Tramwayforum
Allgemeines => Modellbau => Thema gestartet von: Alippon am 19. September 2014, 16:11:24
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Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand von euch eine Frage beantworten, obwohl sie nicht direkt mit Modellbau zu tun hat. In meiner Freizeit beschäftige ich mich auch besonders mit Straßenbahn-Modellbau. Wie viele von euch bestimmt auch bestelle ich mir auch oft mal Bausätze oder Zusatzteile online. Bei eine Anbieter ist das bei mir jetzt leider schief gegangen. Ich nenne nicht den Namen, es war auch ein sehr kleiner Shop in Deutschland. Ich hatte Teile im Wert von 80 Euro gekauft, bezahlt und auch eine Bestätigung über den Zahlungseingang bekommen. Versand sollte umgehend erfolgen. Das war vor vier Monaten. Gesehen habe ich seitdem weder meine Ware, noch mein Geld. Der Verkäufer ist auch nicht mehr zu erreichen und beantwortet keine meiner Nachrichten. Ich habe schon mehrmals geschrieben und ihn gemahnt, mir entweder endlich die Teile zu schicken oder mir umgehend das Geld zurückzuüberweisen. Reaktion gleich null, obwohl der Onlineshop weiter gepflegt wird, also der Verkäufer offensichtlich online war. Nun meine Frage: Hatte jemand von euch schon einmal mit so einem Fall zu tun? Ich denke, ob das auch im Modellbaubereich war oder nicht, gibt sich nicht viel. Welche Möglichkeiten habe ich, mein Geld zurückzubekommen? Ich bin leider juristisch überhaupt nicht bewandert und lese mich jetzt durchs Internet. Dabei bin ich auf diese Seite (https://www.mahnbescheide.de/) über Mahnbescheide gestoßen. Kann ich denn so einen Mahnantrag stellen oder passt das nicht zu meinem Fall und ist nur für Verkäufer, nicht für Käufer? Leider sitzt der Verkäufer auch noch in Deutschland. Macht das einen Unterschied, falls ich mir einen Anwalt nehme?
Ich hoffe eigentlich, dass das noch niemand von euch erlebt hat, aber mich würde es freuen, wenn vielleicht jemand Tipps hat, wie ich weiter vorgehen kann. Ansonsten wünsche ich weiter viel Spaß beim Modellbau.
LG, Klaus
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Wenn er dem Mahnbescheid widerspricht, können dir weitere Kosten auflaufen.
Droh ihm mit einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigem Betrug, das wird wohl etwas mehr Wirkung haben.
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Dabei bin ich auf diese Seite (https://www.mahnbescheide.de/) über Mahnbescheide gestoßen. Kann ich denn so einen Mahnantrag stellen oder passt das nicht zu meinem Fall und ist nur für Verkäufer, nicht für Käufer? Leider sitzt der Verkäufer auch noch in Deutschland. Macht das einen Unterschied, falls ich mir einen Anwalt nehme?
Der Mahnbescheid ist für jeden, der einen Geldanspruch geltend machen möchte. Einen Anwalt würde ich dafür nicht nehmen.
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Das Problem, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen willst ist, dass Du die 80 € schon mit seiner Begrüßung los bist. Also entweder du löst das irgendwie über Drohung mit einer Anzeige oder ähnlichem, vielleicht finden sich in einschlägigen Foren ja auch noch andere Geschädigte? Oder Du sieht es als "Lehrgeld", das ist insgesamt wohl (leider) die Variante, die Dir am günstigsten kommt (wenn Du den Zeitaufwand einrechnest).
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Auf keinen Fall solltest du im Internetportal, über das du gekauft hast, auf eine negative Bewertung verzichten!