Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Historisches => Thema gestartet von: win22 am 26. Dezember 2025, 13:47:12
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Das Wikipedia schreibt folgendes dazu:
Am 4. Oktober erreichten die Streiks in Wien ihren Höhepunkt. Rollkommandos der Streikenden versuchten, das öffentliche Leben lahmzulegen und besetzten Straßen und Plätze.
Wagen der Wiener Straßenbahn wurden durch Zuschütten der Gleise und Ausbetonieren der Weichen daran gehindert auszufahren.
Gibt es Fotos dazu und Erzählungen, wie lange und wo die Betriebsstörungen waren? Eine "zubetonierte" Weiche wieder freizumachen dürfte doch etwas mühsam gewesen sein
oder sind das "urbane Erzählungen"?
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Laut der Arbeiter-Zeitung vom 5. Oktober kam es abgesehen von kleineren Zwischenfällen zu keinen nennenswerten Fahrtbehinderungen: https://www.arbeiterzeitung.at/ausgabe/19501005a/1
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Laut der Arbeiter-Zeitung vom 5. Oktober kam es abgesehen von kleineren Zwischenfällen zu keinen nennenswerten Fahrtbehinderungen: https://www.arbeiterzeitung.at/ausgabe/19501005a/1
Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
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Danke, ich muss über den journalistischen Stil der damaligen AZ in den 50er Jahren schmunzeln.
Heute stehst du vor dem Presserat mit sowas...
"Polizisten säubern mit Holzknüppeln blitzartig unter Beifall der Zuschauer den Platz"
"In der Remise Kreuzgasse versuchten hundertfünfzig Kommunisten die Ausfahrt zu behindern. Die Straßenbahner verprügelten sie"
"In einem Fall boten die kommunistischen Agenten den Straßenbahnern pro Mann hundertfünfzig Schilling, wenn sie streiken würden. Sie wurden hinausgeworfen"
"Vormittags versuchten vierhundert Kommunisten den Straßenbahnverkehr in Favoriten zu behindern, in dem sie die Gleise vor der Remise in der Gudrunstraße besetzten.
Nachdem der Verkehr einige Zeit stillag, erschienen plötzlich sechs Lastautos mit Bauarbeitern, die in kurzer Zeit die Kommunisten - nicht ganz ohne Gewalt -
davon überzeugten, daß der Verkehr nicht behindert werden dürfe".
War ein turbulenter Tag mit gewerkschaftlicher Überzeugungskraft....
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Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
Der Student hätte bei sich daheim zubetonieren können, was er will, aber der Versuch, eine Weiche zuzubetonieren, rechtfertigt nichtsdestoweniger keine körperliche Gewalt, schon gar nicht abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
Danke, ich muss über den journalistischen Stil der damaligen AZ in den 50er Jahren schmunzeln.
Heute stehst du vor dem Presserat mit sowas...
[...]
War ein turbulenter Tag mit gewerkschaftlicher Überzeugungskraft....
Naja, die AZ hat halt auf der Basis des Kurses ihrer Mutterpartei Journalismus betrieben, und der war damals strikt antikommunistisch.
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Jedenfalls schön, dass das AZ-Archiv wieder online ist. :)
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Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
Der Student hätte bei sich daheim zubetonieren können, was er will, aber der Versuch, eine Weiche zuzubetonieren, rechtfertigt nichtsdestoweniger keine körperliche Gewalt, schon gar nicht abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
Nun ja, Weiche zubetonieren ist ein schwerer Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut, nämlich Eigentum. Und da darfst Du dann im Rahmen der Nothilfe alles unternehmen, was zum Schutze des Eigentums notwendig ist (aber nicht mehr, als notwendig ist).
Und dazu gehört sicher, den Typen irgendwie mit körperlicher Gewalt von der Weiche wegzubringen. Ohne körperliche Gewalt, zum Beispiel nur durch Zuruf, wirst Du den nicht wegbringen.
