Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: U4 am 02. Januar 2015, 10:46:24
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Ein Mann ist in einem Aufzug der Station Volkstheater nach einem Herzinfarkt zusammengebrochen. Obwohl der Lift regelmäßig benutzt wurde, betätigte fünf Stunden lang niemand den Notruf. Der Mann verstarb am Weg ins Spital.
Ein besonders schwerer Fall von fehlender Zivilcourage ereignete sich, wie jetzt bekannt wurde, am Stefanitag. Videoaufnahmen belegen, dass gegen 2.00 Uhr in der Früh ein Mann in einem Aufzug in der U-Bahnstation Volkstheater zusammenbrach. Erst um 7.00 Uhr wurde der Mann von den Wiener Linien-Mitarbeitern gefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche verstarb der 58-jährige Mann am Weg ins Krankenhaus, wie auch „Heute“ berichtete.
Keine Hilfe von Fahrgästen
„Obwohl der Lift regelmäßig von Fahrgästen benutzt wurde, betätigte kein Fahrgast den Notruf oder holte Hilfe“, berichten die Wiener Linien. Auch mit dem Handy rief niemand die Rettung.
„Wir rufen dazu auf, die Notrufeinrichtungen sofort zu verwenden, und nicht aufgrund falscher Annahmen (zum Beispiel ein Obdachloser der einen Schlafplatz sucht) von der Verständigung der Leitstelle abzusehen“, heißt es in einer Aussendung.
Stationswarte entlassen
Auch bei den Wiener Linien hatte der Vorfall dienstrechtliche Konsequenzen. Da zwei Mitarbeiter in der Nacht auf 26. Dezember auf den vorgeschriebenen Kontrollgang in der U-Bahn-Station Volkstheater - dieser hätte dem 59-Jährigen vielleicht das Leben retten können - verzichteten, wurden sie inzwischen entlassen.
Quelle wien.orf.at
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Wenn es Videobilder gibt, wieso hat eigentlich innerhalb 5 Stunden niemand auf den Monitor geschaut. Vermutlich waren die zwei Volldeppen zuständig, die den Kontrollgang nicht gemacht haben. Die Fahrgäste sind aber auch feste Orschlöcher.
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Wenn es Videobilder gibt, wieso hat eigentlich innerhalb 5 Stunden niemand auf den Monitor geschaut.
Sind die Bilder der Kameras in den Aufzügen überhaupt live auf den Monitoren zu sehen oder werden sie nur aufgezeichnet bzw. im Notfall zugeschalten?
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Ich glaube, die Aufzugsbilder sind standardmäßig nicht zu sehen. Man sollte die Videoaufnahmen samt Bildern der Fahrgäste veröffentlichen, denn unterlassene Hilfeleistung ist eine strafbare Handlung! Die Stationswarte sind zu Recht fristlos entlassen worden, da sie ihre Arbeit einfach nicht gemacht haben. Sollten sie die Kontrollgänge jedoch protokolliert haben, sind sie zusätzlich wegen Betrugs vor den Kadi zu stellen.
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Einfach furchtbar, wie sinnlos da jemand sterben musste... :(
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Einfach furchtbar, wie sinnlos da jemand sterben musste... :(
Bestätigt meine Vermutung, dass man sich die ganzen Defibrilatoren sparen kann - im Ernstfall werden die aus unterschiedlöichsten Gründen eh nicht verwendet. Und zur Hilfsbereitschaft - vor etlichen Jahren brach ich mal im Sommer unmittelbar vor dem Ambulatorium am Wienerberg nach einer Zahnbehandlung mit Kreislaufkollaps zusammen. Ich bin dann nach drei Stunden glücklicherweise von selbst wieder aufgewacht...
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Update:
Gefunden vom Reinigungsmitarbeiter der externen Firma
Stationsaufsicht hatte eigenmächtig den Rundgang unterlassen :bh:
> Was ich ja nicht verstehe, denn sie wissen doch, dass das "Nichtmelden" am "Stechpunkt" registriert wird.
Update 12:09
Die Polizei prüft deshalb derzeit auch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Sollte die Prüfung positiv ausgehen, will die Polizei versuchen, mit Hilfe des Videomaterials jene Personen zu finden, die den Aufzug benutzt haben.
Quelle wien.orf.at
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> Was ich ja nicht verstehe, denn sie wissen doch, dass das "Nichtmelden" am "Stechpunkt" registriert wird.
Registriert, ja. Aber schaut sich das dann auch wer an? Ich hab das Gefühl, vieles mag man wahrscheinlich gar nicht so genau wissen. Ich frage mich eh, wo die Gewerkschaft bleibt und die beiden schützt.
