Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 08. November 2011, 17:57:15
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"Wien darf nicht Polen werden": Aufgrund des verschlissenen Gleiszustands wurde nun in der Dresdner Straße beide Haltestellen Innstraße plus ein Stückerl davor und danach eine Langsamfahrstelle mit v25 eingerichtet. Wobei sich mir ehrlich gesagt der Sinn nicht ganz erschließt, schließlich darf eine Haltestelle ohnehin nur mit 25 km/h durchfahren werden. Hab leider nur Sichtungsfotos, aber besser als nix:
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Danke für die Bilder- und: Aufgehellt schaut das Bild, finde ich, schöner aus, obwohl es leicht körnig wird.
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Das
FahrBewegungspersonal dürfte von dieser Beschränkung allerdings bislang keine Notiz genommen haben. :-X
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"Wien darf nicht Polen werden": Aufgrund des verschlissenen Gleiszustands wurde nun in der Dresdner Straße beide Haltestellen Innstraße plus ein Stückerl davor und danach eine Langsamfahrstelle mit v25 eingerichtet. Wobei sich mir ehrlich gesagt der Sinn nicht ganz erschließt, schließlich darf eine Haltestelle ohnehin nur mit 25 km/h durchfahren werden. Hab leider nur Sichtungsfotos, aber besser als nix:
Naja, gleich nach der Haltestelle ist eine Strab-VLSA ohne Vorsignal, da gilt eigentlich für den ganzen Haltestellenbereich 15km/h, theoretisch ist das eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit. 8)
mfG
Luki
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Achja, Quelle hab ich vergessen:
[attach=1]
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Mit Erschrecken musste ich erfahren, dass diese Langsamfahrstelle nur die erste ihrer Art ist. Es sind noch weitere solche Stellen entlang mehrere Strecken geplant. Sobald ich die genauen Bereiche hab, werde ich sie euch mitteilen.
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Naja, gleich nach der Haltestelle ist eine Strab-VLSA ohne Vorsignal, da gilt eigentlich für den ganzen Haltestellenbereich 15km/h, theoretisch ist das eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit.
Könntest du mir den entsprechenden Passus aus den Vorschriften bitte nennen? Eine solche Regelung wäre mir neu bzw. finde ich in meinen Unterlagen nichts darüber.
@13er: das mit dem Haltestellenbereich ist richtig, aber die Langsamfahrstelle könnte ja darüber hinausgehen, und dann macht die Kennzeichnung Sinn - wo befindet sich das zugehörige "E"?
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Naja, gleich nach der Haltestelle ist eine Strab-VLSA ohne Vorsignal, da gilt eigentlich für den ganzen Haltestellenbereich 15km/h, theoretisch ist das eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit.
Könntest du mir den entsprechenden Passus aus den Vorschriften bitte nennen? Eine solche Regelung wäre mir neu bzw. finde ich in meinen Unterlagen nichts darüber.
Ich kenne die Regelung auch nur so, dass die WL in vielen Haltestellenbereichen ohne Straßenbahnvorsignal (aus freien Stücken) 15er-Taferln aufhängen.
@13er: das mit dem Haltestellenbereich ist richtig, aber die Langsamfahrstelle könnte ja darüber hinausgehen, und dann macht die Kennzeichnung Sinn - wo befindet sich das zugehörige "E"?
Die (beidseitige) Langsamfahrstelle in der Dresdner Straße beginnt in beiden Fahrtrichtungen kurz vor der Haltestelleninsel und reicht etwa bis zum Ende der Haltestelleninsel der Gegenrichtung.
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Naja, gleich nach der Haltestelle ist eine Strab-VLSA ohne Vorsignal, da gilt eigentlich für den ganzen Haltestellenbereich 15km/h, theoretisch ist das eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit.
Könntest du mir den entsprechenden Passus aus den Vorschriften bitte nennen? Eine solche Regelung wäre mir neu bzw. finde ich in meinen Unterlagen nichts darüber.
Den gibts nicht, da es "nur" ein Dienstauftrag ist, aber frage mich bitte nicht nach der Nummer und dem Datum. ;)
Der Unterschied ist vor allem, daß die 15km/h laut diesem Dienstauftrag für den ganzen Haltestellenbereich, während die 25km/h laut den Dienstvorschriften nur für das Ende der Haltestelle gelten.
mfg
Luki
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Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.