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Danke, ich muss über den journalistischen Stil der damaligen AZ in den 50er Jahren schmunzeln.
Heute stehst du vor dem Presserat mit sowas...
"Polizisten säubern mit Holzknüppeln blitzartig unter Beifall der Zuschauer den Platz"
"In der Remise Kreuzgasse versuchten hundertfünfzig Kommunisten die Ausfahrt zu behindern. Die Straßenbahner verprügelten sie"
"In einem Fall boten die kommunistischen Agenten den Straßenbahnern pro Mann hundertfünfzig Schilling, wenn sie streiken würden. Sie wurden hinausgeworfen"
"Vormittags versuchten vierhundert Kommunisten den Straßenbahnverkehr in Favoriten zu behindern, in dem sie die Gleise vor der Remise in der Gudrunstraße besetzten.
Nachdem der Verkehr einige Zeit stillag, erschienen plötzlich sechs Lastautos mit Bauarbeitern, die in kurzer Zeit die Kommunisten - nicht ganz ohne Gewalt -
davon überzeugten, daß der Verkehr nicht behindert werden dürfe".
Was daran sollte den Presserat beschäftigen? Keine Beleidigungen, keine Namen, keine pers. Daten, nichts Verwerfliches.
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Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
Der Student hätte bei sich daheim zubetonieren können, was er will, aber der Versuch, eine Weiche zuzubetonieren, rechtfertigt nichtsdestoweniger keine körperliche Gewalt, schon gar nicht abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
Nun ja, Weiche zubetonieren ist ein schwerer Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut, nämlich Eigentum. Und da darfst Du dann im Rahmen der Nothilfe alles unternehmen, was zum Schutze des Eigentums notwendig ist (aber nicht mehr, als notwendig ist).
Und dazu gehört sicher, den Typen irgendwie mit körperlicher Gewalt von der Weiche wegzubringen. Ohne körperliche Gewalt, zum Beispiel nur durch Zuruf, wirst Du den nicht wegbringen.
Die Weiche ist aber nicht Eigentum der Bediensteten.
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Aber als Steuerzahler - und das ist auch der Tramwayer - kommt auch er dafür auf.
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So funktioniert ein Rechtsstaat nicht.
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Ab #7 ff.
Man kann die heutige Denkungsweise nicht mit der von 1950 vergleichen, das sind ganz andere Parameter.
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Das wollte ich auch gerade schreiben. Der Kommunistenstreik war durchaus gefährlich, Wien war damals noch besetzt, das hätte zu einer größeren Konfrontation ausufern können. Der Staat Österreich war noch fragil, der Krieg grad 5 Jahre vorbei. Damals wurde noch deutlich hemdsärmeliger agiert als heute - sogar bis in die 1980er, als die Gewerkschaft fast die Hainburger Aubestzer aus dem Wald geprügelt hätte.
Und zur medialen Situation: Damals war es selbstverständlich, dass ausführlich mit vollem Namen von betroffenen Personen berichtet wurde, also kommt's nicht mit Presserat etc., solche Feinheiten gabs damals nicht. Dafür waren die Artikel in den Boulevardzeitungen besser recherchiert und tiefgehender als heute in Presse und Standard.
https://www.dasrotewien.at/seite/streikbewegung-1950#:~:text=Am%205.%20Oktober%201950%20brach,auf%20die%20%C3%B6sterreichische%20Innenpolitik%2C%201991.
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Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
Der Student hätte bei sich daheim zubetonieren können, was er will, aber der Versuch, eine Weiche zuzubetonieren, rechtfertigt nichtsdestoweniger keine körperliche Gewalt, schon gar nicht abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
Nun ja, Weiche zubetonieren ist ein schwerer Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut, nämlich Eigentum. Und da darfst Du dann im Rahmen der Nothilfe alles unternehmen, was zum Schutze des Eigentums notwendig ist (aber nicht mehr, als notwendig ist).
