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Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 03. April 2013, 22:01:25

Titel: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 13er am 03. April 2013, 22:01:25
Seit 21:35 Polizeiauto in der offenen Gleisbaustelle Dresdner Straße :D

Der 2er in Richtung FEP wird über 5 - Kloburger - Wex umgeleitet.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 03. April 2013, 23:00:23
Seit 21:35 Polizeiauto in der offenen Gleisbaustelle Dresdner Straße :D

Der 2er in Richtung FEP wird über 5 - Kloburger - Wex umgeleitet.
Bravo, Schrammel! ^-^

(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/fotos/130403_pkw_gleis/01.jpg)

(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/fotos/130403_pkw_gleis/02.jpg)

(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/fotos/130403_pkw_gleis/03.jpg)

(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/fotos/130403_pkw_gleis/04.jpg)

(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/fotos/130403_pkw_gleis/05.jpg)

Q: http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/showfoto.php?serie=520&ind=1 (http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/showfoto.php?serie=520&ind=1)

Verkehrsaufnahme: 22.31!
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 03. April 2013, 23:13:23
Und ob ihr's glaubt oder nicht: Seit 23.00 neue Störung: Pkw in Gleisbaustelle Dresdner Straße!!! :D Same procedure as last hour? The same procedure as e-ve-ry hour... 8)

Seit 23.20 wird auch wieder Richtung Ottakring über 5 – 31 gefahren...

23.52 Verkehrsaufnahme :)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 4463 am 04. April 2013, 00:24:36
Ist das Polizeiauto da im Rückwärtsgang hineingefahren oder wäre es fast durch die Baustelle gekommen, bevor es doch von den Schienen gerutscht ist? Oder war da Schleudern unter Verwendung des "Handankers" im Spiel? ???
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: HLS am 04. April 2013, 00:37:08
Man sollte den/dem Beamten vielleicht einen Deutschkurs schenken.  :fp:
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: darkweasel am 04. April 2013, 00:48:37
Man sollte den/dem Beamten vielleicht einen Deutschkurs schenken.  :fp:
Für Einsatzfahrzeuge gibt es doch gar keine Fahrverbote ... 8)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: HLS am 04. April 2013, 00:58:39
Für Einsatzfahrzeuge gibt es doch gar keine Fahrverbote ... 8)
Natürlich nicht, dann sollte man aber sein Dienstwägelchen beherschen und nur auf den Gleisen fahren.
Aber jetzt mal im ernst, wie kann ich wirklich als Einsatzfahrer so dümmlich sein und vorallem was denkt man sich wenn man so ein Schild sieht und noch zusätzlich Bauzäune?

Früher hat man gesagt: "leichte Schläge auf den Hinterkopf, fördern das Denkvermögen". In dem Falle sollte man allerdings von "leichten" absehen und ihnen ordentlich das Schild um die Ohren fetzen.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: invisible am 04. April 2013, 00:59:55
Und ob ihr's glaubt oder nicht: Seit 23.00 neue Störung: Pkw in Gleisbaustelle Dresdner Straße!!! :D Same procedure as last hour? The same procedure as e-ve-ry hour... 8)

LOL!

Und ich wollt schon klugscheißen "Verkehrsaufnahme: 22.31? Warum hab ich dann um 23.10 dort in der Ferne noch Blau- und Gelblichtgeblitze gesehen?"... :)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: hema am 04. April 2013, 01:33:42
Wie kann man eine Stunde brauchen um ein Auto rauszuziehen, das sowieso mit den Vorderrädern am Rand der festen Fahrbahn steht? Dort ist nicht tief aufgegraben, es sind bloß die Platten entfernt worden.  ???



Ich glaube, die haben wen verfolgt und als sie aufs Gegengleis rübergefahren sind um ihm den Weg abzuschneiden, war dort plötzlich keine Fahrbahn mehr!  8)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Klingelfee am 04. April 2013, 08:29:32
Wie kann man eine Stunde brauchen um ein Auto rauszuziehen, das sowieso mit den Vorderrädern am Rand der festen Fahrbahn steht? Dort ist nicht tief aufgegraben, es sind bloß die Platten entfernt worden.  ???



Ich glaube, die haben wen verfolgt und als sie aufs Gegengleis rübergefahren sind um ihm den Weg abzuschneiden, war dort plötzlich keine Fahrbahn mehr!  8)

Weil dieses die Spurstreben verbogen hat und diese mussten erst wieder ausgerichtet werden.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 09:49:40
Man sollte den/dem Beamten vielleicht einen Deutschkurs schenken.  :fp:

Daher hab ich, zwischen Breitensee und Gugelgasse, 8min Frack aufgerissen.

Dem HLS ebenso, erweitert durch Geographiekurs und Streckenschulung.

Wusste gar nicht, dass der 49er nach Erdberg/Simmering fährt...

Auch ein deutscher Nachbar sollte wissen, wo er mit seinem Zug hinfährt.

Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 04. April 2013, 09:53:50
Wie kann man eine Stunde brauchen um ein Auto rauszuziehen, das sowieso mit den Vorderrädern am Rand der festen Fahrbahn steht? Dort ist nicht tief aufgegraben, es sind bloß die Platten entfernt worden.  ???



Ich glaube, die haben wen verfolgt und als sie aufs Gegengleis rübergefahren sind um ihm den Weg abzuschneiden, war dort plötzlich keine Fahrbahn mehr!  8)

Weil dieses die Spurstreben verbogen hat und diese mussten erst wieder ausgerichtet werden.

