Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 29. Dezember 2014, 12:13:03
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Seit 12 Uhr: Wasserrohrgebrechen Hernalser Hauptstraße # Lacknergasse. 9 nur Westbahnhof - Hernalser, 43 über 44 - 9.
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Ein paar Bilder vom heutigen Wasserrohrbruch. Zunächst einmal ein harmloser kurzgeführter 43er. Mir kam es vor, als wären zeitweise bis zu 50 % der Züge kurzgeführt worden (Schottentor – Dornbach, Schottentor – HLS oder Neuwaldegg – JNBP), dementsprechend durcheinander waren auch die Intervalle. Geleitzüge aus bis zu drei 43ern waren häufig zu beobachten, ebenso Löcher von 10 bis 15 Minuten.
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A1 115 war an der Vorfallsstelle gefangen. Übrigens konnte der 43er ab 14.02 Uhr in Richtung Schottentor wieder normal fahren, die komplette Verkehrsaufnahme (43 in beiden Richtungen und 9) war um 16.03.
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Äh... nein, sicher nicht. Später hat man den 43er dann komplett aus der VFGI rausgenommen, da auch die Züge meistens mit falscher Zielfolge und somit falscher Positionierung unterwegs waren.
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Ein Blick in die Taubergasse.
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Die Vorfallsstelle von der Rückseite.
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Bei der Teichgasse. Durch den anhaltenden leichten Schneefall wurde der graubraune Matsch ein wenig freundlicher.
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Hier wäre eigentlich eine nette Fotostelle, aber der Autoverkehr ist so stark, dass sich nur diese Notschlachtung ohne Autoschaden ausgegangen ist. :-[
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Ungewöhnlich dichter Verkehr in der oberen Alser Straße.
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Hinterfragenswürdig ist die Situation bei der Haltestelle für bestimmte Züge in der Rosensteingasse.
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Die ist nämlich immer verparkt und der Abstand zu den abgestellten Pkws beträgt rund einen halben Meter.
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Dabei sind sogar die Betriebszeiten affichiert.
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Es dürfte einem Kniefall vor den Bezirksparteigenossen zu verdanken sein, dass hier nicht – wie sonst auch üblich – das Halteverbot mittels regelmäßiger Abschleppungen durchgesetzt wird.
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Rein rechtlich könnte man hier jederzeit abschleppen.
Ich habe einmal vor langer Zeit in einer ähnlichen Situation, wo man bei einigen Türen fast gar nicht mehr aus dem Wagen gekommen ist, weil die (verlegte) Haltestelle einfach komplett zugeparkt war, den Kundendienst angerufen. Die haben gesagt, sie schicken jemanden vorbei, der sich das anschaut. Gekommen ist nie wer und dieselben Autos standen Stunden später noch immer in der Haltestelle.
Das war noch in der Zeit, als ich dachte, der Kundendienst wäre zur Lösung und nicht Abwimmelung von Kundenproblemen da.
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Die haben gesagt, sie schicken jemanden vorbei, der sich das anschaut.
"Wir schauen uns das an" – diese Formulierung kennt man ja. :-X
Das war noch in der Zeit, als ich dachte, der Kundendienst wäre zur Lösung und nicht Abwimmelung von Kundenproblemen da.
Wir waren alle einmal jung und haben Fehler gemacht. :blankd:
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... der Abstand zu den abgestellten Pkws beträgt rund einen halben Meter...
Was ja auch gut ist, ansonsten wäre dort der Gleiskörper auch noch verparkt und nicht nur der Haltestellenbereich.
Vielleicht kann man dort einen Fahrradstreifen einrichten 8)
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... der Abstand zu den abgestellten Pkws beträgt rund einen halben Meter...
Was ja auch gut ist
Herrlich – vor allem, wenn man ein- oder aussteigen will.
Nochmals: Dort ist Halteverbot, denn die Betriebszeiten der Haltestelle sind in geeigneter Form kundgemacht.
