Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: 13er am 13. Mai 2013, 10:11:51
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Schlechte Nachricht für die A1/B1 :D
Stürze: Öffis zur Haftung verurteilt
Der Fahrgast muss sich anhalten, aber er braucht nicht mit einem plötzlichen Ruck zu rechnen.
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe machen es sich gerne leicht, wie zwei ähnlich gelagerte Unglücksfälle in Wien und Innsbruck zeigen. Wenn ein Fahrgast stürzt, berufen sie sich auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Darin steht, dass sich die Passagiere einen „festen Halt“ verschaffen müssen.
So einfach ist das aber nicht, wie Oberlandesgericht (OLG) Wien und Oberster Gerichtshof (OGH) den Öffi-Betreibern beschieden.
Die 79-jährige Wienerin Elisabeth S. ließ ihr Ticket vom Automaten entwerten. Mit der linken Hand hielt sie sich dabei an einer Griffstange fest. In dem Moment fuhr der Tramwayfahrer mit der maximal möglichen Beschleunigung von 1,3 m/sec2 los. Der Ruck ist für einen Fahrgast, der sich in Längsrichtung abstützt, zu bewältigen. Wenn man aber quer steht, wie die rüstige alte Dame, hat man Schwierigkeiten, das Gleichgewicht zu halten. Elisabeth S. stürzte und verletzte sich schwer.
Die Wiener Linien weigerten sich, Schmerzensgeld zu leisten. Das Anfahren der Straßenbahn mit maximal möglicher Beschleunigung sei zulässig, die Frau hätte sich einen festen Halt verschaffen müssen.
Vom OLG kam ein kräftiges „Ja, aber.“ Im Urteil (zitiert in der ZVR, Manz), das den Wiener Linien die Haftung auferlegt, steht: Das Anfahren mit höchster Beschleunigung in einer Haltestelle, wo Fahrgäste typischerweise mit der Entwertung von Fahrscheinen befasst sind, ist – ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit – ein Verstoß gegen die Sorgfalt. Das trifft den Triebwagenführer. Was die Sorgfalt der gestürzten Frau in eigenen Angelegenheiten betrifft, führte das Gericht den Konflikt des Fahrgastes vor Augen: Er muss sich fest anhalten, er muss aber auch unverzüglich seinen Fahrausweis entwerten. Im Einzelfall – z. B. vor einer Kurvenfahrt – kann es geboten sein, sich mit dem ganzen Körper Halt zu verschaffen. In diesem Fall musste Frau S. aber nicht mit so einem Anfahrtsruck rechnen und brauchte auch nicht mit dem Entwerten des Tickets abzuwarten.
In einem Innsbrucker Linienbus erhob sich eine Frau von ihrem Sitzplatz am Gang, um eine andere Frau von deren Fensterplatz aufstehen und durchschlüpfen zu lassen. Eine alltägliche Situation. Die Frau mit dem Gangplatz stürzte, weil der Busfahrer plötzlich abbremste.
Zweite Verurteilung
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe argumentierten, die Frau hätte nur ihre Beine zur Seite klappen brauchen, um die andere Frau vorbei zu lassen. Doch sie wurden verurteilt, die Haftung zu übernehmen. Der OGH beurteilt es als unzumutbar, sitzen zu bleiben und den Sitznachbarn „vorbeizwängen“ zu lassen. Man müsse in Öffis schon auch einmal gefahrlos aufstehen dürfen.
(kurier) Erstellt am 13.05.2013, 06:00
Quelle: http://kurier.at/chronik/wien/stuerze-oeffis-zur-haftung-verurteilt/12.181.207 (http://kurier.at/chronik/wien/stuerze-oeffis-zur-haftung-verurteilt/12.181.207)
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Na, dann wirds halt umgedreht.
Fahrer beschleunigt - rumpel - öha, da hats an aufghaut - Notbremsung.
Schuld dann natürlich:
[ ] schwarze Katze
[ ] brauner Hund
[ ] schwarzer BMW
[ ] roter Kombi
zutreffendes bitte ankreuzen
letztere wahlweise mit unbekanntem, ausländischen Kennzeichen. :o
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Man müsste einmal den Ruck messen, der beim Aktivieren der Haltebremse auftritt. Der ist meiner Einschätzung nach ungleich höher als bei einem "Kavalierstart".
