Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Wattman am 05. Februar 2014, 11:13:29
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O.k., kommt natürlich auf die Definition von "überfüllt" an. :))
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In diesem Fall sähe ich den Wagen als überfüllt, wenn die Fahrgäste am Trittbrett stehen müssten
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Ich kann mich noch auf die Schulzeit in den fünfzigern erinnern, da ist es auch vorgekommen, dass im Wageninneren genug Platz war, doch wir lieber draussen auf den Trittbrettern gestanden bis halt der Schaffner ein Machtwort sprach und wieder Platzordnung herrschte.
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Das Verweilen auf den Trittstufen während der Fahrt ist weder Fahrgästen noch Personal gestattet. :)
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Ich kann mich noch auf die Schulzeit in den fünfzigern erinnern, da ist es auch vorgekommen, dass im Wageninneren genug Platz war, doch wir lieber draussen auf den Trittbrettern gestanden bis halt der Schaffner ein Machtwort sprach und wieder Platzordnung herrschte.
Das waren wir Buben, aber nicht die Männer gesetzteren Alters wie auf dem Bild :)
Das Verweilen auf den Trittstufen während der Fahrt ist weder Fahrgästen noch Personal gestattet. :)
Da wären dann oft noch mehr Fahrgäste zurückgeblieben. Eine Besetzung von 3-4 Personen/Trittbrett war durchaus möglich
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Ich kann mich noch auf die Schulzeit in den fünfzigern erinnern, da ist es auch vorgekommen, dass im Wageninneren genug Platz war, doch wir lieber draussen auf den Trittbrettern gestanden bis halt der Schaffner ein Machtwort sprach und wieder Platzordnung herrschte.
Bei den Sonderfahrten anlässlich der 26er-Verlängerung hat ein Schaffner sich schon aufgeregt, dass ich nicht so nah dort stehen soll, als ich aus der Tür hinausgefilmt habe. Komischerweise war dasselbe kurz davor am Tramwaytag kein Problem, aber dort war ja auch nur an vielen Stellen Autoverkehr neben dem Zug, nicht großteils eigener Gleiskörper oder nur parkende Autos. ;D
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Naja, wenn du rausfliegst und die Versicherung weigert sich zu zahlen, weil wer fahrlässig gehandelt hat, hat der Begleiter, der Verein oder du ein Problem! Oder sogar alle drei. ;)
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Bei den Sonderfahrten anlässlich der 26er-Verlängerung hat ein Schaffner sich schon aufgeregt, dass ich nicht so nah dort stehen soll, als ich aus der Tür hinausgefilmt habe. Komischerweise war dasselbe kurz davor am Tramwaytag kein Problem, aber dort war ja auch nur an vielen Stellen Autoverkehr neben dem Zug, nicht großteils eigener Gleiskörper oder nur parkende Autos. ;D
Das ist, wie in so vielen Fällen, Ermessenssache. Grundsätzlich sind die Türbereiche während der Fahrt freizuhalten. Wenn du rausfliegst und z.B. durch einen nachfolgenden PKW angefahren und verletzt wirst, hat der Begleiter ein ziemliches Problem.
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Bei den Sonderfahrten anlässlich der 26er-Verlängerung hat ein Schaffner sich schon aufgeregt, dass ich nicht so nah dort stehen soll, als ich aus der Tür hinausgefilmt habe. Komischerweise war dasselbe kurz davor am Tramwaytag kein Problem, aber dort war ja auch nur an vielen Stellen Autoverkehr neben dem Zug, nicht großteils eigener Gleiskörper oder nur parkende Autos. ;D
Das ist, wie in so vielen Fällen, Ermessenssache. Grundsätzlich sind die Türbereiche während der Fahrt freizuhalten. Wenn du rausfliegst und z.B. durch einen nachfolgenden PKW angefahren und verletzt wirst, hat der Begleiter ein ziemliches Problem.
Ja, ich verstehe schon, wieso das so sein kann, ich habe es nur merkwürdig gefunden, dass derart inkonsequent vorgegangen wird.
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Das ist, wie in so vielen Fällen, Ermessenssache. Grundsätzlich sind die Türbereiche während der Fahrt freizuhalten. Wenn du rausfliegst und z.B. durch einen nachfolgenden PKW angefahren und verletzt wirst, hat der Begleiter ein ziemliches Problem.
