Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: 13er am 29. Dezember 2013, 13:45:11
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Auch einmal was Positives:
Ab 2014 Freifahrt für Begleitpersonen von behinderten Menschen
29. Dezember 2013, 12:59
Neue Regelung gilt im gesamten Verkehrsverbund Ostregion
Wien/St. Pölten/Eisenstadt - Eine Erleichterung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Personen mit einer Behinderung bringt das neue Jahr. Ab 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt für den gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR), teilten die Wiener Linien am Sonntag in einer Aussendung mit.
Gültig sei diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwer kriegsversehrten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen. Im Behindertenpass muss der Hinweis "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" explizit festgehalten sein. (APA, 29.12.2013)
Quelle: http://derstandard.at/1385172296897/Ab-2014-Freifahrt-fuer-Begleitpersonen-von-behinderten-Menschen (http://derstandard.at/1385172296897/Ab-2014-Freifahrt-fuer-Begleitpersonen-von-behinderten-Menschen)
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Die Freifahrt hat es - zumindest für Kriegsversehrte - schon immer gegeben.
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Warum dürfen Behinderte eigentlich gratis fahren? (Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß es wirklich nicht!)
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Warum dürfen Behinderte eigentlich gratis fahren? (Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß es wirklich nicht!)
Vielleicht weil man davon ausgeht, dass sie meist so benachteiligt sind, dass es auch an Geld mangelt?
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Vielleicht weil man davon ausgeht, dass sie meist so benachteiligt sind, dass es auch an Geld mangelt?
Vielleicht sollte man das auch verifizieren, anstatt Förderungen mit der Gießkanne auszuteilen. Wenn der Schäuble in der U-Bahn fährt, wird doch auch keiner annehmen, daß er bedürftig für ein Gratisticket ist. ::)
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Vielleicht weil man davon ausgeht, dass sie meist so benachteiligt sind, dass es auch an Geld mangelt?
Vielleicht sollte man das auch verifizieren, anstatt Förderungen mit der Gießkanne auszuteilen. Wenn der Schäuble in der U-Bahn fährt, wird doch auch keiner annehmen, daß er bedürftig für ein Gratisticket ist. ::)
Das gilt aber auch für Senioren-, Studenten-, Schüler- usw. Karten. Bei allen Sozialleistungen hast du den Kampf zwischen punktgenau und Gießkanne. Beides hat Vor- und Nachteile.
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Das gilt aber auch für Senioren-, Studenten-, Schüler- usw. Karten. Bei allen Sozialleistungen hast du den Kampf zwischen punktgenau und Gießkanne. Beides hat Vor- und Nachteile.
Punktgenau hat keine Nachteile, der Staat weiß sowieso von jedem, wie viel er verdient.
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Das gilt aber auch für Senioren-, Studenten-, Schüler- usw. Karten. Bei allen Sozialleistungen hast du den Kampf zwischen punktgenau und Gießkanne. Beides hat Vor- und Nachteile.
Punktgenau hat keine Nachteile, der Staat weiß sowieso von jedem, wie viel er verdient.
Darf er aber den Wiener Linien nicht mitteilen. Es steigt der Verwaltungsaufwand dramatisch ggü. einer Gießkannenregel.
Außerdem hat der Verdienst nicht unbedingt damit was zu tun, wie viel Geld jemand hat. Wenn ich als Student nichts hackl, aber von den Eltern im Monat 2000 € überwiesen bekomme, komme ich dann für die Ermäßigung also in Frage?
Wenn die Frage so einfach zu beantworten wäre, wäre das Sozialsystem viel einfacher ;)
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Warum dürfen Behinderte eigentlich gratis fahren? (Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß es wirklich nicht!)
So wie ich den Artikel lese, dürfen sie das nicht. Sie dürfen lediglich eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn festgestellt wurde, dass sie eine Begleitperson benötigen; ich denke, der Sinn dieser Regelung (Nachteilsausgleich) ist offensichtlich.
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Darf er aber den Wiener Linien nicht mitteilen. Es steigt der Verwaltungsaufwand dramatisch ggü. einer Gießkannenregel.
Muß er auch nicht: Derartige Sozialleistungen nur rückwirkend via Steuererklärung. Außer bei den extrem niedrigen Einkommen auf Antrag eine Vorauszahlung.
Außerdem hat der Verdienst nicht unbedingt damit was zu tun, wie viel Geld jemand hat. Wenn ich als Student nichts hackl, aber von den Eltern im Monat 2000 € überwiesen bekomme, komme ich dann für die Ermäßigung also in Frage?
Solange Familienbeihilfe bezogen wird Einkommen der Eltern, anschließend keine Ermäßigungen mehr.
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Warum dürfen Behinderte eigentlich gratis fahren? (Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß es wirklich nicht!)
So wie ich den Artikel lese, dürfen sie das nicht. Sie dürfen lediglich eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn festgestellt wurde, dass sie eine Begleitperson benötigen; ich denke, der Sinn dieser Regelung (Nachteilsausgleich) ist offensichtlich.
Stimmt, Blindenhunde und Assistenzhunde dürfen gratis mitgenommen werden - die Begleitperson ist ebenso notwendig.
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Vielleicht weil man davon ausgeht, dass sie meist so benachteiligt sind, dass es auch an Geld mangelt?
Vielleicht sollte man das auch verifizieren, anstatt Förderungen mit der Gießkanne auszuteilen. Wenn der Schäuble in der U-Bahn fährt, wird doch auch keiner annehmen, daß er bedürftig für ein Gratisticket ist. ::)
Das Thema einmal von einer etwas anderen Seite betrachtet: es ist - im Sinne von Opportunitätskosten - wohl billiger, eine Begleiterin oder einen Begleiter, die/der (durch einen Ausweis entsprechend gekennzeichnete) blinde Person bei der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet, gratis zu befördern (im Sinne von "das öffentliche Verkehrsmittel fährt unabhängig davon, ob eine begleitende Person jetzt zusätzlich mitfährt") als Begleitpersonen entsprechend auszubilden (eine entsprechende Ausbildung wird wohl nur mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren sein) und dann zur Begleitung blinder Personen einzusetzen.