliche Entgleisung überhaupt erst beim Wiederanfahren passiert ist.

Solange es keinen Verletzte gibt, was nach Pressemeldungen auch der Fall war, ist es nicht unüblich dass der Fahrer selbst das Fahrzeug ortsverändert. Noch dazu an so einer Örtlichkeit. Denn dann wird grundsätzlich geschaut, dass die Störung so gering, wie möglich ist.

Und unter anderen Umständen hätte sich der Zug womöglich über die Weiche auch wieder selbst eingegleist. Mich wundert auch die Information, dass der Zug nach Rechts entgleist ist, hätte er nicht bedingt durch die Kollision eher nach links entgleisen müssen?
Das rechts hat sich auf die rechte Schiene des Gleises Richtung Aspern bezogen, also am ersten Bild die zweite Schiene von rechts und die Stelle, die ich meine, ist oberhalb des Bildausschnittes des ersten Bildes, dort wo sich die linke Schiene des abbiegenden Gleises mit der rechten Schiene des geradeaus führenden Gleises kreuzen. Auf dem erste Bild sind nämlich auch bei der linken Schiene noch keine Spuren zu sehen - das meinte ich.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Klingelfee am 15. August 2024, 11:23:56
Das rechts hat sich auf die rechte Schiene des Gleises Richtung Aspern bezogen, also am ersten Bild die zweite Schiene von rechts und die Stelle, die ich meine, ist oberhalb des Bildausschnittes des ersten Bildes, dort wo sich die linke Schiene des abbiegenden Gleises mit der rechten Schiene des geradeaus führenden Gleises kreuzen. Auf dem erste Bild sind nämlich auch bei der linken Schiene noch keine Spuren zu sehen - das meinte ich.

Ob rechte oder linke Schiene, das ist verwirrend. Bitte in Zukunft die Richtung IMMER vom befahrenen Gleis gesehen angeben.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 15. August 2024, 13:52:22
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

-> Wenn auf Privatgrund eine Zusatztafel auf die StVO hinweist, ist das nur eine freundliche Erinnerung, aber nicht nötig, sofern es z.B. keinen absoluten Vorrang für Werksverkehr gibt.


Danke für den Link und die Aufklärung.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Katana am 15. August 2024, 21:49:33
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

-> Wenn auf Privatgrund eine Zusatztafel auf die StVO hinweist, ist das nur eine freundliche Erinnerung, aber nicht nötig, sofern es z.B. keinen absoluten Vorrang für Werksverkehr gibt.


Danke für den Link und die Aufklärung.
Nichts zu danken, die Aufklärung hat ja schon haidi übernommen, ich habe nur den amtlichen Text dazu geliefert.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Ferry am 16. August 2024, 08:52:39
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Klingelfee am 16. August 2024, 08:59:39
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?

Und die ganze Diskussion ist völlig wertlos, da es sich bei der Haltestelle NICHT um ein Privatgrundstück handelt.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: coolharry am 16. August 2024, 09:18:20
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?

Auf einem Privatgrundstück ist das völlig unerheblich. Auf meinem Grundstück kann ich Linksverkehr, Vorrang für Blondinen oder man darf nur Rückwärts fahren verfügen, solange das Grundstück selbst nicht oder nur sehr eingeschränkt öffentlich zugänglich ist.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: petestoeb am 16. August 2024, 13:25:09
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.

Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Umgekehrt ist es richtig. Die Spur quert die Schienen und hat daher nach §28,2 Wartepfllicht.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 17. August 2024, 13:13:03
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.


Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Umgekehrt ist es richtig. Die Spur quert die Schienen und hat daher nach §28,2 Wartepfllicht.

Wo bei in diesem Fall der §19.5 greifen würde. Immer noch meine Meinung


(5)Absatz 5Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Absatz 4, nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&FassungVom=2024-06-30&Artikel=&Paragraf=19&Anlage=&Uebergangsrecht= (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&FassungVom=2024-06-30&Artikel=&Paragraf=19&Anlage=&Uebergangsrecht=)
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 95B am 17. August 2024, 13:33:12
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 2er am 18. August 2024, 14:33:29
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.


Und da ist dann die Frage ob die Kreuzung als eine Gewertet wird oder als zwei eigenständige Kreuzungen, da ja extra eine Ampel für die Linksabbieger errichtet wurde wenn sie zur Parkgarage fahren. Dann würde der Bus aus der Haltestelle gerade fahren.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: petestoeb am 18. August 2024, 17:42:37
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.


Und da ist dann die Frage ob die Kreuzung als eine Gewertet wird oder als zwei eigenständige Kreuzungen, da ja extra eine Ampel für die Linksabbieger errichtet wurde wenn sie zur Parkgarage fahren. Dann würde der Bus aus der Haltestelle gerade fahren.

Wäre ohne belang, da der Bus eben Wartepflicht gegenüber der Straßenbahn hat.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: 95B am 18. August 2024, 18:01:00
Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: Klingelfee am 18. August 2024, 18:07:22
Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").

Die Schägbalken für Busse sind mWn auch in der STVO verankert. Ansonsten wären auch nicht bei so vielen Kreuzungen auch Bussignale in Balkenausführung in Wien angebracht. Auch habe ich einmal den Passus gelesen, dass die Balkensignale mittels Leuchtpunkte ausgeführt werden. Daher sind auch die Straßenbahnlichtsignale STVO-konform.

Nahctrag: Im übrigen hast du selbst im Straßenbahnjournal die Lichtsignale beschrieben.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: haidi am 18. August 2024, 18:25:07
In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: hema am 18. August 2024, 19:37:48
In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.
StVO § 38 (8)]
Zitat
(8) Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen
von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie
Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich
des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bedeutung
solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der
Abs. 1 bis 7 sinngemäß.
Allerdings müsste da Freisignal vor seinem Ende blinken. da es ja sinngemäß dem Grünlicht gleichgesetzt ist!
Titel: Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
Beitrag von: MK am 18. August 2024, 20:01:26
Allerdings müsste da Freisignal vor seinem Ende blinken. da es ja sinngemäß dem Grünlicht gleichgesetzt ist!

Auf das Grünblinken kann nach Abs. 6a "zur zielgerichteten Steuerung des Verkehrs" verzichtet werden.