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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 22. September 2011, 01:32:42

Titel: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 13er am 22. September 2011, 01:32:42
Eine Frage, die ich mir im Zuge (no pun intended) der Westbahn GmbH schon öfters gestellt habe: Dürfte ich als Privatunternehmer auch in Wien einfach hergehen und sagen, ich biete ab dem nächstmöglichen Termin Straßenbahnbetrieb z.B. auf einer neuen Linie an? Müsste mir die Stadt bzw. die Wiener Linien das erlauben und mir eine Konzession geben (keine Frage, dass sie es erbittert bekämpfen würden, aber mich interessiert der rechtliche Aspekt, nicht der realistische)? Fahrzeuge und sonstige Infrastruktur müsste ich natürlich selbst zur Verfügung stellen und die Péagegebühr ist mir auch klar (das zahlen ja auch die Oldtimervereine), aber der Knackpunkt ist für mich der Liniendienst.

Kennt sich da wer von euch aus?
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: hema am 22. September 2011, 01:37:28
Wenn du eine eigene (eigenfinanzierte) Strecke baust und natürlich vorher den ganzen Behördenkram und Genehmigungsslalom absolvierst, wird man es dir kaum verbieten können!  ;)
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 13er am 22. September 2011, 01:38:20
Wenn du eine eigene (eigenfinanzierte) Strecke baust und natürlich vorher den ganzen Behördenkram und Genehmigungsslalom absolvierst, wird man es dir kaum verbieten können!  ;)
Aber auf den vorhandenen Gleisen dürfte ich keine eigene Linie einrichten?
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Revisor am 22. September 2011, 01:41:21
Da die Wiener Linien im Besitz der Konzessionen aller Straßenbahnlinien sind und diese bei Ablauf nicht ausgeschrieben werden müssen, sondern von der Stadt Wien direkt vergeben werden, kannst du dir deine Chancen auf privaten Straßenbahnlinienbetrieb ausrechnen. Nicht einmal wenn du eine eigene Strecke bauen wolltest, sähe ich eine Chance, da es keine Verpflichtung für die Stadt gibt, diese Strecke zu konzessionieren.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: hema am 22. September 2011, 01:42:19
Das wird von deinem Verhandlungsgeschick, deinen Beziehungen und sicher auch vom Öl abhängen, das jedes Getriebe schmiert. Grundsätzlich spricht sicher nichts dagegen!
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Linie 41 am 22. September 2011, 01:47:13
Aber auf den vorhandenen Gleisen dürfte ich keine eigene Linie einrichten?
Nein, Stadtverkehr fällt nicht in die EU-Bahnliberalisierung. Sobald allerdings eine Linie über das Stadtgebiet hinausgeht und der Betreiber auch auf den Gleisen anderer unterwegs ist, sieht das anders aus. Theoretisch fällt auch die WLB unter die Liberalisierung, sie müßten ihr Gleisnetz beispielsweise jedem anderen EVU zur Verfügung stellen, da sie auch selbst auf dem Gleisnetz anderer unterwegs sind.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: haidi am 22. September 2011, 02:13:54
Wenn ich eine Strecke von Schwechat bis zur HW baue, habe ich dann Anspruch darauf, eine LInie bis zur Börse zu fahren?

Hannes
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Linie 41 am 22. September 2011, 02:48:53
Nein. Die Öffnungsklausel wird nur dann schlagend, wenn Du eine Strecke hast, die über den innerstädtischen Verkehr hinausgeht und Du außerdem das Netz anderer Betreiber nutzen willst. Solange Du als Bahnunternehmen ausschließlich auf Deinen Gleisen unterwegs bist, mußt Du auch keinen anderen darauf fahren lassen. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob Straßenbahnen nicht prinzipiell ausgenommen sind von der Liberalisierung.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 09:41:09
Wenn ich eine Strecke von Schwechat bis zur HW baue, habe ich dann Anspruch darauf, eine LInie bis zur Börse zu fahren?
Nein. Die Öffnungsklausel wird nur dann schlagend, wenn Du eine Strecke hast, die über den innerstädtischen Verkehr hinausgeht und Du außerdem das Netz anderer Betreiber nutzen willst.
Das wäre ja gegeben. Schwechat - HW ist kein innerstädtischer Verkehr und bis zur Börse will ich das WL-Netz nutzen. ???
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: schaffnerlos am 22. September 2011, 09:53:29
Theoretisch fällt auch die WLB unter die Liberalisierung, sie müßten ihr Gleisnetz beispielsweise jedem anderen EVU zur Verfügung stellen, da sie auch selbst auf dem Gleisnetz anderer unterwegs sind.