Wird denn vom Begleiter verlangt, dass er beide Türbereiche ständig überwacht? Kann er das?
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O.k., kommt natürlich auf die Definition von "überfüllt" an. :))
Überfüllt ist, wenn die im Fahrzeug ausgewiesenen Sitz- und Stehplätze durch weitere Beförderungsfälle überschritten wird. >:D :fp:
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Wird denn vom Begleiter verlangt, dass er beide Türbereiche ständig überwacht? Kann er das?
Nein, so oder so nicht, denn er könnte (und muß unter Umständen) ja auch während der Fahrt kaufmännisch tätig sein. Bei den privaten Sonderfahrten ist die unbesetzte Türe allerdings geschlossen (allerdings unversperrt -> Fluchtweg). Bei den öffentlichen Fahrten ist die zweite Türe offen, allerdings oft durch einen zweiten Mitarbeiter besetzt, wenn genügend Personal vorhanden und der Fahrgastandrang groß ist. Nachdem der zweite Mitarbeiter aber keine betrieblichen Aufgaben hat, muß das im Prinzip auch kein Zugbegleiter sein – ist ja ohnehin eine freiwillige Mehrleistung im Sinne der Sicherheit.
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Um beim kaufmännischen zu bleiben: Wer soll das bezahlen: bei einem 3-Wagenzug 6 Pers und den Fahrer...Und als mitfahrender zahlender Fahrgast stelle ich mich sicher nicht zu einer Türe, um kostenlos aufzupassen, daß keiner rausfällt. Das kommt aber auch auf den jeweiligen Verkehrsbetrieb an, in Linz z.B. muß man angeblich für einen (offenen) 2x für die Durchfahrt unter dem Hbhf noch eine 2. Begleitperson/Wagen haben. Deswegen gibts ja in Linz so oft Nostalgiesonderfahrten.
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Um beim kaufmännischen zu bleiben: Wer soll das bezahlen: bei einem 3-Wagenzug 6 Pers und den Fahrer...
Es gibt zumindest bei den Wiener Oldtimervereinen auch Begleiter, die das gerne, freiwillig und als Ehrensache machen ;)
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Um beim kaufmännischen zu bleiben: Wer soll das bezahlen: bei einem 3-Wagenzug 6 Pers und den Fahrer...
Du musst unterscheiden zwischen Sonder- und Publikumsfahrten. Bei Sonderfahrten wird nur einmal ein- und einmal ausgestiegen, dazwischen gibt es keinen Fahrgastwechsel. Und es werden soviele Wagen mitgeführt, dass jeder Begleiter seinen Wagen zumindest einigermaßen, meistens sogar ganz locker überblicken kann. Und, wie hier bereits geschrieben wurde, es bleibt die vordere Türe (am Triebwagen die hintere) während der Fahrt verschlossen. Da kommt man locker mit einem Begleiter pro Wagen + Fahrer aus, daher musst du auch nicht mehr bezahlen.
Bei Publikumsfahrten, die im Prinzip wie der Planverkehr abgewickelt werden, ist die Anzahl an Fahrgästen im Wagen nicht vorhersehbar und ständigen Schwankungen unterworfen. Da Fahrgastwechsel stattfindet, müssen vordere und hintere Türe geöffnet bleiben. Hier wird, obwohl es nicht dezidiert vorgeschrieben ist, geschaut, dass bei jeder Türe ein Begleiter Dienst verrichtet. Und da es sich um eine Publikumsfahrt handelt, müssen die Fahrgäste ja für die Fahrt nichts zahlen, somit kann es ihnen egal sein, wieviele Begleiter am Wagen sind.
Und als mitfahrender zahlender Fahrgast stelle ich mich sicher nicht zu einer Türe, um kostenlos aufzupassen, daß keiner rausfällt.
Das würde von dir auch niemand verlangen (nicht einmal gegen Bezahlung), denn auch wenn etwas passiert, weil du bei deiner Türe nicht aufgepasst hast, bleibt trotzdem der Begleiter über, da du keine Begleiterprüfung und daher nicht die Befugnis zum Dienstverrichten am Wagen hast.
Das kommt aber auch auf den jeweiligen Verkehrsbetrieb an, in Linz z.B. muß man angeblich für einen (offenen) 2x für die Durchfahrt unter dem Hbhf noch eine 2. Begleitperson/Wagen haben.
