Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: 4463 am 31. Oktober 2014, 21:32:19
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Neulich bin ich mit dem 1er stadtauswärts durch die USTRAB gefahren und bei der Kliebergasse ein paar Minuten gestanden. Ich saß im c5 ganz hinten und beobachtete das Nachrücksignal in die Gegenrichtung. Dieses zeigte gelb-gelb, da kurz zuvor ein Gegenzug gefahren war und schaltete nach einiger Zeit auf grün-gelb. Soweit logisch. Allerdings sprang es dann plötzlich - ohne dass ein weiterer Gegenzug vorbeigekommen wäre - wieder auf gelb-gelb. Wie ist das zu erklären?
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Zw. Klieberg und Laurenzg (Ri Stadt) gibt´s seit Monaten diese Signalstörung.
Ist bekannt, ich selber habe es min 10mal angefunkt.. Auch bei der Ustrabeinfahrt stadtauswärts (bei LA 15) gibt es eine Störung, das erste Signal gelb-gelb und die nachfolgenden grün-grün.. genauso seit Monaten bekannt..
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Zw. Klieberg und Laurenzg (Ri Stadt) gibt´s seit Monaten diese Signalstörung.
Er meint aber vermutlich das Signal gleich nach dem Bogen zum Gürtel, also Richtung Eichenstraße. Das spinnt fast immer und zeigt Gelb/Gelb statt Grün/Grün.
Edit: Ach nein, er meint eh stadteinwärts! Interessanterweise gibt es diese Störung in beiden Richtungen, Richtung Eichenstraße sogar schon wesentlich länger.
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Neulich ist mir aufgefallen, dass in der Ustrab einige Nachrücksignale ein 5. Lamperl bekommen haben.
Weiß jemand, welchen Zweck dieses erfüllt?
Wenn ein Zug losfährt und über den nächsten Isolierstoß rollt, schalten die Lampen 3 und 4 wie gewohnt auf gelb.
Die 5. Lampe bleibt immer finster.
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Neulich ist mir aufgefallen, dass in der Ustrab einige Nachrücksignale ein 5. Lamperl bekommen haben.
Weiß jemand, welchen Zweck dieses erfüllt?
Wenn ein Zug losfährt und über den nächsten Isolierstoß rollt, schalten die Lampen 3 und 4 wie gewohnt auf gelb.
Die 5. Lampe bleibt immer finster.
Ist das nicht das eh schon lange existierende Doppel-Rot (Fahrverbot)?
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Ich denke, mit der 5. Lampe ist diejenige gemeint, die zwischen Nachrücksignal und Doppel-Rot angebracht ist und im Aussehen den restlichen Elementen des Nachrücksignals entspricht.
Bei der "großen" Bahn würde ich ja auf eine Art "Ersatzsignal" tippen, aber das kann es ja in der USTRAB nicht wirklich geben, oder? ???
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Ooops, nicht genau geschaut :-[
Rüstet man dieses System womöglich auf eine echte Blocksignalisierung mit Rot um?
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Sehe ich zum ersten mal auch in den letzten zwei Schulen, vor vier bzw. sechs Wochen, hat man uns dazu nix gesagt. ???
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Neulich ist mir aufgefallen, dass in der Ustrab einige Nachrücksignale ein 5. Lamperl bekommen haben.
Welche Nachrücksignale sind das? Ist ein System erkennbar?
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Dieses Signal zeigt Rot und ersetzt in Zukunft das Doppelrot!
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Also hat man offensichtlich die "Ausfahrsignale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich" der alten Anlage 1 einer Weiterverwendung zugeführt.
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Dieses Signal zeigt Rot und ersetzt in Zukunft das Doppelrot!
Was mMn auch nicht ganz so gescheid ist. Da man überall davon ausgeht, dass eine rote Lampe ausfallen kann und somit im Falle des Falles einfach nix anzeigt.
Oder ist es, wie 95B vermutet, die Weiterverwendung der alten Anlage Eins, sprich mit zwei roten Lampen(Glühfäden) in einer?