Deshalb haben die WLB auch die Schienennetznutzungsbedingungen auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: darkweasel am 22. September 2011, 10:00:29
Wenn ich eine Strecke von Schwechat bis zur HW baue, habe ich dann Anspruch darauf, eine LInie bis zur Börse zu fahren?
Nein. Die Öffnungsklausel wird nur dann schlagend, wenn Du eine Strecke hast, die über den innerstädtischen Verkehr hinausgeht und Du außerdem das Netz anderer Betreiber nutzen willst.
Das wäre ja gegeben. Schwechat - HW ist kein innerstädtischer Verkehr und bis zur Börse will ich das WL-Netz nutzen. ???
Aber die WL wollen nicht auf deinen Gleisen fahren (wenn ich das jetzt richtig verstehe) ...
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 158er am 22. September 2011, 10:13:41
Sehr interessantes Thema!

Zur Klarstellung der rechtlichen Hintergründe werfe ich nur schnell folgende Inputs in die Runde, ich habe jetzt leider keine Zeit, mich ausführlich damit zu beschäftigen:

- Wikipedia-Artikel, der sich mit der Rechtsform (http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlicher_Personennahverkehr#Rechtsform) eines ÖPNV-Betriebes beschäftigt

die darin enthaltenen (deutschen) Gesetze sind auf Österreich umgelegt:
- die RL 1370/2007 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0001:0013:DE:PDF) , die auch für Österreich gilt
- statt dem PersBefG gilt in Österreich natürlich wieder komplizierter
    - das Kraftfahrliniengesetz (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20000098/KflG%2c%20Fassung%20vom%2022.09.2011.pdf) und, interessanter für uns,
    - das Eisenbahngesetz (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10011302/EisbG%2c%20Fassung%20vom%2022.09.2011.pdf), wo im 3. Teil, 1. Hauptstück, die maßgeblichen Regelungen zu finden sein werden.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Ferry am 22. September 2011, 10:22:53
Ein Punkt, der bisher unerwähnt blieb, ist die Tatsache, dass die WL deine Fahrzeuge für den Betrieb auf ihrem Netz zulassen müssen. Du musst also beim Bau und später auch im Betrieb möglicherweise etliche Auflagen erfüllen.

Verweigern dir die WL die Zulassung, kannst du nicht fahren. Eine Erfahrung, die die beiden Oldtimer-Vereine - speziell einer! - auch schon machen mussten.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Linie 41 am 22. September 2011, 10:28:41
Das wäre ja gegeben. Schwechat - HW ist kein innerstädtischer Verkehr und bis zur Börse will ich das WL-Netz nutzen. ???
Ja, aber das setzt voraus, daß die Wiener Linien auch auf Deinen Schienen fahren wollen. Wenn sie ihr Netz geschlossen halten wollen, können Sie das tun. Dann gibt's eben keinen Wagenaustausch in beide Richtungen.

Ein Punkt, der bisher unerwähnt blieb, ist die Tatsache, dass die WL deine Fahrzeuge für den Betrieb auf ihrem Netz zulassen müssen. Du musst also beim Bau und später auch im Betrieb möglicherweise etliche Auflagen erfüllen.

