Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: HLS am 24. März 2014, 11:09:29
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Hallo zusammen.
Wieviele Ulfe(lange und kurze) braucht man pro Referat, um an den Wochenenden rein niederflurig die Ausläufe zu gestalten? Sprich ohne das Züge von anderen Referaten benötigt und hin und her verschoben werden müssen?
Wieviele Umläufe gibt es pro Linie und wieviel werden, bei geteilten Linien, von den jeweiligen Bahnhöfen gestellt?
Bei den Kurzulflinien sollte es sich jeweils ausgehen, auch ohne das ich genaue Auslaufzahlen habe, aber bei den Langulflinien auch?
Nur nochmal zur Verdeutlichung:
BSn: A 1-4 BSs: A 5-20 BSm: A 21-51 BSw: A1 52-102
B 655-701 B 601-654 B1 734-771 B1 702-733
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Hast du dir nicht den Jahresbericht
2012 2013 besorgt? Da stehen die Auslaufzahlen vom Jänner getrennt nach Bahnhöfen und für Mo-Fr, Sa und So drinnen. Da kannst du dir das selber ausrechnen.
Edit: Sorry, war ein Vertipper.
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Und noch aktueller im Jahresbericht der Verkehrsblätter für 2013. (Auslaufübersicht ab 7.1.2014)
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Könnte man den vielleicht hier reinstellen?
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Könnte man den vielleicht hier reinstellen?
Die Herausgeber investieren viel Mühe in die Erstellung der Wiener Verkehrsblätter, es wäre unfai diese hier zu veröffentlichen, zumal der Preis sehr wohlfeil ist.
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Mir sagt dieser Titel leider nichts. Ist das keine Aussendung der WL?
Wenn das eine nicht von den WL herausgegebene Zeitschrift ist, dann leuchtet es ein, wenn es hier nicht hochgeladen wird!
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Hast du dir nicht den Jahresbericht 2012 2013 besorgt? Da stehen die Auslaufzahlen vom Jänner getrennt nach Bahnhöfen und für Mo-Fr, Sa und So drinnen. Da kannst du dir das selber ausrechnen.
Edit: Sorry, war ein Vertipper.
Es scheint aber nicht mehr 100%ig zu stimmen, da auch am 5er sich die Gruppen verschoben haben.
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#5 : Kontaktier den Kollegen Lassbacher: verkehrsblaetter@chello.at Die Kosten sind nicht horrend: all incl. (Mon. Bericht und Jahresberichte) 20,-/Jahr.
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Könnte man den vielleicht hier reinstellen?
Die Herausgeber investieren viel Mühe in die Erstellung der Wiener Verkehrsblätter, es wäre unfai diese hier zu veröffentlichen, zumal der Preis sehr wohlfeil ist.
Außerdem ist es ohne Genehmigung der Herausgeber ausdrücklich verboten, wie im Impressum nachzulesen ist.
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Außerdem ist es ohne Genehmigung der Herausgeber ausdrücklich verboten, wie im Impressum nachzulesen ist.
Das muß im Impressum im Prinzip gar nicht stehen. Das Urheberrecht gilt prinzipiell und ist weder übertragbar noch kann man darauf verzichten. Jegliche Nutzung und Verbreitung durch andere, muß daher erst explizit erlaubt werden.
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Obwohl bei Daten, im speziellen jetzt bei den Auslaufzahlen, das Urhebenrrecht an eine Grenze stößt. Es fahren nun einmal xx Hochflurer und yy Niederflurer auf einer Linie. Das ist so, wie wenn ein Autor eine Biographie über Hitler schreibt und dessen Geburtsdatum mit 20. April 1889 angibt. Darf dann ein anderer Historiker, der vielleicht eine Biographie aus einem anderen Blickwinkel schreibt, das Geburtsdatum nicht mit 20. April 1989 angeben?
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Es gibt den merkwürdigen EU-weiten "Datenbankschutz", der auch reine Daten ohne kreative Leistung (etwa Telefonbücher) einschränkt.
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Außerdem ist es ohne Genehmigung der Herausgeber ausdrücklich verboten, wie im Impressum nachzulesen ist.