In Wien ist in der U-Strab die vordere bzw. am Triebwagen die hintere Türe - so sie offen war - zu verschließen. Desgleichen müssen die Fenster geschlossen bleiben.
Ergänzung: bei Wagen mit offenen bzw. halboffenen Plattformen (z.B. Reihe d2) muss sich in der U-Strab auf jeder Plattform ein Begleiter aufhalten.
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Was mich an der Sache stört: Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass der Aufenthalt an der offenen Türe gefährlich ist. Man könnte bei Sonderfahrten die Teilnehmer Verhaltensregeln nachweislich zur Kenntnis bringen. Der Rest ist SSKM, warum soll man da einen Begleiter zur Verantwortung ziehen. Was anderes ist, wenn er den Wagen abfertigt solange z.B. Fahrgäste noch ein- oder aussteigen oder sich bei der Abfertigung auf den Trittbrettern aufhalten.
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Man könnte bei Sonderfahrten die Teilnehmer Verhaltensregeln nachweislich zur Kenntnis bringen.
So wie die Stewardessen im Flugzeug. :D
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@Haidi: Die Logik sagt mir auch, daß man von den Menschen mehr Selbstverantwortung verlangen sollte. Wer im Leben etwas signifikant Dummes tut soll die Konsequenzen tragen – nicht die Gesellschaft oder jemand anderer. Aber leider entwickelt sich das Rechtsverständnis des Staates immer mehr in Richtung amerikanischer Zustände – dort wo man kein Sozialsystem braucht, weil die Gesellschaft für unglückliche Umstände nicht zahlen soll. ::)
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Was mich an der Sache stört: Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass der Aufenthalt an der offenen Türe gefährlich ist.
Was mich im Allgemeinen stört: Der gesunde Menschenverstand ist einem Gutteil der Bevölkerung längst abhanden gekommen. Stetige Bevormundung durch Lichterln, Lamperln, Taferln, Warnwesterln etc. trägt dazu natürlich immens bei.
Man könnte bei Sonderfahrten die Teilnehmer Verhaltensregeln nachweislich zur Kenntnis bringen.
Bei Mietfahrten entsteht das Problem ohnehin nicht, bei Publikumsfahrten stelle ich mir das ein wenig schwierig vor.
Der Rest ist SSKM, warum soll man da einen Begleiter zur Verantwortung ziehen.
Weil es Aufgabe der Zugsmannschaft ist, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Wenn jemand rausfällt, wurden die Vorschriften nicht eingehalten, was schlussendlich zu Lasten der Zugsmannschaft geht.
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Man könnte bei Sonderfahrten die Teilnehmer Verhaltensregeln nachweislich zur Kenntnis bringen.
Zumindest beim WTM gibt es Beförderungsbedingungen auch in Papierform, in denen u.a. darauf hingewiesen wird, dass während der Fahrt das Auf- und Absteigen, sowie das Verweilen auf Trittbrettern, das Hinauslehnen und Hinausstrecken uam. verboten ist. M.W. werden bei Sonder- (Miet-)fahrten diese Bedingungen dem Mieter (Auftraggeber) ausgehändigt, der sie dann (hoffentlich) seinen Gästen zur Kenntnis bringt. Anders schaut die Sache natürlich bei Fahrten, die über Reisebüros gebucht werden, aus; da können die Fahrgäste (i.d.R. Touristen, häufig fremdsprachig) von diesen Bedingungen natürlich nichts wissen und müssen ggf. vom Begleiter darüber informiert werden. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es bei Sonderfahrten ohnehin kaum Probleme, sondern eher bei Publikumsfahrten, und da dürfte es problematisch sein, jedem einzelnen die Bestimmungen nahezubringen.
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Wobei ich ehrlich gesagt bei den Publikumsfahrten auch noch keine gröberen Probleme gesehen habe – zumindest nicht seitens (der im Zug befindlichen) Fahrgäste. Die Verhalten sich großteils relativ vernünftig. Auf Kinder muß man halt manchmal ein bisserl aufpassen.