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Zufallstreffer...
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... der Abstand zu den abgestellten Pkws beträgt rund einen halben Meter...
Was ja auch gut ist
Herrlich – vor allem, wenn man ein- oder aussteigen will.
Nochmals: Dort ist Halteverbot, denn die Betriebszeiten der Haltestelle sind in geeigneter Form kundgemacht.
Ist dein Ironiedetektor aufgrund der Witterungsverhältnisse untauglich geworden? ;D ;)
Aber ich verstehe schon was du meinst! Die Fahrzeuge haben dort nix verloren.
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Ist dein Ironiedetektor aufgrund der Witterungsverhältnisse untauglich geworden? ;D ;)
Ich glaube, der ist eingefroren, als ich heute vier Stationen mit einem E2 fahren musste. Brrrr, eiskaltes Klumpert! >:(
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Nochmals: Dort ist Halteverbot, denn die Betriebszeiten der Haltestelle sind in geeigneter Form kundgemacht.
Das ist schon richtig, nur für den aussteigenden Beförderungsfall ist es bestimmt sicherer, wenn dort SO geparkt wird, als wenn die Haltestelle frei von Parkern ist und ein Lenkraddreher der Bim - weil sie ja normalerweise dort nicht zum FG-Wechsel hält - vorfahren will.
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Das ist schon richtig, nur für den aussteigenden Beförderungsfall ist es bestimmt sicherer, wenn dort SO geparkt wird, als wenn die Haltestelle frei von Parkern ist und ein Lenkraddreher der Bim - weil sie ja normalerweise dort nicht zum FG-Wechsel hält - vorfahren will.
Der aussteigende Beförderungsfall macht sich an den parkenden Autos sein Gewand schmutzig – und wenn er einen Kinderwagen dabei hat, kommt er gar nicht bei der Tür raus und ums Eck. Da gibt es nichts schönzureden – wenn Falschparker auf politisches Geheiß hin geschützt werden, ist das eigentlich ein Skandal.
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wenn Falschparker auf politisches Geheiß hin geschützt werden, ist das eigentlich ein Skandal.
Autofahren ist Menschenrecht, somit auch das Parken in solchen Zonen - und diesem Recht ordnet sich die Politik eben unter. Oder eher doch nur dem autofahrenden Stimmvieh?
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Nochmals: Dort ist Halteverbot, denn die Betriebszeiten der Haltestelle sind in geeigneter Form kundgemacht.
Betrieb ist, sobald dort eine Straßenbahn vorbeikommt und ein Fahrgastwechsel durchgeführt werden soll/muss! Sonst könnte ja z.B. in der Silvesternacht in Haltestellen geparkt werden, ganz abgesehen davon, dass es eh nur sehr wenige Haltestellen gibt, in denen man (baulich) überhaupt parken kann.
Besonders arg ist eigentlich die Haltestelle in der Gallgasse, dort ist sogar eine Markierung aufgebracht, die es Autofahrern "einredet" in der Haltestelle ungehindert parken zu dürfen! ::)
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Besonders arg ist eigentlich die Haltestelle in der Gallgasse, dort ist sogar eine Markierung aufgebracht, die es Autofahrern "einredet" in der Haltestelle ungehindert parken zu dürfen! ::)
Dort werden aber nicht so viele Kinderwagen aussteigen...
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Dort werden aber nicht so viele Kinderwagen aussteigen...
Was an der rechtlichen Situation nichts ändert. Außerdem könnte es ja jederzeit (wieder einmal) sein, dass 60er oder 62er für mehrere Stunden kurzgeführt werden und dort ihre Anfangshaltestelle haben!
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Besonders arg ist eigentlich die Haltestelle in der Gallgasse, dort ist sogar eine Markierung aufgebracht, die es Autofahrern "einredet" in der Haltestelle ungehindert parken zu dürfen! ::)
Dort werden aber nicht so viele Kinderwagen aussteigen...
