Tramwayforum
Allgemeines => Literatur, Kunst, Medien... => Thema gestartet von: 95B am 11. Juni 2013, 22:57:42
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Bremstest Tram vs. Auto (http://www.youtube.com/watch?v=yi9tTZlXpDI#ws)
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Man könnte den Notbremsweg einer Straßenbahn natürlich wesentlich kürzer machen, aber die maximal erlaubte Bremsverzögerung ist vorgeschrieben. Sonst würden im Wageninneren bei jeder Notbremsung die Leute durcheinanderfliegen und es gäbe viele Schwerverletzte!
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wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?
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wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?
Der Bus ist ein Kraftfahrzeug! Und die Werte gibt nicht eine Behörde vor, sondern der Gesetzgeber.
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Ja das ist klar. Die Ungleichbehandlung der Fahrgäste und der Verkehrsmittel ist aber stark auffallend.
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Mir hat mal ein Kollege vom Bus erzählt, dass sie keine Notbremsung einleiten sollten, es wirken angeblich bis zu 9Bar Bremsdruck dabei auf die Bremsscheiben. Die Gefahr mehrerer Verletze sind dadurch weit höher, als wenn es zu nem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Auch sollen Buslenker, haftbar gemacht werden können, wenn es zu Verletzungen, nach einer Notbremsung, kommt.
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wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?
Der Bus ist ein Kraftfahrzeug! Und die Werte gibt nicht eine Behörde vor, sondern der Gesetzgeber.
Behörde = Gesetzgeber
Bei trockenen Schienen und Straße kommen ein Bus und eine Straßenbahn fast gleich schnell zum stehen.
Wie schon erwähnt wurde, wird aber bei beiden die gesamte Bremskraft bei einer "Notbremsung" nicht verwendet.
Sondern nur bei einer "Vollbremsung". Diese Definition hab ich jetzt aus dem Eisenbahnwesen.
Wenn halt wirklich jede Bremse eingesetzt wird die ein moderner Zug hat, dann steht im Zug sicher niemand mehr.
Das gilt auch für eine Straßenbahn. Mit Magnetschienenbremse, Scheibenbremse und elektrischer Widerstandsbremse steht ein Zug fast schneller als ein PKW.
Problem dabei: Der Zug steht, seine Passagiere liegen oder haben sich den Kopf an irgendeiner Stange angeschlagen.
Wers mal ausprobieren will: Setzt euch ins Auto als Beifahrer, nicht anschnallen, beschleunigt auf Tempo 50 und der Fahrer steigt mit aller Gewalt in die Eisen. Da sagst dem Armaturenbrett auch guten Tag. Noch besser kommt das bei Tempo 80 wo bei vielen neuen Autos dann auch noch der Notbremsassistent den maximalen Bremsdruck sofort aufbaut.
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Behörde = Gesetzgeber
Behörde = Exekutive.
Eine Behörde muss mit Erlässen und Verordnungen die bestehenden Gesetze ausführen.
Der Gesetzgeber ist ausschließlich das Parlament und die verschiedenen Landtage und Gemeinderäte.
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Behörde = Gesetzgeber
Behörde != Gesetzgeber
Verfassung: Gewaltentrennung zwischen Legislative (Gesetzgeber), Judikative und Exekutive (=Behörde, ausführende Organe)
Die Behörde muss das exekutieren (Durchführen, Durchsetzen), was der Gesetzgeber ins Gesetz geschrieben hat, darf selbst keine Gesetze erlassen - nur Verordnungen, wenn sie vom Gesetzgeber in einem Gesetz dazu ermächtigt wurde und auch nur im Rahmen der Ermächtigung. Die Polizei (die man gemeinhin als die einzige Exekutive ansieht) ist auch nur eine Behörde.
Hannes
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Die Polizei (die man gemeinhin als die einzige Exekutive ansieht) ist auch nur eine Behörde.
:up:
So ist auch die Regierung, mit Kanzler und Ministern, Teil der Exekutive und nicht der Legislative (Gesetzgebung). Ebenso wie Magistratsabteilungen.
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Wenn dir die Behörde was vorschreibt dann ist dass für dich Gesetz.
