Tramwayforum
Öffentlicher Verkehr national und international => Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr => Thema gestartet von: 13er am 13. März 2014, 20:25:34
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Wegen der sehr hohen Feinstaubbelastung aufgrund des derzeitigen Wetters sind folgende Verkehrsmittel in Paris bis Sonntag kostenlos benutzbar:
- ÖV
- Carsharing
- Bikesharing
Weiters wurden mehrere temporäre Geschwindigkeitslimits im Umkreis von Paris geschaffen sowie die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, möglichst auf alle unnötigen Autofahrten zu verzichten. Parkgebühren werden im Moment keine erhoben.
Quelle: http://orf.at/#/stories/2221956/ (http://orf.at/#/stories/2221956/)
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Mögliche Auswirkungen solcher Maßnahmen in Wien: "Waun olle mit da U-Bahn foahrn, daun gibts kan Stau ned und des Parken kost' aa nix, oiso foahr i min Auto, i bin jo ned deppert!" ;)
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Die Luftgüte in Wien ist auch nicht unbedingt besser, heute z.B. gemäß Wiener "Luftgüteindex" seit knapp einer Woche "unbefriedigend". Teilweise sind die Werte auch drastisch schlechter als in Paris, aber es is hier eh allen alles wurscht. :up:
Luftgütekarte Paris: http://aqicn.org/map/paris/ (http://aqicn.org/map/paris/)
Luftgüte Wien: https://www.wien.gv.at/ma22-lgb/tb/tb-aktuell.htm (https://www.wien.gv.at/ma22-lgb/tb/tb-aktuell.htm)
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Der einzige Wert, der den Grenzwert auffällig überschreitet, ist der Feinstaub. Und der wird erst zum Problem hochstilisiert, seitdem man ihn misst. 8)
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- Carsharing
Sind das Autos, welche Luft und Umwelt nicht belasten? ???
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Sind das Autos, welche Luft und Umwelt nicht belasten? ???
Ja, sind in Paris Elektroautos :)
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Sind das Autos, welche Luft und Umwelt nicht belasten? ???
Ja, sind in Paris Elektroautos :)
Muss man sich wie unsere Citybikes vorstellen...
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Jetzt in der Früh war aber der schlechteste Wert in Wien 119µg/m³ in Wien und 173 in Paris. Da ist schon ein Unterschied.
Aber das schöne und vor allem trockene Wetter fordert halt seinen Tribut. Es hat in Wien seit fast zwei Wochen keinen nennenswerten Niederschlag gegeben. Wenn aber der Regen so kommt, wie im Wetterbericht gesagt, ist zumindest bei uns die Luft spätestens Samstag am Abend wesentlich besser.
Ach ja zum Thema Feinstaub ein lustiges Detail: Die Meßwerkzeuge können nicht unterscheiden ob der Feinstaub jetzt Dieselruß oder Hausbrand ist oder aufgewirbelter Sand/Erde vom Boden. Ersteres ist für die Lunge Schädlich letzteres ist aber der Hauptbestandteil des Feinstaubs. Zumindest in trockenen aber doch recht warmen Zeiten.
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Ach ja zum Thema Feinstaub ein lustiges Detail: Die Meßwerkzeuge können nicht unterscheiden ob der Feinstaub jetzt Dieselruß oder Hausbrand ist oder aufgewirbelter Sand/Erde vom Boden. Ersteres ist für die Lunge Schädlich letzteres ist aber der Hauptbestandteil des Feinstaubs. Zumindest in trockenen aber doch recht warmen Zeiten.
Eben ein Schwachsinnsmesswert zur Erzeugung künstlicher Aufregung (und Erzeugung geeigneter Geldflüsse zu Richtung verhaberter Umweltfirmen...). :-X
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Es wird auch bestimmt das Streuverhalten der Stadt Wien einiges dazu beitragen, denn die Salzsole die aufgtragen wird möchte ja auch irgendwann wieder einmal davon fliegen >:D
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Die Salzsole ist kein wirkliches Problem, die wäscht ein Regen weg. Der nicht weg gekehrte Split ist das größere Problem, etwaiger Split-Staub wird auch weggewaschen, aber aus liegen gebliebenen Split immer wieder neu erzeugt.
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In Wien wird ja eh kein Split gestreut, zumindest nicht auf den Straßen und öffentlichen Gehwegen.