Es reicht ein Kinderwagen. Oder eine gehbehinderte Person, die dann beim Stationsaufenthalt nicht mehr bis zum nächsten Ausstieg kommt.
Tipp: schnapp dir mal einen Kinderwagen oder Rollstuhl oder bind dir ein Bein mit Holzlatten fest und "simuliere" ein steifes Bein und beweg dich 1 Tag durch die Stadt, inkl. Öffi-Fahren. Da werden dir dann solche Sachen richtig gut auffallen. Und du wirst vermutlich erkennen, wie autozentriert diese Stadt (noch immer) ist und wie unglaublich mühsam solch vermeintliche Lappalien sind... .
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Auch von mir noch drei photographische Eindrücke:
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Der (vor?)letzte umgeleitete 43er trifft den ersten regulär verkehrenden.
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Man beachte die divergierenden Aussagen von Stations- und Zugzielanzeige.
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Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos. Die Fahrgäste werden sowieso schon bei der U-Bahn rausgeschmissen.
Das Foto mit dem Treffen ist super gelungen! :up:
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Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!
Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit! :-[
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Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!
Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit! :-[
dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
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Es dürfte einem Kniefall vor den Bezirksparteigenossen zu verdanken sein, dass hier nicht – wie sonst auch üblich – das Halteverbot mittels regelmäßiger Abschleppungen durchgesetzt wird.
Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus- und auch einsteigen lassen dürfen.
Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
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Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus- und auch einsteigen lassen dürfen.
Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
Es existiert dort ein Halteverbot - die StVO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Haltestellen, sondern kennt eben nur "die Haltestelle". Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".
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Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus- und auch einsteigen lassen dürfen.
Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
Es existiert dort ein Halteverbot - die StVO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Haltestellen, sondern kennt eben nur "die Haltestelle". Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".
Und nur der Hinweis, das hier Züge zwischen 5:00 und 1:00 Uhr halten können, ist für ein Halteverbot zu wenig. Es muss für den Autofahrer klar ersichtlich sein, WANN ein Zug die Haltestelle anfährt. Denn dann zeigt die tafel zwar an, dass es sich um eine Haltestelle handelt, diese jedoch derzeit nicht eingehalten wird und daher ein abstellen erlaubt ist. Auch ist ein Abschleppen nicht gerechtfertigt, wenn der Fahrplanaushang bei einer Haltestelle fehlt. Es sind schon etliche Einsprüche durchgegangen, weil nachweislich der Fahrplan bei der Haltestelle schon längere Zeit gefehlt hat.
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dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
Dann dürften Fahrgäste auf allen Linien nicht mitfahren, wo auf der Schleifenfahrt nach der angezeigten Endstelle eine weitere Haltestelle ist! Z.B. 9er, 18er, 37er usw.
Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot.
Na, wenn du es sagst! ::)
Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können.
Außerhalb der Haltestelle, wie überall!
Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".
So geht es auch nicht. Wenn wo gleisnah ein Parkplatz ist, kann man dort keine Haltestelle errichten! Oder umgekehrt, in einer Haltestelle keinen Parkplatz. ;)
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Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!
Immerhin wird es auf der VFGI richtig angezeigt, das ist ja schon einmal was. Übrigens hat die Schneiderin in den umgeleiteten 43ern bei der (optisch korrekt verkündeten) Haltestelle Yppengasse "Bergsteiggasse" angesagt. Da war wohl die Küche wieder schlampig.
Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot.
Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.
Es muss für den Autofahrer klar ersichtlich sein, WANN ein Zug die Haltestelle anfährt.
Zwischen 5 und 1 Uhr, siehe oben. Kurzführungen kann es den ganzen Tag über geben, woher soll man da genaue Durchfahrtszeiten hernehmen?
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Verparkte Haltstelle, Teil 1: In der StVO steht sinngemäß "während der Betriebszeiten". Diese sind im konkreten Fall sogar angeführt. Der genaue Fahrplan ist Powidl. Ich finde die Rechtfertigungsversuche von Klingelfee, den ich sonst sehr schätze, beschämend.
