Tramwayforum

Öffentlicher Verkehr national und international => Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr => Thema gestartet von: E2 am 17. August 2012, 13:23:24

Titel: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: E2 am 17. August 2012, 13:23:24
Nachdem am Donnerstag in der Radio-Vorarlberg-Sendung „Neues bei Neustädter“ technische Ablenkungen am Steuer thematisiert wurden, sind viele Beschwerden über telefonierende Busfahrer eingegangen. Der Geschäftsführer des Unternehmens Landbus Unterland gibt diesbezügliche Probleme zu.

Telefonieren während des Autofahrens ist ohne Freisprecheinrichtung*) verboten und kostet 50 Euro. Offenbar gibt es auch ein beträchtliche Anzahl von Busfahrern, denen dieses Verbot egal ist. Denn nachdem am Donnerstag in der Radio-Vorarlberg-Sendung „Neues bei Neustädter“ technische Ablenkungen am Steuer thematisiert wurden, haben sich zahlreiche Fahrgäste beim ORF gemeldet, die sich über telefonierende Busfahrer beschwert haben.

Karlheinz Winkler, Geschäftsführer von Landbus Unterland muss eingestehen, dass das Handy im Bus ein Problem ist: Das sei „der größte Reklamationsfall“ über die Lenker. Man mache auch bei jeder Fahrerschulung auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam. Aber bei über dreihundert Lenkern gebe es doch einige, die einfach unverbesserlich seien. Er bittet daher, Beobachtungen über Busfahrer, die am Steuer telefonieren, zu melden. So könne man die entsprechenden Lenker zur Rede stellen.

Und wie schauts in Wien aus?

*)
Gem. Kraftfahrliniengesetzdurchführungsverordnung dürfen Linienbuslenker auch nicht mit Freisprecheinrichtung telefonieren.



>>>Quelle<<< (http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2546039/)
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: 13er am 17. August 2012, 13:37:51
Und wie schauts in Wien aus?
Bei Bus und Straßenbahn aus meiner Erfahrung glücklicherweise ein sehr geringes, vereinzeltes Problem (vor paar Wochen hab ich's am Südbahnhof wieder mal gesehen, wie ein Fahrer mit dem Handy hantiert hat; angesichts der Krawatte tippte ich auf höheren Dienst). Bei der U-Bahn wird einem wohl schneller fad...
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: hema am 17. August 2012, 15:26:47
. . . . angesichts der Krawatte tippte ich auf höheren Dienst . . . .
Die sagen dann immer, es war dienstlich! Außerdem halten sich die prinzipiell für erfahrener und besser, was das Können und die Routine im Fahrdienst betrifft, also ist in ihren Fällen das Handyfonieren während der Fahrt kein Risiko.  8) 
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: Klingelfee am 17. August 2012, 19:41:17
Und wie schauts in Wien aus?
Bei Bus und Straßenbahn aus meiner Erfahrung glücklicherweise ein sehr geringes, vereinzeltes Problem (vor paar Wochen hab ich's am Südbahnhof wieder mal gesehen, wie ein Fahrer mit dem Handy hantiert hat; angesichts der Krawatte tippte ich auf höheren Dienst). Bei der U-Bahn wird einem wohl schneller fad...

Nur weil der Bedienstete mit Krawatte unterwegs war, muss er noch lange kein Betriebsbeamter gewesen sein. Denn überhaupt unter den jüngeren fahrern ist Krawatte tragen wieder modern geworden.
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: haidi am 17. August 2012, 19:58:44
. . . . angesichts der Krawatte tippte ich auf höheren Dienst . . . .
Die sagen dann immer, es war dienstlich!

Zumindest die StVO unterscheidet bei der Handy-Benutzung nicht zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen.

Hannes
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: E2 am 17. August 2012, 21:15:46
Zumindest die StVO unterscheidet bei der Handy-Benutzung nicht zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen.

... Weil das Telefonierverbot auch nicht in der StvO, sondern im § 102/3 KFG in Verbindung mit dem 134/3c steht...

