Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: Operator am 04. Juni 2014, 07:17:25

Titel: Fahrverbot
Beitrag von: Operator am 04. Juni 2014, 07:17:25
Das Schild "Fahrverbot" sollte man langsam abschaffen. Gestern Hütteldorferstraße, mindestens drei mal hintereinander das Fahrverbotsschild, binnen fünf Minuten habe ich gezählte Zehn Lenker angetroffen, die es einfach ignoriert haben. Da die Straßenbahn dort fahren darf, und keine Kinette oder ähnliches mitten auf der Straße war, ging es ja eh, dachten sich manche. :fp:
Einige hundert Meter weiter war dann Schluß, da fingen nähmlich die Gleisbauarbeiten an.
Die genannte Stelle habe ich auch fotografiert!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: schaffnerlos am 04. Juni 2014, 09:31:14
Dann sollen sie's halt mit einem Schanken absichern, gibt es ja weltweit genügenden funktionierende Beispiele.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: kmh am 04. Juni 2014, 09:36:34
Und wie sichern wir dann ab beim Überholverbot oder bei "Vorrang geben" ...
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: HLS am 04. Juni 2014, 10:37:03
@Operator man kann dort getrost sagen, dass mindestens 75%, von denen die das erste Schild bei der Hochsatzengasse passieren, was sie ja noch dürfen, auch das bei der Weidhausenstraße passieren.
Aber solange die Polizei vor oder hinter der Schlange her fährt und keiner aufgehalten wird, solange wird sich nix ändern.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: kmh am 04. Juni 2014, 10:47:42
Wenn die Polizei dort "auflauert", dann nennen die Lenradler das "Abzocke" und in "Heute" oder "Österreich" findet sich am nächsten Tag ein Leserfoto mit Phrasen gegen die Polizei ...
Auch die WL bekommen dann ihr Fett ab, weil sie wegen so einer Gleisbaustelle gleich die ganze Straße brauchen.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 04. Juni 2014, 11:49:18
Das Problem ist, dass viele Autolenker Änderungen auf ihrer Stammstrecke gar nicht bemerken. Ich hab das einmal mit meiner LAG erlebt. Auf ihrer Stammstrecke in einer Kleinstadt wurde eine Fußgängerampel gebaut. Mir vielen die Bauarbeiten auf, dann die Erkenntnis: Da wird eine Fußgängerampel gebaut und später: Jetzt ist sie aktiv.
Nach einigen Tagen fuhr meine LAG auf die Ampel zu. ich am Beifahrersitz: "Rot" nix "Es ist Rot" nix "BREEEEMS", sie bleibt stehen: "Was ist los"...
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Operator am 04. Juni 2014, 11:50:07
Wenn die Polizei dort "auflauert", dann nennen die Lenradler das "Abzocke" und in "Heute" oder "Österreich" findet sich am nächsten Tag ein Leserfoto mit Phrasen gegen die Polizei ...
Auch die WL bekommen dann ihr Fett ab, weil sie wegen so einer Gleisbaustelle gleich die ganze Straße brauchen.
Ich habe mich in diesen speziellen Fall schon über das Fahrverbot gewundert. Aber das ist ein anderer "Kaffee".
Traurig ist nur, wie wenig die Leute Fahrverbote beachten oder überhaupt (noch) kennen!
Warscheinlich wie in Schulzeiten, du lernst es einmal, auch für die Prüfung und dann vergißt es schnell, weils eben wichtigeres gibt im Leben!
Früher gab es mal die Sendung: Autofahrer unterwegs, wäre heute antiquiert, aber etwas moderner moderiert, könnte ich mir so eine Sendung wieder vorstellen!
Und: Fehler machen wir alle im Verkehr, blöd nur, wenn andere dann betroffen sind!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Operator am 04. Juni 2014, 11:51:58
Das Problem ist, dass viele Autolenker Änderungen auf ihrer Stammstrecke gar nicht bemerken. Ich hab das einmal mit meiner LAG erlebt. Auf ihrer Stammstrecke in einer Kleinstadt wurde eine Fußgängerampel gebaut. Mir vielen die Bauarbeiten auf, dann die Erkenntnis: Da wird eine Fußgängerampel gebaut und später: Jetzt ist sie aktiv.
Nach einigen Tagen fuhr meine LAG auf die Ampel zu. ich am Beifahrersitz: "Rot" nix "Es ist Rot" nix "BREEEEMS", sie bleibt stehen: "Was ist los"...
Also doch alles umsonst, der Mensch ist ein Gewohnheitstier!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: schaffnerlos am 04. Juni 2014, 12:28:30
der Mensch ist ein Gewohnheitstier!

