Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: 13er am 08. Juli 2012, 10:57:28
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Es gibt wieder eine Neuerung/Verbesserung in der Ustrab:
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Damit wurde ein Mini-Problemchen gelöst, aber die Hauptverzögerungsquelle "Zählkettenkorrektur" und die durch sie verursachte häufig lange Wartezeit bleibt! Wie schon oft gesagt: Möglichkeit 1, Radzählen aufgeben (will man aber nicht) oder Möglhkeit 2, bei Zählergebnis ungleich Null, automatisch und sofort bei der nächsen Zugsanmeldung auf Gelb/Gelb schalten! Damit wäre, abgesehen von technischen Störungen, die Hauptverzögerungsquelle weg. :lamp:
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...oder Möglhkeit 2, bei Zählergebnis ungleich Null, automatisch und sofort bei der nächsen Zugsanmeldung auf Gelb/Gelb schalten! Damit wäre, abgesehen von technischen Störungen, die Hauptverzögerungsquelle weg. :lamp:
Kann man das so einfach? Sprich ist das nur eine Programmierungssache oder bedeutet das Umbau? Wenn man es umbauen muß, fürchtet man sich sicher vor dem Zulassungsverlust.
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. . . . fürchtet man sich sicher vor dem Zulassungsverlust.
Das ist immer das Killerargument Nr. 1, wenn man nicht will oder nicht weiter weiß!
Man muss ja nichts an der Sache ändern, nur den Algorithmus.
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Man muss ja nichts an der Sache ändern, nur den Algorithmus.
Also eine Programmierungssache?!
Das ist immer das Killerargument Nr. 1, wenn man nicht will oder nicht weiter weiß!
Klar, aber es könnte durchaus so kommen, denn wenn es stimmt, dass diese Anlage unter Bestandschutz steht, wird man immer diese Befürchtungen haben.
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Es gibt keinen "Bestandschutz", nur Einrichtungen und Anlagen, die man laut Gesetz ohne Anpassung an neue Bestimmungen weiterverwenden darf. Erhalten, reparieren, funktioneller oder sicherer machen darf man die allemal. Würde man in der Ustrab an einer anderen Stelle eine neue, zusätzliche Kreuzung errrichten, dürfte man natürlich solch eine Zugsicherungsanlage nicht mehr einbauen, zumindest müsste man auf die im Gesetz vorgesehenen Signale zurüchgreifen. Für neuerichtete Tunnel ist zudem eine Zugsbeeinflussung vorgeschrieben.
"Bestandschutz": Hat die Behörde Sicherheitsbedenken, kann sie natürlich in jedem Fall auf einer Änderung hin zu aktuellen Richtlinien bestehen. Behörde wäre der Landeshauptmann, das BMVIT und für seinen Bereich betreffende Angelegenheiten der VAI.
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Danke für deine Erklärung, dass war mir nämlich ganz und gar nicht so bewußt (vermutlich weil man es ganz anderes erzählt bekommt). :up: