Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: Türnotaus am 12. Oktober 2014, 10:48:25

Titel: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Türnotaus am 12. Oktober 2014, 10:48:25
Hallo Zusammen,

kann mir jemand vl folgende Frage beantworten?
Ich war gestern am Tramwaytag und habe zum Stichwort "Türnotbetätigung" unterschiedliche Antworten bekommen. Einer meinte, dass die Türen im Tunnel gar nicht aufgehen wenn es der Fahrer nicht freigibt (Er bekommt ein Signal durch die Türnotbetätigung)
Ein anderer meinte, die Türnotbetätigung funktioniert nur bei Stillstand aber auch im Tunnel und ohne Freigabe.

Unter diesem Link war sich niemand einig:
http://www.fpdwl.at/forum/wiener-linien/allgemeines/2257-wie-sicher-ist-die-wiener-u-bahn/seite-2?s=6d5f4669b6dddb2a02d4178cb603fcac79be7cbe#post261805 (http://www.fpdwl.at/forum/wiener-linien/allgemeines/2257-wie-sicher-ist-die-wiener-u-bahn/seite-2?s=6d5f4669b6dddb2a02d4178cb603fcac79be7cbe#post261805)

Hier ein Bericht, dass bei einer Störung die Türnotbetätigung nicht funktioniert hat.
http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2 (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2)

Hier hat sie angeblich auch nicht funktioniert:
https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327 (https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327)


Kennt sich da jemand von euch aus? Gibt es denn auch Unterschiede zwischen den UBahn Modellen oder zB auch der Straßenbahn?

Vielen Dank im Vorraus
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: HLS am 12. Oktober 2014, 12:27:12
So dann mal zur Türnotbetätigung(Notentriegelung) und ich spreche jetzt nur für den Ulf.
1. Die Türnotbetätigung funktioniert immer auch in der USTRAB.
2. Die Notbremse allerdings nicht, da sie überbrückt ist(NBÜ=Notbremsüberbrückung), natürlich wieder nur in der USTRAB und eventuell auf der Hochstrecke, da bin ich mir nicht sicher.
3. Wenn ein Notbremsgriff gezogen wird, bekommt der Fahrer ein Signal, wo ihm angezeigt wird, dass einer gezogen worden ist und auch an welcher Tür, gleichzeitig baut sich eine Sprechverbindung auf.
4. Sie wirkt im Tunnel nur wenn noch mindestens eine Tür am Bahnsteig ist und sobald der Fahrer die Freigabe gibt, wirkt dann auch die Anfahrsperre bis zum zurückstellen dieses Notbremsgiffes.
5. Wenn wer die Türnotentriegelung betätigt, bekommt der Fahrer ein Notsignal und muß mit einer Notbremsung stehen bleiben. Weil fahren mit Fahrgästen nur bei geschlossen Türen erfolgen darf.
6. Am Ulf steht dann am Display, wenn die NBÜ aktiv ist, folgendes: Fahrzeug im Tunnelbereich.

Ich hoffe ich hab dir deine Frage beantworten können.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Türnotaus am 12. Oktober 2014, 13:46:03
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Heisst das wenn 5. passiert, springt die Türe sofort auf und währenddessen geschieht eine Notbremsung?
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Andi_M am 12. Oktober 2014, 13:50:42
Wenn ein Fahrgast beim Ulf die Türnotentriegelung betätigt macht die nur leicht "blop" und hat sich einen kleinen Spalt geöffnet, dann kann man sie ohne großen Kraftaufwand per Hand aufschieben. Aber bereits in diesem Moment des aufbloppen machts beim Fahrer von laut "piep" und die Lampe "Notsignal" leuchtet auf. Registriert der Fahrer dies legt er umgehend die Notebremsung ein.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: 95B am 12. Oktober 2014, 15:59:41
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: phil1296 am 12. Oktober 2014, 16:08:33
Und wenn man im Tunnel steht? Könnte man dann die Tür öffnen?
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Hubi am 12. Oktober 2014, 16:16:12
Zitat
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.