Ja, eh. Und deshalb gehören Änderungen auch deutlich gekennzeichnet. Ist mir - vor langer Zeit - selbst passiert. Auf einer Strecke, die ich öfters, aber nicht täglich befuhr, stand ich auf einmal bei einer Kreuzung und in alle Richtungen war Einfahrt verboten, eines davon baustellenbedingt. Ich hatte an der Kreuzung davor das eher unscheinbare Baustellen-Einfahrt-verboten-Schild übersehen. In eine offene Baugrube bzw. Gleisbaustelle würde ich aber trotzdem nicht reinfahren (hoffentlich).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: W_E_St am 04. Juni 2014, 13:27:52
Also ich erlebe bei Gleisbaustellen immer wieder was was eindeutig nach Vorsatz wirkt - vor dem Verbotsschild langsamer werden, eventuell kurz anhalten und dann losfahren.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: hema am 04. Juni 2014, 14:02:46
In der Hütteldorfer Straße gibt es aber derzeit zwei Fahrverbote mit örtlichen Umleitungen. Eines im Bereich Waidhausenstraße (Rohrarbeiten) und eines im Bereich Lützowgasse (Gleiserneuerung)!  :lamp:
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 04. Juni 2014, 14:31:21
Baustellenverkehrszeichen werden von Autolenkern generell nicht beachtet. ;)

der Mensch ist ein Gewohnheitstier!

Ja, eh. Und deshalb gehören Änderungen auch deutlich gekennzeichnet. Ist mir - vor langer Zeit - selbst passiert. Auf einer Strecke, die ich öfters, aber nicht täglich befuhr, stand ich auf einmal bei einer Kreuzung und in alle Richtungen war Einfahrt verboten, eines davon baustellenbedingt. Ich hatte an der Kreuzung davor das eher unscheinbare Baustellen-Einfahrt-verboten-Schild übersehen. In eine offene Baugrube bzw. Gleisbaustelle würde ich aber trotzdem nicht reinfahren (hoffentlich).

Ist mir auch schon passiert. Links in eine Seitengasse eingebogen, wo eine Baustelle war. Ich habe mich noch gewundert, wie eng es hier ist und dass es sich wohl nicht ausgehen würde, einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Am anderen Ende habe ich dann das Baustelleneinbahnschild gesehen. Am nächsten Tag genau geschaut: Am Rand der Baustelle stand recht unscheinbar ein "Einfahrt verboten". Offenbar war ich nicht der einzige Falschfahrer, denn einige Tage später wurde die Beschilderung an der Kreuzung noch um ein Geradeausfahrgebot ergänzt.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: W_E_St am 04. Juni 2014, 14:41:22
Baustellenverkehrszeichen werden von Autolenkern generell nicht beachtet. ;)

der Mensch ist ein Gewohnheitstier!

Ja, eh. Und deshalb gehören Änderungen auch deutlich gekennzeichnet. Ist mir - vor langer Zeit - selbst passiert. Auf einer Strecke, die ich öfters, aber nicht täglich befuhr, stand ich auf einmal bei einer Kreuzung und in alle Richtungen war Einfahrt verboten, eines davon baustellenbedingt. Ich hatte an der Kreuzung davor das eher unscheinbare Baustellen-Einfahrt-verboten-Schild übersehen. In eine offene Baugrube bzw. Gleisbaustelle würde ich aber trotzdem nicht reinfahren (hoffentlich).

Ist mir auch schon passiert. Links in eine Seitengasse eingebogen, wo eine Baustelle war. Ich habe mich noch gewundert, wie eng es hier ist und dass es sich wohl nicht ausgehen würde, einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Am anderen Ende habe ich dann das Baustelleneinbahnschild gesehen. Am nächsten Tag genau geschaut: Am Rand der Baustelle stand recht unscheinbar ein "Einfahrt verboten". Offenbar war ich nicht der einzige Falschfahrer, denn einige Tage später wurde die Beschilderung an der Kreuzung noch um ein Geradeausfahrgebot ergänzt.
Ist mir heute am Rad ähnlich gegangen. Früher bin ich immer die Währinger Straße gerade stadteinwärts gefahren, in letzter Zeit biege ich eher rechts in die Van-Swieten-Gasse ab. Manchmal vergesse ich das aber, so wie heute. Bin also relativ kurz vor der Kreuzung erst mit Arm raus in den "Abbiegemodus" und habe vor allem auf querende Fußgänger geachtet. Einen halben Häuserblock weiter stehe ich plötzlich vor einem Bauzaun quer über die Straße, Fahrverbotsschild und Loch im Pflaster.

Erste Reaktion: "Oiso des hätten's scho glei am Eck ausschildern kennan!". Blick zurück: dort steht tatsächlich ein Baustellen-Fahrverbot... allerdings nur links.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Ferry am 04. Juni 2014, 14:57:54
Das Problem ist, dass viele Autolenker Änderungen auf ihrer Stammstrecke gar nicht bemerken.
Oder sich denken: Welcher Trottel stellt hier ein Fahrverbotsschild auf?, wie es mein Vater einmal gemacht hat. Als er dann vor der Künette (vor, nicht in!) zum Stehen gekommen ist, wusste er, dass der Trottel doch gar kein so großer Trottel war!  ;D
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Linie 41 am 04. Juni 2014, 14:58:43
Einen halben Häuserblock weiter stehe ich plötzlich vor einem Bauzaun quer über die Straße, Fahrverbotsschild und Loch im Pflaster.
Solange Du noch davor stehenbleibst und nicht reinfährst, ist das ja kein Problem >:D
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 04. Juni 2014, 19:55:37
Ich habe mir auf der Strecke in die Arbeit, die ich 30 Jahre lang gefahren bin (wenn ich mit dem Auto gefahren bin) jeden Montag nach allen Verkehrszeichen zu schauen insbesondere Nachrang- und Stoptafeln für den Querverkehr. Als einmal der Vorrang umgedreht wurde (Rechtskommender hat keine Nachrangtafel mehr gehabt), habe ich dort eine neue Strecke gesucht, weil nach 20 Jahren ist es schwer, sich umzugewöhnen.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: W_E_St am 04. Juni 2014, 21:51:22
Einen halben Häuserblock weiter stehe ich plötzlich vor einem Bauzaun quer über die Straße, Fahrverbotsschild und Loch im Pflaster.
Solange Du noch davor stehenbleibst und nicht reinfährst, ist das ja kein Problem >:D
Die Totalsperre war irgendwie auch aus größerer Entfernung schwer zu übersehen. Und langsam genug war ich nach dem Abbiegen auch, hab ja keinen Raketenantrieb.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Edwin am 04. Juni 2014, 22:23:46
Ich habe mir auf der Strecke in die Arbeit, die ich 30 Jahre lang gefahren bin (wenn ich mit dem Auto gefahren bin) jeden Montag nach allen Verkehrszeichen zu schauen insbesondere Nachrang- und Stoptafeln für den Querverkehr. Als einmal der Vorrang umgedreht wurde (Rechtskommender hat keine Nachrangtafel mehr gehabt), habe ich dort eine neue Strecke gesucht, weil nach 20 Jahren ist es schwer, sich umzugewöhnen.

Da ist es besser nicht mehr Auto zu fahren wenn man das nicht mehr schafft .....  :fp:
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 04. Juni 2014, 22:39:30
Ich habe mir auf der Strecke in die Arbeit, die ich 30 Jahre lang gefahren bin (wenn ich mit dem Auto gefahren bin) jeden Montag nach allen Verkehrszeichen zu schauen insbesondere Nachrang- und Stoptafeln für den Querverkehr. Als einmal der Vorrang umgedreht wurde (Rechtskommender hat keine Nachrangtafel mehr gehabt), habe ich dort eine neue Strecke gesucht, weil nach 20 Jahren ist es schwer, sich umzugewöhnen.

Da ist es besser nicht mehr Auto zu fahren wenn man das nicht mehr schafft .....  :fp:
Es geht halt um das eine Mal, wo man von irgendetwas abgelenkt ist (z.B. ein Kind am Fahrbahnrand, dem man mehr Aufmerksamkeit schenkt).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 13er am 16. Juni 2014, 11:23:53
Also wenn ich das so lese, bräuchten wir ein bißchen mehr USA bei uns :) Dort werden einfach im Baustellenbereich alle Strafen verdoppelt (per Schild davor angekündigt). Und gefährliche Fahrweise wird bestraft.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 16. Juni 2014, 11:54:28
Österreich bräuchte zu allererst mal etwas: Politiker, die Willens sind, Verkehrssünder auch bedingungslos abstrafen zu lassen. Solange es "von oben" keine Förderung für wirklich hartes Vorgehen gibt, wird sich am Status Quo nicht viel ändern. Und wenn es soweit ist, dass die derzeitigen Gesetze durchgesetzt werden, dann erst kann man über Dinge diskutieren, wie sie in der Schweiz mit "Via Sicura" kürzlich eingeführt wurden: Rotblitzer bei einer großen Zahl von Ampeln, niedrigstmögliche Toleranz bei Radarmessungen, einkommensabhängige Strafen, Beschlagnahme des Autos bei groben Vergehen (ohne spätere Zurückgabe an den Eigentümer).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: kmh am 16. Juni 2014, 12:06:06
Strengeres Strafen gab es schon: 1960 bog mein Vater von der Erdbergstraße in die Apostelgasse, wurde angehalten und zahlte 20 Schilling Strafe wegen Kurvenschneidens. Er hat dabei niemand gefährdet, es war 5 Uhr früh und niemand auf der Straße, nur der Polizist stand beim Pfarrhaus. Oder: 1969 fuhr ich ohne zu blinken aus einer Parklücke im tiefsten Simmering. Kein Verkehrsteilnehmer weit und breit. Ein aufmerksamer Wachmann hielt mich an und vermerkte nach einer umfangreichen Fahrzeugkontrolle, dass ich auf Blinken vergessen hätte: 15 Schilling!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Hubi am 16. Juni 2014, 12:11:20
Zitat
Österreich bräuchte zu allererst mal etwas: Politiker, die Willens sind, Verkehrssünder auch bedingungslos abstrafen zu lassen.

Genau, und zwar ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 13er am 16. Juni 2014, 12:15:33
Genau, und zwar ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger!
Die Gefährdung geht allerdings zuallererst vom Auto aus. Schwere Unfälle, an denen Radfahrer oder Fußgänger schuld sind, gibt es, sind aber sehr selten. Von PKW-Schwerverletzten oder -Toten lesen wir jeden Tag mehrmals in der Zeitung. Liegt halt einfach an der Physik...
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: MK am 16. Juni 2014, 12:24:57
Genau, und zwar ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger!

Wenn ein Autofahrer eine rote Ampel ignoriert, stirbt im schlimmsten Fall ein anderer, mindestens Knochenbrüche sind bei einer Kollision zu erwarten.
Wenn ein Radfahrer eine rote Ampel ignoriert, trägt im schlimmsten Fall ein anderer Knochenbrüche davon, Abschürfungen sind bei einer Kollision wahrscheinlicher.
Wenn ein Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, passiert keinem anderen etwas.

