Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => U-Bahn => Thema gestartet von: U4 am 07. Januar 2013, 11:18:22
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Frau auf U-Bahngleise gestoßen
Zu einem tragischen Zwischenfall ist es am Samstag in einer U-Bahnstation in der Leopoldstadt gekommen. Ein Mann hat im Streit eine Afrikanerin auf die Bahngleise gestoßen. Sie konnte im letzten Moment vor dem heranfahrenden Zug gerettet werden.
Der mutmaßliche Täter fühlte sich durch lautes Telefonieren gestört. Der 51-jährige Mann stand mit seiner Lebensgefährtin gegen 23.30 Uhr in der U-Bahn-Station Taborstraße, wo auch zwei gebürtige Afrikanerinnen im Alter von 36 und 39 Jahren am Bahnsteig telefonierten.
Der Mann beschimpfte daraufhin die Frauen laut Ihrer Aussage rassistisch, ohrfeigte die 36-Jährige und stieß sie mit beiden Händen gegen die Brust. Die Frau stürzte daraufhin auf die Gleise und blieb dort schwer verletzt liegen. Sie konnte nicht mehr aus eigener Kraft wieder auf den Bahnsteig klettern.
Mann in U-Haft genommen
Der 51-Jährige ergriff daraufhin die Flucht. Etwa 30 Sekunden vor eintreffen des nächsten Zuges gelang es Mitarbeitern der Wiener Linien den Notstopp zu betätigen. Die Frau wurde mit einem gebrochenem Fuß in ein Krankenhaus gebracht.
Der Mann wurde nur Stunden nach der Tat festgenommen und befindet sich wegen Mordversuchs in U-Haft, teilte die Polizei mit. Er bestritt in einer ersten Einvernahme jede Tötungsabsicht und auch die rassistischen Beschimpfungen
Quelle: wien.orf.at
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Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
Mich würde nur interessieren, wieviele ähnliche Vorfälle – entsprechend all den Meldungen seit der Vergewaltigung – in der Zeit davor passiert sind. Ob das nur von den Journalisten totgeschwiegen wurde oder ob tatsächlich eine momentane Häufung vorliegt. Prinzipiell ist eine erhöhte Gewaltbereitschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kombiniert mit politischem Totalversagen ja nicht auszuschließen.
P.S.: Es handelte sich übrigens um die Station Taborstraße.
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Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
Mich würde nur interessieren, wieviele ähnliche Vorfälle – entsprechend all den Meldungen seit der Vergewaltigung – in der Zeit davor passiert sind. Ob das nur von den Journalisten totgeschwiegen wurde oder ob tatsächlich eine momentane Häufung vorliegt. Prinzipiell ist eine erhöhte Gewaltbereitschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kombiniert mit politischem Totalversagen ja nicht auszuschließen.
P.S.: Es handelte sich übrigens um die Station Taborstraße.
Ähmm das PS steht eh in der Meldung ;D
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Oha... zweiten Absatz nicht ganz gelesen.
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UPDATE:
Frau auf U-Bahn-Gleise gestoßen
Im Zuge eines angeblich rassistischen Streits ist eine gebürtige Afrikanerin am Samstag von einem 51-Jährigen in der U-Bahn-Station Taborstraße auf die Gleise gestoßen worden. Sie konnte im letzten Moment vor dem heranfahrenden Zug gerettet werden.
Der Verdächtige, der in Begleitung seiner Lebensgefährtin war, soll sich gegen 23.40 Uhr in der Station in der Leopoldstadt durch das Verhalten zweier gebürtiger Afrikanerinnen geärgert haben, die laut mit einem Handy telefoniert hätten. „Er stänkerte die Frauen an und beschimpfte sie rassistisch“, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger.
Die Auseinandersetzung eskalierte weiter: Der Mann versetzte der 36-Jährigen einen Faustschlag auf den Kopf und stieß sie absichtlich auf die Schienen in Fahrtrichtung Aspern. Die Frau erlitt durch den Sturz einen Fersenbeinbruch und hätte sich nicht selbst in Sicherheit bringen können.
Frau beinahe von U-Bahn überrollt
Laut Exekutive wurde der Notstopp von einem fliegenden Team der Wiener Linien betätigt. Dort wusste man davon nichts, sondern ging davon aus, dass ein unbekannter Zeuge geistesgegenwärtig genug war, das Einfahren der U-Bahn zu verhindern. „Nur 30, 40 Sekunden später wäre ein Zug in die Station eingefahren“, so Keiblinger.
Während der Angreifer flüchtete, hielt die Begleiterin des Opfers die Lebensgefährtin des Mannes fest. So war es für die Polizei nicht weiter schwer, diesen festzunehmen. Dieser gab den Stoß zwar zu, gab aber an, selbst beschimpft worden zu sein.
Mann wurde in U-Haft genommen
Er habe auch keine rassistischen Äußerungen getätigt, sondern sei selbst mit einer Ausländerin liiert. Er habe sich bedroht gefühlt und versucht, die Frau durch den Stoß auf Distanz zu halten. Keinesfalls habe er sie verletzen wollen.
Das ist aber offensichtlich passiert. Die Frau wurde operiert und befand sich am Montag noch in stationärer Behandlung. Der Mann wurde wegen Mordverdachts verhaftet und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert.
