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Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: Achter am 21. Juni 2013, 18:26:12

Titel: Donauinselfest 2013
Beitrag von: Achter am 21. Juni 2013, 18:26:12
Weiß bitte jemand, ob irgendwelche Besonderheiten bei Ausläufen oder vielleicht sogar Linien (E?) geplant sind?
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 21. Juni 2013, 18:40:14
Weiß bitte jemand, ob irgendwelche Besonderheiten bei Ausläufen oder vielleicht sogar Linien (E?) geplant sind?
Nein, überhaupt nichts Besonderes. Die Intervalle auf einigen Linien werden verdichtet und teilweise fahren sie länger: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075 (http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 95B am 21. Juni 2013, 18:43:08
Chuzpe:

Am Sonntag gilt grundsätzlich der normale Betriebsschluss. Die Wiener Linien empfehlen ihren Fahrgästen deshalb, rechtzeitig ans Nachhausekommen zu denken.

Q: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075 (http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: Achter am 21. Juni 2013, 18:57:26
Chuzpe:

Am Sonntag gilt grundsätzlich der normale Betriebsschluss. Die Wiener Linien empfehlen ihren Fahrgästen deshalb, rechtzeitig ans Nachhausekommen zu denken.

Q: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075 (http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/bvContentView.do?contentTypeId=1001&contentId=31375&programId=9419&channelId=-26075)


Wahrscheinlich hat die rote Partei bei der roten Wien-Holding nur für zwei Tage Verlängerungen bestellt.

Danke für Eure Antworten.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 21. Juni 2013, 19:01:54
Ich weiß nicht, ob unser 95er schon mal am Sonntag am DIF war (ich glaub nicht :D ), aber um spätestens 24 Uhr ist da sowieso alles dicht. Ich hab früher (als ich da noch hingegangen bin mit VIP-Ausweis zum gratis Fressen und Trinken mit Renate :D ) geschaut, dass ich da schon um 23 Uhr wegkomm, dann musste man auch nicht zu lange auf den nächsten E-Wagen warten.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: Tatra83 am 21. Juni 2013, 19:44:14
Wahrscheinlich hat die rote Partei bei der roten Wien-Holding nur für zwei Tage Verlängerungen bestellt.
Naja, bestellt sicher (per Dekret), aber ob man den Einsatz auch tatsächlich zahlt...?  :-X
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: nord22 am 21. Juni 2013, 19:48:34
Die Linie E wurde am Donauinselfest 2010 letztmalig eingesetzt; Linienführung Schottenring U - Gaußplatz - Jägerstraße - Stromstraße - Schleife Gerasdorfer Straße. Als Ersatz wurden 2011 und 2012 Einlagezüge der Linie 31 vom Bahnhof Brigittenau mit "Zebrazettel" eingesetzt (ausschließlich E1 + c3/c4). Diese Einlagezüge verkehrten nach Bedarf zu Festbeginn am späten Nachmittag und zu Festschluss ab 22:30 h.
Es ist mir nicht bekannt, ob diese Einlagezüge auch heuer eingesetzt werden.

LG nord22
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 21. Juni 2013, 20:52:09
Naja, bestellt sicher (per Dekret), aber ob man den Einsatz auch tatsächlich zahlt...?  :-X
Das zahlen genau diejenigen, die das ganze Donauinsel-Parteifest zahlen. Nämlich du und ich und . . . .  >:(
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: Tatra83 am 22. Juni 2013, 12:48:49
Naja, bestellt sicher (per Dekret), aber ob man den Einsatz auch tatsächlich zahlt...?  :-X
Das zahlen genau diejenigen, die das ganze Donauinsel-Parteifest zahlen. Nämlich du und ich und . . . .  >:(
Im Kontrollamtsbericht aus dem Jahr 2008 zur Weiterverrechnung von Mehraufwänden bei Großveranstaltungen (http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2008/lang/01-13-KA-IV-GU-230-3-8.pdf (http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2008/lang/01-13-KA-IV-GU-230-3-8.pdf)) steht, dass für das DIF keine Kosten weiterverrechnet werden, sinngemäß, weu des woahr scho imma so. Es heißt, dass lt. "ÖPNV-Vertrag" solche Leistungen mit abgedeckt sind. Ich vermute, dass die Wiener Linien die gefahrene Mehrleistung sich unterjährig irgendwo zurückholen...
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: nord22 am 22. Juni 2013, 16:19:53
Heute Sa 22.06.2013 sind am Bahnhof Brigittenau vier E1 + c4 Einlagezüge für die Linie 31 bereitgestellt:
4773 + 1305
4839 + 1318
4782 + 1328
4808 + 1329