Verweigern dir die WL die Zulassung, kannst du nicht fahren. Eine Erfahrung, die die beiden Oldtimer-Vereine - speziell einer! - auch schon machen mussten.
Das Problem läßt sich relativ leicht lösen: Man bestellt Fahrzeuge, die baugleich zu jenen sind, die bereits zugelassen sind. Außerdem ist in einem solchen Fall (also geöffnetes Netz) ohnehin das Verkehrsministerium als oberste Behörde zuständig.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 10:33:02
Eine Erfahrung, die die beiden Oldtimer-Vereine - speziell einer! - auch schon machen mussten.
... und wahrscheinlich auch nächstes Jahr wieder machen wird... ;)
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: haidi am 22. September 2011, 10:33:57
Das Problem läßt sich relativ leicht lösen: Man bestellt Fahrzeuge, die baugleich zu jenen sind, die bereits zugelassen sind.

Man könnte aber auch E/E1 aus Polen zurückkaufen :)

Hannes
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: moszkva tér am 22. September 2011, 10:36:27
Das Problem läßt sich relativ leicht lösen: Man bestellt Fahrzeuge, die baugleich zu jenen sind, die bereits zugelassen sind.

Man könnte aber auch E/E1 aus Polen zurückkaufen :)

Geht nicht, die müssen erst wieder rückgebaut werden, da die gesamten technischen Verbesserungen nicht zugelassen sind  ;)

Edit: Wie schauts eigentlich mit einer EU-Norm aus? Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind, bzw. nach einem EU-Beitritt zugelassen wurden, können die überall in der EU fahren? Vorausgesetzt, sie halten bestimmte Vorgaben wie Breite, Kurvenradius usw. ein.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 11:15:54
Das Problem läßt sich relativ leicht lösen: Man bestellt Fahrzeuge, die baugleich zu jenen sind, die bereits zugelassen sind.

Man könnte aber auch E/E1 aus Polen zurückkaufen :)

Geht nicht, die müssen erst wieder rückgebaut werden, da die gesamten technischen Verbesserungen nicht zugelassen sind  ;)
Genau, die sind ja alle illegal getunt... ;D ;D ;D
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: benkda01 am 22. September 2011, 11:40:28
Und die Innenanzeigen im E1 ließen sich in Wien ja gar nicht typisieren, weul des geht jo goar ned!!! :o

Sehr interessantes Thema!
:up: :up:
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Konstal 105Na am 22. September 2011, 11:50:58
Außerdem ist in einem solchen Fall (also geöffnetes Netz) ohnehin das Verkehrsministerium als oberste Behörde zuständig.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Wiener Linien dennoch Auflagen bezüglich Fahrzeuge, einbringen dürfen, die das andere Verkehrsunternehmen zu erfüllen hat.
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: Revisor am 22. September 2011, 12:40:49
Ein Punkt, der bisher unerwähnt blieb, ist die Tatsache, dass die WL deine Fahrzeuge für den Betrieb auf ihrem Netz zulassen müssen. Du musst also beim Bau und später auch im Betrieb möglicherweise etliche Auflagen erfüllen.

Verweigern dir die WL die Zulassung, kannst du nicht fahren. Eine Erfahrung, die die beiden Oldtimer-Vereine - speziell einer! - auch schon machen mussten.

Das trifft auf ein Verkehrsunternehmen nicht zu. Die WLB brauchen auch keine Genehmigung ihrer Fahrzeuge durch die Wiener Linien, sondern, soweit es Wien betrifft,  durch die MA 64.

Bei Vereinen, die ihren "Betrieb" in der Verantwortung des Betriebsleiters der WL führen, sind diese natürlich auch für die Genehmigung zuständig. Ouod licet iovi, non licet Bovi!  ;D
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 13:18:35
Ouod licet iovi, non licet Bovi!  ;D
Nur dass Iuppiter in persona mittlerweile im Ruhestand ist. ;) (was aber an der gesamten Sache nichts ändert)
Titel: Re: Private auf Wiens Schienen
Beitrag von: T1 am 22. September 2011, 21:53:03
Nein. Die Öffnungsklausel wird nur dann schlagend, wenn Du eine Strecke hast, die über den innerstädtischen Verkehr hinausgeht und Du außerdem das Netz anderer Betreiber nutzen willst. Solange Du als Bahnunternehmen ausschließlich auf Deinen Gleisen unterwegs bist, mußt Du auch keinen anderen darauf fahren lassen. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob Straßenbahnen nicht prinzipiell ausgenommen sind von der Liberalisierung.

