Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Hauptbahnhof am 12. Oktober 2013, 22:18:41
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Hallo,
Mich würde interessieren, welche Vorschriften es bei einer Straßenbahn-Unterführung gibt: Wie lang darf sie maximal sein, ohne dass ein Zugsicherungssystem benötigt wird? Sind Notausstiege notwendig?
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Eine Unterführung gilt erst ab 80 Metern Länge als Tunnel. Eine Sicherung ist aber erst bei längeren Tunnels nötig, ich glaube, 500 Meter sind da die Grenze. Dazu gibt es eine DIN, keine Ahnung, in welches Gesetz das in Österreich gegossen wurde.
Bezüglich Straßenbahntunnels gibt es in der StrabVO Regelungen, vor allem im § 29. Dort findest du auch die Infos zu den Notausstiegen.
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Eine Unterführung gilt erst ab 80 Metern Länge als Tunnel. Eine Sicherung ist aber erst bei längeren Tunnels nötig, ich glaube, 500 Meter sind da die Grenze. Dazu gibt es eine DIN, keine Ahnung, in welches Gesetz das in Österreich gegossen wurde.
Bezüglich Straßenbahntunnels gibt es in der StrabVO Regelungen, vor allem im § 29. Dort findest du auch die Infos zu den Notausstiegen.
Diese Unterscheidung war ja zuletzt bei der hauptbahnhof-Unterführung in Graz relevant. Die Station ist u.a. genau aus diesem Grund nach oben offen, dass das ganze eben noch nicht als Tunnel gilt, wodurch eine Zugsicherungsanlage und die Umrüstung des ganzen Fuhrparks erforderlich geworden wäre.
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Gemeinhin wird immer davon gesprochen, dass eine durchgehende Eindeckung ab 150 Meter als Tunnel gilt. Wo das festgeschrieben ist, bzw. wo es hergeleitet wurde, weiß ich leider nicht. Kann auch sein, dass es einfach so ist, dass es wer aufgebracht hat, dann haben es viele nachgesagt und irgendwann wird es stillschweigend zur "Regel".
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Warum bzw. seit wann werden in Wien bei Unterführungen eigentlich keine (isloierenden?) Holzplatten zwischen Fahrdraht und Brücke mehr angebracht?
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Warum bzw. seit wann werden in Wien bei Unterführungen eigentlich keine (isloierenden?) Holzplatten zwischen Fahrdraht und Brücke mehr angebracht?
Nur eine Vermutung: Weil sie Betonbrücken bauen, das ist ja mMn nur bei Stahlbrücken notwendig.
mfG
Luki
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Warum bzw. seit wann werden in Wien bei Unterführungen eigentlich keine (isloierenden?) Holzplatten zwischen Fahrdraht und Brücke mehr angebracht?
Nur eine Vermutung: Weil sie Betonbrücken bauen, das ist ja mMn nur bei Stahlbrücken notwendig.
mfG
Luki
Man findet aber immer wieder an Brücken(Unterführungen) folgenden Satz: "Tragwerk nicht isoliert".
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Warum bzw. seit wann werden in Wien bei Unterführungen eigentlich keine (isloierenden?) Holzplatten zwischen Fahrdraht und Brücke mehr angebracht?
Nur eine Vermutung: Weil sie Betonbrücken bauen, das ist ja mMn nur bei Stahlbrücken notwendig.
Man findet aber immer wieder an Brücken(Unterführungen) folgenden Satz: "Tragwerk nicht isoliert".
Zuletzt zum Beispiel bei der Hausfeldstraße.
Umgekehrt findet man sehr wohl auch bei Betonbrücken eine Isolierung, z.B. in Gersthof.
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Ich bin kein Elektrotechniker, aber mein Hausverstand meint: Wenn das Tragwerk nicht isoliert ist, dann können eventuelle Fehlerströme abfließen. Bei isoliertem Tragwerk ist das nicht möglich, weshalb man in diesen Fällen eine zusätzliche Isolierung einbaut, damit das isolierte Tragwerk nicht von anderswo irrtümlich unter Spannung gesetzt wird. Richtiger Denkansatz oder flahsc? 8)
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Ich bin kein Elektrotechniker, aber mein Hausverstand meint: Wenn das Tragwerk nicht isoliert ist, dann können eventuelle Fehlerströme abfließen. Bei isoliertem Tragwerk ist das nicht möglich, weshalb man in diesen Fällen eine zusätzliche Isolierung einbaut, damit das isolierte Tragwerk nicht von anderswo irrtümlich unter Spannung gesetzt wird. Richtiger Denkansatz oder flahsc? 8)
Sehe ich auch so. Außerdem bedeutet die fehlende Isolierung unter Umständen die Anwesenheit von Erdpotenzial nahe der Fahrleitung, was eine Gefahr für Fahrleitungsarbeiten vom (isolierten) Turmwagen aus darstellt. Im Falle des isolierten Tragwerks und des isolierten Turmwagens kann ja auch kein Strom von der Fahrleitung über den Arbeiter fließen. Das ist eventuell sogar das wichtigere Argument. Ich weiß gar nicht, wie weit die Armierung des Brückentragwerks bei so einer Konstruktion zusätzlich geerdet werden muss, aber zumindest ist sie natürlich geerdet.