Also: Ungleiches ist ungleich zu behandeln.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 16. Juni 2014, 12:30:51
Wenn ein Autofahrer eine rote Ampel ignoriert, stirbt im schlimmsten Fall ein anderer, mindestens Knochenbrüche sind bei einer Kollision zu erwarten.
Wenn ein Radfahrer eine rote Ampel ignoriert, trägt im schlimmsten Fall ein anderer Knochenbrüche davon, Abschürfungen sind bei einer Kollision wahrscheinlicher.
Wenn ein Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, passiert keinem anderen etwas.

Warum soll im letzten Fall nichts passieren? Wenn ein Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, kann das für ihn tödlich enden oder einen anderen Verkehrsteilnehmer unschuldig zum Handkuss bringen.

Der Verkehr in Wien ist übrigens völlig überreglementiert – oder wieso denkt man bei Übertretungen von Verkehrsregeln immer gleich an rote Ampeln? Meiner Meinung nach sind Abbiegemanöver ohne Fahrtrichtungsanzeiger, Vorrangverletzungen, unangepasste Fahrweise etc. genau so schwerwiegend wie das Fehlverhalten an einer VLSA.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: MK am 16. Juni 2014, 12:34:26
Warum soll im letzten Fall nichts passieren? Wenn ein Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, kann das für ihn tödlich enden oder einen anderen Verkehrsteilnehmer unschuldig zum Handkuss bringen.

Es endet im schlimmsten Fall für ihn tödlich, aber nicht für einen anderen Verkehrsteilnehmer. Beim Auto ist es genau umgekehrt.

Das heißt, wenn man als Fußgänger über eine rote Ampel geht, gefährdet man in erster Linie sich selbst. Wenn man als Autofahrer über eine rote Ampel fährt, gefährdet man in erster Linie andere.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 16. Juni 2014, 12:38:02
Das heißt, wenn man als Fußgänger über eine rote Ampel geht, gefährdet man in erster Linie sich selbst. Wenn man als Autofahrer über eine rote Ampel fährt, gefährdet man in erster Linie andere.

Die Folge ist aber auf den ersten Blick in beiden Fällen dieselbe (ein Auto zermantscht einen Fußgänger). Auf den zweiten Blick ist jedoch das Fehlverhalten des Fußgängers schlimmer, denn der Autofahrer hat in diesem Fall völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen. Ob das so harmlos ist, wage ich zu bezweifeln.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: MK am 16. Juni 2014, 12:43:36
Die Folge ist aber auf den ersten Blick in beiden Fällen dieselbe (ein Auto zermantscht einen Fußgänger). Auf den zweiten Blick ist jedoch das Fehlverhalten des Fußgängers schlimmer, denn der Autofahrer hat in diesem Fall völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen. Ob das so harmlos ist, wage ich zu bezweifeln.

Und auf den dritten Blick merkt man, dass in einem Fall der Tote seinen Tod fahrlässig herbeigeführt hat.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 16. Juni 2014, 12:44:58
Und auf den dritten Blick merkt man, dass in einem Fall der Tote seinen Tod fahrlässig herbeigeführt hat.

Und was nützt das dem Autofahrer, der ihn niedergemäht hat?
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Pareidolic am 16. Juni 2014, 13:24:04
Die Folge ist aber auf den ersten Blick in beiden Fällen dieselbe (ein Auto zermantscht einen Fußgänger). Auf den zweiten Blick ist jedoch das Fehlverhalten des Fußgängers schlimmer, denn der Autofahrer hat in diesem Fall völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen. Ob das so harmlos ist, wage ich zu bezweifeln.
Also völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist schlimmer als völlig unschuldig sein Menschenleben zu verlieren?
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 16. Juni 2014, 13:30:37
Also völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist schlimmer als völlig unschuldig sein Menschenleben zu verlieren?

Du ziehst den falschen Vergleich. Unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist für einen Autolenker mit Sicherheit schlimmer, als schuldhafter Verursacher des Todes einer Person zu sein. Der Tote hat selbstverständlich in keinem der beiden Fälle auch nur das Geringste davon, es sei denn, der Todesfall war suizidbedingt (und da gleiten wir dann auch schon ins Philosophische ab).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 16. Juni 2014, 13:35:53
Zu dem Thema hab ich mal mit einem Triebfahrzeugführer der "großen" Eisenbahn diskutiert.
Sein Fazit war: Ein Schienensuizid, bei dem er am Bock sitzt wäre für ihn wohl eher zu bewältigen als das Überfahren eines Halt zeigenden Signals mit Todesfolge. Im ersten Fall könnte er wohl irgendwie damit fertigwerden, weil es ja nicht seine Schuld war, sondern weil das aktiv von der betreffenden Person betrieben wurde. Ein Haltesignal überfahren würde ganz allein ihm "gehören".
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Ferry am 16. Juni 2014, 13:56:18
Beschlagnahme des Autos bei groben Vergehen (ohne spätere Zurückgabe an den Eigentümer).