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> Was ich ja nicht verstehe, denn sie wissen doch, dass das "Nichtmelden" am "Stechpunkt" registriert wird.
Vielleicht haben sie mit der Zeit bemerkt, dass sich ohnehin niemand drum kümmert, ob "gestochen" wurde oder nicht.
E: 13er hatte dieselbe Idee, aber vor mir. 8)
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Es gibt ja heute schon praxistaugliche Programme, welche Livebilder auf Auffälligkeiten auswerten können. Die U-Bahn mit ihren Fahrtreppen, Aufzügen und Bahnsteigen wäre ja ein ideales Einsatzgebiet. Stellt das Programm eine Auffälligkeit fest (wie eben ein am Boden oder im Gleistrog liegender Mensch), wird das entsprechende Bild sofort auf den Überwachungsmonitor geschalten. Das soll natürlich nicht die Rundgänge ersetzen, aber so könnte zeitnah reagiert werden.
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> Was ich ja nicht verstehe, denn sie wissen doch, dass das "Nichtmelden" am "Stechpunkt" registriert wird.
Registriert, ja. Aber schaut sich das dann auch wer an? Ich hab das Gefühl, vieles mag man wahrscheinlich gar nicht so genau wissen. Ich frage mich eh, wo die Gewerkschaft bleibt und die beiden schützt.
Nur das du IM Aufzug keinen Stechpunkt hast. Und wenn der Mitarbeiter den Stechpunkt beim Aufzug bedient hat, wie der Aufzug in einem anderen Niveau war, dann kann er den Fahrgast nicht gesehen haben. So kann er zwar seine Stechpunkte gemacht haben, ohne dass es im Protokoll auftaucht.
Das soll keine Entschuldigung sein, sondern eine Möglichkeit , wieso der Stationswart den Fahrgast nicht gesehen hat.
Mein aufrichtiges Beileid an die Hinterbliebenen
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Ist natürlich eine Riesen-Schweinerei von allen Beteiligten und wird jetzt vielleicht zu einer Auswertung der Stechpunktdaten führen.
Aber:
1. gehört die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Aufgaben beim Rundgang?
2. interessiert es mich, ob die Entlassung vor dem Arbeitsgericht halten würde. Die einmalig (nachweisbare) Unterlassung wird das Arbeitsgericht möglicherweise nicht für eine Entlassung ausreichen und dass dabei tragischerweise ein Mensch gestorben ist, war in keinster Weise vorhersehbar - falls die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Rudngang-Aufgaben gehört.
Noch was:
Die ganze Geschichte ist symptomatisch für die Wiener Linien, die hervorragende Wertschätzung durch den Dienstgeber führt dazu, dass das Personal den Dienst uninteressiert, schlampig und/oder widerwillig verrichtet.
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Ist natürlich eine Riesen-Schweinerei von allen Beteiligten und wird jetzt vielleicht zu einer Auswertung der Stechpunktdaten führen.
Aber:
1. gehört die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Aufgaben beim Rundgang?
2. interessiert es mich, ob die Entlassung vor dem Arbeitsgericht halten würde. Die einmalig (nachweisbare) Unterlassung wird das Arbeitsgericht möglicherweise nicht für eine Entlassung ausreichen und dass dabei tragischerweise ein Mensch gestorben ist, war in keinster Weise vorhersehbar - falls die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Rudngang-Aufgaben gehört.
Noch was:
Die ganze Geschichte ist symptomatisch für die Wiener Linien, die hervorragende Wertschätzung durch den Dienstgeber führt dazu, dass das Personal den Dienst uninteressiert, schlampig und/oder widerwillig verrichtet.
Ich kenne jetzt nicht die genauen Vorgaben. Ich würde jedoch sagen, da der Stationswart während seines Rundganges sich über den ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen überzeugen sollte, um ggf. gleich eine Reinigung/Reparatur zu veranlassen zu können, sollte er nicht nur schauen, fährt der Aufzug, sondern sollte er zumindest auch einen Blick auf die Optik werfen.
Und zu zweitens, ich weiß nicht, ob die beiden Mitarbeiter wirklich schon entlassen sind, da der Vorfall ja für personalpolitischen Entscheidungen in einem zeitlich gerade günstigen Zeitpunkt passiert ist. Was jedoch sicher ist, das die beiden Mitarbeiter keinen Dienst mehr versehen und spätestens nächste Woche einen Termin mit der Personalabteilung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses haben.
Es mag vielleicht die erste nachweisbare Verfehlung der Mitarbeiter gewesen sein, die hat jedoch mMn einen großen Imageschaden angerichtet, so dass eine Kündigung auf alle Fälle gerechtfertigt ist. Ganz abgesehen davon, dass sich diesen Vorfall die Staatsanwaltschaft Wien auch anschauen wird und ich nicht weis, ob die beiden Mitarbeiter zumindest eine Anklage wegen unterlassenen Hilfeleistung bekommen.