Linienbus: Eben KFG + § 3 Punkt 4 Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung

Zitat
Fahrdienst
§ 3. Dem Fahrzeuglenker ist untersagt:

[...]

4.
 in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, die ihn von seinen Aufgaben ablenken könnten.


Straßenbahn: § 13 Punkt 4 Straßenbahnverordnung

Zitat
Verhalten während des Dienstes
§ 13. (1) Betriebsbedienstete haben bei der Bedienung von Betriebsanlagen und Fahrzeugen jene Sorgfalt anzuwenden, die eine sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung gewährleistet.

 [...]

(4) Fahrbediensteten ist es untersagt, während des Fahrbetriebes Empfangs- und Wiedergabegeräte für Ton oder Bild zu anderen als betrieblichen Zwecken zu benützen.

Ergo: Im Linienverkehr kein Telefonieren, auch nicht mit Freisprecheinrichtung, in der Straßenbahn nur dienstlich für betriebliche Zwecke.
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: 95B am 18. August 2012, 17:34:25
Und wie schauts in Wien aus?
Bei Bus und Straßenbahn aus meiner Erfahrung glücklicherweise ein sehr geringes, vereinzeltes Problem
Beim städtischen Bus. Bei den Privaten schaut's schon wieder anders aus... da fahren sehr viele mit Knopf im Ohr.
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: W_E_St am 20. August 2012, 21:33:39
Zumindest die StVO unterscheidet bei der Handy-Benutzung nicht zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen.

... Weil das Telefonierverbot auch nicht in der StvO, sondern im § 102/3 KFG in Verbindung mit dem 134/3c steht...

Linienbus: Eben KFG + § 3 Punkt 4 Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung

Zitat
Fahrdienst
§ 3. Dem Fahrzeuglenker ist untersagt:

[...]

4.
 in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, die ihn von seinen Aufgaben ablenken könnten.


Ergo: Im Linienverkehr kein Telefonieren, auch nicht mit Freisprecheinrichtung, in der Straßenbahn nur dienstlich für betriebliche Zwecke.
Und was ist dann im Bus mit dem Betriebsfunk? Ist dessen Nutzung während der Fahrt auch illegal?
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: haidi am 20. August 2012, 22:13:43
Ist ein Handy oder ein Funkgerät ein Tonwiedergabegerät? Edit: im jurisitischem Sinn?

Ich denke, dass bei der Abfassung dieser Vorschrift an Autoradio, Kasettenrekorder und Fernseher gedacht wurde.

Hannes
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: moszkva tér am 21. August 2012, 10:37:08
Ist ein Handy oder ein Funkgerät ein Tonwiedergabegerät? Edit: im jurisitischem Sinn?

Ich denke, dass bei der Abfassung dieser Vorschrift an Autoradio, Kasettenrekorder und Fernseher gedacht wurde.

Ein Fernseher wäre ja legal, denn es ist ein Bildwidergabegerät  :D
(Man könnte den Lautsprecher abklemmen, dann arbeitet der Fernseher nämlich stumm)
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: E2 am 21. August 2012, 10:40:40
Ein Fernseher wäre ja legal, denn es ist ein Bildwiedergabegerät  :D

Ähm...
Zitat
Fahrdienst
§ 3. Dem Fahrzeuglenker ist untersagt:

[...]

4.
 in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, die ihn von seinen Aufgaben ablenken könnten.
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: haidi am 21. August 2012, 10:41:54
Ein Fernseher wäre ja legal, denn es ist ein Bildwidergabegerät  :D
(Man könnte den Lautsprecher abklemmen, dann arbeitet der Fernseher nämlich stumm)

Ich darf erinnern:
Zitat
in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, die ihn von seinen Aufgaben ablenken könnten.

Gerne behilflich gewesen :)
Hannes
Titel: Re: V: Handy am Steuer: Beschwerden über Busfahrer
Beitrag von: E2 am 21. August 2012, 10:46:39
Und was ist dann im Bus mit dem Betriebsfunk? Ist dessen Nutzung während der Fahrt auch illegal?

Ja!

Benutzung erst bei Stillstand des Fahrzeuges.