Beim V-Zug nicht! Ob sie da aber während der Fahrt auch betätigt werden kann, müsste ich mich morgen informieren.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 12. Oktober 2014, 16:27:48
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.
Eine Not-Öffenvorrichtung dürfte eigentlich nie blockiert sein, weil ja niemand garantieren kann, dass die mechanische Blockierung nicht eventuell hängen bleibt, was man ja erst im Notfall erkennen würde! Es ist ja der Sinn, dass man im Notfall die Türe ungehindert zwecks Selbstrettung öffnen kann, vor Missbrauch "schützten" kann man sich eigentlich nur mit Plombierung und Alarmtönen.



Und wenn man im Tunnel steht? Könnte man dann die Tür öffnen?
Dazu ist die Notöffnung ja da! Außer in Kaprun, da hat man auf so etwas irrerweise verzichtet und die Leute mittels nur von außen zu öffnenden Schlössern eingesperrt, was letzlich deren Selbstrettung verhindert hat. Diesen kriminellen Wahnsinn der Betreiber hat man im Prozess nonchalant unter den Tisch fallen lassen und immer nur über einen defekten Heizlüfter gestritten.  ::)
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Türnotaus am 12. Oktober 2014, 17:35:05
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Zu mir meinte eben einer am Tramwaytag, dass die Türe im Tunnel selbst nicht öffenbar ist weil es zu gefährlich ist. Daher muss das der Fahrer freigeben. Seitdem mach ich mir so die Gedanken, dass man ja immer irgednwie rauskommen sollte aus der Bahn - auch ohne Freigabe vom Fahrer!
Dann habe ich eben noch die beiden Links entdeckt, wo 2x behauptet wird, dass die Türnotbetätigung nicht funktioniert hat.
http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2 (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2)
https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327 (https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327)
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: 95B am 12. Oktober 2014, 17:47:59
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Zu mir meinte eben einer am Tramwaytag, dass die Türe im Tunnel selbst nicht öffenbar ist weil es zu gefährlich ist. Daher muss das der Fahrer freigeben. Seitdem mach ich mir so die Gedanken, dass man ja immer irgednwie rauskommen sollte aus der Bahn - auch ohne Freigabe vom Fahrer!

Wenn der Zug im Tunnel stillsteht (Typen U, U1), ist die Türnotbetätigung aktiv. Nur während der Fahrt ist sie verriegelt.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 12. Oktober 2014, 19:22:17
Das wäre ja, wie wenn in einem Kaufhaus, Kino usw. die Notausgänge nur aufgehen, wenn sie der Geschäftsführer freigibt!  ::)



Aber einen ähnlichen (unter Umständen tödlichen) Unfug gibt es ja auch bei der Straßenbahn: Wird eine Türe versperrt, gibt es auch keine Möglichkeit zur Notöffnung durch Fahrgäste zwecks Selbstrettung. Da muss erst der Fahrer kommen und aufsperren, ganz wie damals in Kaprun (nur konnte der nicht mehr, weil er wohl als einer der ersten tot war)!  :o
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Klingelfee am 12. Oktober 2014, 20:24:39
Das wäre ja, wie wenn in einem Kaufhaus, Kino usw. die Notausgänge nur aufgehen, wenn sie der Geschäftsführer freigibt!  ::)



Aber einen ähnlichen (unter Umständen tödlichen) Unfug gibt es ja auch bei der Straßenbahn: Wird eine Türe versperrt, gibt es auch keine Möglichkeit zur Notöffnung durch Fahrgäste zwecks Selbstrettung. Da muss erst der Fahrer kommen und aufsperren, ganz wie damals in Kaprun (nur konnte der nicht mehr, weil er wohl als einer der ersten tot war)!  :o

Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Hubi am 12. Oktober 2014, 20:34:11
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: HLS am 12. Oktober 2014, 21:09:14
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:
Stimmt, denn dort bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Und selbst bei Ex+cx gilt das mit den zwei Türen nur dann, wenn diese zwei Türen am Triebwagen sind, sind sie am Beiwagen, ist der Beiwagen als Sonderwagen zu führen und die Nutzfahrt zu beenden.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Inventar am 12. Oktober 2014, 21:12:22
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:

Und wer sagt das???
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: HLS am 12. Oktober 2014, 21:22:26
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:

Und wer sagt das???
Wer was anderes behauptet, kennt sich mit der Bedienung der Fahrzeuge nicht aus.
Im Ulf(lang) haben immer wieder einige behauptet, dass zwei Türen, die nebeneinander liegen, einen SZ darstellen, weil sonst der Fluchtweg zu lang wird, dem ist aber eindeutig nicht so. Es ist völlig egal ob die ersten beiden oder die letzten beiden oder irgendwelche in der Mitte oder in sonst irgendeiner Konstellation defekt sind, ein SZ ist man erst ab der dritten!
Das ein Disponent, den Zug wsl dennoch als SZ einziehen und tauschen lässt, liegt eher daran, dass er sich nicht die Linie komplett zusammen hauen lassen will.
Beim Ulf kann es aber durchaus vorkommen, dass wenn die T1 versperrt werden muß, der Zug eine B-Störung aufweißt und das bedeutet im Umkehrschluß einen sofortigen Sonderzug.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 12. Oktober 2014, 21:50:50

Und wer sagt das???

Interessant ist jedenfalls, was das Gesetz sagt:

Zitat von: StrabVO1999

§ 45. Türen für den Fahrgastwechsel

(6) Türen müssen in geschlossener Stellung festgehalten sein. Sie müssen jedoch Einrichtungen besitzen, die den Fahrgästen das
Öffnen der Türen im Notfall ermöglichen.
Nämlich, dass Türen im Notfall durch Fahrgäste zu öffnen sein müssen. Die WiLi schert das natürlich wenig, da macht man lieber eigene "Gesetze", wie so oft!  :down:



Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Klingelfee am 13. Oktober 2014, 06:22:46
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: coolharry am 13. Oktober 2014, 07:50:01
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann

Und du erklärst, einem in Panik geratenen Fahrgast, dass er nicht durch die Tür sondern durch ein z.B. Fenster flüchten soll. Sehr praktikabel das ganze. Wenn dem wirkluich so ist, was ich persönlich schlicht nicht glaube, dann wäre das sehr schwachmatisch.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Klingelfee am 13. Oktober 2014, 08:31:41
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann

Und du erklärst, einem in Panik geratenen Fahrgast, dass er nicht durch die Tür sondern durch ein z.B. Fenster flüchten soll. Sehr praktikabel das ganze. Wenn dem wirkluich so ist, was ich persönlich schlicht nicht glaube, dann wäre das sehr schwachmatisch.

Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: coolharry am 13. Oktober 2014, 08:55:05
Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.

Ich kenne das ganze aus der Gebäudetechnik. Wo es auch Türen gibt, die eigentlich nach definition kein Fluchtweg sind, doch der Mensch flüchtet dorthin, wo er glaubt raus zu kommen. Schilder und Kennzeichnungen sind ihm dabei meist ziemlich wurscht. Deswegen müssen Fluchtwege so intuitiv wie möglich sein. D.h. eine Tür die ins freie führt, ist IMMER ein Fluchtweg. Egal ob sie als solche gekennzeichnet ist oder nicht (Sprich: Jede Tür ins freie muss einen Panikverschluß haben). Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einer U-Bahn/Tram/Bus anders sein soll ausser das mit dem Panikverschluß.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: schaffnerlos am 13. Oktober 2014, 09:43:46
Wenn ich das Verhältnis Personen in einem Raum versus Anzahl der Fluchttüren (bzw. deren Gesambreite) hernehme, so steht selbst eine Straßenbahn mit 3 versperrten Türen noch besser da als die meisten Veranstaltungsräume. Mehr Bedenken hätte ich bei den meisten Reisezugwagen, vor allem, wenn es nur eine Türe pro Wagenseite gibt.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 13. Oktober 2014, 16:11:03

Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.
Du redest oft viel Unsinn, wenn der Tag lang ist!  ::)


Eine Türe ist eine Türe, das kann man nicht umdeuten. Und wer sagt, dass eine Türe, die außer Betrieb genommen werden muss, nicht im Notfall öffenbar sein darf? Und in den seltenen Fällen, wo ein Türe mechanisch so kaputt ist, dass sie nicht bewegt werden kann, wird der Zug dann halt als Sonderzug eingezogen. Das kommt ein- oder zweimal im Jahr vor!
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Hubi am 13. Oktober 2014, 17:44:50
Zitat
...im Notfall öffenbar sein darf....
Dürfen tut sie ja, nur scheinbar müssen nicht!
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: 13er am 13. Oktober 2014, 17:56:27
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: W_E_St am 13. Oktober 2014, 18:06:56
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.

Kleiner Haken: wie soll man dann eine während der Fahrt offene Tür erkennen? Türkontrolle gibt es bei einer deaktivierten aber nicht versperrten Tür ja keine.
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 13. Oktober 2014, 18:56:30
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.
Nicht, wenn sie versperrt ist! Und beim ULF versperrt man bei A/B (nur) die Notenriegelung, bei A1/B1 Notentriegelung und Türe.



Türkontrolle gibt es bei einer deaktivierten aber nicht versperrten Tür ja keine.
Wird nur die Türelektrik (Steuerung, Motor) abgeschaltet abgeschaltet, bleibt die Türkontrolle aktiv. Beim E1 lässt sie sich gar nicht deaktivieren, beim E2 mit einem eigenen Schalter, den man aber so gut wie nie (wirklich) braucht. Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.




Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: Hubi am 13. Oktober 2014, 21:46:34
Zitat
Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.
Laut neuesten Anweisungen von F52 ist bei allen Türstörungen der Wagentype ULF-alt der Türsteuerungsautomat immer auszuschalten, daher auch keine Türüberwachung mehr vorhanden!
Bei den Typen ULF-neu ändert das versperren des Türblattes und der Notentriegelung an der Türüberwachung gar nichts, die "Rote" käme trotzdem!
Bei den ganz neuen (die mit durchgehender Rückwand) kann der Automat bei ständig leuchtender Türkontrolle wieder ausgeschaltet werden, das wäre bei ULF-neu fatal, da alle Türen in einer Serienschleife hängen! 3 ULF-Varianten, 3 verschiedene Handlungsweisen bei einer simplen Türstörung!
Titel: Re: Türnotbetätigung Unterschiede
Beitrag von: hema am 13. Oktober 2014, 22:45:17
Zitat
Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.
Laut neuesten Anweisungen von F52 ist bei allen Türstörungen der Wagentype ULF-alt der Türsteuerungsautomat immer auszuschalten, daher auch keine Türüberwachung mehr vorhanden!
Wozu? Es wird ja gar nicht mehr unterrichtet, wo sich Automaten befinden, weil sie eh nicht angeschaut werden müssen. Ausnahme: Automaten in den Türfächern von E1 und E2.


Zitat
Bei den Typen ULF-neu ändert das versperren des Türblattes und der Notentriegelung an der Türüberwachung gar nichts, die "Rote" käme trotzdem!
Da bist du leider falsch informiert. Bei Versperren der Notenriegelung lässt sich die Türe elektrisch ganz normal ansteuern, aber trotz geschlossener Tür leuchtet die Türkontrolle weiter (am Display steht dann "Türe X versperren"). Was nicht mehr funktioniert, ist die Notöffnung. Erst durch das Versperren des Türblattes erlischt die Türkontrolle, weil sie deaktiviert wird (Display: "Tür X versperrt").