Das muß im Impressum im Prinzip gar nicht stehen. Das Urheberrecht gilt prinzipiell und ist weder übertragbar noch kann man darauf verzichten. Jegliche Nutzung und Verbreitung durch andere, muß daher erst explizit erlaubt werden.
Eine Falle: Wer Fotos auf Facebook und co. rauflädt, gibt das Nutzungs- (nicht Urheber-) Recht an diese Firmen, steht im Kleingedruckten.
Obwohl bei Daten, im speziellen jetzt bei den Auslaufzahlen, das Urhebenrrecht an eine Grenze stößt. Es fahren nun einmal xx Hochflurer und yy Niederflurer auf einer Linie. Das ist so, wie wenn ein Autor eine Biographie über Hitler schreibt und dessen Geburtsdatum mit 20. April 1889 angibt. Darf dann ein anderer Historiker, der vielleicht eine Biographie aus einem anderen Blickwinkel schreibt, das Geburtsdatum nicht mit 20. April 1989 angeben?
Es gibt den Spruch: Facts are free. D.h. ist etwas ein Fakt, unterliegt das nicht dem Urheberrecht. Aber abgesehen von Offensichtlichkeiten muss ich immer die Quelle nennen, wenn ich ein Faktum nicht selbst und höchstpersönlich recherchiert habe.
Also: 1+1=2 ... offensichtlich, daher keine Quellenangabe
Aber: 1+1=10 ... Laut dem ägyptischen Mathematiker I. Sfalsh, welcher in neuartigen Methoden ein anderes Ergebnis gefunden hat.
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Obwohl bei Daten, im speziellen jetzt bei den Auslaufzahlen, das Urhebenrrecht an eine Grenze stößt. Es fahren nun einmal xx Hochflurer und yy Niederflurer auf einer Linie. Das ist so, wie wenn ein Autor eine Biographie über Hitler schreibt und dessen Geburtsdatum mit 20. April 1889 angibt. Darf dann ein anderer Historiker, der vielleicht eine Biographie aus einem anderen Blickwinkel schreibt, das Geburtsdatum nicht mit 20. April 1989 angeben?
Wenn jemand Hitlers Geburtsdatum mit 19(!)89 angibt, würde ich dafür schon gerne eine Quelle sehen :D
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Eine Falle: Wer Fotos auf Facebook und co. rauflädt, gibt das Nutzungs- (nicht Urheber-) Recht an diese Firmen, steht im Kleingedruckten.
Ja, aber das sind die Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens, denen man zustimmen muß, wenn man sich dort anmeldet. Man lädt seine Daten dann ja auch auf ein Service Dritter und nicht auf sein eigenes Publikationsmedium.
Obwohl bei Daten, im speziellen jetzt bei den Auslaufzahlen, das Urhebenrrecht an eine Grenze stößt.
Es steht natürlich jedem frei diese Datentabellen hier im Forum oder sonst wo zur Verfügung zu stellen – aber nicht in Form der Originaldateien oder eines Scans der Verkehrsblätter.
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Wenn jemand Hitlers Geburtsdatum mit 19(!)89 angibt, würde ich dafür schon gerne eine Quelle sehen :D
Das ist das übliche statistische Rauschen ;)
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Außerdem ist es ohne Genehmigung der Herausgeber ausdrücklich verboten, wie im Impressum nachzulesen ist.
Das muß im Impressum im Prinzip gar nicht stehen. Das Urheberrecht gilt prinzipiell und ist weder übertragbar noch kann man darauf verzichten. Jegliche Nutzung und Verbreitung durch andere, muß daher erst explizit erlaubt werden.
Eine Falle: Wer Fotos auf Facebook und co. rauflädt, gibt das Nutzungs- (nicht Urheber-) Recht an diese Firmen, steht im Kleingedruckten.
Aber kein ausschließliches Nutzungsrecht, es ist dir also nicht verboten, das Foto noch woanders zu veröffentlichen.
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Eine Falle: Wer Fotos auf Facebook und co. rauflädt, gibt das Nutzungs- (nicht Urheber-) Recht an diese Firmen, steht im Kleingedruckten.
