Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 13. Februar 2013, 11:25:25
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Eine vermutlich blöde Frage: Grundsätzlich sind ja die Zielschilder in der letzten Station vor der Endstation umzudrehen. Was aber, wenn diese vorletzte Station eine Bedarfshaltestelle ist und niemand ein- oder aussteigen möchte. Gilt das dann trotzdem, also müsste man theoretisch dann nur zum Wechseln stehenbleiben? Mir geht's um die Theorie, nicht um die Praxis ;)
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Eine vermutlich blöde Frage: Grundsätzlich sind ja die Zielschilder in der letzten Station vor der Endstation umzudrehen. Was aber, wenn diese vorletzte Station eine Bedarfshaltestelle ist und niemand ein- oder aussteigen möchte. Gilt das dann trotzdem, also müsste man theoretisch dann nur zum Wechseln stehenbleiben? Mir geht's um die Theorie, nicht um die Praxis ;)
Definitiv nein. Viele drehen desshalb automatisch erst in der Endstation die Tafel um. Auch die automatischen Tafel verändern ihr Zielschild erst NACHDEM sie die letzte Haltestelle verlassen haben.
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Eine vermutlich blöde Frage: Grundsätzlich sind ja die Zielschilder in der letzten Station vor der Endstation umzudrehen. Was aber, wenn diese vorletzte Station eine Bedarfshaltestelle ist und niemand ein- oder aussteigen möchte. Gilt das dann trotzdem, also müsste man theoretisch dann nur zum Wechseln stehenbleiben? Mir geht's um die Theorie, nicht um die Praxis ;)
Definitiv nein. Viele drehen desshalb automatisch erst in der Endstation die Tafel um. Auch die automatischen Tafel verändern ihr Zielschild erst NACHDEM sie die letzte Haltestelle verlassen haben.
In der Währingerstrasse wird auch ganz gerne an der Kreuzung Hörlgasse umgedreht (der wahre Sinn der roten Ampel...)
Was ich mich grad frag (ohne drauf geachtet zu haben) - Gilt das auch wenn die Schleife nicht mit Fahrgästen befahren werden darf? (z.B. Aspern) Die ULF fahren da ja als Sonderzug durch.
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Eine vermutlich blöde Frage: Grundsätzlich sind ja die Zielschilder in der letzten Station vor der Endstation umzudrehen. Was aber, wenn diese vorletzte Station eine Bedarfshaltestelle ist und niemand ein- oder aussteigen möchte. Gilt das dann trotzdem, also müsste man theoretisch dann nur zum Wechseln stehenbleiben? Mir geht's um die Theorie, nicht um die Praxis ;)
Definitiv nein. Viele drehen desshalb automatisch erst in der Endstation die Tafel um. Auch die automatischen Tafel verändern ihr Zielschild erst NACHDEM sie die letzte Haltestelle verlassen haben.
In der Währingerstrasse wird auch ganz gerne an der Kreuzung Hörlgasse umgedreht (der wahre Sinn der roten Ampel...)
Was ich mich grad frag (ohne drauf geachtet zu haben) - Gilt das auch wenn die Schleife nicht mit Fahrgästen befahren werden darf? (z.B. Aspern) Die ULF fahren da ja als Sonderzug durch.
Wie gesagt es steht nirgens, dass an der Vorletzten Haltestelle die Blechtafel umgedreht werden muß, es steht nur es sollte. Wenn z.B. wie am 26, 49,...etc gilt das selbe, es kann in der Vorletzten Haltestelle erfolgen oder aber erst in der Endstelle.
Ich mach es auch immer so wie ich drauf denke, wenn ich es nicht vergesse dreh ich sie in der Vorletzten um, wenn ich durchfahren kann, dann eben in der Endstelle oder in der Schleife.
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Wie gesagt es steht nirgens, dass an der Vorletzten Haltestelle die Blechtafel umgedreht werden muß, es steht nur es sollte. Wenn z.B. wie am 26, 49,...etc gilt das selbe, es kann in der Vorletzten Haltestelle erfolgen oder aber erst in der Endstelle.
Ich mach es auch immer so wie ich drauf denke, wenn ich es nicht vergesse dreh ich sie in der Vorletzten um, wenn ich durchfahren kann, dann eben in der Endstelle oder in der Schleife.
DV-STRAB:
§ 44. Liniensignale, Zielschilder und Fahrtstreckenbezeichnungen
1. Zielschilder müssen das Endziel angeben und bei Dunkelheit beleuchtet sein.
2. Fahrplanmäßige Züge müssen die richtige Linienbezeichnung, außerplanmäßige Züge die entsprechende
Sonderbeschilderung führen.
3. Für die richtige Beschilderung des Zuges ist jeder Fahrbedienstete für sein Fahrzeug verantwortlich.
Anlage 1 zu § 44 DV-STRAB:
1. Der Fahrer ist die richtige Besteckung der Zugspitze (Zielschildtafel) verantwortlich.
Für das Liniensignal, für die Fahrtrichtungstafel und für die Mitnahme der besonderen Besteckung
(letzter Zug) ist der Zugsführer verantwortlich.
2. Das Umstecken der Zielschild- und Fahrtrichtungstafeln darf erst frühestens in der letzten Haltestelle
vor der Endhaltestelle erfolgen.
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Wie gesagt es steht nirgens, dass an der Vorletzten Haltestelle die Blechtafel umgedreht werden muß, es steht nur es sollte. Wenn z.B. wie am 26, 49,...etc gilt das selbe, es kann in der Vorletzten Haltestelle erfolgen oder aber erst in der Endstelle.
Ich mach es auch immer so wie ich drauf denke, wenn ich es nicht vergesse dreh ich sie in der Vorletzten um, wenn ich durchfahren kann, dann eben in der Endstelle oder in der Schleife.