Die Ausrichtung erfolgte zeitgleich mit der Bergung. Das Polizeiauto wurde jedoch nicht mit einem Kran geborgen, sondern per Abschleppwagen mit Rampe und der Pkw war dank Hinterachsbruch nicht mehr geradeaus bewegungsfähig. Zum Ziehen auf die Rampe musste der Pkw zudem mittels Hebekissen und Wagenhebern vorbearbeitet werden.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Bus am 04. April 2013, 12:10:22
"Gilt auch für Einsatzfahrzeug", dieses Schild hat es ja schon allein in sich.... das wird wohl im Einsatz keiner lesen.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 04. April 2013, 12:11:13
"Gilt auch für Einsatzfahrzeug", dieses Schild hat es ja schon allein in sich.... das wird wohl im Einsatz keiner lesen.
Außerdem "gilt" es ja nicht.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 12:12:20
Das war ein Vertippsler*, dass ist aber nicht gleichzusetzen, mit nicht lesen können, wie es bei deinen Kollegen aussieht.


*Ausrede Nummer 08154711.  :))

Und was hätten die nicht gelesen, jetzt mal rein rechtlich? Das "gilt auch für Einsatzfahrzeuge"? Zählt elfe. Einsatzfahrt - vom Fahrverbot ausgenommen. Punktum. Zusatztafeln unisant.

Optik jedoch für den Darwin-Award, geb ich zu.

Und nebenbei: Ich weiß zwar nicht, was für ein Einsatz das war, aber u. U. hast gar keine Zeit mehr zum Lesen. Deshalb auch die generelle Ausnahme. Das hätte anders gemacht werden müssen. Rein rechtlich gesehen, nicht logisch oder menschlich.

Zum Bleistift:
http://www.baustellen-absicherung.de/content/gleisschranken.htm (http://www.baustellen-absicherung.de/content/gleisschranken.htm)

(http://www.baustellen-absicherung.de/images/gleisschranke.jpg)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: luki32 am 04. April 2013, 12:25:51
Und was hätten die nicht gelesen, jetzt mal rein rechtlich? Das "gilt auch für Einsatzfahrzeuge"? Zählt elfe. Einsatzfahrt - vom Fahrverbot ausgenommen. Punktum. Zusatztafeln unisant.

Optik jedoch für den Darwin-Award, geb ich zu.

Und nebenbei: Ich weiß zwar nicht, was für ein Einsatz das war, aber u. U. hast gar keine Zeit mehr zum Lesen. Deshalb auch die generelle Ausnahme. Das hätte anders gemacht werden müssen. Rein rechtlich gesehen, nicht logisch oder menschlich.

Und erkärst Du mir jetzt bitte, warum die Polizeiautos nicht früher reihenweise in Gleisbaustellen gefahren sind, wo die Absicherung noch viel unauffälliger war?

Oder ist die steigende Unfähigkeit oder Wurschtigkeit beim Autofahren bei Normalsterblichen und Polizisten doch gleich?

mfG
Luki
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 12:47:52
Und erkärst Du mir jetzt bitte, warum die Polizeiautos nicht früher reihenweise in Gleisbaustellen gefahren sind, wo die Absicherung noch viel unauffälliger war?
Oder ist die steigende Unfähigkeit oder Wurschtigkeit beim Autofahren bei Normalsterblichen und Polizisten doch gleich?

zum Ersteren: Da waren die Rahmenbedingungen rundherum auch noch anders, zusätzlich siehe Zweiteres,
zum Zweiteren: Ich kann dir beim besten Willen nicht widersprechen.

Nochmals: Ich sprach vom rein Rechtlichen, nicht vomLogischen. Logisches wir durch
Zitat
zum Zweiteren: Ich kann dir beim besten Willen nicht widersprechen
sowieso gekillt. Leider.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: schaffnerlos am 04. April 2013, 12:58:37
Und erkärst Du mir jetzt bitte, warum die Polizeiautos nicht früher reihenweise in Gleisbaustellen gefahren sind, wo die Absicherung noch viel unauffälliger war?

Schlicht und einfach Wahrnehmungsüberforderung. Anstatt die den ganzen Schilder-, Lichter- und "Schutz"-Wahn zu reduzieren wird immer mehr draufgesetzt. Dazu kommt, dass niemand mehr für sein Handeln Verantwortung übernehmen will und der Hausverstand Ladenhüter beim Billa ist.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: hema am 04. April 2013, 13:53:33
"Gilt auch für Einsatzfahrzeug", dieses Schild hat es ja schon allein in sich.... das wird wohl im Einsatz keiner lesen.
Außerdem "gilt" es ja nicht.
Gerade im Einsatz sollte man besondere Umsicht walten lassen, sonst kann er sehr rasch unfreiwillig und vorzeitig zu Ende sei. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg! Es ist halt nicht alles so, wie in den Auto-Verfolgungsjagden in (amerikanischen) Filmen, wo alles zerlegt wird, was nur irgendwie in der Nähe ist. Ist nur die Legende vom "erst schießen, dann schauen, was eigentlich los ist".  :o


Manchmal gehen halt Jagdtrieb und Killerinstinkt durch. Darf allerdings nicht sein!
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: haidi am 04. April 2013, 15:38:45
Manchmal gehen halt Jagdtrieb und Killerinstinkt durch. Darf allerdings nicht sein!