Aber kein ausschließliches Nutzungsrecht, es ist dir also nicht verboten, das Foto noch woanders zu veröffentlichen.
Das nicht, aber ich habe keine Kontrolle, was Facebook mit meinen Fotos macht.
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Aber: 1+1=10 ... Laut dem ägyptischen Mathematiker I. Sfalsh, welcher in neuartigen Methoden ein anderes Ergebnis gefunden hat.
Der soll sich bitte raschestmöglich bei F59 bewerben, solche Leute werden dort dringend gesucht. :)
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Aber: 1+1=10 ... Laut dem ägyptischen Mathematiker I. Sfalsh, welcher in neuartigen Methoden ein anderes Ergebnis gefunden hat.
Der soll sich bitte raschestmöglich bei F59 bewerben, solche Leute werden dort dringend gesucht. :)
Stimmt, die könnten wirklich jemanden gebrauchen, der einen Computer bedienen kann. 8)
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Also: 1+1=2 ... offensichtlich, daher keine Quellenangabe
Aber: 1+1=10 ... Laut dem ägyptischen Mathematiker I. Sfalsh, welcher in neuartigen Methoden ein anderes Ergebnis gefunden hat.
Zweiteres ist binär aber nicht so falsch. 8)
mfG
Luki
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Zweiteres ist binär aber nicht so falsch. 8)
;D
Im Binärsystem gibts kein "nicht so", "eher schon" oder "nicht ganz", da gibts nur Ja oder Nein ;)
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Zweiteres ist binär aber nicht so falsch. 8)
;D
Im Binärsystem gibts kein "nicht so", "eher schon" oder "nicht ganz", da gibts nur Ja oder Nein ;)
Ich hab festgestellt, dass die Computerei eine unexakte Wissenschaft ist, daher gibt es weder "nicht so" noch "eher schon", "nicht ganz", "Ja" oder "Nein", da gibt es bestenfalls ein "kunnt sei" bzw. "meeglich"
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Im Binärsystem gibts kein "nicht so", "eher schon" oder "nicht ganz", da gibts nur Ja oder Nein ;)
Beim Gleichheitszeichen sowieso nicht – egal in welchem Zahlensystem. ;)
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Zweiteres ist binär aber nicht so falsch. 8)
;D
Im Binärsystem gibts kein "nicht so", "eher schon" oder "nicht ganz", da gibts nur Ja oder Nein ;)
Pah! Wenn F59 für etwas bekannt ist, dann fuzzy logic 8)
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Es ist alles eine Frage der Definitionen von "1", "+", "=" und "10"! Wenn man diese Symbole entsprechend definiert, kann man daraus auch eine sinnvolle Mathematik ableiten. ;)
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Natürlich kann man alles umdefinieren, wenn man will und dann hinschreiben 3 * 4 = 7 — nur ist es nicht sinnvoll Symbole, die bereits eine Bedeutung haben mit einer anderen Bedeutung auszustatten, wenn diese nicht wenigstens strukturell etwas gemeinsam haben.
Es ist also durchaus sinnvoll das Symbol + für Zahlen in jeder Basisdarstellung als Addition zu verwenden oder auch für Vektoren oder auch eine andere kommutative algebraische Operation. Es ist allerdings NICHT sinnvoll, das Symbol + in einer algebraischen Struktur zu benutzen, deren Einselement mit 1 bezeichnet wird – und zwar lapidar aus demselben Grund, warum es nicht sinnvoll ist zu definieren, daß der Begriff eines weiblichen Schweins nun mit dem Wort "Hund" zu bezeichnen wäre. Die Konsequenz wäre bspw., daß die Wiener Linien ein Hundehaufen wären (also das Ding, wo man reintreten kann).
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Natürlich kann man alles umdefinieren (...) nur ist es nicht sinnvoll Symbole, die bereits eine Bedeutung haben mit einer anderen Bedeutung auszustatten, wenn diese nicht wenigstens strukturell etwas gemeinsam haben.
ý >:D
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Kann zumindestens mal jemand anfangen mit dem Zusammentragen oder gilt das als Top Secret und ist geheimer als F59.1.1?
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Na, dann fang einmal an, ansonsten: einkaufen, dann hast die Listen auch.