Und wenn es nicht regnet, dann wäscht sich die Sole auch nicht weg, dann trocknet alles auf und wird dann weggeblasen, ist bei mir daheim schön zu sehen, da wo die Hausbetreuungsfirma Salz gestreut hat, da ist alles schön weiss.
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Feinstaub hin oder her, Streusplit ist mit Sicherheit umweltverträglicher als Salz.
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Feinstaub hin oder her, Streusplit ist mit Sicherheit umweltverträglicher als Salz.
Garantiert!
Deswegen wird bei uns am Gehsteig und vor dem Haus auch seit heuer wieder Splitt gestreut und kein Auftaumittel (Kochsalz hat es bei uns sowieso nie gegeben, nur Plantabon & Co, sind glaube ich Kaliumsalze). Sobald klar war die Minusgrade sind bis auf weiteres vorbei ist er halt weggekehrt worden.
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Jetzt wird es ernst in Paris und den angrenzenden Departments:
Ab Montag 5:30 h dürfen keine Pkw und motorgetriebene andere Fahrzeuge mit gerader Endziffer im Kennzeichen mehr fahren,
und keine LKW.
Ausgenommen:
Elektrische oder Hybrid-Fahrzeuge, Fahrzeuge mit 3 Personen oder mehr an Bord, Rettungsfahrten von Ambulanzen, Feuerwehr, Kühl-Laster.
siehe zB in französisch:
http://www.dna.fr/actualite/2014/03/15/pollution-circulation-alternee-a-paris-lundi-matin (http://www.dna.fr/actualite/2014/03/15/pollution-circulation-alternee-a-paris-lundi-matin)
http://www.20minutes.fr/societe/1324182-20140315-pic-pollution-circulation-alternee-a-paris-petite-couronne-lundi-matin (http://www.20minutes.fr/societe/1324182-20140315-pic-pollution-circulation-alternee-a-paris-petite-couronne-lundi-matin)
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Ausgenommen: [...] Fahrzeuge mit 3 Personen oder mehr an Bord
Kevin, Tschäckie, kummts, ziagts eich wos au, i muass gschwind ums Eck in de Trafik foahrn! ;)
Ab Montag 5:30 h dürfen keine Pkw und motorgetriebene andere Fahrzeuge mit gerader Endziffer im Kennzeichen mehr fahren,
Ein Grund mehr, dass jede Familie zwei Autos hat – eines mit gerader und eines mit ungerader Autonummer. :-X
So wird man der Probleme nicht Herr werden. Es braucht strukturelle Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, auch wenn sie in der Anfangsphase leichte Einschränkungen der Lebensqualität mit sich bringen. Ich denke mir jeden Werktag: Es kann doch nicht wahr sein, dass ich trotz umsteigefreier ÖV-Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit dem Auto nur die halbe Zeit brauche. Klarerweise bin ich so bequem und fahre mit dem Auto, aber ich müsste nicht ... doch es scheint, als wollten sie, dass ich mit dem Auto fahre.
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Ich denke mir jeden Werktag: Es kann doch nicht wahr sein, dass ich trotz umsteigefreier ÖV-Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit dem Auto nur die halbe Zeit brauche. Klarerweise bin ich so bequem und fahre mit dem Auto, aber ich müsste nicht ... doch es scheint, als wollten sie, dass ich mit dem Auto fahre.
Was soll ich sagen - wenn ich beim Gaussplatz mit dem Motorrad losfahr und die Ampel beim Donaukanal mit grün erwisch, stell ich hinterm Volkstheater das einzige Mal den Fuß am Boden, und bin i 10 Minuten in der Kirchengasse, bei gesetzeskonformer Fahrweise. Die ganze Zweierlinie ist so ausgetüftelt geschaltet, für den IV gehts plötzlich, was bei der Bim völlig unmöglich ist...
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Mein Rekord war von der Billrothstraße#Gürtel über den Liechtenwerder Platz bis zum Schwarzenbergplatz durchgehend grün, gemütlich konstant 50 gefahren.
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Ich fahre mitunter von zu Hause in die Arbeit, ohne ein einziges Mal die Bremse zu betätigen (ausgenommen beim Einparken).
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Mein Rekord war von der Billrothstraße#Gürtel über den Liechtenwerder Platz bis zum Schwarzenbergplatz durchgehend grün, gemütlich konstant 50 gefahren.
Die Billrothstraße hat keine Kreuzung mit dem Gürtel! :lamp: :-X
Und von der Döblinger Hauptstraße kann man meines Wissens nicht ohne stehenzubleiben links in den inneren Gürtel abbiegen, da die Linksabbiegephase erst nach der Phase der Tramway grün wird und dann die Ampel aus der Döblinger Hauptstraße schon rot ist. Aber vielleicht bist Du ja nur langsam unter der Stadtbahn durchgerollt. ;)
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Ich meinte natürlich die Döblinger Hauptstraße. Die Abbiegeampel war ja die Startampel!
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So wird man der Probleme nicht Herr werden. Es braucht strukturelle Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung
Das macht man in Paris sowieso schon seit längerem. Ich war ja wirklich erstaunt, als ich 2011 nach längerer Zeit wieder dort war, wie stark der Autoverkehr abgenommen hat.
Allerdings: Auch nur eine einzige der Pariser Maßnahmen in Wien umgesetzt würde zum sofortigen Lynchen des Bürgermeisters führen. Da wurden zigtausende Parkplätze einfach so entfernt. Bei uns wird oft wegen 10 Parkplätzen schon eine Revolution ausgerufen.
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So wird man der Probleme nicht Herr werden. Es braucht strukturelle Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung
Das macht man in Paris sowieso schon seit längerem. Ich war ja wirklich erstaunt, als ich 2011 nach längerer Zeit wieder dort war, wie stark der Autoverkehr abgenommen hat.
Allerdings: Auch nur eine einzige der Pariser Maßnahmen in Wien umgesetzt würde zum sofortigen Lynchen des Bürgermeisters führen. Da wurden zigtausende Parkplätze einfach so entfernt. Bei uns wird oft wegen 10 Parkplätzen schon eine Revolution ausgerufen.
Wenn ich Haralds Vortrag richtig in Erinnerung habe wurden da in 10 Jahren 85000 Parkplätze beseitigt, das entspricht in etwa der Gesamtzahl an Parkplätzen innerhalb des Gürtels.
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Die Parkplatzreduktion ist angeblich auch auf Wunsch/Anregung der Feuerwehr erfolgt. Mich wundert immer wieder, warum in Wien die MA48 da nicht stärker auftritt und verlangt den Zugang zu Mistkübeln bei Müllinseln zu vereinfachen (statt am Gehsteig diese in der Parkspur aufzustellen) etc. .
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Das mit der Feuerwehrzufahrt ist in Wien an gewissen Punkten sicher auch ein Problem, aber solang nix passiert, schaut keiner hin und wenn dann was passiert, dann wills keiner gewesen sein.
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Manchmal können auch Einzelpersonen für "Verkehrsberuhigung" sorgen. Mir ist etwa ein Fall bekannt, wo jemand gern sein Auto in einer Sackgasse abstellte, wenn sonst kein Platz in der Nähe mehr frei war. Aufgrund der Fahrbahnbreite wäre an dieser Stelle jedoch Parkverbot gewesen (keine zwei Fahrstreifen freibleibend). Nachdem dieser Jemand von einem Bewohner der angrenzenden Häuser jedoch gebeten wurde, an dieser Stelle nicht mehr zu parken, weil das Ausfahren aus dem Grundstück sonst so umständlich wäre, und daraufhin eine blöde Antwort gab, hagelte es bei den nächsten Parkvergehen Anzeigen (durch den Anrainer). Wenige Wochen später war die kurze Sackgasse mit Halteverbotsschildern zugepflastert.
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Klingt aber eher nach einem egoistischen Querulanten, der der Meinung ist, die Gasse gehöre nur ihm! ::)
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Klingt aber eher nach einem egoistischen Querulanten, der der Meinung ist, die Gasse gehöre nur ihm! ::)
Sackgasse, da müssen zwei Fahrspuren frei bleiben, das steht in der StVO, und das gehört exekutiert, das hat nichts mit einem Anrainer zu tun. Blöd war der, der sich vorschriftswidrig hinstellt und noch gscheit daherredet.
mfg
Luki
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Wenige Wochen später war die kurze Sackgasse mit Halteverbotsschildern zugepflastert.
Manche Kapieren es aber anscheinend nicht anders als wie mit hunderten Verbotszeichen. Mitdenken, Fehlanzeige.
Bei mir in der Gasse stehens, trotz nicht vorhandener Bodenmarkierung, auch mal gern senkrecht oder in zweiter Spur oder quer übern Gehsteig etc..
Und alles nur weils keine 5 Schritte mehr gehen wollen. Ist ja nicht grad so als hätten wir dort Parkplatzmangel.