Würde ich in diesem Fall nicht so sehen, das ist ein Augenblicksversagen wenn man auf einer bekannten Strecke mit hoher Konzentration auf anders fährt - Autos, Fußgänger, den Verfolgten etc. - da wird man der Strecke selbst eher untergeordnete Aufmerksamkeit schenken (Falls das überhaupt eine Verfolgung war).

Und: Auch Polizisten sind nur Menschen und es gibt unter ihnen trotz des (nach meinem Wissensstand eher rudimentären) Fahrtrainings solche, die das Fahrzeug besser beherrschen und solche, die es nicht so gut beherrschen, wobei sie alle über dem Durchschnitt des Normal-Autofahrers liegen sollten.

Hannes

Hannes
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 04. April 2013, 15:53:53
Ich denke, es war eine ganz normale Einsatzfahrt. In der Dresdner Straße fahren Einsatzfahrzeuge immer am Gleis. Der Wagen kam halt so weit, weil das Gleis nur in der Gegenrichtung offen war. Hätten die Bauzäune am Ende des offenen Gleistrogs keine Verengung gebildet, wäre er wohl auch weitergekommen. So ist der Lenker halt dem näher kommenden Baustellengitter ein wenig nach links ausgewichen und hat zur Erneuerung des Fuhrparks unserer Exekutive einen wertvollen Beitrag geleistet.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Bus am 04. April 2013, 18:55:28
"Gilt auch für Einsatzfahrzeug", dieses Schild hat es ja schon allein in sich.... das wird wohl im Einsatz keiner lesen.
Außerdem "gilt" es ja nicht.

"Auf der Leitung steh"  :blank:
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 68er am 04. April 2013, 19:02:19
"Gilt auch für Einsatzfahrzeug", dieses Schild hat es ja schon allein in sich.... das wird wohl im Einsatz keiner lesen.
Außerdem "gilt" es ja nicht.

"Auf der Leitung steh"  :blank:

Fahrverbote gelten für Einsatzfahrzeuge prinzipiell nicht, also kann auch eine sich auf Einsatzfahrzeuge beziehende Zusatztafel nichts daran ändern.
Es gibt daher auch noch die Variante Zusatztafel mit "offener Gleistrog" als Hinweis für Einsatzfahrzeuge, solange deren Lenker des Lesens mächtig sind.
Nur sobald man des Lesens mächtig ist, reicht es vermutlich auch für die Überlegung "gilt auch für Einsatzfahrzeuge" == "da kann man wirklich nicht fahren".
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Bus am 04. April 2013, 19:37:39
Aha, danke. Wir haben ja lustige Schildchen in Österreich.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 4463 am 04. April 2013, 19:40:05
Nur sobald man des Lesens mächtig ist, reicht es vermutlich auch für die Überlegung "gilt auch für Einsatzfahrzeuge" == "da kann man wirklich nicht fahren".
Steht das nicht auch auf den Schildern vor diversen Rasengleisen? Und dass man auf denen tatsächlich fahren kann, ist in Wien ja leider oft zu sehen... ::)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 20:54:07
Illegal ... drum scheissegal......woher soll der Einsatzfahrer wissen, dass irgendwo das Gleis offen ist?

Illegal: steht nicht (auch) rechts*), klar, man sollte sich was denken wenn das dort steht, aber rechtlich zählt dieses Fahrverbot NICHT.

... und das ausgenommen Straßenbahn ist auch ein Witz. Straßenbahn ist sowieso ausgenommen, wenn es durch die Bindung an die Gleise nicht anders geht, salopp gesagt.

*)
Zitat
§ 48 (2) StVO: Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt. Die zusätzliche Anbringung an anderen Stellen ist zulässig.


Edit: Foto von heute nachmittag.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Z-TW am 04. April 2013, 21:49:10
Vermutlich war der Schremser der Lenker.... ;D

Irrtum, der Schrammel ist gemeint!  ;D
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Linie 41 am 04. April 2013, 21:58:28
Illegal ... drum scheissegal......woher soll der Einsatzfahrer wissen, dass irgendwo das Gleis offen ist?
Illegal ja, aber ein bisserl deppert im Hirn mußt schon sein, denn das ist seit Ewigkeiten gang und gebe, daß die Wiener Linien die nur zwischen den Gleisen aufstellen.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 22:02:30
Illegal ja, aber ein bisserl deppert im Hirn mußt schon sein, denn das ist seit Ewigkeiten gang und gebe, daß die Wiener Linien die nur zwischen den Gleisen aufstellen.

Vollkommen richtig, ich red ja schon seit Seiten nur vom rechtlichen. Rechtlich kannst mich so aufgestellt nicht belangen. Dass ich ein Trottel bin, wenn ich da ohne zu schauen voll weiterbrettere, sollte einem der Menschenverstand eigentlich sagen.

Auf dem Foto müsstest wegen der roten Lampe auch links vom VZ vorbeifahren. Da war Hirnschmalz dabei beim Aufstellen.


Edit: Sprich, das VZ ist so also vorschriftswidrig angebracht, ergo das haben ein paar halblustige dahingezerrt. Und jetzt?
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: tramway.at am 04. April 2013, 22:41:14
anderer Ansatz: Das Auge des Gesetzes ist ja per Definition ein offenes, eigentlich sollte es den Herr- und Frauschaften Inspektoren ja nicht verborgen bleiben, dass sich da auf ihrer Straße irgendwas tut, so baustellenmäßig. Die fahren dort ja nicht einmal im Monat, sondern eher dreimal am Tag, oder? Mit anderen Worten: Da tut sich ja nicht unvermittelt ein Loch im Boden auf, da gibts ja Vorgeplänkel, und wenn ich in meinem Bezirk/Rayon oder wie das genannt wird regelmäßig unterwegs bin, kenn ich doch jedes Schlagloch?