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Die Frage ist auch, ob man in die Relaisanlage so eingegriffen hat, dass bei Einschalten des Rotlichts das Nachrücksignal verlischt. Wenn das Signal völlig finster ist, ist es halt blöd. Früher wäre das für Gelb-Gelb gestanden und hätte eine Weiterfahrt mit 15 km/h gestattet, in der abgebildeten Konstruktion ist jedoch ausgefallenes Rot anzunehmen.
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Welche Nachrücksignale sind das? Ist ein System erkennbar?
Bis auf das Nachrücksignal 101 befinden sich all diese 5-lämprigen Signale in Haltestellen, was wiederum Hubis Aussage untermauert:
Dieses Signal zeigt Rot und ersetzt in Zukunft das Doppelrot!
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Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.
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Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
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Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Ich würde eher sagen, da hält sich jemand an die Signalvorschrift und macht noch nicht abgenommen und daher ungültige Signale auch für das Fahrpersonal als ungültig ersichtlich.
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Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Screenshot?
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Wäre ohne Ungultigkeitszeichen nicht das ganze Signal ungültig?
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Wäre ohne Ungultigkeitszeichen nicht das ganze Signal ungültig?
Im Prinzip ja, daher wurde das 5. Lamperl auch (verspätet) durchgestrichen. Nunmehr wurde übrigens bekannt, dass die Inbetriebnahme der neuen roten Lamperln Anfang 2015 geschehen soll. Am Matz und in der Kliebergasse wird die Zusatzfunktion durch das Ausfahrsignal aus Haltestellen mit Kreuzungsbereich übernommen, auch wenn die Anlage 2 in Betrieb ist. Allerdings frage ich mich, wie das in der Praxis aussehen soll. Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?
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Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?
Ist das so wichtig? Rot heißt "halt", da ist doch eher nebensächlich, warum es der Fall ist. Und wenn es die Bedeutung von Doppelrot haben soll, wird er schon früher oder später darüber informiert werden.
Was ich mich viel mehr frage: funktioniert das Rot (im Sinne von Doppelrot) dort dann auch bei defekter Anlage 1? ???
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Rot bedeutet bei beidem natürlich halt, nur ist die Handlung jeweils eine andere. :lamp:
Einfach Rot 90sec warten(eventuelle Zählkettenkorrektur) anschließend anfunken. Doppelrot unverzüglich anfunken und Anweisungen einholen.
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Allgemeine Tunnelsperren werden normalerweise eh mit einem Gruppenruf angekündigt bzw. erklärt! ;)
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Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?
Entweder fehlt der Anmeldepfeil (im Sinne von Doppelrot), oder er geht zum Touchpanel und liest "Signal gesperrt".
Mehr kann ich mir im Moment auch nicht vorstellen.
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Das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein, daß der Fahrer zum Touchpanel latschen muß.
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Das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein, daß der Fahrer zum Touchpanel latschen muß.
Wie oft wird die Ustrab bzw. ein Abschnitt gesperrt, es erfolgt keine Verständigung per Gruppenruf und sein Zug steht in so einem Fall auf dem Matzleinsdorfer Platz oder bei der Kliebergasse! Damit kannst du ausrechnen, wie "häufig" ein Fahrer diesen vergeblichen Weg zum R-Kasterl machen muss. Einmal in zehn Jahren? ;)
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Prinzipiell hast du Recht, aber mir geht es hier ums Prinzip, dass ein Signal eingeführt wird, das bei gleichem Signalbild unterschiedliche Bedeutungen samt unterschiedlicher Folgehandlungen haben kann.
Nehmen wir an, am Matz sei die Knöllrampe gesperrt. Ein 18er kommt daher, meldet sich ganz normal an, kriegt seine Freiphase und fährt. Direkt dahinter ist der 6er (der – Übungsannahme! – während des Gruppenrufs in einem Funkloch war :D) sich ebenfalls normal anmeldet und – wie immer beim Einfahren in den Haltestellenbereich – die Anlage 1 in der Grundstellung mit rotem Licht vorfindet.
