Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Historisches => Thema gestartet von: Bus am 31. Mai 2012, 09:29:46

Titel: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: Bus am 31. Mai 2012, 09:29:46
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh? Haben die in der Schweiz so genaue Geschwindigkeitsanzeigegeräte? ;D
(rhetorische Frage)
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: Revisor am 31. Mai 2012, 09:49:12
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh? Haben die in der Schweiz so genaue Geschwindigkeitsanzeigegeräte? ;D
(rhetorische Frage)
Vermutlich so ähnlich, wie man in Wien, als es in den Fahrzeugen noch keine Geschwindigkeitsmesser gab, auf Werte wie 6, 12, 15, 18, 25, 26 und 30 km/h kam.  ;)
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: schaffnerlos am 31. Mai 2012, 09:53:12
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh?

Vermutlich aus der Umrechnung von 15 mph. In gewissen Ländern dauern Anpassungen etwas länger ;D
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: HLS am 31. Mai 2012, 10:23:44
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh? Haben die in der Schweiz so genaue Geschwindigkeitsanzeigegeräte? ;D
(rhetorische Frage)
Schau doch jetz mal auf viele Tacho, da gibts die Geschwindigkeiten nur in 2km/h schritten.

@Revisor lt. der Vorabversion, der neuen DVStrab, wird es keine 6km/h sondern nur mehr 5km/h geben.
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: moszkva tér am 31. Mai 2012, 10:41:12
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh? Haben die in der Schweiz so genaue Geschwindigkeitsanzeigegeräte? ;D
(rhetorische Frage)
Wahrscheinlich stand im Originaltext "weniger als 25 km/h" - bedeutet in neuer Übersetzung "max. 24 km/h". 24,99 km/h gilt noch als 24.  ;)
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: Bus am 31. Mai 2012, 11:00:58
Könnte man als erfahrener Straßenbahnfahrer GENAU 24 kmh fahren?
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: HLS am 31. Mai 2012, 11:09:23
Könnte man als erfahrener Straßenbahnfahrer GENAU 24 kmh fahren?
Kommt aufs Fahrzeug drauf an. Grundsätzlich kann man sich ja nur am Tacho orientieren und somit wird auf kurz oder lang die Geschwindigkeit etwas über bzw etwas unter 24km/h pendeln.
Aber irgendwo hatten wir so eine ähnliche Diskusion schonmal.
Da habe ich z.B ein Beispiel im Gefälle beschrieben und behauptet, dass es mit einem E1 am leichtesten, mit dem Ulf es nur geringfühgig schwerer ist und mit nem E2(Chopper) quasi am schlechtesten geht.
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: Hubi am 31. Mai 2012, 20:05:56
Zitat
lt. der Vorabversion, der neuen DVStrab, wird es keine 6km/h sondern nur mehr 5km/h geben.
lästermodus" Es gibt nur eine neue BV-Strab "lästermodus ende ;)
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: HLS am 31. Mai 2012, 20:58:04
Zitat
lt. der Vorabversion, der neuen DVStrab, wird es keine 6km/h sondern nur mehr 5km/h geben.
lästermodus" Es gibt nur eine neue BV-Strab "lästermodus ende ;)
Dann eben Änderung/Ergänzung/Umwandlung/Streichung in der DV-Strab.
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: hema am 01. Juni 2012, 01:39:44
Wie kommt man bitte auf einen Wert von 24 kmh?

Vermutlich aus der Umrechnung von 15 mph. In gewissen Ländern dauern Anpassungen etwas länger ;D
Das ist sicher eine Fortführung alter Gepflogenheiten. Auch in Wien gab es lange diese Sechser-Teilung. Zurückzuführen ist das darauf, dass in einer Zeit als es noch keine Tachos gab gewisse naheliegende Werte als Anhalt gewählt wurden. Schrittgeschwindigkeit (=6 km/h), doppelte und dreifache Schrittgeschwindigkeit. Erst drüber wählte man runde Werte (25, 30). Zudem passte das ja auch gut zum früher recht üblichen Zwölfer-System (Dutzend).
Titel: Re: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beitrag von: Revisor am 01. Juni 2012, 12:44:58
Das ist sicher eine Fortführung alter Gepflogenheiten. Auch in Wien gab es lange diese Sechser-Teilung. Zurückzuführen ist das darauf, dass in einer Zeit als es noch keine Tachos gab gewisse naheliegende Werte als Anhalt gewählt wurden. Schrittgeschwindigkeit (=6 km/h), doppelte und dreifache Schrittgeschwindigkeit. Erst drüber wählte man runde Werte (25, 30). Zudem passte das ja auch gut zum früher recht üblichen Zwölfer-System (Dutzend).
So dominant war die Sechserteilung gar nicht. Laut einer Dienstvorschrift von 1928 gab es damals folgende Geschwindigkeiten:

Vor E-Weichen, auf Kletterweichen und Notgleisen: 8 km/h (sic!)
Auf scharfen Bögen, auf Weichen gegen die Spitze, auf spitzwinkeligen Kreuzungen, bei Signal 3: 12 km/h
In flachen Bögen, auf rechtwinkeligen Kreuzungen, auf Vereinigungsweichen im geraden Strang, bei Signal 2: 18 km/h
Auf allen Strecken ohne eigenem Bahnkörper: 26 km/h
Auf Strecken mit eigenem Bahnkörper: 30 km/h