Das ist dann aber keine Beschlagnahmung mehr, sondern ein "Einziehen". Und das ist m.W. rechtlich nicht gedeckt - wenn du jemandem sein Eigentum wegnimmst oder vorenthältst - egal, aus welchem Grund - machst du dich selbst strafbar.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: W_E_St am 16. Juni 2014, 14:01:30
Genau, und zwar ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger!
Die Gefährdung geht allerdings zuallererst vom Auto aus. Schwere Unfälle, an denen Radfahrer oder Fußgänger schuld sind, gibt es, sind aber sehr selten. Von PKW-Schwerverletzten oder -Toten lesen wir jeden Tag mehrmals in der Zeitung. Liegt halt einfach an der Physik...
Etwas polemisch ausgedrückt sind die Straßenverkehrsordnungen der weltweit krasseste Fall von Täter-Opfer-Umkehr. Natürlich gibt es auch Regelungen für die gefährlichsten Verkehrsteilnehmer, aber konsequenterweise dürften diese eigentlich nur so fahren, dass sie in jedem Fall vor schwächeren Verkehrsteilnehmern anhalten können. Real wird aber Fußgängern, Radfahrern etc. aufgezwungen, sich brav von der Fahrbahn fernzuhalten, außer dann wenn es ihnen gnädig erlaubt wird. Und ja, ich besitze einen Führerschein und weiß wie die Realität des Autoverkehrs ist.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 16. Juni 2014, 14:58:20

Beschlagnahme des Autos bei groben Vergehen (ohne spätere Zurückgabe an den Eigentümer).

Das ist dann aber keine Beschlagnahmung mehr, sondern ein "Einziehen". Und das ist m.W. rechtlich nicht gedeckt - wenn du jemandem sein Eigentum wegnimmst oder vorenthältst - egal, aus welchem Grund - machst du dich selbst strafbar.
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht, wenn sie entsprechend einem schweizer Gesetz ein Fahrzeug einkassiert. Das passiert ohnehin nur bei wirklich extremen Vergehen, die einem einfach nicht unabsichtlich passieren können (z.B. notorisches Rasen weit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 13er am 16. Juni 2014, 15:01:02
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht
Natürlich nicht. Die von Ferry angeführten Argumente gelten ja nur von privat zu privat, nicht wenn der Staat so etwas macht. Auch Enteignung gibt es immer wieder, so zuletzt bei der U2-Verlängerung, als jemand die Rechte, unter seinem Haus durchzufahren, nicht geben wollte. Außerdem wird das Auto ja dem Eigentümer nicht gestohlen, sondern die juristische Lage ist komplizierter (siehe Eigentum vs Besitz usw.).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Ferry am 16. Juni 2014, 15:13:25
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht, wenn sie entsprechend einem schweizer Gesetz ein Fahrzeug einkassiert.

Dass sie es vorübergehend beschlagnahmt, ist eine Sache; aber es permanent einzuziehen, eine andere. Sollte das in der Schweiz möglich sein, wüßte ich gerne, auf welche Gesetzeslage es sich begründet.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 16. Juni 2014, 15:23:42
Es kann permanent eingezogen (und danach verwertet=verkauft) werden, genauso wie der Führerschein. Das ist im Schweizer Strafgesetzbuch geregelt. Man kann auch für gewisse - besonders gefährliche Verhaltensweisen - im Gefängnis landen.
Such einfach mal nach "Via Sicura".
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Linie 41 am 16. Juni 2014, 15:25:04
Die Schweizer sind eben nicht solche Pisser wie die Österreicher.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Pareidolic am 16. Juni 2014, 18:12:59
Dass sie es vorübergehend beschlagnahmt, ist eine Sache; aber es permanent einzuziehen, eine andere. Sollte das in der Schweiz möglich sein, wüßte ich gerne, auf welche Gesetzeslage es sich begründet.
Soweit ich das hier (http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12039032&ResultFunctionToken=d80170a5-2438-4271-9691-3a567a9dba54&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=stgb&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.06.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=einziehung) verstehe wäre das auch in Österreich kein Problem, sofern man entsprechend schwere Übertretungen zur Straftat erklärt.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: hema am 16. Juni 2014, 18:25:40
Auch in Italien kann der Staat Autos bei gewissen Vergehen (z.B. starke Alkoholisierung) beschlagnahmen und entschädigungslos einziehen. Dazu muss allerdings der Verkehrssünder der Eigentümer des Fahrzeuges sein.


In Österreich können Fahrzeuge beschlagnahmt und zu Gunsten der Staatskassa versteigert werden, wenn damit (gewerbsmäßig) Schmuggelgut befördert wird. Auch wenn der Lenker gar nicht der Schmuggler ist oder der Schmuggler der Fahrzeughalter, gilt auch für Reisebusse! Ob das in der Praxis auch schon einmal tatsächlich so durchgezogen wurde, wage ich zu bezweifeln!
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 16. Juni 2014, 23:38:05
Die Diskussion läuft irgendwie falsch. Wir brauchen keine höheren Strafen, sie sind an sich schon sehr hoch wenn ich denke, dass Schnellfahren unter gefährlichen umständen bis zu 2.120 Euro kosten kann.