LG nord 22
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: Linie 38 am 22. Juni 2013, 17:27:18
Darf man eigentlich damit rechnen, dass die Schleife bei der Gerasdorfer Straße wieder eine rege Inanspruchnahme erfährt?
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 95B am 22. Juni 2013, 18:49:02
Darf man eigentlich damit rechnen, dass die Schleife bei der Gerasdorfer Straße wieder eine rege Inanspruchnahme erfährt?

Eigentlich sollten alle Züge nach Stammersdorf fahren. Momentan streiken aber Kando und Eidibb...
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 22. Juni 2013, 21:03:39
Darf man eigentlich damit rechnen, dass die Schleife bei der Gerasdorfer Straße wieder eine rege Inanspruchnahme erfährt?

Eigentlich sollten alle Züge nach Stammersdorf fahren. Momentan streiken aber Kando und Eidibb...
... und auch alle FGI-Säulen zumindest seit Mittag.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 4463 am 22. Juni 2013, 21:59:41
... und auch alle FGI-Säulen zumindest seit Mittag.
In der Früh zwischen 5 und 9 haben die Anzeigen im Nordwesten Wiens noch ausnahmslos funktioniert, soweit ich diese beobachten konnte.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 23. Juni 2013, 09:18:56
... und auch alle FGI-Säulen zumindest seit Mittag.
In der Früh zwischen 5 und 9 haben die Anzeigen im Nordwesten Wiens noch ausnahmslos funktioniert, soweit ich diese beobachten konnte.
Ging auch die ganze Nacht nicht! Schöne Werbung beim DIF - da waren ja auch Mitarbeiter etlicher anderer Betriebe bei uns. Die werden jetzt daheim natürlich nicht erzählen, was bei uns alles nicht ordentlich hinhaut ;) ;)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 95B am 23. Juni 2013, 09:50:21
Die Wiener Kollegen werden den Leuten aus den Partnerbetrieben vielleicht verklopft haben, dass man die Anzeigen auf der Floridsdorfer Brücke absichtlich deaktiviert habe, um im Fall kleinerer Unregelmäßigkeiten keine Unruhe unter dem wartenden Volk entstehen zu lassen. :blank:
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: haidi am 23. Juni 2013, 12:03:21
Ging auch die ganze Nacht nicht! Schöne Werbung beim DIF - da waren ja auch Mitarbeiter etlicher anderer Betriebe bei uns. Die werden jetzt daheim natürlich nicht erzählen, was bei uns alles nicht ordentlich hinhaut ;) ;)

Das war aber keine Störung sondern normales Verhalten bei abnormalen Betrieb - its a feature not a bug.

Hannes
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: W_E_St am 23. Juni 2013, 13:18:09
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: HLS am 23. Juni 2013, 14:47:36
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
Für was muß dann noch die Bim Beleuchtung eingeschalten sein? Oder anders gefragt, für was gibts denn das Fernlicht?
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: haidi am 23. Juni 2013, 17:21:38
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
Für was muß dann noch die Bim Beleuchtung eingeschalten sein? Oder anders gefragt, für was gibts denn das Fernlicht?

Fernlicht darf im Ortsgebiet nur verwendet werden, wenn
1) eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h erlaubt ist und
2) die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht und
3) niemand geblendet wird.

Hannes
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: W_E_St am 23. Juni 2013, 17:25:46
Auf der Floridsdorfer Brücke müssten 60 erlaubt sein, die Straßenbeleuchtung war nicht vorhanden. Bleibt noch Blendung. Da die Brücke in Fahrtrichtung Transdanubien für den gesamten IV gesperrt war, könnten höchstens Gegenzüge geblendet werden. Mit den Feuerwehrscheinwerfern wurde ziemlich sicher auch der IV Richtung 20. geblendet, auf jeden Fall aber der Straßenbahnverkehr in diese Richtung.

Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: haidi am 23. Juni 2013, 18:04:04
Abgesehen von der Blendung, die wenn unfallverursachend auch ohne StVO strafbar ist

Hannes
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 24. Juni 2013, 00:22:37
Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
Ist die Floridsdorfer Brücke nicht einfach selbständiger Gleiskörper? Da geht doch parallel die Straße entlang, der Gleiskörper ist nur baulich davon getrennt. Wäre es eine reine Straßenbahnbrücke - dann ja, eigener Bahnkörper.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 00:48:15
Nach deiner Definiton wäre dann ja jede Eisenbahnstrecke betroffen, die direkt neben einer Straße führt! Z.B. die Badner Bahn neben bzw "auf" der Triester Straße.  :o
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: W_E_St am 24. Juni 2013, 00:56:51
Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
Ist die Floridsdorfer Brücke nicht einfach selbständiger Gleiskörper? Da geht doch parallel die Straße entlang, der Gleiskörper ist nur baulich davon getrennt. Wäre es eine reine Straßenbahnbrücke - dann ja, eigener Bahnkörper.
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt
Eigener Bahnkörper - baulich vom restlichen Verkehr abgetrennt

Auf der Floridsdorfer Brücke ist da eine solide Betonkannte und ein Stahlgeländer. Meine Erinnerung sagt auch, dass nur mit dieser Begründung die Ausnahme von der 50er-Begrenzung gemäß IG-Luft möglich war.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 02:36:36
. . . . die Ausnahme von der 50er-Begrenzung gemäß IG-Luft möglich war.
Diese Ausnahme ist für Elektrofahrzeuge immer möglich, da das IG-Luft ausdrücklich für Fahrzeuge mit Verbrennungskraftmotoren* gilt! Außerdem hat die MA 46 auf eigenen Bahnkörpern überhaupt nix zu plauschen, die StVO gilt nur auf straßenbündigen Gleiskörpern!



*) Und selbst da hat man in Wien für einige Straßenzüge offensichtlich eine kreative Umgehungsmöglichkeit gefunden!
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 24. Juni 2013, 09:10:50
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt
Eigener Bahnkörper - baulich vom restlichen Verkehr abgetrennt
Das vertauscht du jetzt:
- Selbständiger Gleiskörper: im Verkehrsraum der Straße liegend, aber vom restlichen Verkehr baulich getrennt
- Eigener Bahnkörper: Komplett unabhängig vom übrigen Verkehr
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: E2 am 24. Juni 2013, 09:12:21
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt

Falsch!

Zitat
Selbständiger Gleiskörper: ein von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen dienenden Anlagen und Einrichtungen;

Stuttgarter Schwellen begründen KEINEN selbständigen Gleiskörper!!!! ((mehr oder weniger) bewegliche Teile schon gar nicht)

Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 13:18:40
Ich denke, Schwellen begründen schon einen selbständigen Gleiskörper. Das Gleis liegt nicht in der Straßenfahrbahn und das Überfahren der Schwellen ist laut StVO absolut verboten.

Die Definitionen laut StrabVO1999:
Zitat
§ 16. Bahnkörper

(4) Bahnkörper sind
     1. straßenbündige Gleiskörper,
     2. selbständige Gleiskörper,
     3. eigene Bahnkörper.
(5) Straßenbündige Gleiskörper sind mit ihren Gleisen in Straßenfahrbahnen oder Gehwegflächen eingebettet.
(6) Selbständige Gleiskörper sind von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennte, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen
dienende Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen
dienenden Anlagen und Einrichtungen.
(7) Eigene Bahnkörper sind auf Grund ihrer Lage oder ihrer Bauart vom übrigen Verkehr unabhängig.

Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: schaffnerlos am 24. Juni 2013, 13:58:38
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt

Sperrlinien begründen keinen Selbstständiger Gleiskörper, Schwellen würde ich als bauliche Einrichtung sehen und daher das Vorliegen eines Selbstständigen Gleiskörpers bejahren. Keine Ahnung, ob es zu letzterem eine Judikatur gibt – zum ersten hingegen schon.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 24. Juni 2013, 14:55:29
Keine Ahnung, ob es zu letzterem eine Judikatur gibt – zum ersten hingegen schon.
Ja, es gibt eine Judikatur und ein durch Stuttgarter Schwelle getrenntes Gleis ist kein selbständiger Gleiskörper - ist sicher etwas überraschend und haut auch die Statistik der Wiener Linien zusammen, die natürlich auch diese Gleisabschnitte in ihre Statistik einrechnen (wobei ich ihnen da de facto auch recht gebe, nur de iure eben nicht).

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1983020114_19840309X01 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1983020114_19840309X01)

Ich glaube, wir hatten das Thema schon mal recht ausführlich.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 15:22:57
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.


Außerdem ist der Entscheid absolut unlogisch, denn wenn ein durch Schwellen abgetrenntes Gleis kein Selbständiger Gleiskörper ist, dann dürfte man ihn gem. dem zitierten § 8. (5)  ja befahren, vorausgesetzt man überfährt die Schwelle nicht!  ::)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: 13er am 24. Juni 2013, 15:37:31
Zitat
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.
Die Definition des selbständigen Gleiskörpers ist 1:1 aus der StVO in die StrabVO übernommen worden.
Außerdem ist der Entscheid absolut unlogisch, denn wenn ein durch Schwellen abgetrenntes Gleis kein Selbständiger Gleiskörper ist, dann dürfte man ihn gem. dem zitierten § 8. (5)  ja befahren, vorausgesetzt man überfährt die Schwelle nicht!  ::)
Darum gibt es ja überall dort, wo es dem IV möglich wäre, auf die Gleise zu fahren, Sperrlinien bzw. - flächen.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 17:33:25

Die Definition des selbständigen Gleiskörpers ist 1:1 aus der StVO in die StrabVO übernommen worden.
Mehr als die Definitonen für die drei rechtlichen Formen von Bahnkörpern aus der StrabVO ins Forum kopieren kann ich nicht machen.



Zitat
Darum gibt es ja überall dort, wo es dem IV möglich wäre, auf die Gleise zu fahren, Sperrlinien bzw. - flächen.
Glaubst du? Und wie käme dann erlaubterweise ein Bus auf solche Gleiskörper? Und was ist, wenn die Markierung abgefahren ist oder unter Schnee oder Dreck nicht sichtbar?


Ist ja auch eine interessante Frage, wenn eine Busspur am Gleis liegt. Taxis dürfen Busspuren befahren, Gleiskörper aber nicht! Aber die Bodenmarkierer schreiben fest das Wort "Taxi" auf den Boden.  ::)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: moszkva tér am 24. Juni 2013, 18:28:46
Taxis dürfen Busspuren befahren, ...

Aber sicher nicht!

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 18:36:21

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: moszkva tér am 24. Juni 2013, 19:49:57

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D

Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten". Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: darkweasel am 24. Juni 2013, 20:00:37

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D

Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten". Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.
§ 53 StVO, Auszug:


24. „STRASSE FÜR OMNIBUSSE“

Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z 25.

25. „FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE“

Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z 24 sinngemäß gelten. Falls es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung und Pfeile die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur Verfügung stehen.

Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: hema am 24. Juni 2013, 20:02:21
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Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: vodi am 24. Juni 2013, 20:05:44
Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten".
Laut StVO 1960 §53 Z 24 heißt es "STRASSE FÜR OMNIBUSSE" bzw. Z 25 "FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE"

Zitat
Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.

Zitat von: StVO 1960 §53 Z24
Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z 25.

Edit: hema war schneller, dafür hab ichs als Such-indizierten Text  ;)
Titel: Re: Donauinselfest 2013
Beitrag von: haidi am 24. Juni 2013, 20:16:33
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.

Leider findet man den gesamten TExt der VwGH-Entscheindung nicht im RIS. Ich kann mir aber vorstellen, dass die STuttgarter SChwellen nicht als bauliche Abgrenzung angesehen werden, weil sie nicht eingebaut sind, sondern auf der Fahrbahn aufgebracht sind, während z.B. der eigene Gleiskörper 10/58 in der Hadikgasse stadteinwärts eine echte bauliche Maßnahme (Randstein, Höherlegung) ist.

Hannes