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Im Cottageviertel ist das ein Dauerproblem. Bei uns hatte die Feuerwehr zum Teil bei Bränden schon massive Schwierigkeiten bei der Zufahrt und trotzdem hat sich absolut nichts geändert!
Zum Thema Sackgasse und Fahrbahnbreite immer lustig ist die Haizingergasse bei der Dittesgasse. Der Häuserblock vor der Schule ist seit Anfang der 90er Sackgasse, ursprünglich weil zwei Klassen in Containern ausgelagert waren, dann baustellenbedingt (1998-2000) und seit 2000 weil sich Schulräume unter der Straße befinden (Bibliothek und Musiksaal) und man da offensichtlich keinen Verkehr außer von Anrainern (genau die Schule und ein Wohnhaus gegenüber) will. Die Straße ist dort aufgrund der weit in die sonstige Flucht ragenden Privatgrundstücke gegenüber der Schule sehr schmal, auch ohne parkende Autos gehen sich kaum zwei Fahrspuren aus (müsste glatt einmal nachmessen!). Daher ist Halteverbot, das aber nur folgendermaßen gekennzeichnet ist: Bei der Einmündung der Dittesgasse (Einbahn zur Haizingergasse) steht ein Halteverbot mit Zusatztafel Pfeil in beide Richtungen. Das nehmen die meisten Leute nicht einmal wahr und so ist die Sackgasse dauernd verparkt. Ab und zu hagelt es Anzeigen und sogar Abschleppungen, die Dauerwirkung ist nahe null.
Schrägparken ohne Bodenmarkierungen ist sowieso ein Dauerzustand. Besonders apart in der Semperstraße beim Bahnhof Gürtel, wo einem dann - weil der eigentliche Fahrstreifen verparkt ist - plötzlich eine Tramway frontal entgegenkommen kann.
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Daher ist Halteverbot, das aber nur folgendermaßen gekennzeichnet ist: Bei der Einmündung der Dittesgasse (Einbahn zur Haizingergasse) steht ein Halteverbot mit Zusatztafel Pfeil in beide Richtungen. Das nehmen die meisten Leute nicht einmal wahr und so ist die Sackgasse dauernd verparkt. Ab und zu hagelt es Anzeigen und sogar Abschleppungen, die Dauerwirkung ist nahe null.
Wenn es nur dieses Verkehrszeichen für das gesamte Halteverbot gibt, dann ist es kritisch. Es gibt bei Halteverboten nur eines in der StVO angeführt, das keine Anfang und Ende-Tafel braucht, das sind die mit der Zusatztafeln Pfeil und x m, wobei x max. 10 sein darf und dort dann etwas sein muss, was das "Ende" erkennen lässt, z.B. eine Einfahrt, Bauminsel, anderes Halteverbot.
Wenn die angeführt Kennzeichnung nur eine "Verstärkung" des auf Grund der Fahrbahnbreite (weniger als eine Fahrspur bliebe übrig, wenn man dort steht), dann wäre es unnötig. Leider werden viele derartige Verkehrszeichen aufgestellt und die gemeinen Autofahrer verlernen dadurch immer mehr das Denken.
Hannes
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Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, entlang der Gehsteigkante eine durchgehende gelbe Linie zu markieren. Diese gilt dann - sofern sie nicht von Schnee überdeckt ist - als Halteverbot. Ist die gelbe Linie durchbrochen, handelt es sich um ein Parkverbot. Spart auch Schilder, stellt aber die meisten Autofahrer vor ein unlösbares Problem, weil sie nicht up-to-date sind, was die StVO angeht und sich darauf ausreden, dass sie nicht wissen, was das bedeutet.
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Daher ist Halteverbot, das aber nur folgendermaßen gekennzeichnet ist: Bei der Einmündung der Dittesgasse (Einbahn zur Haizingergasse) steht ein Halteverbot mit Zusatztafel Pfeil in beide Richtungen. Das nehmen die meisten Leute nicht einmal wahr und so ist die Sackgasse dauernd verparkt. Ab und zu hagelt es Anzeigen und sogar Abschleppungen, die Dauerwirkung ist nahe null.
Wenn es nur dieses Verkehrszeichen für das gesamte Halteverbot gibt, dann ist es kritisch. Es gibt bei Halteverboten nur eines in der StVO angeführt, das keine Anfang und Ende-Tafel braucht, das sind die mit der Zusatztafeln Pfeil und x m, wobei x max. 10 sein darf und dort dann etwas sein muss, was das "Ende" erkennen lässt, z.B. eine Einfahrt, Bauminsel, anderes Halteverbot.
