Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: W_E_St am 17. Februar 2012, 20:38:46
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Ich habe heute (per Barzahlung) die Jahreskarte ab 1.3. bestellt. Dabei wurde ich gefragt ob ich für die Gutschrift aufgrund der Tarifreform meine Kontonummer angeben wolle oder lieber einen Gutschein. Da ich wenig Wert darauf lege, unnötig meine Bankverbindung anzugeben habe ich mich für den Gutschein erklärt und extra noch einmal nachgefragt, ob das dann eh ein Gutschein für die nächste Jahreskarte ist. Ausgehändigt bekam ich ein Gutscheinheft für so ziemlich alles, aber keine Jahreskarte... dafür verbilligtes VRT-Fahren usw. Die Schalterperson in der Vorverkaufsstelle sicherte fix zu (leider ohne Zeugen), dass ich das Gutscheinheft auch beim Kauf der nächsten Jahreskarte einlösen könne. Hat sie mich gelegt?
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Ich habe heute (per Barzahlung) die Jahreskarte ab 1.3. bestellt. Dabei wurde ich gefragt ob ich für die Gutschrift aufgrund der Tarifreform meine Kontonummer angeben wolle oder lieber einen Gutschein. Da ich wenig Wert darauf lege, unnötig meine Bankverbindung anzugeben habe ich mich für den Gutschein erklärt und extra noch einmal nachgefragt, ob das dann eh ein Gutschein für die nächste Jahreskarte ist. Ausgehändigt bekam ich ein Gutscheinheft für so ziemlich alles, aber keine Jahreskarte... dafür verbilligtes VRT-Fahren usw. Die Schalterperson in der Vorverkaufsstelle sicherte fix zu (leider ohne Zeugen), dass ich das Gutscheinheft auch beim Kauf der nächsten Jahreskarte einlösen könne. Hat sie mich gelegt?
Dieses Gutscheinheft bekomme ich jedes Jahr mit der neuen Wertkarte zugeschickt, die hat sicher nichts mit einem Gutschein wegen der verbilligten Jahreskarte zu tun.
mfG
Luki
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So ist es! Das Gutscheinheft bekommt automatisch jeder Jahreskartenbesitzer. Da sind diverse Ermäßigungen drin für alles mögliche.
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Juhu!
Und wie geht das dann wirklich mit der Refundierung anlässlich der Tarifreform?!?
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Juhu!
Und wie geht das dann wirklich mit der Refundierung anlässlich der Tarifreform?!?
Also das mit dem Gutscheinheft ist aber schon ein gewisser Leger, wenn das so stimmen sollte, dass es nur dieses gibt, wenn man keine Kontonummer bekanntgibt. Wundern würd's mich aber auch nicht. Gut, dann werde ich meine Kontonummer bekanntgeben, weil dann ist ja jeder ein Trottel, der Gutscheine aus dem Heft einlöst und dafür aliquot weniger zur nächsten Jahreskarte dazugezahlt bekommt.
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Und wie geht das dann wirklich mit der Refundierung anlässlich der Tarifreform?!?
Keine Ahnung, da ich die Jahreskarte in Monatsraten zahle und per Kontoabbuchung.
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Ist es nicht so das bei der Jahreskarte die Wohnadresse angegeben werden muß?, wenn ja denke ich, dass die Rückvergütung(Gutschein) kurz vor Ablauf der Gültigkeit zugesandt wird.
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Also das mit dem Gutscheinheft ist aber schon ein gewisser Leger, wenn das so stimmen sollte, dass es nur dieses gibt, wenn man keine Kontonummer bekanntgibt. Wundern würd's mich aber auch nicht. Gut, dann werde ich meine Kontonummer bekanntgeben, weil dann ist ja jeder ein Trottel, der Gutscheine aus dem Heft einlöst und dafür aliquot weniger zur nächsten Jahreskarte dazugezahlt bekommt.
Geh bitte, das glaubst ja nicht im Ernst, daß das wirklich so umgesetzt wird. Wenn's so wäre, würde es irgendwo schon in der Zeitung stehen.