Aber noch Ärger, als das Verhalten der Stationswarte, finde ich das der Fahrgäste, die ihn dort gesehen haben. Denn diese haben es nicht der Mühe wert gefunden weder den Stationswart darauf aufmerksam zu machen, noch via Handy die Rettung zu rufen.
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Eine Kündigung ist in diesem Fall auf alle Fälle gerechtfertigt, mir ging es um die Entlassung.
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Und zur Hilfsbereitschaft - vor etlichen Jahren brach ich mal im Sommer unmittelbar vor dem Ambulatorium am Wienerberg nach einer Zahnbehandlung mit Kreislaufkollaps zusammen. Ich bin dann nach drei Stunden glücklicherweise von selbst wieder aufgewacht...
Tut mir leid, Harald, dass ich da nicht zufällig vorbeigekommen bin. Ich hätte die gerettet! ;)
Nein, ohne Scherz. Es ist meist eh leicht zu erkennen, ob wer nur schläft. Und im Zweifelsfall versucht man halt ihn zu wecken oder ruft gleich die Rettung, wenn man sich das Wachrütteln aus irgendeinem Grund nicht traut. Aber Zivilcourage, Verantwortungsbewusstsein und, falls erforderlich, Mut zum Eingreifen hat halt längst nicht jeder. Herumgackern und sich entrüsten ist halt leichter, andererseits muss man zugestehen, dass menschliche Stärke und menschliche Schwäche fix verankerte Merkmale unserer Spezies sind. Nicht jeder ist ein Hero, so mancher ein Depp, nicht zu vergessen die Masse der bloßen Mitläufer.
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Das wird immer schlimmer und ist schon bei den einfachsten Sachen zu bemerken. Früher konnte man ohne Licht in der Nacht nicht fahren, ohne dass derjenige ein Feuerwerk an Lichthupen bekam, das macht heue kaum mehr und wenn man jemanden auf etwas Aufmerksam macht, kann man sich eher noch was anhören kann.
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Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Wenn aber nur angegeben ist, dass die Aufzüge auf Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren sind, reicht es mMn aus, zu sehen, dass der Aufzug sich hoch und runter bewegt und dazu brauch ich ja nicht mal sehen, dass überall die Türen aufgehen, sondern sehe es ja an der Etagenanzeige ob diese sich bewegt oder eben auch nicht.
Natürlich auch von mir, mein aufrichtiges Beileid den Hinterbliebenen.
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. . . . dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen . . . .
Weißt' aber eh, dass solche Prozesse viele Jahre bis Jahrzehnte dauern (können) und finanziell kaum zu "derheben" sind! :(
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Erschwerend kommt hinzu das wir ja Sicherheitsstufe Gelb haben ::)
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Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Abfertigung bekommen nur mehr alte Bedienstete, für die, die in den letzten 10 oder 15 Jahre aufgenommen worden sind, hat der Schüssel die Abfertigung an Banken und VErsicherungen verschenkt (die versprochenen 9 %/Jahr sind nie eingetroffen).
Bitte unterscheide Kündigung - Entlassung
Entlassung: Wenn der Arbeitgebernehmer massive Pflichtverletzungen begeht, den Dienstgeber angreift oder beschimpft, sexuelle Belästigungen von Arbeitskolleginnen und und und.., dann kann man ihn entlassen und der Arbeitnehmer fällt um um anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsabfindung (für nicht verbauchte Urlaubstage) etc. Die Entlassung muss unmittelbar auf den gesetzten Entlassungsgrund erfolgen, bei Kleinstbetrieben praktisch sofort (am selben, spätestens am nächsten Arbeitstag), bei größeren Betrieben hat man etwas mehr Zeit wegen des "Amtsweges".
Das Gegenteil ist der vorzeitige Austritt aus dem Dienstverhältnis, wo der Arbeitgeber ohne einhaltung einer Frist aufhören kann und ihm alle Ansprüche erhalten bleiben - z.B. bei Gesundheitsproblemen unter bestimmten Voraussetzungen, bei Ausfall der Gehaltszahlungen, bei Angriffen durch den Chef etc. etc.
Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.
So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.
Edit: Danke Captain Midnight
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Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Abfertigung bekommen nur mehr alte Bedienstete, für die, die in den letzten 10 oder 15 Jahre aufgenommen worden sind, hat der Schüssel die Abfertigung an Banken und VErsicherungen verschenkt (die versprochenen 9 %/Jahr sind nie eingetroffen).