Zusatzfrage: Gelten Einbahnen eigentlich für Einsatzfahrzeuge prinzipiell nicht, oder nur, wenn man mit Blaulicht fährt?
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 22:47:37
anderer Ansatz: Das Auge des Gesetzes ist ja per Definition ein offenes, eigentlich sollte es den Herr- und Frauschaften Inspektoren ja nicht verborgen bleiben, dass sich da auf ihrer Straße irgendwas tut, so baustellenmäßig.

Ja sicher, aber es könnte ja auch sein, dass das ein bezirksfremder Wagen war. Und was macht z. B. ein auswärtiger Rettungsfahrer? Wie gesagt nicht vom Logischen her.

Zusatzfrage: Gelten Einbahnen eigentlich für Einsatzfahrzeuge prinzipiell nicht, oder nur, wenn man mit Blaulicht fährt?

An und Pfirsich mit Blau, da sind aber andere Bestimmungen auch noch. Aus einsatztaktischen Gründen kanns aber vorkommen, ohne Blau (Zeitfaktor, Täterfaktor,...)
Gegen die Einbahn is aber immer heavy (außer es kann eh nix kommen weil bei der nächsten Kreuzung liegt der Blechhaufen und die anderen Richtungen sind aufgeteilt auf FW, RD, MA, WL, etc etc.  C:-) :))
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: tramway.at am 04. April 2013, 23:10:23
Ich frug, weil die Herrschaften vom Wachzimmer Stiftgasse ihre Runde immer durch die Westbahnstraße Richtung Neubaugasse machen (da, wo eigentlich nur 49er und Radler gen Westen reiten dürfen). Stört mich ja nicht, ich mein ja nur.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Linie 41 am 04. April 2013, 23:20:10
Ich frug, weil die Herrschaften vom Wachzimmer Stiftgasse ihre Runde immer durch die Westbahnstraße Richtung Neubaugasse machen (da, wo eigentlich nur 49er und Radler gen Westen reiten dürfen). Stört mich ja nicht, ich mein ja nur.
Jo mei – quod licet iovi, non licet bovi. 8) Die Herrschaften vom Wachzimmer Bandgasse biegen auch regelmäßig an Westbahnstraße#Zieglergasse links ab, obwohl dort ein Abbiegeverbot ist.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 04. April 2013, 23:23:32
Ich frug, weil die Herrschaften vom Wachzimmer Stiftgasse ihre Runde immer durch die Westbahnstraße Richtung Neubaugasse machen (da, wo eigentlich nur 49er und Radler gen Westen reiten dürfen). Stört mich ja nicht, ich mein ja nur.

Wenns Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge (in dem Fall speziell die Bim) gibt, dann darf er sehr wohl auch ohne Blaulicht oder Einsatz.

Ansonsten: Bauch und Hirn einschalten. Zu einer verparkten Ladezone brauch ich nicht wie ein Irrer mit Tatü und blau und gegen die Einbahn und.... rasen, beim Amokläufer, der einen nach dem anderen abknallt, werd ich u. U. gegen die Einbahn ohne Blau, ja sogar auch ohne Licht in der Nacht unterwegs sein. (Achtung, Extrembeispiele)

Jo mei – quod licet iovi, non licet bovi. 8) Die Herrschaften vom Wachzimmer Bandgasse biegen auch regelmäßig an Westbahnstraße#Zieglergasse links ab, obwohl dort ein Abbiegeverbot ist.

Zitat
Bevorzugte Straßenbenützer.

§ 26. Einsatzfahrzeuge.

(1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden.

(2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

(3) Organe der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen regeln, haben Einsatzfahrzeugen „Freie Fahrt” zu geben. Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen. Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen dürfen sie in der Gegenrichtung nur befahren, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen.

Zitat
§ 26a. Fahrzeuge im öffentlichen Dienst

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

(1a) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet sind, sind auch außerhalb von Einsatzfahrten an die Verbote gemäß § 52 lit. a Z 1 und 2 und die Gebote gemäß § 52 lit. b Z 15 nicht gebunden, wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke bestehen. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen.

(2) Den Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs ist im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen, sobald der Lenker eines solchen Fahrzeuges mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren. Zu diesem Zweck haben die Lenker nachkommender Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und, falls erforderlich, anzuhalten. Der Lenker des Kraftfahrlinienfahrzeuges darf die Absicht zum Abfahren erst anzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit ist und er darf beim Abfahren andere Straßenbenützer nicht gefährden.



Zitat
§ 27. Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr und der Kanalwartung

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des Straßendienstes, wie Streufahrzeuge, Schneeräumfahrzeuge und -geräte, Arbeitsmaschinen und sonstige Fahrzeuge, die für den Straßenbau, die Straßenerhaltung, die Straßenpflege, die Straßenreinigung oder die Instandhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, der öffentlichen Beleuchtung oder der Straßenbahnanlagen verwendet werden, sind bei Arbeitsfahrten an die Bestimmungen über das Verhalten bei Bodenmarkierungen und über das Einordnen sowie an Zufahrtsbeschränkungen, an Halte- und Parkverbote und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch durch Nebenfahrbahnen durchfahren sowie an Schutzinseln in Einbahnstraßen oder in einer Fahrbahnhälfte, für die das Gebot, rechts vorbeizufahren, angeordnet ist, links vorbeifahren und dürfen die Betriebszufahrten und -abfahrten sowie die Betriebsumkehren einer Autobahn befahren. Weiters dürfen die Lenker von Fahrzeugen des Straßendienstes auch auf der linken Fahrbahnseite fahren, wenn durch die Ausstattung dieser Fahrzeuge oder durch sonstige Maßnahmen in ausreichender Weise für die Sicherheit anderer Straßenbenützer gesorgt ist.