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Es gibt nur ganz wenige (ich kann mich eigentlich nur an zwei erinnern), die es sich im letzten Moment noch überlegen und aussteigen wollen, obwohl der Zug schon abgefertigt ist. Die mussten dann halt bis zur nächsten Haltestelle mitfahren ;)
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Bei den vielen Publikumsfahrten die ich als Zugsführer/Begleiter durchführte ist zu meinem Glück nie etwas gravierendes vorgekommen. Einmal jedoch ist ein Jüngling aus dem langsam in die Station einfahrenden Zug im rechten Winkel herausgesprungen. Den hat es natürlich auf die Go.... gehaut. Allerdings hatte ich wiederum Glück, er ist aufgestanden und ist davon gelaufen. Nur die etwas Älteren wissen oder kennen noch die Verhaltensregel fürs Aussteigen aus den Altwagen "Linke Hand an die vordere Griffstange legen......" usw. Ich habe den weiteren Text leider vergessen, aber den wird sicherlich einer der "Altspatzen" ergänzen können. Dennoch ist immer ein etwas ungutes Gefühl bei diesen Fahrten dabei, denn es unmöglich beide Türen zu überwachen.
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"Linke Hand an die vordere Griffstange legen......" usw. Ich habe den weiteren Text leider vergessen, aber den wird sicherlich einer der "Altspatzen" ergänzen können.
Ich bin zwar kein Altspatz, aber es hieß: "Linke Hand an die vordere Griffstange! Nach vorne absteigen!"
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Ein Dankeschön ergeht an den "Jungspatzen"
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Bei den vielen Publikumsfahrten die ich als Zugsführer/Begleiter durchführte ist zu meinem Glück nie etwas gravierendes vorgekommen. Einmal jedoch ist ein Jüngling aus dem langsam in die Station einfahrenden Zug im rechten Winkel herausgesprungen. Den hat es natürlich auf die Go.... gehaut. Allerdings hatte ich wiederum Glück, er ist aufgestanden und ist davon gelaufen. Nur die etwas Älteren wissen oder kennen noch die Verhaltensregel fürs Aussteigen aus den Altwagen "Linke Hand an die vordere Griffstange legen......" usw. Ich habe den weiteren Text leider vergessen, aber den wird sicherlich einer der "Altspatzen" ergänzen können. Dennoch ist immer ein etwas ungutes Gefühl bei diesen Fahrten dabei, denn es unmöglich beide Türen zu überwachen.
Oder frag ULHP, der bei der 25er Abschiedsfahrt nach Leopldau ja unbedingt nur bei bestimmten Haltestellen stehen bleiben wollte und bei den anderen bei gesperrtem Signal langsam durch die Haltestelle rollte und prompt stieg jemand aus und stürzte. Zu seinem Glück ist der Dame nichts passiert. 8)
mfG
Luki
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Die " höfliche" Bemerkung von UHLP kann ich mir vorstellen ;D a la Blöder Trampel, hoffentlich hats den Zug nicht beschädigt
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Nur die etwas Älteren wissen oder kennen noch die Verhaltensregel fürs Aussteigen aus den Altwagen "Linke Hand an die vordere Griffstange legen......" usw. Ich habe den weiteren Text leider vergessen, aber den wird sicherlich einer der "Altspatzen" ergänzen können. Dennoch ist immer ein etwas ungutes Gefühl bei diesen Fahrten dabei, denn es unmöglich beide Türen zu überwachen.
Ich bin zwar leider zu jung, um die offenen Wagen noch im Planverkehr erlebt zu haben, aber diese Verhaltensregeln beim Aussteigen befolgte ich immer schon intuitiv. Bei Publikumsfahrten kommen - meiner Erfahrung nach - eigentlich auch die eher patscherten Fahrgäste ganz gut zurecht. Die haben außerdem normalerweise eh zu viel Respekt vor der offenen Türe und gehen daher ins (sichere) Wageninnere vor.
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Auf- und Abspringen konnten die Leute damals schon und es gab relativ wenig Unfälle - wenn man bedenkt, dass ganz gerne so manche Stelle, an der langsam gefahren werden musste, als "Haltestelle" missbraucht wurde.
Ein Unfall ist meinem Vater passiert, dem ist einmal in der Früh beim Abspringen bei der Einwanggasse (dort haben die meisten Fahrer, die er ja kannte, für ihn runtergebremst) die Prothese gebrochen. Da hat ihn die Elin dann im VW-Bus nach Hause gebracht.l