Bitte unterscheide Kündigung - Entlassung
Entlassung: Wenn der Arbeitnehmer massive Pflichtverletzungen begeht, den Dienstgeber angreift oder beschimpft, sexuelle Belästigungen von Arbeitskolleginnen und und und.., dann kann man ihn entlassen und der Arbeitnehmer fällt um um anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsabfindung (für nicht verbauchte Urlaubstage) etc. Die Entlassung muss unmittelbar auf den gesetzten Entlassungsgrund erfolgen, bei Kleinstbetrieben praktisch sofort (am selben, spätestens am nächsten Arbeitstag), bei größeren Betrieben hat man etwas mehr Zeit wegen des "Amtsweges".
Das Gegenteil ist der vorzeitige Austritt aus dem Dienstverhältnis, wo der Arbeitgeber ohne einhaltung einer Frist aufhören kann und ihm alle Ansprüche erhalten bleiben - z.B. bei Gesundheitsproblemen unter bestimmten Voraussetzungen, bei Ausfall der Gehaltszahlungen, bei Angriffen durch den Chef etc. etc.
Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.
So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.
Edit: Unterschied zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer korrigiert
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Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.
So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.
Auch in Österreich muss der Arbeitgeber einen Grund angeben, wenn er einen Arbeitnehmer kündigt. Ansonsten frag ich mich, wieso es so viele Prozesse nach Kündigung durch den Arbeitgeber am Arbeitsgericht gibt. Viele davon auch mit den WL als beklagte Partei.
Einzig der Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben, wenn er kündigt. Das einzige was sein kann, dass der Arbeitnehmer bei Selbstkündigung einen gewissen Anteil an Ausbildungskosten dem Arbeitgeber zurückzahlen muss. Und das sind bei den WL bei Autobuslenker derzeit 6.000,- Euro aufgeteilt auf 5 Jahren. Bedeutet der Rückzahlungsbetrag reduziert sich jährlich um 1.200 Euro.
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Klingelfee:
Angabe eines Grundes ist nicht notwendig.
Arbeitsgerichtsverfahren bei KÜndigungen sind aus verschiedensten Gründen möglich und können zum Erfolg führen, ich möchte da nicht ein Riesen-Posting absetzten, schau dir diesen Link zur WKÖ (https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Arbeitgeberkuendigung.html) an.
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Mehr Defibrillatoren in U-Bahn-Stationen
Der Fall eines Mannes, der nach einem Herzinfarkt fünf Stunden in einem U-Bahn-Lift lag, hat eine Diskussion über Zivilcourage und Erste Hilfe ausgelöst. In Wien sollen im öffentlichen Raum mehr „Defis“ aufgestellt werden, auch in U-Bahn-Stationen.
Praterstern, Karlsplatz, Westbahnhof, Schwedenplatz, Stephansplatz und Volkstheater: In diesen U-Bahn-Stationen sind derzeit öffentliche Defibrillatoren installiert. Die Wiener Linien wollen mehr „Defis“ aufstellen und die Fahrgäste mit verstärkten Werbekampagnen animieren, zu helfen oder Hilfe zu holen - mehr dazu in Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Lift.
Die Zahl der Defibrillatoren im öffentlichen Raum soll schon im Frühjahr erhöht werden. Im Dezember wurde das erste Gerät an der Ecke Freyung/Strauchgasse aufgestellt - mehr dazu in Herztod: Erster öffentlicher „Defi“. Im Frühjahr sollen neun weitere folgen. Im Endausbau könnten zwischen 50 und 70 öffentliche Defibrillatoren in Wien aufgestellt werden, heißt es.
Aber das reicht nicht, wie der aktuelle Fall zeigt, wo in der U-Bahn-Station „Volkstheater“ sogar ein Defibrillator in Sichtweise gewesen wäre. Der Verein „Puls zur Bekämpfung des plötzlichen Herztods“ setzt daher besonders auf Bewusstseinsbildung. „Man muss hinschauen und helfen und etwas tun. Man kann in dieser Situation nichts falsch machen außer wegzuschauen“, sagt der Arzt Markus Winnisch vom Verein. „Derzeit liegt die Überlebensrate beim plötzlichen Herztod etwa zwischen zehn und 15 Prozent. Im günstigsten Fall kann diese Überlebensrate auf mehr als 50 Prozent gesteigert werden.“
Man dürfe keine Angst haben, einen „Defi“ einzusetzen, sagt Winnisch: „Das Gerät erkennt, ob ein Elektroschock notwendig ist. Nur dann erlaubt es das Gerät, einen lebensrettenden Schock abzugeben. Man kann auch mit einem Defi, selbst wenn man sich noch nie damit beschäftigt hat, nichts falsch machen.“ Außer wegzuschauen, wie der jüngste Fall beweist.