Wenn die angeführt Kennzeichnung nur eine "Verstärkung" des auf Grund der Fahrbahnbreite (weniger als eine Fahrspur bliebe übrig, wenn man dort steht), dann wäre es unnötig. Leider werden viele derartige Verkehrszeichen aufgestellt und die gemeinen Autofahrer verlernen dadurch immer mehr das Denken.
Die Situation dort ist etwas verzwickter.
Mittig steht ein doppelendiger Pfeil ohne Längenangabe. Links ist eine Ende-Tafel und rechts eine Einfahrt von O.Nr. 36. Dann ist ca. 40 m nichts, bis zur nächsten Einfahrt am Ende der Sackgasse, ebenfalls zu O.Nr. 36. Rechts von dieser Einfahrt ist wieder ein Halteverbot mit Doppelpfeil. Ein ebensolches findet sich auf der anderen Straßenseite an der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 37 und 39.
Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
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Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
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Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
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Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
Meinst du Einfahrten oder Einmündungen - ersteres wäre egal.
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Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
Meinst du Einfahrten oder Einmündungen - ersteres wäre egal.
Ah so! Sind Hauseinfahrten. Trotzdem, sind Pfeile ohne Längenangabe und über Strecken von ca. 50 m legal?
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Es gibt:
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Dazwischen steht bei längeren Strecken zwischen 2 Kreuzungen bzw. Einmündungen und Gegenüber von Einmüdnungen das Wiederholungszeichen (Doppelpfeil).
Der Pfeil mit Streckenangabe wird hauptsächlich für Behindertenparkplätze verwendet,die Strecke darf - wie schon gesagt - max. 10 m sein und das Ende muss baulich oder durch Bodenmarkierungen erkennbar sein.
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Es gibt:
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Dazwischen steht bei längeren Strecken zwischen 2 Kreuzungen bzw. Einmündungen und Gegenüber von Einmüdnungen das Wiederholungszeichen (Doppelpfeil).
Der Pfeil mit Streckenangabe wird hauptsächlich für Behindertenparkplätze verwendet,die Strecke darf - wie schon gesagt - max. 10 m sein und das Ende muss baulich oder durch Bodenmarkierungen erkennbar sein.
Ah SO! Das hat sich in deinem Ursprungsbeitrag anders gelesen.
Dann passt das eh dort. Links und rechts vom Beginn der Sackgasse stehen Anfang und Ende, dazwischen einige Wiederholungszeichen.
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In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?
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In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?
Nach der StVO zählt das gar nix.
Die Gemeinde interpretiert das Schild samt der dazugehörigen grünen Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn jedoch als Abgrenzung eines Privatgrundes*).
Frage 1: Grüne Bodenmarkierungen gibt es in der StVO nicht.
Frage 2: Derartige (Verbots(?)-Tafeln auch nicht.
Frage 3: Die zahlen pauschalierte Kurzparkzone. Warum, wenns Privatgrund ist?
*) Meiner höchstpersönlichen Meinung nach zu wenig. Abschrankungen erforderlich (siehe z. B. Hofer-Parkplatz, zwar das Schild Privatgrund, aber nicht abgesperrt/-abgeschrankt. Ergo Straße mit öffentlichem verkehr.
Würde mir da mal einen zickigen Rechtsanwalt wünschen, der das mal ausjudizieren lässt.
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Hat jetzt mit dem fransösichenne chtaube fin nix mehr zu tun aber:
Nach E2s Ausführungen wären auch die neuen "Anrainerparkplätze" rund um die Mahü nicht rechtens: Halteverbot "ausgenommen mit Parkkleber für den 6. Bezirk".
Was ist ein "Parkkleber"? Der offizielle Name ist doch "Ausnahmegenehmigung nach § irgendwas". Umgangssprachlich "Parkpickerl".
Muss ich als Wiener wissen, was ein Parkkleber ist? Kleber ist für mich Klebstoff, nicht Aufkleber!
Es müsste viel mehr Rudi Vouks im Lande geben!
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Hat jetzt mit dem fransösichenne chtaube fin nix mehr zu tun aber:
Nach E2s Ausführungen wären auch die neuen "Anrainerparkplätze" rund um die Mahü nicht rechtens: Halteverbot "ausgenommen mit Parkkleber für den 6. Bezirk".