Verparkte Haltstelle, Teil 1: Nicht den WL-Kundendienst anrufen sondern sofort bei der Polizei Anzeige erstattten. Ob abgeschleppt wird, liegt meines Wissens zwar im Ermessen der Exekutive, aber in diesem Fall wäre das wohl gemacht worden.
Zielanzeige: Die Haltestellendisplays dürften generell auf "Alser Straße U" umgestellt worden sein, auch bei den umgeleiteten Linien 5 und 33 heute früh stand dieser Text oben (der einzigen Zug, welchen ich gesehen hatte, hatte aber nur ein umgeklapptes Zielschild). Und wegen Mitfahren bis Zimmermannplatz: Man darf ja auch beim 9er bis zur Wallrißstraße fahren, obwohl "Gersthof S" angezeigt wird. Das wäre kein Argument. Und bei einem kundenfreundlichen Verkehrsunternehmen wäre es natürlich selbstverständlich, dass man bis zum Zimmermannplatz mitfahren darf und darüber auch informiert wird.
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Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.
Drum ist es klüger draufzuschreiben "Wird bei Bedarf eingehalten"! Dann gibt es keine Ausrede und keine Streitereien um die individuelle Auslegung, wann die Betriebszeit* der Staßenbahn ist. ;)
Irgendwie kommt mir die Logik so vor, wie die jener Autofahrer, die ungeschaut über einen Bahnübergang fahren und sagen "Da kummt am Sunntag nie was!".
*) Betrieben kann und darf die Straßenbahn nämlich 24/7/365 im ganzen Netz werden, ohne dass auch nur irgend ein Autofahrer eine rechtliche Handhabe hat, das zu beeinspruchen.! Wenn ein Zug kommt, ist Betrieb und wenn wegen der Parker wer nicht aus- oder einsteigen kann, behindern diese den Eisenbahnbetrieb (in dem Fall die WiLi) und späteatens dann bist' strafbar.
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Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.
Drum ist es klüger draufzuschreiben "Wird bei Bedarf eingehalten"! Dann gibt es keine Ausrede und keine Streitereien um die individuelle Auslegung, wann die Betriebszeit* der Staßenbahn ist. ;)
Steht ja sinngemäß eh da:
(http://www.tramwayforum.at/index.php?action=dlattach;topic=5568.0;attach=133565;image)
Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.
Siehe dazu auch dieses Erkenntnis (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=JUT_WI_19950223_000003205056_94_00&ResultFunctionToken=73f4d583-65ec-4432-ab08-72f76012c026&SearchInAsylGH=&SearchInBegut=&SearchInBgblAlt=&SearchInBgblAuth=&SearchInBgblPdf=&SearchInBks=&SearchInBundesnormen=&SearchInDok=&SearchInDsk=&SearchInErlaesse=&SearchInGbk=&SearchInGemeinderecht=&SearchInJustiz=&SearchInBvwg=&SearchInLvwg=&SearchInLgbl=&SearchInLgblNO=&SearchInLgblAuth=&SearchInLrBgld=&SearchInLrK=&SearchInLrNO=&SearchInLrOO=&SearchInLrSbg=&SearchInLrStmk=&SearchInLrT=&SearchInLrVbg=&SearchInLrW=&SearchInNormenliste=&SearchInPvak=&SearchInRegV=&SearchInUbas=&SearchInUmse=&SearchInUvs=&SearchInVerg=&SearchInVfgh=&SearchInVwgh=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=haltestelle+betriebszeiten) des UVS.
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Verparkte Haltstelle, Teil 1: In der StVO steht sinngemäß "während der Betriebszeiten". Diese sind im konkreten Fall sogar angeführt. Der genaue Fahrplan ist Powidl. Ich finde die Rechtfertigungsversuche von Klingelfee, den ich sonst sehr schätze, beschämend.
Verparkte Haltstelle, Teil 1: Nicht den WL-Kundendienst anrufen sondern sofort bei der Polizei Anzeige erstattten. Ob abgeschleppt wird, liegt meines Wissens zwar im Ermessen der Exekutive, aber in diesem Fall wäre das wohl gemacht worden.
Lieber Schaffnerlos. das sind keine Rechtfertigungsversuche, sondern Aussagen, die vom UVS kommen. Das urteil ist lieb und nett, jedoch schon 20 Jahre alt. und zum Gegensatz vom Amerkianischen Rechtsystem kann man sich im österreichischen Recht NICHT auf alte Urteile berufen.
Fakt ist, das du bei solchen Haltestellen NIE ein Dauerhalteverbot bekommen wirst und auch kaum ein Exekutiveorgan bekommen wirst, der dort von sich aus eine Anzeige legt. Wenn, dann nimmt er dich als Aufforderer und dann darfst du zu allen Einspruchen und eventuellen Schadenersatzansprüche Stellung nehmen.
Denn für die Betriebszeiten reicht es eben nicht, nur anzugeben, dass hier in der Zeit von bis Züge/Busse halten, sondern du musst explizit die Durchfahrzeiten angeben. Ich hatte bei Einspruchen nach Abschleppungen auch immer wieder die Frage, ob ich die Anzeige nur geschrieben hatte, weil das Fahrzeug in der Haltestelle gestanden ist, oder ob wirklich ein Bus/Straßenbahn die Haltestelle nicht ordnungsgemäß einhalten konnte. Hätte der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug nämlich entfernt, bevor ein /Bus/bim gekommen ist, dann wäre eine Abschleppung nicht gerechtfertigt.
Ebenso verhält es sich in Kurzführungsschleifen, wenn ein Auto leicht im Lichtraum der Straßenbahn steht. Solange er nur etwas zu breit steht, darf ich ihn erst anzeigen, wenn eine Straßenbahn fahrtbehindert ist. Nur weil ich zum Beispiel weis, dass in einigen Stunden die Schleife wegen einer Veranstaltung benutzt wird, darf ich ihn noch nicht anzeigen und schon gar nicht abschleppen lassen. Wallensteinplatz, Lorenz Bayer Platz oder auch Gräßlplatz ist so ein Beispiel.
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Steht ja sinngemäß eh da:
Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.
Hier kann es zur Argumentation in die Gegenrichtung kommen, nämlich dass diese Haltestelle (aus Sicht der Autofahrer) von 1 bis 5 Uhr von der Straßenbahn nicht eingehalten werden darf. Aus Sicht der Vorschriften der Straßenbahn ist es aber immer eine solche, völlig uninteressant, was und/oder ob überhaupt was auf einer Info-Tafel steht!
Drum, um allen Debatten von Anfang an aus dem Weg zu gehen, entweder draufschreiben "Haltestelle wird bei Bedarf eingehalten" oder "Wird bei Einschubfahrten oder Kurzführungen eingehalten" oder so ähnlich, jedenfalls ohne Zeitangabe.
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Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!
Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit! :-[
dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
Abgesehen davon, dass das nicht so sein muss, dürfen sie das auch schon jetzt nicht. Jedes Mal, wenn ein 43er dorthin gekürzt wird, haut der Fahrer bzw. die Gelbjacken am Bahnsteig alle Leute raus. Ausnahmslos (ich wollte spaßhalber die Station mitfahren, aber bevor ich noch länger herumdiskutiert habe, bin ich dann doch ausgestiegen).
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Das ist jetzt wieder so eine Diskussion, wo ich mir bei jedem Beitrag von beiden Seiten denke: "Das klingt eigentlich logisch." Also wie soll sich dann der durchschnittliche Autofahrer auskennen? Vor allem als Anrainer, wo er weiß, daß die Haltestelle nicht linienmäßig eingehalten wird.