Und dazu gehört sicher, den Typen irgendwie mit körperlicher Gewalt von der Weiche wegzubringen. Ohne körperliche Gewalt, zum Beispiel nur durch Zuruf, wirst Du den nicht wegbringen.
Die Weiche ist aber nicht Eigentum der Bediensteten.
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
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Es gab auch Zivilcourage. Mir wurde seinerzeit von unserem Lehrer erzählt, der gesehen hatte, wie ein Straßenbahnfahrer einen kommunistischen Studenten verprügelte, der eine Weiche mit Beton zuschütten wollte.
Der Student hätte bei sich daheim zubetonieren können, was er will, aber der Versuch, eine Weiche zuzubetonieren, rechtfertigt nichtsdestoweniger keine körperliche Gewalt, schon gar nicht abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
Nun ja, Weiche zubetonieren ist ein schwerer Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut, nämlich Eigentum. Und da darfst Du dann im Rahmen der Nothilfe alles unternehmen, was zum Schutze des Eigentums notwendig ist (aber nicht mehr, als notwendig ist).
Und dazu gehört sicher, den Typen irgendwie mit körperlicher Gewalt von der Weiche wegzubringen. Ohne körperliche Gewalt, zum Beispiel nur durch Zuruf, wirst Du den nicht wegbringen.
Die Weiche ist aber nicht Eigentum der Bediensteten.
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Egal ob man es Notwehr oder Nothilfe nennt, es stellt sich die Frage, ob die Verhinderung einer Sachbeschädigung körperliche Gewalt rechtfertigen kann.
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Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Unter Nothilfe verstehe ich als juristischer Laie jedenfalls nicht, jemanden zu verprügeln, nur weil er vorgehabt hat, eine Weiche mit Beton auszugießen. Angebracht wäre mir in diesem Fall erschienen, den Typen durchaus auch grob von der Weiche wegzuzerren und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Körperliche Gewalt entsprechend einer Ohrfeige oder ähnlichem hätte ich auch noch verstanden.
Überhaupt wird in dem verlinkten AZ-Artikel die Anwendung von Gewalt massiv verherrlicht. Wenn eine Zeitung heute so agieren und der Presserat lediglich mit den Schultern zucken würde, dann wäre das Anlass genug, die eigenen Richtlinien kritisch zu hinterfragen.
Und ja, die zeitlichen Umstände waren andere als heute. Mein Verständnis für diese Art von parteipolitisch motiviertem Journalismus hält sich dennoch in Grenzen. Da ging es nicht nur um die Abwehr eines potentiellen kommunistischen Putschversuches, sondern auch mindestens im selben Ausmaß darum, frühere mangelnde Distanz zu den unpopulären Kummerln vergessen zu machen. Dazu kommt noch, dass die AZ eigentlich als seriöses Medium positioniert war. Den Boulevardjournalismus in Gestalt des in der Zwischenkriegszeit sehr beliebten Kleinen Blattes hat man nach dem Krieg auf eine wöchentliche Erscheinungsweise zurechtgestutzt.
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Bei Notwehr und Nothilfe ist körperliche Gewalt in beschränktem Ausmaß, so weit es zum Erreichen des legalen Zieles benötigt wird. Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.
Beispiel: Juwelier im 14. Bezirk bei der Brücke der Vorortelinie:
Räuber tritt ein, bedroht die Frau mit einer Schusswaffe, sie hat eine unter der Pudel liegen, holt die heraus und das war letal für den Räuber. Wurde als eindeutige Notwehr beurteilt.
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Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.
Richtig, steht auch im zitierten §. "... wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, ..."
Wenn man einen körperlich weitaus überlegenen Handtaschenräuber sieht, wird man einen letalen Schusswaffengebrauch nicht rechtfertigen können. Pfefferspray aber wahrscheinlich schon.