In irgend einer (Dienst)anweisung (?) steht geschrieben, dass ein Funkwagen als Fahrzeug des Straßendienstes anzusehen ist.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: hema am 05. April 2013, 02:14:47

Wenns Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge (in dem Fall speziell die Bim) gibt, dann darf er sehr wohl auch ohne Blaulicht oder Einsatz.
Es heißt aber Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke, von der Bim steht nichts! Die Ausnahme-Tafeln für die Straßenbahn sind rechtlich sowieso irrelevant, hast du ja selber festgestellt, sie dienen eigentlich nur der Information anderer Verkehrsteilnehmer.

Gegen eine Einbahn fahren dürfen selbst Einsatzfahrzeuge nur, wenn Einsatzort und/oder Einsatzzweck anders nicht erreichbar sind oder nur wesentlich erschwert.


Zitat
In irgend einer (Dienst)anweisung (?) steht geschrieben, dass ein Funkwagen als Fahrzeug des Straßendienstes anzusehen ist.
Wie rechtsverbindlich ist wohl eine Dienstanweisung, wenn dergleichen nicht im Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung steht!  ;)

Die Ausnahmen für diverse "Gelblicht-Fahrzeuge" gelten auch nur im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit und der erforderlichen Zu- und Abfahrten zum Arbeitsort. Nur zum Spass oder als Abschneider, weil es halt bequemer oder zeitsparender ist, geht das auch nicht!



In extremen Notfällen oder um Leben zu retten ist alles erlaubt, zumindest kann man hoffen, dass es der Richter so sieht!
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: haidi am 05. April 2013, 08:42:37

Woran erkenne ich auf der Autobahn, dass ein Polizeifahrzeug auf Arbeitsfahrt ist (auch ohne Blaulicht) und ich es daher rechts überholen darf wenn es auf der linken Spur fährt? :)

Hannes
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 05. April 2013, 09:44:32

Woran erkenne ich auf der Autobahn, dass ein Polizeifahrzeug auf Arbeitsfahrt ist (auch ohne Blaulicht) und ich es daher rechts überholen darf wenn es auf der linken Spur fährt? :)
Du kommst am Polizeiauto auf der Autobahn sowieso nicht vorbei, da sich dahinter eine Blechlawine aus Hasenfüßen staut, die sich nicht traut, an dem mit 75 km/h fahrenden Polizeiauto mit 80 vorbeizufahren. Merke: Ist der Verkehr auf einer Autobahn zu ungewöhnlicher Zeit zähflüssig,

(1) ist auf der Gegenseite ein Unfall passiert
(2) fährt an der Spitze der Kolonne die Polizei
(3) steht am Rand ein mobiles Radargerät oder ein Trupp mit Laserpistole.

 :)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 08. April 2013, 06:23:36
Zitat
Wie rechtsverbindlich ist wohl eine Dienstanweisung, wenn dergleichen nicht im Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung steht! 
Die Ausnahmen für diverse "Gelblicht-Fahrzeuge" gelten auch nur im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit und der erforderlichen Zu- und Abfahrten zum Arbeitsort. Nur zum Spass oder als Abschneider, weil es halt bequemer oder zeitsparender ist, geht das auch nicht!
In extremen Notfällen oder um Leben zu retten ist alles erlaubt, zumindest kann man hoffen, dass es der Richter so sieht!


Eben.

Und: Ich habs mit Fragezeichen geschrieben. Ich weiß echt nimma wars eine Dienstanweisung, ein Dienstbefehl, ein Erlass, etc etc...
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: haidi am 08. April 2013, 08:44:59
Zitat
In irgend einer (Dienst)anweisung (?) steht geschrieben, dass ein Funkwagen als Fahrzeug des Straßendienstes anzusehen ist.
Wie rechtsverbindlich ist wohl eine Dienstanweisung, wenn dergleichen nicht im Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung steht!  ;)

Dienstanweisung:
ERhält ein Beamter eine Weisung, dann hat er erst einmal zu prüfen, ob sie gegen ein Gesetz verstößt.
Verstößt sie gegen eine Verwaltungsvorschrift, dann hat er seine Bedenken seinem Vorgesetzten mitzuteilen (remunstrieren). Dieser muss dann seine Weisung schriftlich wiederholen (auch wenn sie schon schriftlich gegeben wurde). Der Beamte hat dann die Weisung zu befolgen, Folgen trägt der Weisungsgebende. Wiederholt er sie nicht schriftlich, gilt sie als nicht gegeben.
Verstößt sie gegen ein STrafgesetz darf der Beamte die Weisung nicht ausführen.

Merke: Ist der Verkehr auf einer Autobahn zu ungewöhnlicher Zeit zähflüssig,

(3) steht am Rand ein mobiles Radargerät oder ein Trupp mit Laserpistole.

Im Punkt 3 wird der Verkehr nicht zähflüssig, es ensteht eine Stauwelle wegen § 114 StVO:
Zitat
Bei Ansicht eines Geschwindigkeitsmessgerätes ist unabhängig von der momentan gefahrenen Geschwindigkeit die Geschwindigkeit schnellstmöglich um mindestens 20 km/h zu reduzieren.