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Was ich glaub, ist unerheblich, aber die Abrechnungsgeschichte war jetzt schon zweimal (ob verdient oder unverdient, stelle ich zur Diskussion) in den Medien - das wär also nix Neues.
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Was ich glaub, ist unerheblich, aber die Abrechnungsgeschichte war jetzt schon zweimal (ob verdient oder unverdient, stelle ich zur Diskussion) in den Medien - das wär also nix Neues.
Ich empfehle das mal jemand (01)7909/100 anruft und fragt.
P.S.: 13er, dürfen wir eh noch "Du" sagen oder müssen wir jetz "Herr Referatsleiter" sagen? *duckundrenn* ;)
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P.S.: 13er, dürfen wir eh noch "Du" sagen oder müssen wir jetz "Herr Referatsleiter" sagen? *duckundrenn* ;)
Für uns immer noch Herr Ingenieur Referatsleiter. So viel Zeit muß sein!
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P.S.: 13er, dürfen wir eh noch "Du" sagen oder müssen wir jetz "Herr Referatsleiter" sagen? *duckundrenn* ;)
Für uns immer noch Herr Ingenieur Referatsleiter. So viel Zeit muß sein!
Ey, mach den Titel nicht noch länger, sonst hab ich schon einen Knoten in den Fingern bevor ich überhaupt zum eigentlichen Text komme. ;D
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Ist es nicht so das bei der Jahreskarte die Wohnadresse angegeben werden muß?, wenn ja denke ich, dass die Rückvergütung(Gutschein) kurz vor Ablauf der Gültigkeit zugesandt wird.
Genau das hoffe ich sehr stark... aber wenn ich Zeit habe rufe ich definitiv am Montag bei den WL an und erkundige mich!
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Juhu!
Und wie geht das dann wirklich mit der Refundierung anlässlich der Tarifreform?!?
Also das mit dem Gutscheinheft ist aber schon ein gewisser Leger, wenn das so stimmen sollte, dass es nur dieses gibt, wenn man keine Kontonummer bekanntgibt. Wundern würd's mich aber auch nicht. Gut, dann werde ich meine Kontonummer bekanntgeben, weil dann ist ja jeder ein Trottel, der Gutscheine aus dem Heft einlöst und dafür aliquot weniger zur nächsten Jahreskarte dazugezahlt bekommt.
Nocheinmal.
Das Gutscheinheft hat NICHTS mit der Refundierung des Differenzbetrages des Tarife zu tun.
Ich weis zwar nicht den Termin, aber gibt ein Kunde an er will das Geld auf das Konto, dann bekommt er die Differenz auf das angegebene Konto. Gibt ein Kunde an, er will einen Gutschein, dann wird auf die bei Ameldung der Jahreskarte angegebenen Adresse, ein Gutschein versendet, der sicherlich bis zum Kauf der nächsten Karte gültig ist.
Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.
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Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.
Und - last but not least - dem Kunden die Jahresmarke per Post zusenden kann.
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Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.
Und - last but not least - dem Kunden die Jahresmarke per Post zusenden kann.
Aber nur bei den Teilzahler, da die Barzahler die Marke gleich bei der Bezahlung ausgehändigt bekommen und diese auch gleich auf die jahreskarte aufkleben drüfen, da eine Verlängerungsmarke nur ein Ablauf, aber kein Beginndatum haben
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Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.
Und - last but not least - dem Kunden die Jahresmarke per Post zusenden kann.
Aber nur bei den Teilzahler, da die Barzahler die Marke gleich bei der Bezahlung ausgehändigt bekommen und diese auch gleich auf die jahreskarte aufkleben drüfen, da eine Verlängerungsmarke nur ein Ablauf, aber kein Beginndatum haben
Neben Teilzahlern und Barzahlern gibt es auch noch Vollzahler, die den gesamten Betrag auf einmal überweisen. Diese bekommen dann die Wertmarke ebenfalls per Post.