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Daß der OGH beim Beschleunigen die Verantwortung dem Verkehrsunternehmen zuweist, ist ja halbwegs noch zu verstehen (obwohl ich es auch lächerlich finde). Beim Bremsen ist es allerdings völlige Idiotie. Die Leute sollen die Schuld nicht immer jemandem anderen geben, mehr Eigenverantwortung.
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Daß der OGH beim Beschleunigen die Verantwortung dem Verkehrsunternehmen zuweist, ist ja halbwegs noch zu verstehen (obwohl ich es auch lächerlich finde). Beim Bremsen ist es allerdings völlige Idiotie. Die Leute sollen die Schuld nicht immer jemandem anderen geben, mehr Eigenverantwortung.
Tja, da gibt's ja eh die Schilder/Tafeln
"Bitte bedenken Sie die Möglichkeit einer Notbremsung und benutzen Sie die Haltegriffe"
Nur wenn das Unfallkommando in jedem Fotoakt diesbezüglich ein Bildchen davon drinhat und einen Satz in die Meldung schreibt, wird zu wenig sein.
Ich denke an Schocktherapie:
"Bedenken Sie die Möglichkeit einer Notbremsung und halten sie sich fest. Schmerzensgeld gibts nicht!"
... und dazu dann noch ein Bildchen mit blutverschmiertem Gesicht und ausgeschlagenen Zähnen (analog der Sinnlos-Anti-Raucher-Werbung)
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Meist geht es ja um den Tip aus der Verwandtschaft "Hearst, bist deppert? Da klogst anfach, dann kriagst a Göld!". Amerika lässt grüßen! ::)
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Ja, aber leider, leider.
Das meiste wird eingestellt, es sei denn, wirklich schwer(er) verletzt.
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Bei der Innsbrucker Geschichte steht nicht dabei, warum der Busfahrer gebremst hat und das ist nach ein wesentlicher Punkt für das Urteil.
Hat er gebremst, weil ein anderes KFZ knapp vor ihm hineingeschnitten hat oder ein Kind zwischen den Autos rausgekommen ist, dann ists das Urteil unverständlich. (Ergänzt auf Grund dieses Postings (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=3813.msg90227#msg90227)
Hat er auf ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zu wenig vorausschauend reagiert, dann sollte es auf Teilschuld (Bus, anderer) hinauslaufen
Hat er zu spät auf die Ampel reagiert oder auf die Haltestelle vergessen, dann ists ok.
Zur Straßenbahn: Digitales Anfahren erhöht unnötig die Gefahr des Sturzes, entsteht doch beim beschleunigen aus dem Stand der stärkste Ruck. Da muss man bei den ersten Metern entsprechend aufschalten. Aber das wird Siemens jetzt wahrscheinlich umprogrammieren und zwar für jeden Wagen extra.
Hannes
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Zur Straßenbahn: Digitales Anfahren erhöht unnötig die Gefahr des Sturzes, entsteht doch beim beschleunigen aus dem Stand der stärkste Ruck. Da muss man bei den ersten Metern entsprechend aufschalten. Aber das wird Siemens jetzt wahrscheinlich umprogrammieren und zwar für jeden Wagen extra.
Es sollte ja eigentlich selbstverständlich sein, dass eine elektronische Motorsteuerung einen Kickstart des Sollwertgebers nicht 1:1 umsetzt, sondern "bloß" verhältnismäßig rasch auf maximale Beschleunigung aufregelt. Im Prinzip kann das jede Modellbahnlok mit Digitaldecoder, also sollte das für ein 87 mal größeres und entsprechend teureres Trumm erst recht zu bewerkstelligen sein.
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Zur Straßenbahn: Digitales Anfahren erhöht unnötig die Gefahr des Sturzes, entsteht doch beim beschleunigen aus dem Stand der stärkste Ruck. Da muss man bei den ersten Metern entsprechend aufschalten. Aber das wird Siemens jetzt wahrscheinlich umprogrammieren und zwar für jeden Wagen extra.