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Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Im österreichischen Recht bezieht (https://www.rechteasy.at/wiki/nothilfe/)sich der Begriff „Nothilfe“ auf das Strafrecht und findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), speziell im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen für bestimmte Handlungen. Nach § 3 StGB ist die Nothilfe eine besondere Form der Notwehr. Sie erlaubt es, einem anderen beizustehen, wenn dieser angegriffen wird, um den Angriff abzuwehren.
Der wesentliche Punkt bei der Nothilfe ist, dass sie dieselben Voraussetzungen hat wie die Notwehr.
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Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Im österreichischen Recht bezieht (https://www.rechteasy.at/wiki/nothilfe/)sich der Begriff „Nothilfe“ auf das Strafrecht und findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), speziell im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen für bestimmte Handlungen. Nach § 3 StGB ist die Nothilfe eine besondere Form der Notwehr. Sie erlaubt es, einem anderen beizustehen, wenn dieser angegriffen wird, um den Angriff abzuwehren.
Der wesentliche Punkt bei der Nothilfe ist, dass sie dieselben Voraussetzungen hat wie die Notwehr.
Der Inhalt deines Zitats ist aber abweichend vom (aktuellen) StGB (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 ). Vielleicht gibt es die Nothilfe im österreichischen Recht, aber nicht im StGb, in dem u.a. auch die verschiedenen Formen der Körperverletzungen geregelt sind.
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Es geht um 1950! Lustig, wie naiv Spätgeborene die Zeit sehen. Wien war besetzt, Leute wurden auf der Straße abgestiert, es gab noch Ruinen, Mangel und Schleich und oft herrschte noch das Faustrecht!
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Es geht um 1950! Lustig, wie naiv Spätgeborene die Zeit sehen. Wien war besetzt, Leute wurden auf der Straße abgestiert, es gab noch Ruinen, Mangel und Schleich und oft herrschte noch das Faustrecht!
Wenn sogar heute der Einsatz von geeigneten Mitteln zur Vereitelung von Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum erlaubt ist, z.B. Wegdrängen, Rempeln oder Androhung von Prügeln, wird es damals auch erlaubt gewesen sein. Vielleicht war auch ein Ausmaß von Gewalt erlaubt, das man heute als "überschießend" bezeichnen würde. Ob das in der Presse verwendete Vokabular ("verprügelt") wörtlich zutreffend oder übertrieben war, kann ich nicht beurteilen.
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Warum sollte man damals strafrechtlich gegen die Gewerkschaftsverbände vorgehen, die den kommunistischen Putsch mit vereitelt haben. Die Politiker, die Bevölkerung, die Polizei und das Heer (falls es das damals schon gegeben hat) wollten zum größten Teil nicht in den Kommunismus. Also war man froh und bedankte sich mehr oder weniger öffentlich bei den Verhinderern. Also war es das gescheiteste, den Mantel des Schweigens darüber zu breiten. Irgendwelche Verfahren gegen die "Verhinderer" hätten vielleicht die Russen auf dem Plan gerufen.
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Ob das in der Presse verwendete Vokabular ("verprügelt") wörtlich zutreffend oder übertrieben war, kann ich nicht beurteilen.
Nachdem es jüngeren Männern bis in die 1970er durchaus passieren konnte, wegen längerer Haare einfach so eine zu "fangen" und sich kaum wer was dabei dachte, wird das nicht übertrieben gewesen sein. Körperliche Gewalt war damals in einem Ausmaß normal, das sich die heutigen woken Schneeflocken überhaupt nicht vorstellen können.
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Ich kann mich erinnern, muss so in den Sechzigern gewesen sein.
Polizei holt sich eine Platte aus dem Gemeindebau immer wieder in das KOAT Leyserstraße und verprügelt sie dort.
Eines Tages geht ein Polizist durch den Gemeindebau, die Platte erwischt ihn und rächt sich. Der Polizist flüchtete mit zerrissener Hose aufs KOAT
Diese gegenseitigen Attacken wiederholten sich ab und zu.
Nicht nur aus diesem Grund stand sehr oft die Rettung vor diesem KOAT.