Quelle: http://wien.orf.at/news/stories/2687333/ (http://wien.orf.at/news/stories/2687333/)
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Die Defi sind meiner Meinung nach ein ähnliches Geschäft wie die Ampeln.
Für den Defi hat man nicht viel Zeit.
Die Dichte ist zu gering
Woher soll ich bzw. Ersthelfer wissen, wo der nächste Defi ist
Das sind schon einmal die Hauptprobleme.
Wie oft wurden bislang öffentliche Defis eingesetzt?
Wie oft hätten sie sinnvoll eingesetzt werden können (Herzzwischenfall, bei dem er benötigt wird und er auch in entsprechender Entfernung vohanden gewesen wäre?
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Die Defi sind meiner Meinung nach ein ähnliches Geschäft wie die Ampeln.
Für den Defi hat man nicht viel Zeit.
Die Dichte ist zu gering
Woher soll ich bzw. Ersthelfer wissen, wo der nächste Defi ist
Das sind schon einmal die Hauptprobleme.
Ganz genau. Der "Nanny-State" führt zum Gegenteil dessen, was nötig ist: Obrigkeitsgläubigkeit statt Eigeninitiative, Technik statt Hausverstand. Da kann in jedem Lift ein Defi hängen, wenn sich die Leute denken, "da kümmert sich eh wer drum, lieber nicht anstreifen". Jede Idiotendurchsage, jedes sinnlose Hiweisschild, jede Idiotenampel ist indirekt daran schuld, dass die Menschen das Hirn ausschalten und sich auf die Behörden verlassen.
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Es gibt ja heute schon praxistaugliche Programme, welche Livebilder auf Auffälligkeiten auswerten können. Die U-Bahn mit ihren Fahrtreppen, Aufzügen und Bahnsteigen wäre ja ein ideales Einsatzgebiet. Stellt das Programm eine Auffälligkeit fest (wie eben ein am Boden oder im Gleistrog liegender Mensch), wird das entsprechende Bild sofort auf den Überwachungsmonitor geschalten.
Klar gibt es das aber die frage ist halt ob man überhaupt so viel Geld investieren kann. Dazu braucht es halt ne HD Cam und eine gescheite Software dahinter. Dazu kommt wenn irgendwo dreck herum liegt schlagt er halt auch an.
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Klar gibt es das aber die frage ist halt ob man überhaupt so viel Geld investieren kann. Dazu braucht es halt ne HD Cam und eine gescheite Software dahinter. Dazu kommt wenn irgendwo dreck herum liegt schlagt er halt auch an.
Es wäre nett, wenn du mit der Zitierfunktion arbeitest und Name und sonstige Postingdaten, die automatisch übernommen werden, stehen lässt
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2. interessiert es mich, ob die Entlassung vor dem Arbeitsgericht halten würde. Die einmalig (nachweisbare) Unterlassung wird das Arbeitsgericht möglicherweise nicht für eine Entlassung ausreichen und dass dabei tragischerweise ein Mensch gestorben ist, war in keinster Weise vorhersehbar - falls die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Rudngang-Aufgaben gehört.
Wenn die Zeitung Entlassung schreibt, bedeutet das nicht, daß es sich nicht um eine Kündigung gehandelt hat.
Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen
Eine Kündigung ist immer leicht durchzusetzen und es braucht dazu kein Arbeitsgericht.
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Für eine Kündigung braucht man aber den Betriebsrat: 3 Möglichkeiten: BR stimmt zu, BR stimmt nicht zu, BR verschweigt sich. (Siehe die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes).
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Mehr Defis hätten im konkreten Fall leider auch nix geholfen, wenn niemand sich die Mühe macht, auch nur rudimentäre Hilfe zu leisten :down:
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Ich benutze ich einen guten aber das liegt am Hirn ned am Monitor.
Nicht umsonst bin ich im Krankenstand.
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Krankenstand oder nicht --du wirst hiermit eindringlich ersucht, künftige Beiträge unter korrekter Anwendung der Interpunktion zu verfassen. Beistriche dienen zur Gliederung des Textes und verbessern dessen Lesbarkeit deutlich.
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Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?
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Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?
Schlimmstenfalls wird dieser von einme Rettungssanitäteraus dem Schlaf gerissen und an eine Notschlafstelle verwiesen. Oder man selbst weckt einen auf und darf sich auf eine grantiges Gemecker gefasst machen. Aber lieber einen Sandler geweckt als einen sterbenden in Ruhe gelassen.
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Eine Kündigung ist immer leicht durchzusetzen und es braucht dazu kein Arbeitsgericht.