Ich würde das eher umgekehrt formulieren ;) Abgesehen davon, es geht nicht um Stadtgrenzen, es geht [i|nur[/i] um den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Behörde (in Wien ist das halt deckungsgleich). Nehmen wir mal die schon erwähnte Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Hand. Das Ganze ist im Artikel 5 geregelt:

(2) Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, kann jede zuständige örtliche Behörde — unabhängig davon, ob es sich dabei um eine einzelne Behörde oder eine Gruppe von Behörden handelt, die integrierte öffentliche Personenverkehrsdienste anbietet — beschließen, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste zu erbringen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt an eine rechtlich getrennte Einheit zu vergeben, über die die zuständige örtliche Behörde — oder im Falle einer Gruppe von Behörden wenigstens eine zuständige örtliche Behörde — eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht. Fasst eine zuständige örtliche Behörde diesen Beschluss, so gilt Folgendes:

a) Um festzustellen, ob die zuständige örtliche Behörde diese Kontrolle ausübt, sind Faktoren zu berücksichtigen, wie der Umfang der Vertretung in Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien, diesbezügliche Bestimmungen in der Satzung, Eigentumsrechte, tatsächlicher Einfluss auf und tatsächliche Kontrolle über strategische Entscheidungen und einzelne Managemententscheidungen. Im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ist zur Feststellung, dass eine Kontrolle im Sinne dieses Absatzes gegeben ist, — insbesondere bei öffentlich-privaten Partnerschaften — nicht zwingend erforderlich, dass die zuständige Behörde zu 100 % Eigentümer ist, sofern ein beherrschender öffentlicher Einfluss besteht und aufgrund anderer Kriterien festgestellt werden kann, dass eine Kontrolle ausgeübt wird.

b) Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Absatzes ist, dass der interne Betreiber und jede andere Einheit, auf die dieser Betreiber einen auch nur geringfügigen Einfluss ausübt, ihre öffentlichen Personenverkehrsdienste innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde ausführen — ungeachtet der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter zuständiger örtlicher Behörden führen — und nicht an außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde organisierten wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten teilnehmen.
[...]
d) Gibt es keine zuständige örtliche Behörde, so gelten die Buchstaben a, b und c für die nationalen Behörden in Bezug auf ein geografisches Gebiet, das sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstreckt, sofern der interne Betreiber nicht an wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten teilnimmt, die außerhalb des Gebiets, für das der öffentliche Dienstleistungsauftrag erteilt wurde, organisiert werden.
e) Kommt eine Unterauftragsvergabe nach Artikel 4 Absatz 7 in Frage, so ist der interne Betreiber verpflichtet, den überwiegenden Teil des öffentlichen Personenverkehrsdienstes selbst zu erbringen.

In Paris z.B. ist die zuständige örtliche Behörde die STIF (Syndicat des transports d’Île-de-France) und umfasst auch die Île-de-France – schön wärs, wenn die Verbünde das bei uns übernehmen könnten, dann hätten die endlich einen Sinn!

Übrigens ist die RATP-Gruppe trotz Direktvergabe in Paris auch in ganz Frankreich sowie im Ausland an Ausschreibungen beteiligt und erbringt Verkehrsdienstleistungen. Welche rechtliche Grundlage das hat, würde mich interessieren.

Wie schauts eigentlich mit einer EU-Norm aus? Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind, bzw. nach einem EU-Beitritt zugelassen wurden, können die überall in der EU fahren? Vorausgesetzt, sie halten bestimmte Vorgaben wie Breite, Kurvenradius usw. ein.

In manchen Ländern ist es im Zulassungsprozess durchaus eine Erleichterung, wenn ein Fahrzeug in einem anderen EU-Land zugelassen ist (in Oradea war es z.B. der Fall). Eine (bzw. mehrere) verbindliche EU-Verordnung gibt es dazu aber nicht, dazu sind die nationalen Vorschriften viel zu unterschiedlich, alleine schon was den Arbeitnehmerschutz anbelangt (im Eisenbahnsektor besonders schlagend sind da die nationalen Sicherheitssysteme).