Als Autofahrer würde ich es so interpretieren, daß ich vor und nach dem Behindertenparkplatz parken darf. Weil in einer Haltestelle wird ja wohl kaum ein Behindertenparkplatz angelegt werden!?
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Fakt ist, das du bei solchen Haltestellen NIE ein Dauerhalteverbot bekommen wirst und auch kaum ein Exekutiveorgan bekommen wirst, der dort von sich aus eine Anzeige legt. Wenn, dann nimmt er dich als Aufforderer und dann darfst du zu allen Einspruchen und eventuellen Schadenersatzansprüche Stellung nehmen.
Das ist das, was ich gemeint habe. Wenn einer von uns sowas sieht, dann kann er ganz formlos Anzeige erstatten.
Denn für die Betriebszeiten reicht es eben nicht, nur anzugeben, dass hier in der Zeit von bis Züge/Busse halten, sondern du musst explizit die Durchfahrzeiten angeben.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? In der StVO steht explizit "während der Betriebszeiten" und nicht "während der Durchfahrzeiten". Wenn die WL aber wirklich diesem Nonsens nachgeben wollen, dann hängen sie halt einen Proforma-Fahrplan hin, wo alle fünf Minuten ein Kurs verzeichnet ist, eingekastelt mit dem Zusatz "nur bei Umleitungsfahrten" oder so. Und voila: Die Polizei hat ihre geforderten Durchfahrszeiten.
Ebenso verhält es sich in Kurzführungsschleifen, wenn ein Auto leicht im Lichtraum der Straßenbahn steht. Solange er nur etwas zu breit steht, darf ich ihn erst anzeigen, wenn eine Straßenbahn fahrtbehindert ist. Nur weil ich zum Beispiel weis, dass in einigen Stunden die Schleife wegen einer Veranstaltung benutzt wird, darf ich ihn noch nicht anzeigen und schon gar nicht abschleppen lassen. Wallensteinplatz, Lorenz Bayer Platz oder auch Gräßlplatz ist so ein Beispiel.
Sorry, dass kann es nicht sein. Wenn ich mich auf einen Behindertenparkplatz stelle, werde ich sofort abgeschleppt - egal ob der rechtmäßige Parkplatzbenützer gerade jetzt dort parken will oder nicht.
Ich verstehe deine Ansichten schon, dass es euch nicht leicht gemacht wird. Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst. Die WL sind je kein Pimperlbetrieb, der nix zu reden hat. Ich könnte eine endlose Liste aufzählen, was die WL alles schon an Schutzwegen, Tempo 30 und dergleichen verhindert haben, aber sowas wie blockierte Haltestellen und Gleise ist euch egal?
Wenn euch die Polizei immer restriktiver wird, dann müsst ihr euch an die Politik wenden, denn die Polizei ist nur die Exekutive, nicht die Legislative. Wenn der Häupl sagt "So nicht!", dann wird auch der Pürstl sich nicht krampfhaft dagegen stellen.
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Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.
Vom Gesetz her dürften die WiLi behindernde Fahrzeuge oder Gegenstände sogar in Eigenregie entfernen! Wollen müsste man halt (und sich trauen).
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Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.
Vom Gesetz her dürften die WiLi behindernde Fahrzeuge oder Gegenstände sogar in Eigenregie entfernen! Wollen müsste man halt (und sich trauen).
Nur hast du das Problem, das du bei einer abstrakten Behinderung die Kosten selbst tragen musst.
Abstrakte Behinderung ist dann, wenn das Fahrzeug verkehrswidrig steht, jedoch bevor es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt vom Lenker wieder entfernt wurde. Und da gibt es leider unzählige Einspruche, die auch zu einem großen Teil durchgegangen sind. Das Urteil vom UVS, was 95B von 1994 hat wundert mich jetzt sehr stark.
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Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.
Weil die WL es vermutlich nicht als so großes Problem erachten, wie manche hier. So sinngemäß: Das betrifft nur alle paar Tage ein paar Züge und Leute. Da haben wir wichtigeres zu tun.