Was ist ein "Parkkleber"? Der offizielle Name ist doch "Ausnahmegenehmigung nach § irgendwas". Umgangssprachlich "Parkpickerl".
Muss ich als Wiener wissen, was ein Parkkleber ist? Kleber ist für mich Klebstoff, nicht Aufkleber!
Es müsste viel mehr Rudi Vouks im Lande geben!
Gut und schön, dort wird das Halteverbot aber durch ein gültiges VZ gem. § 52/13b StVO angezeigt. Die Ausnahme brauchst auch nur dann verstehn, wenn du eine Ausnahme bist. Wenn du den Kleber nicht verstehst, hast eh keinen ;)
Die Leihautogeschichte wird auf einer öffentlichen Straße durch keinerlei StVO-Zeichen, -markierungen, etc. angezeigt. DAS hab ich damit gemeint.
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In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?
Nach der StVO zählt das gar nix.
Die Gemeinde interpretiert das Schild samt der dazugehörigen grünen Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn jedoch als Abgrenzung eines Privatgrundes*).
Frage 1: Grüne Bodenmarkierungen gibt es in der StVO nicht.
Frage 2: Derartige (Verbots(?)-Tafeln auch nicht.
Frage 3: Die zahlen pauschalierte Kurzparkzone. Warum, wenns Privatgrund ist?
*) Meiner höchstpersönlichen Meinung nach zu wenig. Abschrankungen erforderlich (siehe z. B. Hofer-Parkplatz, zwar das Schild Privatgrund, aber nicht abgesperrt/-abgeschrankt. Ergo Straße mit öffentlichem verkehr.
ABschrankung ist nicht erforderlich, sondern eine ausreichende Erkennbarkeit.
Der Hofer-Parkplatz ist eine Fläche mit öffentichem Verkehr im Privatbesitz, d.h. Hofer darf dort keine eigene StVO erlassen, sehr wohl aber Einschränkungen erlassen, die nicht durch die Behörde genehmigt werden müssen, wie Mutter-Kind-Parkplätze. Diese sind dann, wenn sie nicht durch Halteverbotstafeln mit Zusatzzeichen kundgemacht werden, nicht durch die öffentlichen Straßenverkehrs-Aufsichtsorgane exekutierbar, aber durch privatrechtliche Verfahren. Ebenso eine maximale Parkdauer und auch die Verwendung einer Parkscheibe vorschreiben.
So kann es auch bei den Carsharing-Plätzen sein. Strafmandat gibt es nicht, aber es könnte nach privatem Recht abgeschleppt werden (ohne Hinzuziehung eines Straßenaufsichtsorgans) oder eine Besitzstörungsklage geführt werden.
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So kann es auch bei den Carsharing-Plätzen sein. Strafmandat gibt es nicht, aber es könnte nach privatem Recht abgeschleppt werden (ohne Hinzuziehung eines Straßenaufsichtsorgans) oder eine Besitzstörungsklage geführt werden.
Und genau da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer.
Der Leihautoparkplatz befindet sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Abgrenzung ist nicht ersichtlich, da die grünen VZ und Markierungen nicht der StVO entsprechen.
Der Hofer-Parkplatz z. B. hat eine Ein/Ausfahrt. Sollte keine Absperrkette/Schranken da sein, ist es dennoch eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn auch als Privatgrund gekennzeichnet*). Beim Leihautoplatz steht nirgends was von Privatgrund. Nur bunte striche und Fantasievolle Tafeln auf einer rundum öffentlichen Straße.
*) Siehe Vorfall vor kurzem Hofer Parkplatz Gandnergasse. Mädel übt fahren, überfährt Mutter. Da war nix mit L17 und daher der Vater (Zulassungsbesitzer) eine Anzeige wegen Überlassen eines Kfz. an eine Person ohne Lenkberechtigung, und auch das Mädl Lenken ohne Lenkberechtigung.
Wie gesagt, meinem Verständnis nach sind die grünen Striche auf der Fahrbahn ohne Absperrkette etc zu wenig.
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*) Siehe Vorfall vor kurzem Hofer Parkplatz Gandnergasse. Mädel übt fahren, überfährt Mutter. Da war nix mit L17 und daher der Vater (Zulassungsbesitzer) eine Anzeige wegen Überlassen eines Kfz. an eine Person ohne Lenkberechtigung, und auch das Mädl Lenken ohne Lenkberechtigung.