Wir brauchen dringend mehr Kontrollen, nicht nur Laserkontrollen, sondern auch solche Sachen wie Blinken, nicht-Anhalten am Zebrastreifen etc. etc.
Was helfen die Strafhöhen, wenn man nicht erwischt wird. Ich bin in jungen Jahren in Wien nicht gerade langsam gefahren (am Südgürtel war ich allerdings mit 80 eher der langsamere). Aufgehört habe ich damit, als ich feststellen musste, dass ich bei einer Lasermessung den Polizisten erst dann sehe, wenn ich schon gemessen wurde.
Ich gestehe auch, auf der Autobahn ist Tacho 150 für mich kein Problem (ich bin da auch nicht der Schnellste). In den letzten 8 Jahren bin ich auf der Strecke Wien - Wiener Neustadt bei geschätzt 1500 Fahrten (Wien-Wiener Neustadt oder umgekehrt) genau 2 Mal mit 147 km/h erwischt worden. Die insgesamt 96 Euro hab ich locker weggesteckt. Hätte ich damit rechnen müssen, bei jeder 10. oder 20. Fahrt erwischt zu werden, dann hätte ich mich an die 130 gehalten.

Selbst Strafen von 200 Euro für bis zu 20 km/h Plus schrecken bei dieser Kontrolldichte nicht wirklich.

Auf anderen Straßen oder auf Autobahnbereichen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit halte ich mich an das Tempolimit.
Nur zur bislang nur einige leichte Blechschäden, die alle nichts mit Schnellfahren zu tun hatten.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 17. Juni 2014, 01:26:45
Wir brauchen dringend mehr Kontrollen, nicht nur Laserkontrollen, sondern auch solche Sachen wie Blinken, nicht-Anhalten am Zebrastreifen etc. etc.
Was helfen die Strafhöhen, wenn man nicht erwischt wird.
Das sehe ich genauso: solang man keine Angst haben muss, erwischt zu werden, helfen höhere Strafen nicht.
Ich hatte in ca. 15 Jahren Führerscheinbesitz genau zwei Verkehrskontrollen:
Strafe habe ich bisher ein einziges Mal wegen Schnellfahrens bezahlt (145 km/h auf der leeren Autobahn in der 130er-Zone), darüber habe ich mich aber auch nicht aufgeregt, wenn dann nur über mich selbst geärgert.
Die anderen beiden Strafen waren jeweils wegen Falschparkens (ohne wen behindert zu haben).
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: Linie 41 am 17. Juni 2014, 09:48:10
Naja, bei mir waren es im selben Zeitraum

+) Eine Führerscheinkontrolle im Weidlingbachtal. Leider hatte ich den Führerschein nicht mit, aber er hat mich nicht bestraft, weil ich zumindest die Zulassung sofort gefunden habe. ;)
+) Eine Lasermessung in Spital am Semmering, 20 Meter nach der Ortsausfahrt. Klassische Frühbeschleuniger-Abzocke, aber was soll's trotzdem mein Fehler.
+) Eine Alkoholkontrolle bei der Station Glatzgasse, das war aber ohnehin 0 Promille.

Ansonsten lediglich eine Radarfalle mit 142 passiert statt 130 und eine Sperrlinienüberschreitung, weil ich einem Stau entgehen wollte und eine Autolänge vor der Kreuzung zum Abbiegen in den Gleiskörper eingefahren bin. Letzteres Strafmandat wurde – obwohl bezahlt – mir zweimal zugestellt, weil das Koat Meidling sichtlich seine EDV nicht im Griff hat.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 17. Juni 2014, 09:55:21
Ich hatte noch nie eine Verkehrskontrolle. Meinen bislang einzigen Strafzettel habe ich durch eigene Blödheit kassiert: Auto in Kurzparkzone abgestellt, Kurzparkschein ausgefüllt, hinter die Windschutzscheibe gelegt, aber beim Aussteigen nicht bemerkt, dass ein Windstoß den Schein in den Fußraum geweht hat. Seither gibt es bei mir immer eine abschließende Sichtkontrolle des Parkscheins. C:-)
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: coolharry am 17. Juni 2014, 10:16:07
Ein paar Organmandate haben noch keinem geschadet.  ;D
Und Kurzparkvergehen kommen ja wiederum der Verkehrsberuhigung zu gute. Somit gut angelegte 36€.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 17. Juni 2014, 10:31:41
Und Kurzparkvergehen kommen ja wiederum der Verkehrsberuhigung zu gute. Somit gut angelegte 36€.

Das ist schon so lang her, das waren noch 21,-.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 17. Juni 2014, 11:12:01
...eine Sperrlinienüberschreitung, weil ich einem Stau entgehen wollte und eine Autolänge vor der Kreuzung zum Abbiegen in den Gleiskörper eingefahren bin. Letzteres Strafmandat wurde – obwohl bezahlt – mir zweimal zugestellt, weil das Koat Meidling sichtlich seine EDV nicht im Griff hat.
In der Schweiz hättest dafür 1 Monat Fahrverbot und 300 SFr. Strafe bekommen (ist wem passiert, den ich persönlich kenne).