Sollte es ein Gesetz geben welches die Behörde damit aushebeln täte gilt weiterhin das Gesetz, aber wenn dir die Behörde auf Grund von nicht Erfüllung von Auflagen keine Genehmigung erteilt ist das ziemlich wurscht ob die Behörde nun Gesetzgeber ist oder nicht.
Zur Not wird halt einfach ein Landesgesetzblatt erstellt welches die Meinung der Behörde als Gesetz darstellt.
Dieses funzt in Wien relativ gut, da die ganzen MAs und die zuständigen Abteilungen des Land Wien nicht getrennt sind.
Im Kraftfahrzeugbereich, wo Gesetze Österreichweit zu gelten haben, wird dies aber vermutlich nie passieren.
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Wenn dir die Behörde was vorschreibt dann ist dass für dich Gesetz.
Wie du halbrichtig schreibst: Die Behörde darf mit ihren Verordnungen keinen Gesetzen widersprechen. Macht sie es dennoch, ist die Verordnung ungültig und kann angefochten werden. Für sowas gibts z.B. den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Zur Not wird halt einfach ein Landesgesetzblatt erstellt welches die Meinung der Behörde als Gesetz darstellt.
Dieses funzt in Wien relativ gut, da die ganzen MAs und die zuständigen Abteilungen des Land Wien nicht getrennt sind.
Auch die MAs sind ausführende Organe. Der Gesetzgeber auf Landesebene ist der Landtag (in Wien: Gemeinderat). Die MAs selbst haben keine Möglichkeit, Gesetze zu erlassen. Auch wenn Sie in der Gesetzgebung durchaus Mitspracherecht haben, sie sind dafür zuständig, die Gesetze auszuführen und im gesetzlichen Rahmen zu handeln (z.B. Genehmigungen und Aufträge erteilen, Förderungen bewilligen/ablehnen usw.). Gesetze können und dürfen sie nicht erlassen!
Lies einmal ein bisschen über Gewaltenteilung nach ;)
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Auch die MAs sind ausführende Organe. Der Gesetzgeber auf Landesebene ist der Landtag (in Wien: Gemeinderat). Die MAs selbst haben keine Möglichkeit, Gesetze zu erlassen. Auch wenn Sie in der Gesetzgebung durchaus Mitspracherecht haben, sie sind dafür zuständig, die Gesetze auszuführen und im gesetzlichen Rahmen zu handeln (z.B. Genehmigungen und Aufträge erteilen, Förderungen bewilligen/ablehnen usw.). Gesetze können und dürfen sie nicht erlassen!
Lies einmal ein bisschen über Gewaltenteilung nach ;)
Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting. ;)
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Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting. ;)
Das ist aber ziemlicher Unsinn. Ebenso könnte man sagen, daß die Ministerien Gestze beschließen können, da sie Bundesdienststellen sind, ist doch alles eins. Dennoch hat das eine mit dem anderen, ebenso wie in Wien und allen Bundesländern nichts miteinander zu tun.
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Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting. ;)
Theoretisch ist es nicht ein und dasselbe.
Das es in der Praxis durchaus zweifelhaft funktioniert, ist eine andere Sache. Übrigens nicht nur in Wien sondern in ganz Österreich ist die Gewaltenteilung nicht perfekt: z.B. Weisungsrecht des Justizministers (Jurisdiktion) gegenüber der Staatsanwaltschaft (Exekutive).
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Wenn dir die Behörde was vorschreibt dann ist dass für dich Gesetz.
Aber nur im Volksmund.
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Wenn halt wirklich jede Bremse eingesetzt wird die ein moderner Zug hat, dann steht im Zug sicher niemand mehr.
Das gilt auch für eine Straßenbahn. Mit Magnetschienenbremse, Scheibenbremse und elektrischer Widerstandsbremse steht ein Zug fast schneller als ein PKW.
Oder er reißt einen handfesten Schlitten. Hängt von der Geschwindigkeit und dem Schienenzustand ab.