Die La gilt ja nach der Haltestelle/Kreuzung noch weiter, mindestens die Haltestellenlänge der Gegenrichtung. Also sollt das eh passen.
@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?
Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
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Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.
Die 25km/h gelten am Haltestellenende, wenn nicht anders verlautbart (örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung).
@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?
Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
Ich bin kein Verfasser von Dienstaufträgen, also frage mich nicht. 8)
Dort steht nur etwas von Strab-VLSA ohne Vorsignal, mehr nicht.
Vielleicht kann ich den noch irgendwo auftreiben, kann es aber nicht versprechen.
mfg
Luki
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Mit Erschrecken musste ich erfahren, dass diese Langsamfahrstelle nur die erste ihrer Art ist. Es sind noch weitere solche Stellen entlang mehrere Strecken geplant. Sobald ich die genauen Bereiche hab, werde ich sie euch mitteilen.
Dann ist es wahrscheinlich ein von oben verordneter "Bummelstreik" als Rache für die grüne Tarifreform.
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Ich würde das eher als Auswirkung des Kaputtsparens sehen.
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Ich würde das eher als Auswirkung des Kaputtsparens sehen.
:up: Sehe ich auch so. Derzeit sind wir für 2011 bei 3951 Wagenmängeln bei der Straßenbahn. Und jetzt beginnen vereinzelt bereits sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Notbremsraste beim ULF) zu versagen.
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z.B. Notbremsraste beim ULF
Sehr bedenklich!
Werden solche Züge hoffentlich abgestellt, oder pfeift man sich nix?
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Werden solche Züge hoffentlich abgestellt, oder pfeift man sich nix?
Was mit dem (B-)ULF weiter passiert ist, weiß ich nicht. Ich habe das nur von einem Werkstattler erfahren.
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Mit Erschrecken musste ich erfahren, dass diese Langsamfahrstelle nur die erste ihrer Art ist. Es sind noch weitere solche Stellen entlang mehrere Strecken geplant. Sobald ich die genauen Bereiche hab, werde ich sie euch mitteilen.
Ob der Fahrgast den Unterschied zum sonst üblichen Bummelzug-Betrieb überhaupt merkt?
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Ob der Fahrgast den Unterschied zum sonst üblichen Bummelzug-Betrieb überhaupt merkt?
Das habe ich mir bei meiner Bummel"streik"-Vermutung auch schon gedacht. Eigentlich müsste das sehr anstrengend werden, den Status quo noch zu übertreffen. Aber o.k., es wäre ja auch kein echter Streik, sondern eine Trotzreaktion des Managements.
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Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.
Die La gilt ja nach der Haltestelle/Kreuzung noch weiter, mindestens die Haltestellenlänge der Gegenrichtung. Also sollt das eh passen.
@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?
Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
Laut StrabVO müssen Straßenbahnlichtsignalanlagen (Fahrsignale) über Vorsignale verfügen. Bei bestehenden Anlagen kann die Nachrüstung unterbleiben, wenn die Geschwindigkeit für das Befahren der Anlage auf 15 km/h beschränkt wird. Somit hätten die WiLi überall wo es kein Vorsignal gibt (ausgenommen rote Haltestellen) 15er Taferln aufhängen müssen. Da man das - Gesetz hin, Gesetz her - nicht wollte, hat man einen Dienstauftrag verfasst, der besagt, dass Haltestellen bei Signalanlagen ohne Vorsignal nur mit max. 15 km/h durchfahren werden dürfen. Dass es solche Signale auch außerhalb von Haltestellenbereichen gibt, hat man dezent vergessen, ebenso, dass man mit der "Dienstauftrag-Regelung" eigentlich das Gesetz nicht vollzieht.
Wenn ein Signal keines der in der Signalvorschrift gegebenen Signalbilder zeigt, müsste ein Zug eigentlich beim Signal angehalten werden und die Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Ist kein Signalbegriff eindeutig zu erkennen ist laut Vorschrift (und Gesetz!) der bedenklichere Zustand anzunehmen.
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Grenzt an Rechtsbeugung, genau betrachtet, find ich.
Dienstauftrag kann kein Gesetz ersetzen, im Gegentum, der sollte ja gesetzeskonform sein!
EDIT:
Also hebt der 25er jetzt den 15er auf?
Oder liegt dann lediglich falsche Anbringung der La-Tafel vor?
Oder gilt der 15er trotz 25er La?
Oder gilt der 15er gar nicht, weil nicht ganz Konform mit der Strab-VO?