Ich bin in dem Falle davon ausgegangen und so macht es ja den Anschein, dass die zwei Mitarbeiter eine Pflichtverletzung begangen haben. Haben sie es aber nachweislich nicht, wird eine Kündigung/Entlassung vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten bzw. wird nur dann angenommen, wenn eine Abfertigung dem entlassendem zugebilligt wird. Ob diese zur Auszahlung kommt oder eben nicht, ergibt sich aus Abfertigung neu bzw. alt.
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Aber lieber einen Sandler geweckt als einen sterbenden in Ruhe gelassen.
:up:
Mensch bleibt Mensch, egal woher er kommt oder wie er aussieht. Einzig und allein die Handlungen des Menschen sind entscheidend, weshalb man nicht vorzeitig Vorurteile schnüren sollte.
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wird eine Kündigung/Entlassung vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten
Eine Kündigung auf jeden Fall. Eine Entlassung ist natürlich eine andere Sache. Da wird auch spannend sein, ob sie in der Vergangenheit schon mehrmals den Rundgang unterlassen haben und ob der Arbeitgeber darauf in irgendeiner Form reagiert hat (und wenn nicht, warum wurden die Rundgang-Stechuhren nie kontrolliert?). Wenn der Arbeitgeber nämlich Kenntnis davon hatte und nichts gesagt hat, schaut's für die Entlassung schlecht aus, da sich daraus ein gewisses Gewohnheitsrecht entwickelt.
Wenn z.B. jemand jeden Tag zu spät in die Arbeit kommt und der Chef weiß und toleriert es, kann er nicht auf einmal nach 1 Jahr sagen, dass er den Mitarbeiter deswegen entlässt.
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Mal angenommen, diese Stechuhr ist aus welchen Gründen auch immer defekt, wie will die jeweilige Seite die (Un)Schuld beweisen. Wenn sich bei einer gerichtlichen Prüfung sogar herrausstellt, dass diese scheinbar schon länger kaputt ist, weil bei keinen Mitarbeiter an diesem Ort eine Aufzeichnung stattfand, wird auch dort die Kündigung/Entlassung abzuweisen sein, weil ja scheinbar dann, nie erruiert worden ist, warum dort scheinbar keiner seinen Rundgang gemacht hat.
Ich werde dieses Thema, sofern noch weitere Details veröffentlicht werden, weiter spannend verfolgen.
Denn allein schon hier im Forum gibts unterschiedliche und mehr oder wenige schlüssige Meinungen dazu.
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Mal angenommen, diese Stechuhr ist aus welchen Gründen auch immer defekt, wie will die jeweilige Seite die (Un)Schuld beweisen.
Vielleicht haben es die Mitarbeiter ja auch einfach zugegeben? Die müssen jetzt natürlich auch mit ihrem Gewissen leben (so wie die zig Fahrgäste, die über einen leblosen Körper drübergestiegen sind, um den Lift zu benutzen; wobei letzteres Verhalten noch einmal schlimmer ist, da es eine bewusst unterlassene Hilfeleistung war, was man den Mitarbeitern nicht vorwerfen kann, da sie ja nicht einmal wussten, dass eine Hilfeleistung irgendwo nötig war).
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Vielleicht haben es die Mitarbeiter ja auch einfach zugegeben?
Natürlich auch dieses.
Wie gesagt, ich werde das Thema sicher weiterhin sehr gespannt verfolgen und werde niemanden Vorverurteilen, weder die Mitarbeiter noch die WL, noch die dahinterstehende Technik aller Stechuhr oder auch Anweisungen bzgl. der Rundgänge und Kontrollaufgaben.
Ich habe lediglich mit meinem ersten Posting diesbezüglich weitere Möglichkeiten und Gedanken mit euch teilen wollen.
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da es eine bewusst unterlassene Hilfeleistung war
Ich habe glücklicherweise noch nie einen Herzinfarkt miterlebt, aber ich wäre mir jedenfalls nicht so sicher, dass man, wenn man einige Zeit später dazukommt, die am Boden liegende Person so einfach von einem Schlafenden unterscheiden kann.
Und klar geht es dabei auch ums Äußere, aber nicht weil alle solche Unmenschen sind. Im Indoor-Foyer meiner Bankfiliale verbringt seit längerem im Winter ein Obdachloser seine Nächte an der Wand sitzend und schlafend. Wenn ich eine elegant gekleidete Person so vorfinden würde, hätte ich auch die Rettung geholt. So waren aber nicht nur ich, sondern offensichtlich auch alle anderen, der Meinung, dass es am besten wäre, ihn in Ruhe zu lassen.