Korrekt - Privatgrund mit öffentichem Verkehr unterliegt der StVO - die sagt aber nicht aus, wie der Privatgrund erkennbar sein muss.
Wie gesagt, meinem Verständnis nach sind die grünen Striche auf der Fahrbahn ohne Absperrkette etc zu wenig.
Es sollte zumindest auf den Taferln auffällig stehen, dass das Privatgrund ist. Das scheint man sich aber nicht zu trauen, weil man entweder
Angst vor dem Volkszorn hat oder
es wirklich grenzwertig ist.
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Auf Privatgrund gilt die StVO, wenn dieser entweder für jedermann zu gleichen Bedingungen zufahrbar ist oder wenn der Grundbesitzer dies verfügt (Hinweistafeln an den Einfahrten). Exekutierbar ist die StVO allerdings nur über Aufforderung des Grundbesitzers an die Exekutive bzw. durch private Anzeigen seinerseits. Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz gelten meines Wissens nach nicht, zivil- und strafrechtliche Belange natürlich schon!
Carsharing-Parkplätze im Bereich öffentlicher Straßen könnten natürlich durchaus "privat" sein, wenn sie der Straßenerhalter an den Betreiber vermietet. Keine Ahnung, ob dies der Fall ist. Das sollte aber im Sinne der Rechtsklarheit dann wohl eindeutig so gekennzeichnet sein!
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Auf Privatgrund gilt die StVO, wenn dieser entweder für jedermann zu gleichen Bedingungen zufahrbar ist
Richtig
oder wenn der Grundbesitzer dies verfügt (Hinweistafeln an den Einfahrten).
Richtig ist: Die StVO gilt, wenn der Grundbesitzer nichts anderes verfügt, die andere Verfügung muss kenntlich gemacht werden - die Form der Kenntlichmachung ist nicht festgelegt. Siehe Bahnhöfe der WL "Fahrzeuge der WL haben immer Vorrang". Die Tafeln "Es gilt die StVO" ist unnötig.
Exekutierbar ist die StVO allerdings nur über Aufforderung des Grundbesitzers an die Exekutive bzw. durch private Anzeigen seinerseits. Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz gelten meines Wissens nach nicht, zivil- und strafrechtliche Belange natürlich schon!
§ 1 StVO: Geltungsbereich
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
Ich kann daraus nicht ablesen, dass die Organe der Straßenaufsicht auf Privatgrundstücken mit öffentlichen Verkehr nicht vom Amts wegen tätig werden können, lasse mich aber durchaus eines Besseren belehren.
Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr haben sie auch nach Aufforderung durch den Grundbesitzer bzw. Straßenerhalter keine KOmpetenz im Sinne der Straßenaufsicht.
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Richtig ist: Die StVO gilt, wenn der Grundbesitzer nichts anderes verfügt, die andere Verfügung muss kenntlich gemacht werden - die Form der Kenntlichmachung ist nicht festgelegt. Siehe Bahnhöfe der WL "Fahrzeuge der WL haben immer Vorrang". Die Tafeln "Es gilt die StVO" ist unnötig.
Das stimmt, allerdings hat sich gezeigt, dass es trotzdem kein Fehler ist, eine solche aufzustellen. Im Zweifelsfall kann sich so dann kein Autofahrer darauf berufen, dass er ja nicht gewusst hätte, dass die StVO gilt.
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Richtig ist: Die StVO gilt, wenn der Grundbesitzer nichts anderes verfügt, die andere Verfügung muss kenntlich gemacht werden - die Form der Kenntlichmachung ist nicht festgelegt. Siehe Bahnhöfe der WL "Fahrzeuge der WL haben immer Vorrang". Die Tafeln "Es gilt die StVO" ist unnötig.
Das stimmt, allerdings hat sich gezeigt, dass es trotzdem kein Fehler ist, eine solche aufzustellen. Im Zweifelsfall kann sich so dann kein Autofahrer darauf berufen, dass er ja nicht gewusst hätte, dass die StVO gilt.
Aber woher muss der Fahrer wissen, welche Fahrzeuge zu den WL gehören? Wenn ein Funkstreifen- oder irgendein Pritschenwagen daherkommt, der fast aussieht wie jeder andere Dienstkraftwagen, woher soll man wissen, dass es zu den WL gehört?
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Aber woher muss der Fahrer wissen, welche Fahrzeuge zu den WL gehören? Wenn ein Funkstreifen- oder irgendein Pritschenwagen daherkommt, der fast aussieht wie jeder andere Dienstkraftwagen, woher soll man wissen, dass es zu den WL gehört?