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Warum sollte man damals strafrechtlich gegen die Gewerkschaftsverbände vorgehen, die den kommunistischen Putsch mit vereitelt haben.
Dass die Historiographie und der ÖGB (!) von dieser platten großkoalitionären Geschichtsklitterung bereits vor zehn Jahren (!) Abstand genommen haben (https://www.derstandard.at/2000035538307/spaete-gerechtigkeit-fuer-die-streikopfer), ist an dir spurlos vorübergezogen?
Körperliche Gewalt war damals in einem Ausmaß normal, das sich die heutigen woken Schneeflocken überhaupt nicht vorstellen können.
Zwischen Herumgeheule wegen Anrede mit falschem Pronomen und der kritischen Betrachtung von mit Holzlatten bewaffneten Schlägertrupps besteht doch ein gewisser qualitativer Unterschied, oder? Wenn dem großen Bruder in Moskau damals wirklich an einem Sturz der Demokratie gelegen gewesen wäre, hätten dies unsere feinen gewaltaffinen Gewerkschafter wohl recht bald gecheckt und sich elegant vom Acker gemacht. Kann aber natürlich auch sein, dass sich hinter dem einen oder anderen Schläger in Wahrheit ein ganz und gar edler Charakter befand, der sich mutig einem sowjetischen Panzer entgegengestellt hätte.
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Herr, lass es Hirn regnen! ::)
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Herr, lass es Hirn regnen! ::)
Nach "Das war halt damals so" jetzt "Du bist dumm". Angesichts dieser geballten Argumentationskraft kapituliere ich selbstredend.
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Können wir wieder zum Thema zurückfinden anstatt ein juristisches Proseminar abzuhalten?
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Laut der Arbeiter-Zeitung vom 5. Oktober kam es abgesehen von kleineren Zwischenfällen zu keinen nennenswerten Fahrtbehinderungen: https://www.arbeiterzeitung.at/ausgabe/19501005a/1
Wie man am Schreibstil merkt, stand die AZ als SPÖ-Organ dem Streik kritisch gegenüber. Umgekehrt wird die Volksstimme einen großen Erfolg vermeldet haben.
Bei der ÖNB gibt es das "Neue Österreich" vom 5. Oktober 1950 als von SPÖ, ÖVP und KPÖ gemeinsam betriebener Zeitung, die ich deswegen für die vertrauenswürdigste Quelle halte:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nos&datum=19501005&seite=1&zoom=33
Insbesondere am Vormittag gab es erhebliche Behinderungen durch Blockaden der Betriebsbahnhöfe im sowjetischen Sektor (und des Bahnhofs Währing). Es gab weiters immer wieder Blockaden neuralgischer Punkte, z.B. Praterstern, Floridsdorfer Brücke (damals Malinowskibrücke), Matzleinsdorfer Platz, Südtiroler Platz. Als speziell fahrtbehinderte Linien werden 13, 118, 66, 67 und A/AK/B/BK genannt, wobei Letztere nur über den Ring gefahren sein sollen. Es soll auch sonst zahlreiche Ablenkungen gegeben haben, insbesondere im sowjetischen Sektor. Die Ostbahn war bei Stadlau unterbrochen, sonst keine Einschränkungen im Zugsverkehr.
Zusammengefasst: Die mit Beton ausgegossenen Schienen/Weichen dürften ein Gschichtl sein, aber ganz ohne Behinderungen des Straßenbahn- und Zugsverkehrs dürfte es nicht abgelaufen sein.
Die beschriebenen "Bauarbeiter" bzw. "Gewerkschafter" waren mit großer Wahrscheinlichkeit Franz Olahs "Privatarmee" (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Wander-,_Sport-_und_Geselligkeitsverein), die heimlich von den Amerikanern unterstützt wurde und dort eingreifen konnte, wo die Sowjets der Polizei das Eingreifen verbaten.
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Können wir wieder zum Thema zurückfinden anstatt ein juristisches Proseminar abzuhalten?
:fp: