Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Ferry am 11. Oktober 2013, 10:15:27

Titel: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: Ferry am 11. Oktober 2013, 10:15:27
VUK-Aussage, Bahnhofsaussage, Darekauswertung
Kannst du diese Begriffe bitte kurz erklären?
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: roadrunner am 11. Oktober 2013, 10:28:39
VUK-Aussage, Bahnhofsaussage, Darekauswertung
Kannst du diese Begriffe bitte kurz erklären?
Weil gerade Zeit springe ich mal ein. (HLS wird es mir verzeihen ;D)
VUK Aussage: Aussage bei Verkehrsunfallkommando ( Auf alle Fälle bei Personenschaden, manchmal bei ganz sturen Unfallgegnern)
Bahnhofsaussage: In der Vehrkehrskanzlei wird der Unfall nochmals aufgenommen
Darekauswertung: Computerauswertung des Fahrtenschreibers. Es ist die Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Notbremsungen und sogar ob man gebimmelt hat oder nicht ersichtlich.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: Klingelfee am 11. Oktober 2013, 10:52:53
VUK-Aussage, Bahnhofsaussage, Darekauswertung
Kannst du diese Begriffe bitte kurz erklären?
Weil gerade Zeit springe ich mal ein. (HLS wird es mir verzeihen ;D)
VUK Aussage: Aussage bei Verkehrsunfallkommando ( Auf alle Fälle bei Personenschaden, manchmal bei ganz sturen Unfallgegnern)
Bahnhofsaussage: In der Vehrkehrskanzlei wird der Unfall nochmals aufgenommen
Darekauswertung: Computerauswertung des Fahrtenschreibers. Es ist die Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Notbremsungen und sogar ob man gebimmelt hat oder nicht ersichtlich.

Das VUK kommt NUR bei Personenschaden. Ansonsten kommt maximal eine Polizeistreife, die dann jedoch auch nur die Lage der Fahrzeuge aufnimmt.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: 95B am 11. Oktober 2013, 11:01:40
Es ist die Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Notbremsungen und sogar ob man gebimmelt hat oder nicht ersichtlich.
Die Trittglocke wird wohl kaum elektronisch erfasst werden.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: vodi am 11. Oktober 2013, 11:14:02
Die Trittglocke wird wohl kaum elektronisch erfasst werden.

Was spricht dagegen? Braucht ja nur einen winzigen Schalter, der das registriert. So wie bei der Bremsleuchte beim Auto.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: 95B am 11. Oktober 2013, 11:16:26
Die Trittglocke wird wohl kaum elektronisch erfasst werden.

Was spricht dagegen? Braucht ja nur einen winzigen Schalter, der das registriert. So wie bei der Bremsleuchte beim Auto.
Dagegen spricht prinzipiell nichts. Ich glaube bloß einfach nicht, dass es gemacht wird.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: roadrunner am 11. Oktober 2013, 11:17:28
Es ist die Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Notbremsungen und sogar ob man gebimmelt hat oder nicht ersichtlich.
Die Trittglocke wird wohl kaum elektronisch erfasst werden.
Im speziellen Fall war es bei mir die "Hand"glocke bei einem E2.  8)
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: roadrunner am 11. Oktober 2013, 11:18:10
VUK-Aussage, Bahnhofsaussage, Darekauswertung
Kannst du diese Begriffe bitte kurz erklären?
Weil gerade Zeit springe ich mal ein. (HLS wird es mir verzeihen ;D)
VUK Aussage: Aussage bei Verkehrsunfallkommando ( Auf alle Fälle bei Personenschaden, manchmal bei ganz sturen Unfallgegnern)
Bahnhofsaussage: In der Vehrkehrskanzlei wird der Unfall nochmals aufgenommen
Darekauswertung: Computerauswertung des Fahrtenschreibers. Es ist die Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Notbremsungen und sogar ob man gebimmelt hat oder nicht ersichtlich.

Das VUK kommt NUR bei Personenschaden. Ansonsten kommt maximal eine Polizeistreife, die dann jedoch auch nur die Lage der Fahrzeuge aufnimmt.
Hast natürlich recht!  :-[
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: haidi am 11. Oktober 2013, 11:47:31
VUK Aussage: Aussage bei Verkehrsunfallkommando

Wobei man beim VUK nicht aussagen muss und es ist jedem Unfallbeteiligten anzuraten, dort nicht auszusagen. Unter dem direkten Einfluss des Unfallgeschehens sagt man viel Unbedachtes, dass einem später negativ ausgelegt werden könnte.

Hannes
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: hema am 11. Oktober 2013, 16:05:30
Nur das "Nationale" muss man angeben, also seine Daten. Alle weiteren Aussagen kann man auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, mit dem Hinweis, dass man noch zu sehr unter dem Einfluss des Geschehnisses steht.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: haidi am 11. Oktober 2013, 19:36:08
Später heißt, wenn man eine Vorladung hat. Wenn das VUK am nächsten Tag ins Spital kommt, braucht man auch nichts zu sagen. Man soll sich mit seinem Anwalt beraten können.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: HLS am 11. Oktober 2013, 19:50:35
Viel mehr als meine Daten, wollte die eh nicht wissen. Was sie noch zusätzlich fragten, ob ich, beim Ulf, zusätzlich gesandet habe und ob ich geläutet habe. Beides habe ich verneint, mit dem Hinweis, dass bei einer Notbremsung neben der generatorischen Bremse und der Schienenbremse automatisch die E-Glocke sowie Sand nur bei Rädergleiten kommt.

Mehr habe ich dann auch bei der Vorladung nicht angeben müssen.


(HLS wird es mir verzeihen ;D)
Nein niemals.  :)) >:D
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 19:55:33
Später heißt, wenn man eine Vorladung hat.

Ach ja?

Wenn das VUK am nächsten Tag ins Spital kommt, braucht man auch nichts zu sagen.

Na, echt?  :bh:

Man soll sich mit seinem Anwalt beraten können.

Verbreite keine Halbwahrheiten.

Zur Lektüre:
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: haidi am 11. Oktober 2013, 20:06:21
Welche der 147 Seiten bzw. 517 Paragraphen sind für diese Frage relevant?
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 20:08:34
Guxt du:
Rechte des Beschuldigten
Rechte des Zeugen
Opferrechte, fürs erste.

Einen StPO-Vortrag halte ich sicher nicht.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: HLS am 11. Oktober 2013, 20:19:29
Guxt du:
Rechte des Beschuldigten
Rechte des Zeugen
Opferrechte, fürs erste.

Einen StPO-Vortrag halte ich sicher nicht.
Ganz unrecht hat ja haidi nicht, denn ich gehe davon aus, dass er sich auf meinen beschriebenen Fall bezogen hat, da ich einen VU mit Verletzten hatte, bin ich ja, auch wenn ich mich nicht in luftauflösen kann mit einer Bim, Beschuldigter* und weil das eben so ist, brauche ich gar nichts sagen, außer Name und Anschrift und kann mich vorher mit meinem Anwalt beraten.

*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 20:24:06
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Wann war das (Jahr)?
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: 13er am 11. Oktober 2013, 20:27:51
*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 20:28:33
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.

Öhm, das stimmt nun mal nicht.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: 13er am 11. Oktober 2013, 20:37:27
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.
Öhm, das stimmt nun mal nicht.
Ok, dann wurde ich da falsch informiert von jemandem, der es eigentlich wissen sollte ;)
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: HLS am 11. Oktober 2013, 20:38:53
Das war Ende Dez. 2010. Und Anfang diesen Jahres oder wars noch Ende Dez. letzten Jahres, habe ich die Verfahrenseinstellung bekommen.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 20:50:45
Das war Ende Dez. 2010. Und Anfang diesen Jahres oder wars noch Ende Dez. letzten Jahres, habe ich die Verfahrenseinstellung bekommen.

Die neue StPO trat 2011 erst in Kraft. Früher waren es eigentlich nur Niederschriften mit Beteiligten und Zeugen. Heute sinds Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen.

Ok, dann wurde ich da falsch informiert von jemandem, der es eigentlich wissen sollte ;)

Nunja, ein kleines Beispiel:

Fußgänger bei rot über die Straße, Bim kommt und es klescht, Fußgänger verletzt.

Fußgänger = Opfer = Zeuge
Bimfahrer = Beschuldigter

Warum?

Der Bimfahrer hat mit (s)einem Werkzeug (Straßenbahn) den Fußgänger am Körper verletzt. Ob schuldhaft oder nicht, klärt ja nicht der Bulle, sondern das Gericht bzw. im Vorfeld der StA. Der Wortteil -schuld- im Beschuldigten sagt ja nicht, dass der schuld hat. Ja, ich weiß, blöd gemacht, mancher Beteiligter verstehts nicht.

Es gibt aber Varianten. Wenn ich eine Zeugenvernehmung vom Fußgänger hab (als Zeuge muss er ja die Wahrheit sagen), dass er bei rot und ohne schauen gelaufen ist, z. B. Ein Beschuldigter dürfte ja lügen.

Und noch ein kleines Verwirrspiel: Auch ein Beschuldigter kann Opfer sein.

Aber jetzt reichts.  ;)
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: 13er am 11. Oktober 2013, 20:53:26
Ein Beschuldigter dürfte ja lügen.
Oder überhaupt die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belastet. Also für den Fahrer ist es demnach schon wichtig zu wissen, ob er Beschuldigter oder Zeuge ist.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: hema am 11. Oktober 2013, 20:55:50
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.

Öhm, das stimmt nun mal nicht.
Vorerst sind alle einmal Zeugen. Die Polizei nimmt Daten auf, hält Sachverhalte fest und versucht die Aktionen aller Beteiligten zu ermitteln. Das natürlich möglichst wertfei und unvoreingenommen. Über Schuld oder das weitere rechtliche Prozedere enscheiden Juristen bzw. letztlich das Gericht!
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 20:57:41
Jo eh.
Er wird ja belehrt, und in der Vernehmung stehts auch noch drin. Und die liest er ja vor der Unterschrift. Und im Falle einer Vorladung oder der technischen Möglichkeit unterschreibt er ja zuerst mal den Wisch mit der Belehrung vor Beginn der Vernehmung. Oder er erhält einen Wisch und bestätigt den mit der Unterschrift.  Andernfalls unterschreibt er halt nicht, wenn er die Belehrung missverstanden hat.

Aber oft hört man: Hör auf, ich kenn des eh, schreib, was ich zu sagen hab.  ;)
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 21:01:04
Vorerst sind alle einmal Zeugen.

Eben nicht, weil schon da gehts um Beschuldigten-, Zeugen- und Opferrechte.

Aber das erläutern geht nicht in einem Crash-Forums-Kurs. Lesestoff StPO!!!
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: Klingelfee am 11. Oktober 2013, 21:03:10
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.


Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 21:08:33
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.

siehe ein paar Postings vorher

Zitat
Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.

Es geht nicht darum obs sinnvoll ist oder nicht, die Beschuldigten- bzw. Zeugenrechte haben auch Mörder. Dieselben Rechte. Dass es hier "nur" um fahrlässige KV geht, ändert nix dran, dass es ein Strafrechtsdelikt ist und daher die Kriminalpolizei im Sinne der StPO tätig wird. Und das VUK handelt in dem Fall als "Kriminalpolizei". Nochmals: Lesestoff StPO. sonst werden das Monologe wo sich keiner mehr auskennt.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: HLS am 11. Oktober 2013, 21:20:37
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.


Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.
Ich kann dir nur sagen, dass man mir eben nicht gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde, dass wurde mir erst so recht bewußt, als ich die Einstellung bekommen habe.
Aber jetzt wo E2 schrieb, dass es vor 2011 "nur" Beteiligte und Zeugen gab, ergibt es auch ein Sinn, in der Niederschrift, bin ich als Beteiligter betitelt und dazu habe ich auch die Belehrung bekommen.
Was ich da allerdings wiederum komisch finde, warum wurde dann das Verfahren gegen mich als Beschuldigter und nicht als Beteiligter eingestellt?  ???
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 21:25:24
Naja, zwischendurch kam ja die neue StPO.

Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: Klingelfee am 11. Oktober 2013, 21:26:33
Aber jetzt wo E2 schrieb, dass es vor 2011 "nur" Beteiligte und Zeugen gab, ergibt es auch ein Sinn, in der Niederschrift, bin ich als Beteiligter betitelt und dazu habe ich auch die Belehrung bekommen.
Was ich da allerdings wiederum komisch finde, warum wurde dann das Verfahren gegen mich als Beschuldigter und nicht als Beteiligter eingestellt?  ???

Weil der Unfallgegner offensichtlich verletzt war und irgendein Staatsanwalt gemeint hat, dass du an der Verletzung eine Mitschuld hast und so ein Verfahren eingebracht hat, das dann jedoch gegen dich eingestellt wurde. Wärst du "Nur Beteiligter gewesen, dann hättest du von der Einstellung nichts mitbekommen. Das hatte ich einmal bei einem tätlichen Angriff, wo ich mich als Nebenkläger angehängt hatte. Erst als sich mein Anwalt bei Gericht nachgefragt hatte, habe ich von der Einstellung des Verfahren erfahren.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: HLS am 11. Oktober 2013, 21:31:34
Naja, zwischendurch kam ja die neue StPO.

Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Ah okay. Danke für die Erklärung.
Weil der Unfallgegner offensichtlich verletzt war und irgendein Staatsanwalt gemeint hat, dass du an der Verletzung eine Mitschuld hast und so ein Verfahren eingebracht hat, das dann jedoch gegen dich eingestellt wurde. Wärst du "Nur Beteiligter gewesen, dann hättest du von der Einstellung nichts mitbekommen. Das hatte ich einmal bei einem tätlichen Angriff, wo ich mich als Nebenkläger angehängt hatte. Erst als sich mein Anwalt bei Gericht nachgefragt hatte, habe ich von der Einstellung des Verfahren erfahren.
Ich habe nach ~2Jahren mit diesem Schreiben gar nicht mehr gerechnet und war erstmal völlig erschrocken, als ich den Brief öffnete, weil ich erstmal gar nicht wußte um was es ging, da nicht vielmehr drin stand, als daass das Verfahren eingestellt ist und das Aktenzeichen.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: hema am 11. Oktober 2013, 21:59:18
Spontan als Schuldigen/Beschuldigten betrachten kann mich jeder, Polizist oder Privatmann, das ist bestenfalls seine Meinung, die er aber besser für sich behält. Der Rest obliegt der Justiz! Fälschliche Beschuldigung wäre auch ein Fall für die Justiz.


Die Polizei hat möglichst umfassend Verdachtsmomente und Tatschen festzuhalten und als Bericht/Anzeige odgl. weiterzuleiten. Über allfällige Schuld oder Unschuld eines oder mehrerer Beteiligter entscheidet letztlich die Justiz und nicht die Polizei. Es geht hier um das komplexe Geschen eines Unfalls und nicht um ein Strafmandat. Aber auch bei einem Strafmandat entscheidet in weiterer Instanz die Justiz, falls der Abgemahnte nicht den verkürzten Weg akzeptiert und die Strafe einfach bezahlt.


Und über eine Anzeige/Anklage gegen Beteiligte mit der Beschuldigung einen Unfall verursacht zu haben, kann ein Polizeijurist auch erst nach Beobachtung aller aufgenommenen Sachverhalte entscheiden und nicht der Polizist am Vorfallsort am Beginn der Aufnahme.





Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Das ist aber genauso eine "interne" Rechtsauslegung, wie du sie bei den WiLi anprangerst!  ;)
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: haidi am 11. Oktober 2013, 22:59:14
Ich hab jetzt das 3. Hauptstück durchgelesen (Beschuldigter und Verteidiger) und finde da zwei Punkte, nach denen ich mir Vorstellen kann, bei einem Verkehrsunfall als Beschuldigter oder als Beteiligter Zeuge die Aussage verweigern kann:

Zitat
§ 49. Der Beschuldigte hat insbesondere das Recht,
........
4. sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen

D.h., wenn es einen Unfall mit Verletzten gibt, dann wird erst einmal automatisch gegen den beteiligten Lenker (wenn andere verletzt sind oder getötet worden sind)  wegen fahrlässiger Körperverletzung und/oder fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Unfallaufnahme ist dann ein Teil der Ermittlungen.

Sollte ich als Zeuge vernommen werden, dann steht im 10. Abschnitt (ERkundigungen und Vernehmungen):
Zitat
Aussageverweigerung
§ 157. (1) Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1) der Gefahr
strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten
Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
belasten,
was ja bei einem Verkehrsunfall durchaus der Fall sein kann.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtsstaatlich korrekt ist, jemanden zuerst als Zeuge zu vernehmen und diese Aussagen dann gegen ihn als später Beschuldigten zu verwenden, wenn er dann die Aussage verweigern darf.

Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 11. Oktober 2013, 23:53:23
Über allfällige Schuld oder Unschuld eines oder mehrerer Beteiligter entscheidet letztlich die Justiz und nicht die Polizei.

Richtig.

Und über eine Anzeige/Anklage gegen Beteiligte mit der Beschuldigung einen Unfall verursacht zu haben, kann ein Polizeijurist auch erst nach Beobachtung aller aufgenommenen Sachverhalte entscheiden und nicht der Polizist am Vorfallsort am Beginn der Aufnahme.

Richtig. Aber um die Beschuldigten-/Zeugenrechte zu wahren, ist (siehe Beispiel oben) auch u. U. der am Unfall Unschuldige Beschuldigter. Im obgenannten Beispiel hat ja dieser die Verletzung unmittelbar verursacht, in dem Fall halt schuldlos. Der Akt geht zur StA und die segnet dann ab.

Es geht in erster Linie um die Rechte (wenn man so will, Veramerikanisierung der StPO).

Wenn du Beschuldigter bist, heißt das noch lange nicht, dass du Schuld bist. Das muss in die Köpfe rein!



Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Das ist aber genauso eine "interne" Rechtsauslegung, wie du sie bei den WiLi anprangerst!  ;)

Wenn Du es so siehst, ok. Ich schrieb daher "salopp gesagt", was in etwa so hinkommt. Dass es nicht genauso rennt sondern zahlreiche Vorschriften einzuhalten sind/waren, ist klar.

@ Haidi: so hab ich geschrieben. Beschuldigter darf lügen, schweigen,...

Zeuge muss aussagen. Die paar Fälle von Aussageverweigerungsrecht sind klar die Minderheit.

Zitat
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtsstaatlich korrekt ist, jemanden zuerst als Zeuge zu vernehmen und diese Aussagen dann gegen ihn als später Beschuldigten zu verwenden, wenn er dann die Aussage verweigern darf.

Jö, das wär fein, und dann noch gleich eine Anzeige wegen falscher (Zeugen)Aussage dazu  >:D

Du hast es selbst zitiert

Zitat
sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
belasten,
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: haidi am 12. Oktober 2013, 00:00:12
Was war dann an meinem Posting - ich muss vor dem VUK nichts sagen, ich muss geladen werden (gut, in der StPO steht in etwa "ist tunlich zu laden", bei einem VU sehe ich aber keinen haltbaren Grund, auf die Ladung zu verzichten), falsch? (abgesehen davon, dass ich dann dort auch nicht aussagen muss)

Hannes
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 12. Oktober 2013, 00:10:21
Anspruch auf Ladung hast nicht.
Wenn du unbeteiligter, nicht verwandter Zeuge bist, musst aussagen. DAS meinte ich.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: hema am 12. Oktober 2013, 01:59:12
Es ging ja ursprünglich nicht um die prinzipielle Pflicht auszusagen bzw. das Recht Aussagen zu verweigern (StPO), sondern darum, dass Beteiligte am Unfallsort und unmittelbar nach dem Vorfall nur ihre persönlichen Daten angeben müssen und die weitere Befragung auf später verschieben können, wenn sie drauf hinweisen, dass sie noch zu stark unter dem Eindruck des Geschehnisses oder gar unter Schock sind.
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: E2 am 12. Oktober 2013, 02:03:35
...Befragung auf später verschieben können, wenn sie drauf hinweisen, dass sie noch zu stark unter dem Eindruck des Geschehnisses oder gar unter Schock sind.

Schon, aber Vermutungen und persönliche Befindlichkeiten bringen uns nicht weiter.

Und: Je nachdem, als was man beteiligt ist, ist das unter Umständen auch ein gefährliches Spiel -> Stichwort Verkehrszuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung zum Lenken von (Kraft-)fahrzeugen (ja, auch ein Radfahrverbot gibt es![behördlicherseits!])

Es ist ja erwünscht, die Angaben unter dem Eindruck des geschehenen zu machen bzw. machen zu lassen!!!!
Titel: Re: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))
Beitrag von: klosterwappen am 04. Januar 2014, 15:03:42

*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Müsste die StA gewesen sein.