Find ich dann schon ein wenig verwirrend.
Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?
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Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?
Wäre nicht unbedingt ein Nachteil, ich empfinde die punktförmigen Signale nämlich als wesentlich schlechter erkennbar. Im Sinne des Budgets sollte aber eine Umrüstung nur dann in Betracht kommen, wenn die Signalanlage erneuert werden muß.
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Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?
In der Straßenbahnverordnung 1999, Abschitt 2:
3. Fahrsignale (Fahren auf Sicht)
<.... Signalbilder gesnippt......>
Die weißen Lichtbalken können auch als Reihe von weißen Lichtpunkten dargestellt werden.
Hannes
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@ Hannes:
Dank, aber ob mit den Lichtpunkten nicht doch was andres gemeint ist als die 3 Lamperln quer oder 2 senkrecht/schräg?
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Dank, aber ob mit den Lichtpunkten nicht doch was andres gemeint ist als die 3 Lamperln quer oder 2 senkrecht/schräg?
Ursprünglich vielleicht schon, aber wo steht, dass unsere Strab-VLSA nicht darunter fallen? ;)
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Also hebt der 25er jetzt den 15er auf?
Oder liegt dann lediglich falsche Anbringung der La-Tafel vor?
Oder gilt der 15er trotz 25er La?
Oder gilt der 15er gar nicht, weil nicht ganz Konform mit der Strab-VO?
Rechtlich gesehen gilt der 25er (Signalvorschrift), betrieblich gesehen ein15er (Dienstauftrag)! Wenn du also auf der Kreuzung einen Unfall mit 25 km/h hast, kann dir in rechtlicher Hinsicht niemand wegen dieser Geschwindigkeit einen Strick drehen, innerbetrieblich werden dir sehr wohl Konsequenzen drohen (ev. sogar Abzug für einige Zeit). Rechtliche Konsequenzen hätte allerdings der Betrieb zu fürchten, da er ja verabsäumt hat, entweder Vorsignale nachzurüsten oder 15er-Taferln aufzuhängen.
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Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.
Die La gilt ja nach der Haltestelle/Kreuzung noch weiter, mindestens die Haltestellenlänge der Gegenrichtung. Also sollt das eh passen.
@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?
Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
Laut StrabVO müssen Straßenbahnlichtsignalanlagen (Fahrsignale) über Vorsignale verfügen. Bei bestehenden Anlagen kann die Nachrüstung unterbleiben, wenn die Geschwindigkeit für das Befahren der Anlage auf 15 km/h beschränkt wird. Somit hätten die WiLi überall wo es kein Vorsignal gibt (ausgenommen rote Haltestellen) 15er Taferln aufhängen müssen. Da man das - Gesetz hin, Gesetz her - nicht wollte, hat man einen Dienstauftrag verfasst, der besagt, dass Haltestellen bei Signalanlagen ohne Vorsignal nur mit max. 15 km/h durchfahren werden dürfen. Dass es solche Signale auch außerhalb von Haltestellenbereichen gibt, hat man dezent vergessen, ebenso, dass man mit der "Dienstauftrag-Regelung" eigentlich das Gesetz nicht vollzieht.
Wenn ein Signal keines der in der Signalvorschrift gegebenen Signalbilder zeigt, müsste ein Zug eigentlich beim Signal angehalten werden und die Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Ist kein Signalbegriff eindeutig zu erkennen ist laut Vorschrift (und Gesetz!) der bedenklichere Zustand anzunehmen.
Ah deshalb gibt es bei der Haltestelle Dommayergasse ein VS am Haltestellen"ende" obwohl es vollkommen egal ist für einen Linienzug, da er in der Halestelle anhaltend sowieso beim wegfahren sowieso ein anderes Signalbild hat :-)
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@ 95B: Steht nirgends, ist (m)ein Bauchgefühl und war auch eine Frage.
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Punktsignale sind erlaubt, nur müssen sie die den Balkensignalen identen Signalbilder anzeigen. Also das Blinken einer Lampe ist keines davon und damit nicht erlaubt*, zumindest hat es keine rechtliche Bedeutung!
*) In der (bald?) kommenden Neufassung der Signalvorschrift darf das Blinken eigentlich nicht mehr enthalten sein. Wir werden ja sehen, ob man sich dran hält oder sich weiterhin der kreativen Gesetzesauslegung befleißigt. Keine Ahnung. :-\