Es sollte ja eigentlich selbstverständlich sein, dass eine elektronische Motorsteuerung einen Kickstart des Sollwertgebers nicht 1:1 umsetzt, sondern "bloß" verhältnismäßig rasch auf maximale Beschleunigung aufregelt. Im Prinzip kann das jede Modellbahnlok mit Digitaldecoder, also sollte das für ein 87 mal größeres und entsprechend teureres Trumm erst recht zu bewerkstelligen sein.
Das sollte sie jetzt schon können. Nur muss man es auch programmieren.
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Das sollte sie jetzt schon können. Nur muss man es auch programmieren.
So meinte ich das ja. Dass es prinzipiell (hardwareseitig) möglich ist, steht ja außer Frage.
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Geh, die fahren eh schon so "gebacken" an, besonders die Chopper! Ein Problem (mit einem Ruck) bereiten höchstens jene Züge, welche die Haltebremse recht spät und ruckartig lösen.
Aber die Frau ist sicher nicht gleich beim in Bewegung setzen gestürzt, sonder hat da vorerst ein wenig den Halt verloren und es dann beim folgenden stetigen Beschleunigen nicht mehr geschafft, sich irgendwo ausreichend zu sichern und ist dann leider gestürzt. Da braucht es keinen Ruck, da genügt der übliche Vortrieb. Jüngere Leute schaffen es in solchen Fällen meist locker sich mit ein paar Cha-cha-cha Schritten wieder Gleichgewicht zu verschaffen.
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Das Bremsen hab ich auch schon mal gekostet. Etliche Jahre her, ich lümmelte in einem B am 43, Alser Straße, altes AKH, locker angelehnt ganz hinten, Jerry Cotton vorm Gesicht.
RATSCH - Notbremsung (er war recht flott unterwegs). Ich wurde dann bei der Fahrerkabine vorstellig. Einmal in Bewegung, kaum eine CHance, sich noch festzuhalten. ;D
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Das Bremsen hab ich auch schon mal gekostet. Etliche Jahre her, ich lümmelte in einem B am 43, Alser Straße, altes AKH, locker angelehnt ganz hinten, Jerry Cotton vorm Gesicht.
RATSCH - Notbremsung (er war recht flott unterwegs). Ich wurde dann bei der Fahrerkabine vorstellig. Einmal in Bewegung, kaum eine CHance, sich noch festzuhalten. ;D
Klar. Bei der Straßenbahn kommt eine Notbremsung immer plötzlich und ohne Vorwarnung. Bei der silbernen U-Bahn oder Eisenbahn kann man sich leichter drauf einstellen, weil deutlich vor dem Einsetzen der Bremswirkung das Pfauchen der entlüfteten Bremsleitung zu hören ist. :)
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Klar. Bei der Straßenbahn kommt eine Notbremsung immer plötzlich und ohne Vorwarnung. Bei der silbernen U-Bahn oder Eisenbahn kann man sich leichter drauf einstellen, weil deutlich vor dem Einsetzen der Bremswirkung das Pfauchen der entlüfteten Bremsleitung zu hören ist. :)
In Kärnten hat bei der Heimfahrt von der Schullandwoche auch einer mal eine Waggonschnellbesichtigung gemacht, weil der Zug sich bei einem Bahnübergang eingeschliffen hat. Vermutlich ein wagemutiger Querer in letzter Sekunde.
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Ich wurde dann bei der Fahrerkabine vorstellig.
Bevors wer in den falschen Hals kriegt. Dort kam ich zum Stillstand, nicht dass ich den Fahrer rausholte ;D ;D
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Das Bremsen hab ich auch schon mal gekostet. Etliche Jahre her, ich lümmelte in einem B am 43, Alser Straße, altes AKH, locker angelehnt ganz hinten, Jerry Cotton vorm Gesicht.
RATSCH - Notbremsung (er war recht flott unterwegs). Ich wurde dann bei der Fahrerkabine vorstellig. Einmal in Bewegung, kaum eine CHance, sich noch festzuhalten. ;D
Sehr voll kann der Zug nicht gewesen sein... >:D
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Sehr voll kann der Zug nicht gewesen sein... >:D
Nein, einer der letzten, wenn nicht die Blaue.
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Sehr voll kann der Zug nicht gewesen sein... >:D
Nein, einer der letzten, wenn nicht die Blaue.