Und die Mitarbeiter, nachdem sie bemerkten, daß es entweder nichts bringt oder welche Umstände (Beweisführung, Gerichtsaussagen, etc.) es beschert sich denken: Mir is wurscht. Des geht eh so a.
Das ist eine typisch Wienerische Lösung: es gibt eben nicht nur schwarz und weiß sondern auch grau. Und das macht mMn die typische Lebensqualität dieser Stadt aus.
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Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
Und: @Klingelfee: Was bist denn du für einer? Was du in den diversen Threads schreibst, bist bezahlter Politik- und WL-Schreiber?
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Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.
Drum, um allen Debatten von Anfang an aus dem Weg zu gehen, entweder draufschreiben "Haltestelle wird bei Bedarf eingehalten" oder "Wird bei Einschubfahrten oder Kurzführungen eingehalten" oder so ähnlich, jedenfalls ohne Zeitangabe.
Die Straßenbahn darf die Haltestelle 24 Stunden am Tag einhalten, außerhalb der Betriebszeiten muss sich der Fahrgast vom Gesetz wegen aus der Bim quetschen
Was mach ich als Fahrgast, wenn ich aus der Straßenbahn wirklich nicht aussteigen kann, weil der Platz zwischen ihr und dem Auto zu klein ist? Bis ich bei der nächsten Türe bin, ist die Freigabe weg. Blockiere ich die offene Türe und lass den FAhrer kommen?
Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
Na dann sag uns die Vollwahrheit
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Irgendwie verstehe ich die Aufregung wegen der Bedarfshaltestellen nicht, wenn ich zum Vergleich dazu die Fahrbahnaufdoppelungen bei "normalen" Haltestellen (z.B. W.H./Johann Straußg., Alser Str./Spitalgasse - beide stadtauswärts) hernehme: Hier stehen bei roter Ampel dauernd Autos im Haltestellenbereich direkt neben der Straßenbahn, wenn diese einfährt. Und das nicht 5x/Tag, sondern ev. alle 5 Minuten und das bei vielen Hst. Ein Aussteigen ist dort genau so mühsam wie bei den Bedarfshaltestellen und man wird genau so (oder mehr schmutzig, wenn der PKW/LKW bei Regen/Schnee ev. losfährt). Zumal bei Bedarfshaltestellen meist ein längerer Aufenthalt besteht als bei "normalen" HSt.
Der Zustand ist in beiden Fällen für die Fahrgäste suboptimal und verbesserungswürdig. (PS: auch die MIV-Ampel bei der Maierhofgasse/W.H. vor der HSt nützt eigentlich nach meinen Beobachtungen nicht viel).
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Der Unterschied liegt darin, dass die Autos z.b. bei der Spitalgasse etwas auf die Seite fahren können, wenn ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht rauskommt. Schlimmstenfalls verliert man halt eine Ampelphase. Bei geparkten Autos geht das so nicht.
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Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
Keine Userbeschimpfungen, sonst verteile ich Flugscheine!
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Es gibt ja eh nur ganz wenige Haltestellen (meist blau/weiße), in denen es technisch möglich ist zu parken. Es wäre also kein Problem, auch diese umzubauen (z.B. durch Errichtung von Kaps, Anbringung von Bodenmarkierungen, Aufstellung von Pollern oder Halteverbotstafeln).
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Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
Keine Userbeschimpfungen, sonst verteile ich Flugscheine!
Verstanden, Scheff, aber wo wär die Beschimpfung gewesen???
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Ja, Beschimpfung ist vielleicht übertrieben, aber es ist glaube ich klar, was gemeint ist.
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Ja, Beschimpfung ist vielleicht übertrieben, aber es ist glaube ich klar, was gemeint ist.
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Egal. Stehe scheinbar auf der Leitung dem Schienenbruch.
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Egal. Stehe scheinbar auf der Leitung dem Schienenbruch.
Eher auf der Halbwahrheit