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Eine sehr ausführliche Diskussion über wie Gesetze zustande kommen sollten, wie sie wirklich gesetzt werden wissen eh viele. Dann gibt es die Pfötchenaufhalter um den Schein zu wahren, sie werden dafür fürstlich entlohnt, wer täts net gern?
Eine Sachfrage, welche Straßenbahnen bremsen mit höherer Verzögerung wie die Wiener?
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Keine. Die Werte sind durch lange Erfahrung bewährt und werden überall ungefähr gleich gelten. Busse sind Kraftfahrzeuge, da gelten die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen. Straßenbahnen sind Eisenbahnen, auch wenn ihre Gleise mitunter im Straßenraum liegen.
Als die Grazer "Mannheimer" bei den ersten Probefahrten eine zu große Notbremsverzögerung hatten, mussten schwächere Schienenbremsen verwendet werden!
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Interessant, danke! Quintessenz ist, im Bus dürfen die Leute bei einer Notbremsung hinfliegen, in einer Straßenbahn eher nicht.
Welche best Bremswerte könnte eine Straßenbahn erreichen?
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Interessant, danke! Quintessenz ist, im Bus dürfen die Leute bei einer Notbremsung hinfliegen, in einer Straßenbahn eher nicht.
Welche best Bremswerte könnte eine Straßenbahn erreichen?
Da ein T1 eine Bremsverzögerung von 2,55m/s² erreichen kann, sag ich mal dass der Wert für den ULF nicht weit davon weg liegt. Grob geschätzt täte ich mal sagen das ein leerer Zug bei trockenen Schienen und vollen Sandbehältern gut 4m/s² Bremsverzögerung zusammen bringt (Bei Einsatz aller vorhandenen Bremssysteme). D.h. von 50 km/h auf 0km/h ca. 3s. Ein PKW schafft, wenn ich mich an die Diskussion in der Schule damals noch richtig erinnere, ca. 10m/s² Verzögerung.
Quelle für den T1: http://www.fpdwl.at/fahrzeuge/showtech.php?type=t1 (http://www.fpdwl.at/fahrzeuge/showtech.php?type=t1)
Quelle ULf: http://www.fpdwl.at/fahrzeuge/showtech.php?type=b1 (http://www.fpdwl.at/fahrzeuge/showtech.php?type=b1)
hier ist aber nur die Betriebsbremsverzögerung angegeben und nicht die "scheiße des geht si nimma aus" Verzögerung.
Sämtliche Bremswerte sind aber extrem von der Beladung (Differenz eines Ulfs leer zu voll sind über 16 tonnen) und dem Streckenzustand abhängig. So weit ich weiß wird ja auch bei einer Not.- oder Gefahrenbremsung nicht alle Systeme eingesetzt sondern nur die Netzunabhängigen. Vielleicht weiß ja wer was genaueres.
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Sämtliche Bremswerte sind aber extrem von der Beladung (Differenz eines Ulfs leer zu voll sind über 16 tonnen) und dem Streckenzustand abhängig. So weit ich weiß wird ja auch bei einer Not.- oder Gefahrenbremsung nicht alle Systeme eingesetzt sondern nur die Netzunabhängigen. Vielleicht weiß ja wer was genaueres.
Also bei einer Notbremsung, beim Ulf, kommt die Schienenbremse mit 2,55t Anpressdruck/Schienenbremsmagnet und die Generatorische Bremse. Sand sowie die aktive elektrohydraulische Bremse kommen nur, bei (teilweise) Rädergleiten.
Bei den Ex, kommt bei einer Notbremsung die Schienenbremse mit 4t Anpressdruck/Schienenbremsmagnet, die Generatorische und Sand(dabei entsteht immer am Ende der Notbremsung, dass sogenannte Angsthäufchen).
Jetzt nur mal ein kleiner Querverweiß, auf das Gerichturteil, wo sich die ältere Dame, bei einer Beschleunigung gestürzt ist.
Ich hab mir mal deine Links zur Fanpage angesehn und habe festgestellt, dass der Ulf(1,3m/s²) einen geringeren Beschleunigungswert, als der T(1,4m/²) hat. Wie wäre das Urteil ausgegangen, wenn das selbe auf der U6 passiert wäre?