Zukünftig muss ihn der Wachdienst rausschmeißen, weil sie jetzt wissen, dass es sie den Job kostet.
Das soll übrigens nur eine Rechtfertigung für die Passanten sein, nicht für die Stationsaufsicht. Die haben ihren Dienst nicht gemacht und sind zu Recht dran. Wenn sie hingegen die Rundgänge gemacht und die Erkrankung nicht erkannt hätten, wäre die Situation anders.
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Ich gebe dir schon recht, dass es wahrscheinlich schwierig ist, einen schlafenden Obdachlosen von einem mit Herzinfarkt zu unterscheiden (wobei der Tod sicher relativ schnell eingetreten ist ("verstarb am Weg ins Krankenhaus" kann uns sicher ein Rettungsfahrer erklären, dass ein Mensch erst dann tot ist, wenn er von einem Arzt, in dem Fall nach der versuchten Reanimation, für tot erklärt wird) und wenn jemand überhaupt nicht mehr atmet, merkt man das schon bzw. kann es leicht feststellen). Trotzdem ist das dem Gesetz egal und nur darum geht's hier im Endeffekt. Falls zu den Bildern Personalien ermittelt werden können, bekommen diese Leute sicher eine Anzeige.
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Irgendwie - jetzt philosofisch betrachtet - paßt Dein Leitspruch von Ghandi auf die Situation: Dessen ersten beiden Satzteile passen für den Toten, die beiden letzteren für die Passagiere. ;)
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HLS:
Wegen Kündigung und Arbeitsgericht darf ich dich nochmals auf dieses Posting (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=5587.msg165721#msg165721) und auf diese Rechtsmeinung der WKO (https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Arbeitgeberkuendigung.html) hinweisen, eine Kündigung der beidenist problemlos möglich, wenn nicht bestimmte Gründe, die aber nichts mit diesem Vorfall oder der Qualtiät der Dienstverrichtung zu tun haben, dagegen sprechen, das wären z.B. Betriebsrat nicht befasst, Mitarbeiter ist schwanger, 8 Wochen nach Mutterschutz- bzw. Mutterschaftskarenzurlaub etc.
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Mal angenommen, diese Stechuhr ist aus welchen Gründen auch immer defekt, wie will die jeweilige Seite die (Un)Schuld beweisen. Wenn sich bei einer gerichtlichen Prüfung sogar herrausstellt, dass diese scheinbar schon länger kaputt ist, weil bei keinen Mitarbeiter an diesem Ort eine Aufzeichnung stattfand, wird auch dort die Kündigung/Entlassung abzuweisen sein, weil ja scheinbar dann, nie erruiert worden ist, warum dort scheinbar keiner seinen Rundgang gemacht hat.
Darum machst ja bei den Kontrollgängen bzw. Bahnsteigdiensten (sofern es diese noch gibt) auch die "Probezwickerl" (diese dienen auch als Zeitnachweis). Im Tagesjournal wird darüber hinaus auch eingetragen was "überprüft" wurde. Es gibt tatsächlich Stechpunkte die nicht immer funktionieren. Entweder musst du das Funkgerät in die Höhe halten, aus- und einschalten, etc. Bei der Niederhof gab es lange Zeit einen Stechpunkt der nicht funktionerte.
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Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?
Willst du den Hinweis nicht verstehen? Letzte Warnung!
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hää?
Entschuldige das ich frage was passiert wenn ich jemanden wo liegen sehe und die Rettung rufe.
Ob ich dafür belangt werden kann. Ich denke diese frage sollte legitime sein?
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hää?
Entschuldige das ich frage was passiert wenn ich jemanden wo liegen sehe und die Rettung rufe.
Ob ich dafür belangt werden kann. Ich denke diese frage sollte legitime sein?
Mein Hinweis bezieht sich auf deine konsequente Verweigerung der Beistrichsetzung. Das erschwert das Lesen deiner Beiträge, weshalb du zum wiederholten Mal ersucht wirst, auf korrekte Interpunktion zu achten!
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Nun wird nicht mehr weggeschaut – heutige Polizei- und Rettungseinsätze auf der U-Bahn wegen diverser Sandhasen & Co:
01.37 Stubentor
03.42 Stadlau
04.24 Tscherttegasse
05.07 Kendlerstraße
07.51 Praterstern
08.11 Unter St. Veit
09.19 Hütteldorf
12.42 Simmering
16.20 Zieglergasse
16.54 Reumannplatz
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Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?
Schlimmstenfalls wird dieser von einme Rettungssanitäteraus dem Schlaf gerissen und an eine Notschlafstelle verwiesen. Oder man selbst weckt einen auf und darf sich auf eine grantiges Gemecker gefasst machen. Aber lieber einen Sandler geweckt als einen sterbenden in Ruhe gelassen.
