Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: Bus am 25. August 2011, 15:09:10
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Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
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Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Korrekt, auch wenn es im Kreuzungsbereich nicht wirklich signifikant ist. Außerdem steigern sie nicht unbedingt den Fahrkomfort
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Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Korrekt, auch wenn es im Kreuzungsbereich nicht wirklich signifikant ist. Außerdem steigern sie nicht unbedingt den Fahrkomfort
Das könnte man ja auch ändern! :lamp:
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Und über jede weitere Weiche gäbe es ein weiteres "Schleichen".
Ja das sind die internationalen Standards, die Wien stets bemüht ist vorzugeben! ;)
Nein, es gibt einen viel einfacheren Grund, warum man in Wien gar nicht drüber nachdenkt, schneller über Weichen zu fahren. Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind. Und diese Signale gefallen einigen maßgeblichen Herren bei den WiLi rein optisch überhaupt nicht, also erspart man sich alle weiteren Erwägungen und ist zufrieden, mit dem, was man hat! ::)
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Das ist aber jetzt nicht hoffentlich der wahre Grund und ernst gemeint ;D :o >:(
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Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind.
Schmarrn, auch mit den Weichensignalen dürftest du um nichts schneller über die Weichen fahren.
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Nein, es gibt einen viel einfacheren Grund, warum man in Wien gar nicht drüber nachdenkt, schneller über Weichen zu fahren. Um mehr als 15 km/h fahren zu dürfen, müsste man die Weichensignale verwenden, wie sie von der StrabVO gesetzlich vorgegeben sind. Und diese Signale gefallen einigen maßgeblichen Herren bei den WiLi rein optisch überhaupt nicht, also erspart man sich alle weiteren Erwägungen und ist zufrieden, mit dem, was man hat! ::)
Hats nicht mit den Weichenverschlüssen zu tun?
Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
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Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.
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Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.
Danke für die info.
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Das ist aber jetzt nicht hoffentlich der wahre Grund und ernst gemeint ;D :o >:(
Es hat zumindest einen wahren Kern! ;)
Schmarrn, auch mit den Weichensignalen dürftest du um nichts schneller über die Weichen fahren.
Und wie geht das dann z.B. in München, Linz usw., mit praktisch identen Weichen?
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Und wie geht das dann z.B. in München, Linz usw., mit praktisch identen Weichen?
Über München weiß ich nichts, aber in Linz gilt genauso die StrabVO, wie in Wien und die sagt:
§ 17 (10) Bewegliche Teile von Weichen, die mit mehr als 15 km/h gegen die Spitze befahren werden, müssen in ihren Endlagen formschlüssig festgelegt werden können.
Und bei den Weichensignalen W 11-W 13 heißt es in der Erläuterung:
Die beweglichen Teile der Weiche sind in der jeweiligen Endlage formschlüssig festgelegt (Weiche ist verschlossen)
Da nun, wie hier von manchen immer wieder kritisch angemerkt wird, die StrabVO mit der deutschen BOStrab weitgehend identisch ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Befahren nicht formschlüssig festgelegter Weichen in München eine andere ist.
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Und warum sollten Hanning&Kahl-Weichen diesen Anforderungen nicht entsprechen?
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Und warum sollten Hanning&Kahl-Weichen diesen Anforderungen nicht entsprechen?
Weil die Hanning & Kahl-Weichen zwar die Bedingung des § 17 (9) erfüllen (Fernsteuerbare Weichen müssen gegen Umstellen gesichert werden können, solange ihre beweglichen Teile von einem Zug besetzt sind), nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.
Und wenn ich mir dann noch anschaue, wie oft Straßenbahnzüge bereits mit weiter hinten liegenden Achsen oder Radpaaren entgleist sind, ist wohl jeder Wunsch nach höherer Fahrgeschwindigkeit illusorisch.
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. . . . nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.
Was müssten sie zusätzlich (mehr als jetzt) können um diesen Punkt zu erfüllen?
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. . . . nicht aber die des in meinem Vorposting zitierten Punkt 10 dieses Paragraphen.
Was müssten sie zusätzlich (mehr als jetzt) können um diesen Punkt zu erfüllen?
Soweit immer wieder kolportiert wurde mechanische Verriegelung der Zungen und nicht nur des Antriebsgestänges. Schlicht und simpel.
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Gelten die 15km/h nur bei Spitz befahrenen Weichen oder auch bei Stumpf befahrenen Weichen?
Nur bei Verzweigungsweichen.
Nicht nur bei Verzweigungsweichen auch bei Vereinigungsweichen im Gleisbogen!
Nur Vereinigungsweichen in der Graden dürfen mit mehr als 15km/h befahren werden, nämlich mit 25km/h.
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Soweit immer wieder kolportiert wurde mechanische Verriegelung der Zungen und nicht nur des Antriebsgestänges. Schlicht und simpel.
Genauso ist es und eben das ist bei Rillenweichen nicht gerade einfach.
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Nicht nur bei Verzweigungsweichen auch bei Vereinigungsweichen im Gleisbogen!
Ist das nicht 20 km/h?
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Meiner Meinung nach entscheidend ist die Frage, ob die Zungen formschlüssig oder bloß kraftschlüssig in ihrer Endlage festgelegt sind. Mechanisch verriegelt ist formschlüssig, mit (großer) Federkraft in der Endlage gehalten ist kraftschlüssig. Die "VETAG-Weichen" haben eine Verriegelung, die üblichen Handweichen nicht.
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Meiner Meinung nach entscheidend ist die Frage, ob die Zungen formschlüssig oder bloß kraftschlüssig in ihrer Endlage festgelegt sind. Mechanisch verriegelt ist formschlüssig, mit (großer) Federkraft in der Endlage gehalten ist kraftschlüssig. Die "VETAG-Weichen" haben eine Verriegelung, die üblichen Handweichen nicht.
So böse es klingt, aber Deine Meinung ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, unsere VETAG Weichen sind laut StrabVO nicht dazu geeignet, schneller als mit 15km/h befahren zu werden, da ist auch das Aussehen der Weichensignal ziemlich egal.
mfg
Luki
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So böse es klingt, aber Deine Meinung ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.
Meine Meinung habe ich aber erst nach dem Lesen des Gesetzes und Einholen von (hoffentlich) kompetenten Auskünften gebildet. Dass den Verordnungsschreibern meine Meinung mehr als wurscht ist, ist mir schon klar! ;)
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, unsere VETAG Weichen sind laut StrabVO nicht dazu geeignet, schneller als mit 15km/h befahren zu werden . . . .
mfg
Luki
Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine? :(
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Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine? :(
Spricht irgendwie für die Bluatwiesn für eine Entscheidungsfindung :D
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Das ist ja auch nur deine Privatmeinung bzw. Auslegung! Wieso sollte die "ung'schauter" richtiger sein als meine? :(
Nur meine, bist Du Dir da sicher?
Wenn ich die Postings in diesem Thread lese, glaube ich Dir das aber nicht.
mfG
Luki