Unglaubwürdig, du hast doch geschrieben, es war ein ULF 8) 8) *scnr*
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15 Jahre oder länger her.
Aber gut:
Nein, einer der letzten, wenn offensichtlich nicht die Blaue.
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Sehr voll kann der Zug nicht gewesen sein... >:D
Nein, einer der letzten, wenn nicht die Blaue.
Auch deshalb unglaubwürdig, weil die Blaue meistens recht voll ist. Insbesondere war das zu jenen Zeiten so, als es noch keine direkt folgenden Nachtbusverbindungen gab.
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15 Jahre oder länger her.
Aber gut:
Nein, einer der letzten, wenn offensichtlich nicht die Blaue.
Wenn's kein ULF war, müßtest Du auch nur etwa 2/3 der Länge "zurücklegen". ;) ;D
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Meines Vaters zweite Frau (40 kg als Nasser) hat es bei einer Notbremsung im 58er am Platzl aus dem Sitz gehoben -> Armbruch. Vor der STraßenbahn hat ein stadtauswärts Fahrender gewendet und gegenüber eingeparkt, der Fahrer hat ihn gestellt und sie hat fest SChmerzensgeld bekommen.
Hannes
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Bei der Innsbrucker Geschichte steht nicht dabei, warum der Busfahrer gebremst hat und das ist nach ein wesentlicher Punkt für das Urteil.
Hat er gebremst, weil ein anderes KFZ knapp vor ihm hineingeschnitten hat oder ein Kind zwischen den Autos rausgekommen ist, dann ists unverständlich.
Es ist unverständlich, dass ein Lenker vor einem Kind, das zwischen Autos rauskommt, abbremst? Deiner Meinung nach wäre es vernünftiger gewesen, das Kind niederzuführen und die Notbremsung so zu vermeiden? Oder verstehe ich da nur etwas falsch? :o
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Bei der Innsbrucker Geschichte steht nicht dabei, warum der Busfahrer gebremst hat und das ist nach ein wesentlicher Punkt für das Urteil.
Hat er gebremst, weil ein anderes KFZ knapp vor ihm hineingeschnitten hat oder ein Kind zwischen den Autos rausgekommen ist, dann ists unverständlich.
Es ist unverständlich, dass ein Lenker vor einem Kind, das zwischen Autos rauskommt, abbremst? Deiner Meinung nach wäre es vernünftiger gewesen, das Kind niederzuführen und die Notbremsung so zu vermeiden? Oder verstehe ich da nur etwas falsch? :o
Ich glaube, er meint "dann ist das Urteil unverständlich".
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Bei der Innsbrucker Geschichte steht nicht dabei, warum der Busfahrer gebremst hat und das ist nach ein wesentlicher Punkt für das Urteil.
Hat er gebremst, weil ein anderes KFZ knapp vor ihm hineingeschnitten hat oder ein Kind zwischen den Autos rausgekommen ist, dann ists unverständlich.
Es ist unverständlich, dass ein Lenker vor einem Kind, das zwischen Autos rauskommt, abbremst? Deiner Meinung nach wäre es vernünftiger gewesen, das Kind niederzuführen und die Notbremsung so zu vermeiden? Oder verstehe ich da nur etwas falsch? :o
Ich glaube, er meint "dann ist das Urteil unverständlich".
Schon irgendwie. "Wenn der Busfahrer aus gutem Grund gebremst hat ist es unverständlich, warum die IVB trotzdem schadenersatzpflichtig sind."
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Bei der Innsbrucker Geschichte steht nicht dabei, warum der Busfahrer gebremst hat und das ist nach ein wesentlicher Punkt für das Urteil.
Hat er gebremst, weil ein anderes KFZ knapp vor ihm hineingeschnitten hat oder ein Kind zwischen den Autos rausgekommen ist, dann ists unverständlich.
Es ist unverständlich, dass ein Lenker vor einem Kind, das zwischen Autos rauskommt, abbremst? Deiner Meinung nach wäre es vernünftiger gewesen, das Kind niederzuführen und die Notbremsung so zu vermeiden? Oder verstehe ich da nur etwas falsch? :o
Ich glaube, er meint "dann ist das Urteil unverständlich".
Richtig - ich ergänze das Posting nachvollziehbar.
Hannes