Hannes
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 08. April 2013, 09:09:55
Im Punkt 3 wird der Verkehr nicht zähflüssig, es ensteht eine Stauwelle wegen § 114 StVO:
Zitat
Bei Ansicht eines Geschwindigkeitsmessgerätes ist unabhängig von der momentan gefahrenen Geschwindigkeit die Geschwindigkeit schnellstmöglich um mindestens 20 km/h zu reduzieren.
:)

Nur den Insiderschmäh (?) mit "§ 114" verstehe ich nicht.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: haidi am 08. April 2013, 09:20:11
Nahezu jeder Fahrzeuglenker vermindert seine Geschwindigkeit vor einer Radarbox, auch wenn er unter der erlaubten Geschwindigkeit ist.

Auf den Autobahnen gibt es das Phänomen der Stauwelle bzw. Stau ohne Ursache - wenn stark gebremst wird ohne dass die Fahrzeuge zum  Stillstand kommen, dann setzt sich eine STauwelle gegen die  Fahrtrichtung fort, die mit zunehmender Entfernung immer stärker wird.

Hannes
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 08. April 2013, 09:32:16
Nahezu jeder Fahrzeuglenker vermindert seine Geschwindigkeit vor einer Radarbox, auch wenn er unter der erlaubten Geschwindigkeit ist.
Muss er ja, sonst kracht er auf den Vordermann, der ebenfalls in die Eisen gestiegen ist. 8)

Auf den Autobahnen gibt es das Phänomen der Stauwelle bzw. Stau ohne Ursache - wenn stark gebremst wird ohne dass die Fahrzeuge zum  Stillstand kommen, dann setzt sich eine STauwelle gegen die  Fahrtrichtung fort, die mit zunehmender Entfernung immer stärker wird.
Das liegt meist am zu geringen Abstand. Im stockenden Verkehr könnte man locker mit gleichbleibender Geschwindigkeit rollen. Die Lücke vor einem wird dann halt manchmal größer, manchmal kleiner. Nur ist das in der Praxis nicht durchführbar, da aus der anderen Spur sofort welche in die Lücke schneiden und dann – plötzlich ist wieder kein Platz mehr – scharf abbremsen.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 08. April 2013, 09:33:23
Im Punkt 3 wird der Verkehr nicht zähflüssig, es ensteht eine Stauwelle wegen § 114 StVO:
Zitat
Bei Ansicht eines Geschwindigkeitsmessgerätes ist unabhängig von der momentan gefahrenen Geschwindigkeit die Geschwindigkeit schnellstmöglich um mindestens 20 km/h zu reduzieren.
:)

Nur den Insiderschmäh (?) mit "§ 114" verstehe ich nicht.

Hm, wieviele §§ hat denn die StVO?  C:-)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 08. April 2013, 09:35:31
Hm, wieviele §§ hat denn die StVO?  C:-)
Das hab ich auch nachgeschaut und komme auf 106 als höchste Nummer. Ergo hätte ich den Insiderschmäh mit § 107 gebildet. ;)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: haidi am 08. April 2013, 12:55:57
Ich war zu faul zum Nachschauen und hab nur gewusst, etwas über 100.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 09. April 2013, 09:03:27
Einen oder spätestens zwei Tage nach den beiden Vorfällen wurden übrigens in beiden Fahrtrichtungen im Gleisbereich Metallplatten mit gelben LED-Blinkleuchten angebracht... 8)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 4463 am 21. April 2013, 15:20:33
Solche Blinklichter (wieso sind die eigentlich gelb und nicht rot?) befinden sich auch in der Alszeile vor der Gleisbaustelle. Als ich kürzlich dort mit dem Taxi unterwegs war, hat mich der Taxifahrer allen Ernstes gefragt, ob er die Umleitung fahren soll oder geradeaus (direkt in die Baustelle hinein). :fp: Mein Fahrziel lag übrigens ganz eindeutig nicht in der Nähe der Baustelle. ::)
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: Achter am 21. April 2013, 18:31:20
Solche Blinklichter (wieso sind die eigentlich gelb und nicht rot?) befinden sich auch in der Alszeile vor der Gleisbaustelle. Als ich kürzlich dort mit dem Taxi unterwegs war, hat mich der Taxifahrer allen Ernstes gefragt, ob er die Umleitung fahren soll oder geradeaus (direkt in die Baustelle hinein). :fp: Mein Fahrziel lag übrigens ganz eindeutig nicht in der Nähe der Baustelle. ::)

"Du sagen - ich fahren!"
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 95B am 21. April 2013, 19:18:41
Solche Blinklichter (wieso sind die eigentlich gelb und nicht rot?)

