Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 28. Mai 2012, 10:36:09
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Schon gesehen? Seit einigen Wochen wird an einem Notausstieg in der Ustrab zwischen Matz und Eichenstraße (in dieser FR) gearbeitet (Wanddurchbruch), da der Haltestellenabstand zu groß ist. Der Ausgang befindet sich oben am Parkplatz in der Gürtelmitte (auch bereits ersichtlich).
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. . . . , da der Haltestellenabstand zu groß ist.
Eigentlich zählt hier die Tunnellänge zwischen den Haltestellenbereichen und die wäre eh knapp unter 600 Meter, also nicht zu lang. Aber man will halt auf "Nummer Sicher" gehen!
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Sind die anderen Haltestellenabstände in der Ustrab im Vergleich zu Eichenstraße-Matzleinsdorfer denn so kurz, dass dort nirgends auch ein Notausgang errichtet wird? Blechturmgasse-Südtiroler beispielsweise ist rein gefühlsmäßig nicht viel kürzer!
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Sind die anderen Haltestellenabstände in der Ustrab im Vergleich zu Eichenstraße-Matzleinsdorfer denn so kurz, dass dort nirgends auch ein Notausgang errichtet wird? Blechturmgasse-Südtiroler beispielsweise ist rein gefühlsmäßig nicht viel kürzer!
Im Google Earth komme ich da auf ca. 100 Meter weniger (~490m).
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Blechturmgasse–Südtiroler Platz: 445 m
Kliebergasse–Blechturmgasse: 384 m
Matzleinsdorfer Platz–Kliebergasse: 458 m
Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Kliebergasse–Laurenzgasse: 433 m
Quelle: Wiener Linien
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Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Und um die Tunnellänge zu ermitteln musst du noch Bahnsteiglänge und -versatz abziehen!
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Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Und um die Tunnellänge zu ermitteln musst du noch Bahnsteiglänge und -versatz abziehen!
Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
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Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt! ::)
Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
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Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt! ::)
Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Ich würde das mal rivchtig lesen. Der nächste Notausstieg darf maxmial 300 m weit weg sein. Das bedeutet, zwischen 2 Notausstiegen das ein Abstand von 600m sein. Es steht nämlich nirgend geschrieben, dass die Fluchtrichtung IN Fahrtrichtung sein muss.
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Ich würde das mal rivchtig lesen.
Dann tu's doch! ;)
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Ich würde das mal rivchtig lesen.
Dann tu's doch! ;)
Das tu ich auch. Nur du schreibst, dass bei einem Tunnel ab 600m alle 300m ein Notaussteig sein muss. Und diese Aussage ist eben falsch. AB einer Tunnellänge von 600m darf der Fluchtweg nicht länger als 300m sein. Das bedeutet jedoch, dass es völlig aussreich alle 600 einen Fluchtweg zu errichten. Sprich
Bei einem 1 km langen Tunnel komme ich mit 2 Notausstiege aus, wärend ich nach deiner Aussage 3 Notausstiege benötigen würde.
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Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt! ::)
Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Interessant. Der rettende Bahnsteig. ::)
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StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Vom Tunnelmund Wiedner Hauptstraße bis zum Bahnsteig Laurenzgasse sind es mehr als 100 Meter. Wird man da auch einen zusätzlichen Notausstieg errichten?
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StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Vom Tunnelmund Wiedner Hauptstraße bis zum Bahnsteig Laurenzgasse sind es mehr als 100 Meter. Wird man da auch einen zusätzlichen Notausstieg errichten?
Und die Rampe zur Johann Strauß Gasse ca 140m. Ich les dass jedoch so, dass, wenn ein Notausstieg bei einem Tunnelportal errichtet wir, dieses nicht weiter als 100m weg sein darf.
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Der Satz kommt mir komisch vor. Ich kann mir nur vorstellen, dass am Tunnelende eine Möglichkeit sein muss, auf das Niveau der Umgebung zu kommen, wenn der Tunnelausgang in einem Einschnitt liegt, also z.B. eine Treppe nach oben führen muss. Ansonst machte dieser Satz keinen Sinn, man müsste einen Notausstieg 10 m vor einem Bahnsteig anlegen?
Hannes
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StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Vom Tunnelmund Wiedner Hauptstraße bis zum Bahnsteig Laurenzgasse sind es mehr als 100 Meter. Wird man da auch einen zusätzlichen Notausstieg errichten?