Kommt nun ein Anmeldepfeil nach rechts oder kommt er nicht? In beiden Fällen wird der Fahrer das Übliche vermuten: Störung der Anlage 1. Also warten, Touchpanel etc.
Und das alles nur, weil sich irgendein Schlaumeier eingebildet hat, man müsse unbedingt die übrig gebliebenen Leuchten der alten Anlage-1-Signale einer weiteren Verwendung zuführen. ::)
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Ich finde es wieder einmal herrlich, über was ihr euch Sogen macht.
Zur Streckensperren und der Verständigung des Fahrpersonales.
Grundsätzlich wird das Fahrpersonal über eine Sperre via Funk verständig. Nur kann es ohne weiters sein, dass der Fahrer vom Gruppenruf nichts mitbekommt. Und sei es nur, weil der Fahrer zum Zeitpunkt des Gruppenruf, beim ein oder aussteigen behilflich ist.
Und was lernt der Fahrer, wenn er vor einemgesperrten Signal steht und er weis keinen Grund dafür? Also ich mach dann den bequemen Weg und drücke nur das Knöpfchen Funk-VBi und frage nach. Ein U-Bahn Fahrer macht ja auch nichts anderes, wenn er vor einem gesperrten Signal steht und nicht frei bekommt.
Und wie ein Fahrer dann genau zu handeln hat, wird sicherlich noch vor der Inbetriebnahme mittels Dienstauftrag bekannt gegeben.
@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.
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@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.
Aber der Komplex der Anlage 1 besteht doch allein schon aus einer Kombination dreier Signale. ;)
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@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.
Aber der Komplex der Anlage 1 besteht doch allein schon aus einer Kombination dreier Signale. ;)
Nur das die Anlage 1 nicht gegenteilige Anzeigen sondern ergänzende Signale hat. Und das ist eben das, was mit dem Signal jetzt korrigiert wird. Es darf nämlich nicht sein, das ein Signal Frei zeigt und ein zweites Signal halt. Das wird eben mit der 5 Lampe behoben. Nur wird die aus Gründen, die ich hier nicht verraten werde, nicht abgenommen. Nur soviel dazu, die WL haben mit der Verzögerung absolut nichts zu tun. Es liegt im Bereich der Behörde.
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Es darf nämlich nicht sein, das ein Signal Frei zeigt und ein zweites Signal halt.
War der bisherige Zustand also stets illegal? ???
Was ist an der Oberfläche, wenn ein Signal Frei zeigt und ein zweites Signal entgegen dem ersten das Fahren verbietet? (Ja, so etwas gibt es immer wieder, das widerspricht allerdings keiner Vorschrift.)
Nur soviel dazu, die WL haben mit der Verzögerung absolut nichts zu tun. Es liegt im Bereich der Behörde.
Hat man vielleicht die Änderung nicht vorab mit der Behörde besprochen, sondern einfach herumgetüftelt, geschraubt und gelötet und danach die Behörde voller Stolz mit dem Ergebnis konfrontiert? 8)
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Grundsätzlich wird das Fahrpersonal über eine Sperre via Funk verständig. Nur kann es ohne weiters sein, dass der Fahrer vom Gruppenruf nichts mitbekommt. Und sei es nur, weil der Fahrer zum Zeitpunkt des Gruppenruf, beim ein oder aussteigen behilflich ist.
Oder, weil er keinen Funk hat (VEF, WTM).
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Grundsätzlich wird das Fahrpersonal über eine Sperre via Funk verständig. Nur kann es ohne weiters sein, dass der Fahrer vom Gruppenruf nichts mitbekommt. Und sei es nur, weil der Fahrer zum Zeitpunkt des Gruppenruf, beim ein oder aussteigen behilflich ist.
Oder, weil er keinen Funk hat (VEF, WTM).
... oder auch WLB!
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... oder auch WLB!
So wie ich weiß und uns erzählt wurde, bekommt die WLB-Leitstelle den Gruppenruf ebenfalls mit bzw wird angerufen und von dort bekommen die Fahrer dann die Anweisungen.
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Ja, aber das dauert ein bisserl, bis die Information durchsickert.