Rotes Licht signalisiert "links vorbeifahren".
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: hema am 21. April 2013, 19:21:00
. . . . und schließlich heißt gelbes Blinklicht "Vorsicht"!
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: 4463 am 21. April 2013, 19:29:27
Rotes Licht signalisiert "links vorbeifahren".
Gibt es derartige Einrichtungen nicht auch bei Bahnübergängen? Wenn die roten Lichter quer über die Ganze Fahrbahn reichen, dann kann man nicht einfach "links vorbeifahren".
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: E2 am 23. April 2013, 07:37:54
Man sollte den/dem Beamten vielleicht einen Deutschkurs schenken.  :fp:

Karriere bei der Wiener Polizei: "Wir sind nicht päpstlicher als der Papst"
Oliver Mark, 23. April 2013, 05:30

Nur einer von sieben Bewerbern schafft das Aufnahmeverfahren - viele scheitern am Deutschtest, einige an ihren Tattoos
Wien - Ein Schmetterling, der charmant die Schulter schmückt, ist kein Problem, vier Buchstaben auf der Hand sind es hingegen schon: A.C.A.B. zum Beispiel. "Das ist eine Symbolik, die mit unserem Beruf nicht vertretbar ist", sagt Erich Pollinger, Gruppeninspektor bei der Wiener Polizei, auch zuständig für Rekrutierung. A.C.A.B. steht für "All Cops are Basterds". Eine Parole als ideologisches Programm, zu finden auf der Hand einer Bewerberin. Die Kandidatin, erzählt Pollinger im Gespräch mit derStandard.at, wurde abgelehnt. Eine Anekdote, die durchaus symptomatisch ist. Zur Polizei wollen zwar viele, alleine die Richtigen sind nicht leicht zu finden.

40 Prozent scheitern beim DeutschtestDie Wiener Polizei bemüht sich derzeit offensiv um Bewerber, qualifizierter Nachwuchs ist rar. Kein rein polizeispezifisches Problem, allerdings: Nur einer von sieben Kandidaten schafft das mehrstufige Aufnahmeverfahren für die Polizeischule. Neben körperlichen Voraussetzungen sind auch intellektuelle vonnöten. Und daran scheitern viele, alleine beim Deutschtest rasseln 40 Prozent durch. Das Level: Vierte Klasse Hauptschule. "Das Bemerkenswerte ist", wundert sich Kontrollinspektor Peter Brandstetter, "dass auch Studenten und Maturanten durchsausen". Seine Beobachtung: Das Niveau sinke - ganz allgemein. PISA lässt grüßen.

Tattoos "passen nicht zur Uniform"
Ein weiteres Selektionskriterium - neben Deutschkenntnissen - sind Tattoos und Piercings. Sie dürfen nicht sichtbar sein, wenn Polizisten in ihrer Uniform stecken. Der Gradmesser: kurzärmelige Hemden. Ganz egal, ob das jetzt ein Schmetterling, ein Kätzchen oder ein Totenkopf ist. Die Regeln sind streng, Ausnahmen gibt es nicht. Jene, die es mit einer Karriere bei der Polizei ernst meinen, lassen sich ihre Tattoos mit Laser entfernen, berichtet Oberstleutnant Friedrich Kovar. Der Grund für die Strenge? "Es passt nicht zur Uniform." Derzeit, denn: "Vielleicht ist es in 25 Jahren egal, wenn man eine Tätowierung auf der Stirn hat."

Bewerber werden durchleuchtet
Nicht egal sind auch Vorstrafen, Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz oder etwa Führerscheinentzug aufgrund Alkoholkonsums. Der Leumund muss passen. Ein Auge zudrücken könne man maximal, wenn das Delikt schon viele Jahre zurückliege, wie Kovar erläutert. Jugendsünden haben ein anderes Gewicht als spätere Vergehen: "Wir sind nicht päpstlicher als der Papst." Durchleuchtet wird auch die finanzielle Situation von Bewerbern. "Laufende Exekutionen oder Schulden interessieren uns natürlich schon", sagt Kontrollinspektor Brandstetter, der gemeinsam mit Kovar die Bewerbungen analysiert, "wir bekommen das im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung heraus". Finanzielle Nöte würden zu anfällig für Korruption machen.

Intime Fragen
Um sich ein umfassendes Bild von Jobkandidaten zu machen, wie es heißt, wird bereits im Bewerbungsbogen sehr detailliert gefragt. Etwa nach der "Erkrankungsvorgeschichte". Mit Fragen zu Selbstmordversuchen, psychiatrischen Behandlungen, aber auch nach dem Auftreten von Geschlechtskrankheiten. Das kurzfristige Konsultieren eines Psychiaters ist noch kein K.O.-Kriterium, wie Brandstetter versichert, etwa wenn es um Depressionen in der Jugend oder die Verarbeitung von Traumata geht. "Wenn man plausibel machen kann, dass man aufgrund akuter Belastungssituationen in Behandlung war, bestehen keine Bedenken." Ganz generell gehe es darum, Risiken schon im Vorfeld zu minimieren. Speziell bei Waffenträgern.

Was Angaben wie, wann die letzte gynäkologische Kontrolle war und ob diese regelmäßig stattfinden, für eine Relevanz haben, ist allerdings fraglich. Argumentiert wird das mit einer möglichen Schwangerschaft einer Bewerberin, Fragen danach sind beispielsweise bei der Polizei erlaubt. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, wo sie im Bewerbungsprozess nichts zu suchen haben. Hier läge ein Diskriminierungsgrund vor. Ist eine Kandidatin schwanger, wird sie nicht zum polizeilichen Sporttest zugelassen. "Das Risiko wäre zu groß."

21 Liegestütze für unter 30-Jährige
Neben der schriftlichen Prüfung, dem Aufnahmegespräch und der ärztlichen Untersuchung ist der Sporttest der letzte Teil der vierstufigen Selektion. Männer unter 30 Jahren müssen beispielsweise 21 Liegestütze schaffen, um in die höchste Stufe, die Leistungsstufe, zu kommen. Der 3.000 Meter-Lauf sollte in 13 Minuten und 42 Sekunden bewältigt werden. Bei über 55-Jährigen reduziert sich die Anzahl der Liegestütze auf 15 und die vorgegebene Zeit für den 3.000 Meter-Lauf auf 18 Minuten und 21 Sekunden. Bei unter 30-jährigen Frauen beträgt das Limit für die Leistungsstufe zwölf Liegestütze bzw. 18 Minuten und 30 Sekunden für den Lauf.