M.W. haben alle WL-Fahrzeuge eine Wagennummer (meistens auf den Türen angebracht). Außerdem sollte es am Kennzeichen (W .... VB) erkennbar sein.
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Vermutlich sind damit keine Gummiradler gemeint, sondern "Fahrzeuge der WL haben Vorrang" ist eine ungeschickte Umschreibung von "Auf diesem Gelände haben Schienenfahrzeuge den Vorrang gegenüber allen anderen Fahrzeugen".
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Ich nehme an, dass da alle Fahrzeuge gemeint sind - so steht es im Prinzip auch, da keine Einschränkungen.
Der Grund wird sein, dass die WL nicht für Schäden haftbar gemacht werden wollen, die bei Zusammenstößen von Eigenfahrzeugen mit Fahrzeugen von Bediensteten der WL entstehen.
Da ergibt sich für mich eine Frage: Das Zurückschieben ist doch nicht im § 19 erfasst, also müssten in solchen Fällen die WL zahlen.
Einen ähnlichen Fall gibt es in einer Alu-Fabrik (erzeugen u.A. Rolltreppen-Stufen) in Ternitz: "Staplerverkehr gegen die Einbahn"
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Da ergibt sich für mich eine Frage: Das Zurückschieben ist doch nicht im § 19 erfasst, also müssten in solchen Fällen die WL zahlen.
Was für ein Zurückschieben? Straßenbahnen oder Fahrzeuge?
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Auf dem Bahnhofgelände können die WL auch von der StVO abweichende Regleungen bestimmen und es wird genau das sein, was haidi gemeint hat: Wenn ein Bedienster mit seinem Privat-PKW mit einem WL-Fahrzeug crasht, sind die WL so abgesichert. Deshalb findet sich auf einem Werksgelände oft der Hinweis "Werksverkehr hat Vorrang".
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Wenn ich im Werk verkehre, ist es nicht verkehrt, wenn der Werkverkehr verkehrt...
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Da ergibt sich für mich eine Frage: Das Zurückschieben ist doch nicht im § 19 erfasst, also müssten in solchen Fällen die WL zahlen.
Was für ein Zurückschieben? Straßenbahnen oder Fahrzeuge?
Ist an sich egal. Wer zurückschiebt hat besondere Vorsicht walten zu lassen und ist allen anderen gegenüber Wartepflichtig. Die Straßenbahn ist davon nicht ausgenommen (oder habe ich da was überlesen?)
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Ist an sich egal. Wer zurückschiebt hat besondere Vorsicht walten zu lassen und ist allen anderen gegenüber Wartepflichtig. Die Straßenbahn ist davon nicht ausgenommen (oder habe ich da was überlesen?)
Nein. Eigentlich sollte auch auf Bahnhofsgrund immer ein Deckmann beim Zurückschieben den Zug sichern, wenn es sich um einen Zug mit Beiwagen *) handelt. Die Praxis schaut allerdings oft anders aus.
*) Ich meine natürlich Beiwagen ohne Rangierfahrtschalter, sprich c3.
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Ist an sich egal. Wer zurückschiebt hat besondere Vorsicht walten zu lassen und ist allen anderen gegenüber Wartepflichtig. Die Straßenbahn ist davon nicht ausgenommen (oder habe ich da was überlesen?)
Nein. Eigentlich sollte auch auf Bahnhofsgrund immer ein Deckmann beim Zurückschieben den Zug sichern, wenn es sich um einen Zug mit Beiwagen handelt. Die Praxis schaut allerdings oft anders aus.
Da geht dann schon in Richtung grober FAhrlässigkeit und da träte dann schon die Dienstnehmer- bzw. Organhaftpflicht in Kraft.
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Da geht dann schon in Richtung grober FAhrlässigkeit und da träte dann schon die Dienstnehmer- bzw. Organhaftpflicht in Kraft.
Wo kein Kläger, da kein Richter... ::)
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Da geht dann schon in Richtung grober FAhrlässigkeit und da träte dann schon die Dienstnehmer- bzw. Organhaftpflicht in Kraft.
Wo kein Kläger, da kein Richter... ::)
Organ- bzw. Dienstnehmerhaftpflicht muss man einfordern, aber bei öffentlichen Betrieben, die möglichst sparsam wirtschaften sollen, kann das dem Verwantwortlichen auf den Kopf fallen.