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Ich denke nicht, dass es wirklich eine Häufung von Gewalttaten gibt... die Medien springen halt seit der Vergewaltigung auf den U-Bahn-Zug auf... Angstmacherei was verkauft sich gut und die WL können die Bürgerüberwachung weiter ausbauen. Win Win für beide, es verliert der Normalbürger.
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Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
Mordversuch ist es sicher keiner. Wenn, dann versuchter Totschlag. Die Handlung geschah, wenn ich den Text richtig interpretiere, im Affekt und nicht unbedingt geplant. Aber ich bin kein Jurist.
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Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
Mordversuch ist es sicher keiner. Wenn, dann versuchter Totschlag. Die Handlung geschah, wenn ich den Text richtig interpretiere, im Affekt und nicht unbedingt geplant. Aber ich bin kein Jurist.
Naja, nach österreichischem Recht ist, soweit ich das verstehe, jede vorsätzliche Tötung, die nicht durch andere Paragrafen genauer bestimmt ist, Mord. Die Definition für Totschlag sieht so aus:
§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Wenn das nicht zutrifft und auch alles andere nicht (Tötung auf Verlangen, Mitwirkung beim Selbstmord, Tötung eines Kindes bei der Geburt, ...), dann ist es Mord:
§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
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Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
Mordversuch ist es sicher keiner. Wenn, dann versuchter Totschlag. Die Handlung geschah, wenn ich den Text richtig interpretiere, im Affekt und nicht unbedingt geplant. Aber ich bin kein Jurist.
Naja, nach österreichischem Recht ist, soweit ich das verstehe, jede vorsätzliche Tötung, die nicht durch andere Paragrafen genauer bestimmt ist, Mord. Die Definition für Totschlag sieht so aus:
§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Wenn das nicht zutrifft und auch alles andere nicht (Tötung auf Verlangen, Mitwirkung beim Selbstmord, Tötung eines Kindes bei der Geburt, ...), dann ist es Mord:
§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Der Anwalt des mutmaßlichen Täters (egdU) wird wohl versuchen, eine allgemein begreifliche heftige Gemütsregung zu argumentieren.
Admin-Edit: Formulierung entschärft.
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Versuchten Totschlag gibt es nicht. Entweder das Opfer ist tot oder es war eben ein anderes Delikt. Außerdem muss man nicht alles auf die Rassismus-Schiene schieben, das Vergehen ist gleich schlimm, egal ob ein Betroffener schwarz, weiß oder bunt ist!
Edit: Das "Rassismus-Schiene" bezog sich auf die bereits entfernte, etwas unglückliche Ursprungsformulierung in einem anderen Posting.
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Ein Posting entfernt. Auf eine konkrete Person gerichtete Beschimpfungen haben hier nichts verloren, selbst wenn es sich um den abscheulichsten Verbrecher handelt.
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Ein Posting entfernt. Auf eine konkrete Person gerichtete Beschimpfungen haben hier nichts verloren, selbst wenn es sich um den abscheulichsten Verbrecher handelt.
Politiker ausgenommen. >:D >:D >:D
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Nein, niemand ausgenommen. :lamp:
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Frau auf U-Bahn-Gleisen: Verdächtiger frei
Wieder auf freiem Fuß befindet sich nach einem Bericht von "Österreich" jener 51-Jährige, der verdächtigt wird, am Samstag eine Frau vom Bahnsteig auf die Gleise der U2 gestoßen zu haben. Der Vorwurf des Mordversuchs soll fallengelassen worden sein.
Wie die Zeitung am Donnerstag berichtete, habe sich der Verdächtige nur acht Stunden in Polizeigewahrsam befunden. Danach habe die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Mordversuchs fallen gelassen. Gegen den Mann werde nun wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ermittelt. Eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liegt noch nicht vor.
Verdächtiger bestreitet Vorsatz
Der Verdächtige sagte bereits vor Tagen aus, die Kenianerinnen hätten nach der in normalem Ton vorgebrachten Bitte, leiser zu telefonieren, selbst zu schimpfen begonnen und ihn letztlich attackiert. Er habe einer der beiden Frauen nur einen Stoß versetzt, um sie von sich wegzuhalten. Die 36-Jährige sei gestolpert und auf den Gleiskörper gefallen. Es habe keinerlei Verletzungsabsicht gegeben - mehr dazu in Frau gestoßen: Mann bestreitet Vorsatz. (http://wien.orf.at/news/stories/2566233/)
http://wien.orf.at/news/stories/2566482/ (http://wien.orf.at/news/stories/2566482/)
Na, was habe ich gesagt (OK, es ist bereits die StA zu dem Schluß gekommen und nicht erst das Gericht, aber egal). ;)
Mordversuch wird man ihm kaum anhängen können, denn die konkrete Tötungsabsicht ist eher schwer nachzuweisen – allenfalls wird das Gericht zum Schluß kommen, daß der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde. Ich denke es wird letztenendes auf §87 hinauslaufen.
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Es gibt ja eine Videoaufzeichnung. Die wird sich der Staatsanwalt vermutlich (oder hoffentlich!) vor seiner Entscheidung angeschaut haben.
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Es gibt ja eine Videoaufzeichnung. Die wird sich der Staatsanwalt vermutlich (oder hoffentlich!) vor seiner Entscheidung angeschaut haben.
So wie ich das aus den Medien las und hörte, war ausgerechnet die Videoaufzeichnung der Grund, warum die Staatsanwaltschaft (anscheinend unmittelbar nach Süchtung des Materials) den Mordverdacht fallen ließ.