Ich hab mal ein Strafmandat bekommen, dass ich vor einem Schutzweg bei mir in der Nähe nicht angehalten hätte. Zuerst hab ich mich geärgert, weil ich als Autofahrer eigentlich immer drauf achte, dass ich mich vor Schutzwegen korrekt verhalte. Dann habe ich allerdings auf das Datum geschaut: Ich war an besagtem Tag (und längere Zeit davor und danach) mit dem Auto mehrere hundert Kilometer von Wien entfernt. Da die Polizei anscheinend die Automarken des angezeigten Fahrzeuges nicht mit der Zulassungsdatenbank gegencheckt ist ihnen dieser Fehler unterlaufen (Zahlendreher beim aufschreiben der Nummerntafel?). Jedenfalls konnte der Sachverhalt durch meinen Einspruch dann rasch geklärt werden und ich musste nichts zahlen.

Meinen bislang einzigen Strafzettel habe ich durch eigene Blödheit kassiert: Auto in Kurzparkzone abgestellt, Kurzparkschein ausgefüllt, hinter die Windschutzscheibe gelegt, aber beim Aussteigen nicht bemerkt, dass ein Windstoß den Schein in den Fußraum geweht hat. Seither gibt es bei mir immer eine abschließende Sichtkontrolle des Parkscheins. C:-)
Da ist die Blödheit aber schon beim Autokauf passiert: wie kann man sich bitte ein Fahrzeug ohne eingebauten Parkscheinhalter kaufen? 8)

Achja, dieser Artikel (http://salzburg.orf.at/news/stories/2653014/) illustriert leider wiedermal zu gut, wie es in Österreich aussieht, wenn verstärkt gegen Leute vorgegangen wird, die sich nicht an die StVO halten: es wird sofort von Abzocke gesprochen, obwohl es sich dem Artikel nach auch um die Sicherung eines Schulwegs handelt. Dass der Bremsweg (vom Anhalteweg rede ich hier noch garnicht) mit dem Quadrat der Geschwindigkeit wächst und daher bei dem erwähnten Tempo 40 schon fast 1,8-mal so lang ist wie bei Tempo 30, interessiert natürlich keinen. >:(
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 17. Juni 2014, 11:22:19
Da ist die Blödheit aber schon beim Autokauf passiert: wie kann man sich bitte ein Fahrzeug ohne eingebauten Parkscheinhalter kaufen? 8)

Eine solche Vorrichtung ist in Wien ohnehin nicht verwendbar, weil sie viel zu schmal ist, falls man mehrere Parkscheine einlegen will. :P
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 17. Juni 2014, 11:27:11
Da ist die Blödheit aber schon beim Autokauf passiert: wie kann man sich bitte ein Fahrzeug ohne eingebauten Parkscheinhalter kaufen? 8)
Eine solche Vorrichtung ist in Wien ohnehin nicht verwendbar, weil sie viel zu schmal ist, falls man mehrere Parkscheine einlegen will. :P
Das ist jetzt aber ein typisches WL-Argument: "Wenn manchmal nicht alle Parkscheine reinpassen, hat es keinen Sinn, so etwas einzubauen, auch wenn es in den meisten Situationen hilfreich wäre". :))
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: E2 am 17. Juni 2014, 11:31:33
Eine solche Vorrichtung ist in Wien ohnehin nicht verwendbar, weil sie viel zu schmal ist, falls man mehrere Parkscheine einlegen will. :P

Altmodisch. Ich hab meinen Parkschein immer bei mir (https://www.handyparken.at/handyparken/home.seam), und er erinnert mich auch noch, wenn die Zeit abläuft.  ;D
Auch in
 Amstetten
 Bregenz
 Eisenstadt
 Gleisdorf
 Gmunden
 Klagenfurt
 Korneuburg
 Mödling
 Neusiedl am See
 Perchtoldsdorf
 Schwechat
 Spittal
 Stockerau
 St.Pölten
 Villach
 Weiz
 Wels
 Wolfsberg
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 17. Juni 2014, 11:35:37
Ich hab meinen Parkschein immer bei mir (https://www.handyparken.at/handyparken/home.seam), und er erinnert mich auch noch, wenn die Zeit abläuft.  ;D

Hab ich eh ... aber zur Sicherheit liegen auch immer ein paar Parkscheine im Handschuhfach.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: E2 am 17. Juni 2014, 11:37:22
Ja, das schon. Hab ich mir auch angewöhnt beim letzten Ausfall.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: HLS am 17. Juni 2014, 11:50:38
Ja, das schon. Hab ich mir auch angewöhnt beim letzten Ausfall.
Hast du etwa keine Kopie vom Diienstausweis? C:-)
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: E2 am 17. Juni 2014, 12:07:59
Ja, das schon. Hab ich mir auch angewöhnt beim letzten Ausfall.
Hast du etwa keine Kopie vom Diienstausweis? C:-)