Bewerbungen bis zur Pension
Dass es überhaupt einen nach dem Alter gestaffelten Leistungsnachweis gibt, ist erst einer Gesetzesänderung zu verdanken. Bis 1. Jänner 2012 lag das Alterslimit bei Bewerbungen bei 30 Jahren, die Körpergröße musste bei Männern 168 Zentimeter betragen, bei Frauen waren es 163 Zentimeter. Gut, dass diese Schranken gefallen sind, findet man bei der Polizei. Altersdiskriminierung ist somit passé. Bewerber mit Baujahr 1960 und drunter sind zwar auch jetzt nicht die Regel, können aber theoretisch vorkommen. "Es gibt viele, die sich umorientieren. Wir hatten einen mit Jahrgang 1955", erzählt Oberstleutnant Kovar von gelernten Bäckern, Schlossern, Frisören, Piloten oder einer Tierärztin, die sich spät für den Polizeiberuf entschieden.

Zwei Jahre lang am Hungertuch
Von Leuten mit Lebenserfahrung, die vorher bereits in der Privatwirtschaft tätig waren, könne die Polizei nur profitieren, ist Kovar überzeugt. So sicher der Job auch ist, Polizisten sind pragmatisiert, ein Problem für Spätberufene ist die Bezahlung. In der Grundausbildung, die erfolgreiche Bewerber zwei Jahre lang absolvieren müssen, winken monatlich 1.177 Euro brutto. Mit Zulagen gehen sich gut 1.000 Euro netto aus. Schafft man nach den zwei Jahren die Dienstprüfung, wartet als Dienstort eine Polizeiinspektion – und das doppelte Gehalt. Mit Zulagen und Überstunden. Wer in der Hierarchie nach oben will, dem steht die Sicherheitsakademie offen, eine akademische Ausbildung an der Fachhochschule in Wiener Neustadt.

Rekrutierung nach Punkteanzahl
Bewerben kann man sich in Wien permanent. Genauso wie in den letzten vier Jahren werden auch heuer 450 Polizisten aufgenommen, dann ist der Masterplan 2.250 - die Zahl steht für die neu geschaffenen Stellen seit dem Jahr 2009 - abgeschlossen. Bei der Rekrutierung hilfreich, zumindest temporär, seien Sendungen wie das Reportageformat "Die Wega", das auf ATV läuft oder die "CopStories" im ORF, berichten die Beamten. Aufgabe der Polizei sei es, die TV-Bilder auf den Boden der Realität zu bringen.

Reüssieren Bewerber beim Aufnahmeverfahren, kommen sie auf die Kandidatenliste für die Grundausbildung. Auch wenn offensiv um Leute mit Migrationshintergrund und Frauen geworben wird, Protektion ist ausgeschlossen, wird betont. Die Reihung erfolge strikt nach der Punkteanzahl, die die Bewerber im Aufnahmeprozess erreichen. In den Bundesländern ist der Standard tendenziell höher als in Wien, Rekrutierungen finden hier nur nach Ausschreibungen statt.

Selbst geschriebene Befunde
Genommen werden nur die Besten, heißt es. Und da konstatieren die Polizisten noch viel Luft nach oben, denn zum Teil, wie Kovar, Brandstetter und Pollinger unisono meinen, habe der Rekrutierungsprozess eine tragikomische Note, angesiedelt zwischen Kabarett und Trauerspiel. Bewerbungsbögen mit Kaffeeflecken, falsche Fotos auf dem Lebenslauf oder selbst geschriebene fachärztliche Atteste sind nichts Außergewöhnliches.


(Oliver Mark, derStandard.at, 23.4.2013) (http://derstandard.at/1363708537435/Polizei-Wir-sind-nicht-paepstlicher-als-der-Papst)



Zitat
450 Polizisten aufgenommen, dann ist der Masterplan 2.250 - die Zahl steht für die neu geschaffenen Stellen seit dem Jahr 2009

Neu geschaffene Stellen wär schön. Mag schon sein, dass die Anzahl aufgenommen wurde, deckt aber nicht mal den Abgang.
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: moszkva tér am 23. April 2013, 07:49:29
Zitat
Durchleuchtet wird auch die finanzielle Situation von Bewerbern. "Laufende Exekutionen oder Schulden interessieren uns natürlich schon", sagt Kontrollinspektor Brandstetter, ... . Finanzielle Nöte würden zu anfällig für Korruption machen.
vs.
Zitat
In der Grundausbildung, die erfolgreiche Bewerber zwei Jahre lang absolvieren müssen, winken monatlich 1.177 Euro brutto. Mit Zulagen gehen sich gut 1.000 Euro netto aus.
Da braucht man sich eh nicht wundern, dass sich das niemand antun will. Hochstressberuf, Überstunden und Wochenenddienst, auch nicht ungefährlich, aber Geld? Nicht mal mehr bestechen darf man sich lassen...

Kein Wunder dass sich nur die Leute bewerben, die sonst nichts finden, oder auch "Idealisten" (aus einer bestimmten rechten Ecke).  :(
Titel: Re: 3.4.2013: Polizeiauto in Gleisbaustelle
Beitrag von: twf am 23. April 2013, 10:52:19
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