DV-STRAB:
§ 44. Liniensignale, Zielschilder und Fahrtstreckenbezeichnungen
1. Zielschilder müssen das Endziel angeben und bei Dunkelheit beleuchtet sein.
2. Fahrplanmäßige Züge müssen die richtige Linienbezeichnung, außerplanmäßige Züge die entsprechende
Sonderbeschilderung führen.
3. Für die richtige Beschilderung des Zuges ist jeder Fahrbedienstete für sein Fahrzeug verantwortlich.
Anlage 1 zu § 44 DV-STRAB:
1. Der Fahrer ist die richtige Besteckung der Zugspitze (Zielschildtafel) verantwortlich.
Für das Liniensignal, für die Fahrtrichtungstafel und für die Mitnahme der besonderen Besteckung
(letzter Zug) ist der Zugsführer verantwortlich.
2. Das Umstecken der Zielschild- und Fahrtrichtungstafeln darf erst frühestens in der letzten Haltestelle
vor der Endhaltestelle erfolgen.
Das bestätigt ja nur was ich sagt. Ich bin nicht verpflichtet dazu, dieses bereits in der vorletzten Haltestelle zu machen. Am Beispiel nochmal vom 49er erklärt. Das Zielschild darf frühestens in der Bahnhofstraße umgedreht werden, muß aber spätestens an der Anfangshaltestelle gedreht werden.
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Das bestätigt ja nur was ich sagt.
Eh. Ich wollte dir ja nicht widersprechen, sondern durch Zitat aus der Dienstvorschrift für Klarheit sorgen. 8)
Ich bin nicht verpflichtet dazu, dieses bereits in der vorletzten Haltestelle zu machen. Am Beispiel nochmal vom 49er erklärt. Das Zielschild darf frühestens in der Bahnhofstraße umgedreht werden, muß aber spätestens an der Anfangshaltestelle gedreht werden.
Grad beim 49er sollte das Taferl in der Aussteigstelle umgedreht werden, da die Fahrt bis zur Einsteigstelle ohne Fahrgäste erfolgt.
Du kannst aber gern bei der Bahnhofstraße ein selbergebasteltes Taferl mit "Bitte Nicht Einsteigen" einlegen, in der Aussteigstelle auf Sonderzug umstecken und erst beim Fahren vom Pausenplatz im Schleifengleis zur Einsteigstelle "Dr.-Karl-Renner-Ring" schildern.
Wenn du allerdings zu spät dran bist und durchfährst, geht es dir wie dem ULF und du fährst als Sonderzug weiter! ;D ;D ;D
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...geht es dir wie dem ULF und du fährst als Sonderzug weiter! ;D ;D ;D
Wäre a wurscht, weil de Leit wissen eh wo ma hi foahn... :D
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Grad beim 49er sollte das Taferl in der Aussteigstelle umgedreht werden, da die Fahrt bis zur Einsteigstelle ohne Fahrgäste erfolgt.
Wenn du allerdings zu spät dran bist und durchfährst, geht es dir wie dem ULF und du fährst als Sonderzug weiter! ;D ;D ;D
Ist es den Fahrerinnen und Fahrer grundsätzlich erlaubt, im Falle von Verspätungen mit den Fahrgästen durch die Schleife bis zur Einstiegsstelle vorzufahren und dort den gesamten Fahrgastwechsel durchzuführen ?
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Nein, weil die Endstelle in Hütteldorf ziert kurioserweise eine rote Tafel. :(
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Nein, weil die Endstelle in Hütteldorf ziert kurioserweise eine rote Tafel. :(
Müsste das nicht seit Jahresbeginn irrelevant sein?
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Nein, weil die Endstelle in Hütteldorf ziert kurioserweise eine rote Tafel. :(
Müsste das nicht seit Jahresbeginn irrelevant sein?
Nur weil hier im Forum drüber spekuliert wurde? ???
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Nein, weil die Endstelle in Hütteldorf ziert kurioserweise eine rote Tafel. :(
Müsste das nicht seit Jahresbeginn irrelevant sein?
Nur weil hier im Forum drüber spekuliert wurde? ???
Das klang ja hier immer so, als würde es sicher kommen - ist es denn nun doch nicht gekommen? ??? War hier jedenfalls nicht zu lesen, soweit ich mich erinnere.
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Das klang ja hier immer so, als würde es sicher kommen - ist es denn nun doch nicht gekommen? ??? War hier jedenfalls nicht zu lesen, soweit ich mich erinnere.
Die neuen Betriebs- und Signalvorschriften hätten im Prinzip mit 1.1. inkrafttreten sollen, wurden aber beeinsprucht, weil sie nicht rechtskonform erstellt/formuliert sind.
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. . . . weil sie nicht rechtskonform erstellt/formuliert sind.
"Man" hat ja auch nur rund zwanzig Jahre dran gebastelt, bei der Hudelei kann sich halt mal ein Fehlerchen einschleichen! ;D
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Die neuen Betriebs- und Signalvorschriften hätten im Prinzip mit 1.1. inkrafttreten sollen, wurden aber beeinsprucht, weil sie nicht rechtskonform erstellt/formuliert sind.
Wo Professoren agieren, können mitunter gewisse Ungereimtheiten auftreten. >:D
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Wo Professoren agieren, können mitunter gewisse Ungereimtheiten auftreten. >:D
Du wirst doch nicht behaupten wollen, dass du etwas besser weißt oder beurteilen kannst oiswie ein Professor! :o
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Du wirst doch nicht behaupten wollen, dass du etwas besser weißt oder beurteilen kannst oiswie ein Professor! :o
Die degenerierte Internetgeneration überschätzt sich eben zusehends!