Keksi. Die Schwammerln kennen das ja gar nicht. Geschweige denn können sie denken. Die meisten halt.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: HLS am 17. Juni 2014, 14:24:46
Ah die werden a ned fürs denken bezahlt?
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: E2 am 17. Juni 2014, 15:53:04
Ah die werden a ned fürs denken bezahlt?
:-*
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 17. Juni 2014, 19:05:21
+) Eine Lasermessung in Spital am Semmering, 20 Meter nach der Ortsausfahrt. Klassische Frühbeschleuniger-Abzocke, aber was soll's trotzdem mein Fehler.
Als Abzocke sehe ich das nicht. Die 50 sind erst bei der Ortstafel zu Ende und dort liegt für die Polizei das Geld auf der Fahrbahn
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 4463 am 17. Juni 2014, 20:08:41
+) Eine Lasermessung in Spital am Semmering, 20 Meter nach der Ortsausfahrt. Klassische Frühbeschleuniger-Abzocke, aber was soll's trotzdem mein Fehler.
Als Abzocke sehe ich das nicht. Die 50 sind erst bei der Ortstafel zu Ende und dort liegt für die Polizei das Geld auf der Fahrbahn
Stimmt... in die Gegenrichtung (also bei strengerer folgender Geschwindigkeitsbeschränkung) dürfen sie meines Wissens nach aber nicht unmittelbar ab dem Ortsschild strafen, sondern erst eine gewisse Distanz danach.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 17. Juni 2014, 20:59:12
Stimmt... in die Gegenrichtung (also bei strengerer folgender Geschwindigkeitsbeschränkung) dürfen sie meines Wissens nach aber nicht unmittelbar ab dem Ortsschild strafen, sondern erst eine gewisse Distanz danach.

Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 17. Juni 2014, 22:30:12
Stimmt... in die Gegenrichtung (also bei strengerer folgender Geschwindigkeitsbeschränkung) dürfen sie meines Wissens nach aber nicht unmittelbar ab dem Ortsschild strafen, sondern erst eine gewisse Distanz danach.
Ich hab das bislang nru für Deutschland gehört, dort aber nur als Dienstanweisung, nicht als gesetzliche Grundlage.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: HLS am 18. Juni 2014, 10:01:50
Ich hab das bislang nru für Deutschland gehört, dort aber nur als Dienstanweisung, nicht als gesetzliche Grundlage.
Da kann ich vielleicht ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
1. In Deutschland, zumindestens in Brandenburg, soll erst ab ca. 150m nach einem Geschwindigkeitszeichen geblitzt, gelasert... werden.
2. Diese Anweisung gilt aber nicht für gestaffelte Geschwindigkeitsreduzierungen z.b. 120-100-80 denn dort sagt man, ist es locker möglich schon ab dem 80kmh Schild möglich, auch 80 zu fahren.
3. In die Gegenrichtung, kann auch noch 1m vor der Geschwindigkeitsaufhebung geblitzt werden.
4. Diese Anweisung bei Zufahrten auf Geschwindigkeitsbegrenzungen ist daher gegeben worden, weil man sich davon erhofft, dass nicht abrupte Bremsungen erfolgen und damit gefährliche Situationen entstehen.
Es sind aber wirklich nur Dienstanweisungen, von entsprechend hoher Stelle. Sie sind aber im Zweifelsfall nichts wert.
Was allerdings sein muß, ist ein komplette Dokumentation über den Standort des Radargeätes, die letzten DREI Eichprotokolle dieses Gerätes und Aufstellungsgenehmigung an dieser Stelle.
Fehlt nur eines, ist die Messung ungültig und ist somit nicht gerichtsverwertbar.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: schaffnerlos am 18. Juni 2014, 10:31:35
Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.

Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 95B am 18. Juni 2014, 10:37:59
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.

In so einem Fall sollte ein Einspruch erfolgreich sein.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: coolharry am 18. Juni 2014, 10:43:29
Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.

Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.

Da steht vor der Ortstafel, bei vielen Gemeinden, doch eh schon eine 70er Beschränkung, die dann beim Ortsschild oder kurz danach, aufgehoben wird.
Für die Gemeinden wäre es aber besser, sie würden keine Ortschilder mehr aufstellen, sondern IG-L 50er. Da ist der Strafrahmen höher und vor allem die mindest Strafen auch.
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: 13er am 18. Juni 2014, 11:00:12
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: HLS am 18. Juni 2014, 11:11:47
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Will man nicht eh Kärnten meistbietend verkaufen?  :))
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: W_E_St am 18. Juni 2014, 15:45:42
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Will man nicht eh Kärnten meistbietend verkaufen?  :))
Das kauft doch keiner...
L. Resetarits:
Ein Urlauber kommt heim nach Österreich und erkundigt sich, was während seiner Abwesenheit so alles passiert ist.

"In Kärnten san de Ortstafeln varuckt wuan."
"A wos, de a?"
"Na, vasetzt ham's 'es!"
"Geh, fia de kriagt ma doch nix im Pfandl!"
Titel: Re: Fahrverbot
Beitrag von: haidi am 19. Juni 2014, 23:03:28
In England haben eventuell vorhandene Ortstafeln keine verkehrsrechtliche Wirkung, Geschwindigkeitsanzeigen gelten dort ab der Tafel bis zu einer anderen, auch wenn man von der Straße abbiegt. Schaut lustig aus, wenn man auf einer gut ausgebauten, 4 spurigen Landstraße mit MIttelstreifen fährt, dort eine 50 M/h-Beschränkung gilt und von der Straße ein eher Feldweg oder eine extreme Narrow-Line weggeht und am Beginn dieser Straßen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung steht :)

Im Ortsgebiet gilt also die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Ankündigung mittels Verkehrszeichen. An manchen Ortseinfahrten habe ich schwarz/weiße 30er (M/hz) gesehen mit Schrägstreifen darunter ähnlich den Baken wie bei unseren Eisenbahnkreuzungen. Edit: Wäre eine Möglichkeit, bei uns "versteckte" Ortstafel anzukündigen.