Mit "Tunnelende" ist nicht das "Tunnelportal" gemeint sondern ein Sacktunnel, wie etwa bei Wendeanlagen!
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Mit "Tunnelende" ist nicht das "Tunnelportal" gemeint sondern ein Sacktunnel, wie etwa bei Wendeanlagen!
Das scheint mir eher sinnvoll zu sein, deshalb auch der kurze Abstand – falls die Leute in die falsche Richtung laufen, daß sie, den Rückweg eingerechnet, nicht mehr Distanz zurücklegen müssen als mitten im Tunnel.
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Die unterirdischen Wendeanlagen am Reumannplatz und Karlsplatz (U2) verfügen über derartige Notausgänge, jener am Reumannplatz zum Beispiel befindet sich IMO in der Gellertgasse.
Den Paragraphen aus der StrabVO habe ich so verstanden, dass es von jeder Stelle im Tunnel bis zum nächsten Bahnsteig/Tunnelende/Notausstieg nicht mehr als 300m sein dürfen, also bräuchte es zwischen Matzleinsdorfer Platz und Eichenstraße vermutlich keinen Notausgang, da das westliche Ende jenes Bahnsteiges am Matz, von dem der 6er Richtung Simmering abfährt, bestimmt keine 600m vom östlichen Bahnsteigende bei der Eichenstraße entfernt ist. Hätte hier auf ca. 580m getippt, immerhin hat der angesprochene Bahnsteig am Matz locker eine Länge von 70-80m!
Edit: Wie sieht es eigentlich bei der U3 bezüglich Notausstiegen aus? Die Abstände von Bahnsteigende zu Bahnsteigende betragen hier im Gegensatz zu den anderen U-Bahn-Linien wie bei der Ustrab auch überwiegend unter 600m.....wenn Notausgänge also nur dort eingebaut wurden, wo es das Gesetz verlangt (z.B. zwischen Neubaugasse und Volkstheater), dann würde ich mir als Fahrgast in der U3 jedenfalls keine Evakuierung mitten im Tunnel wünschen! oO
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..wenn Notausgänge also nur dort eingebaut wurden, wo es das Gesetz verlangt (z.B. zwischen Neubaugasse und Volkstheater), dann würde ich mir als Fahrgast in der U3 jedenfalls keine Evakuierung mitten im Tunnel wünschen! oO
Die Wünsch ich mir sowieso niemals. Wenn so ein vollbesetzter U-Bahn Zug über eine relativ enge Treppe ins freie Evakuiert wird, möchte ich nicht dabei sein.
Diese maximal. 150cm breiten Treppen rauf stolpern mit ein paar hundert anderen schwer panischen Menschen - Danke nein.
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Den Paragraphen aus der StrabVO habe ich so verstanden, dass es von jeder Stelle im Tunnel bis zum nächsten Bahnsteig/Tunnelende/Notausstieg nicht mehr als 300m sein dürfen, also bräuchte es zwischen Matzleinsdorfer Platz und Eichenstraße vermutlich keinen Notausgang, da das westliche Ende jenes Bahnsteiges am Matz, von dem der 6er Richtung Simmering abfährt, bestimmt keine 600m vom östlichen Bahnsteigende bei der Eichenstraße entfernt ist. Hätte hier auf ca. 580m getippt, immerhin hat der angesprochene Bahnsteig am Matz locker eine Länge von 70-80m!
Sehr schön, daß Du das getippt hast, ich darf aber nochmals das Posting von Linie 41 zitieren. Tippen tun wir im Lotto. 8)
Blechturmgasse–Südtiroler Platz: 445 m
Kliebergasse–Blechturmgasse: 384 m
Matzleinsdorfer Platz–Kliebergasse: 458 m
Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Kliebergasse–Laurenzgasse: 433 m
Quelle: Wiener Linien
mfG
Luki
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@Luki: Die von mir zitierten Werte dürften aber tatsächlich von Bahnsteigende zu Bahnsteigende sein. Das heißt eine Bahnsteiglänge von ca. 70 m muß man abziehen.
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@Luki: Die von mir zitierten Werte dürften aber tatsächlich von Bahnsteigende zu Bahnsteigende sein. Das heißt eine Bahnsteiglänge von ca. 70 m muß man abziehen.
Danke! :up: ::) (der zweite Smiley ist an Luki gerichtet.)