Was passiert? Die 5 stadtbekannten Sandler welche mehrmals täglich mit der Rettung spazieren fahren werden dann so wie bisher auch eingeladen und in die Spitäler, möglichst weit Weg vom Einsatzort gebracht.
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Weitere Entfernungen diverser Häselein:
01.32 N43 Wattgasse
08.27 69A Simmering
10.44 U1 Hauptbahnhof
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Wobei wir allerdings kaum eruieren können, ob das jetzt tatsächlich gehäuft ist – vor dem Herzinfarkt hat sich die Statistik ja niemand angeschaut. Insofern ist die Auflistung jedes Rettungseinsatzes ziemlich belanglos.
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Wobei wir allerdings kaum eruieren können, ob das jetzt tatsächlich gehäuft ist – vor dem Herzinfarkt hat sich die Statistik ja niemand angeschaut.
Früher hat das Personal die Häselein einfach liegengelassen, derzeit traut man sich das nicht.
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Sandhasen aktuell:
4. Jänner:
19.34 U1 Leopoldau
19.37 U4 Friedensbrücke
19.43 U4 Friedensbrücke
20.13 42 Volksoper
23.19 U1 Karlsplatz
23.20 U3 Westbahnhof
23.26 U1 Karlsplatz
5. Jänner:
01.32 N43 Wattgasse
08.27 69A Simmering
08.44 U1 Schwedenplatz
14.40 U6 Floridsdorf
14.45 U6 Meidling
15.26 Schwedenplatz (WC)
15.30 11B Hillerstraße
15.45 U3 Volkstheater
16.30 U6 Handelskai
21.46 U6 Handelskai
6. Jänner:
05.14 44 Rosensteingasse
08.15 U3 Volkstheater
15.13 U6 Handelskai
16.26 U6 Josefstädter Straße
16.40 U1 Aderklaaer Straße
16.42 U1 Alte Donau
17.48 U1 Leopoldau
18.21 U6 Längenfeldgasse
18.25 U6 Meidling
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Immerhin zeigt das, dass die Gesellschaft noch nicht völlig abgestumpft ist und wenigstens nach so außergewöhnlichen Fällen wieder ein bißchen nachdenkt.
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Toter Mann im Lift: Alkoholvergiftung
Der 58-Jährige, der Stunden lang im Lift einer U-Bahn-Station gelegen und letztlich gestorben war, ist obduziert worden. Die Todesursache sei eine Alkoholvergiftung gewesen. Dies ändert nichts an der moralischen Verantwortung der Beteiligten, könnte aber die rechtliche beeinflussen.
Die Obduktion des 58-Jährigen, der am Stefanitag in einem Aufzug in der Wiener U-Bahn-Station Volkstheater gestorben ist, habe ergeben, dass der Mann an den Folgen einer Alkoholvergiftung gestorben sei. Diese Information wurde am Mittwochvormittag zwar offiziell weder von der Polizei noch der Staatsanwaltschaft bestätigt, war jedoch aus Polizeikreisen, denen das Obduktionsergebnis vorliegt, zu erfahren.
Der Fall hatte für einige Empörung gesorgt, weil der Mann fünf Stunden lang in dem Lift lag, ohne dass ihm jemand zu Hilfe gekommen war.
Obduktionsergebnis rechtlich relevant
Die Todesursache soll aber nicht ein Herzinfarkt, wie zu Beginn kolportiert, sondern eine massive Alkholisierung, die weit über vier Promille betragen haben soll, sein. Der Tod des 58-jährigen obdachlosen Mannes sei etwa eine halbe Stunde nach seinem Einstieg in den Aufzug gegen zwei Uhr früh eingetreten.
Diese Erkenntnis ändert freilich nichts an dem Fehlverhalten jener Mitarbeiter der Wiener Linien, die es in der Nacht auf den Stefanitag verabsäumten, ihre nächtlichen Rundgänge in der Station durchzuführen. Sie wurden noch am selben Tag entlassen. Was das Obduktionsergebnis für die mindestens vier Passanten bedeutet, die in der Nacht den am Aufzugboden liegenden Mann ignorierten, ist nun Sache der Staatsanwaltschaft.
Ihnen könnten weiterhin Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung drohen. Die Erkenntnisse aus der Obduktion könnten allerdings den Tatbestand ändern, da der Mann zum vermeintlichen Tatzeitpunkt bereits tot gewesen sein könnte.
Wiener Linien: „Notruf betätigen“
Bei den Wiener Linien wolle man die internen Kontrollen indessen verschärfen, zusätzlich soll das Bewußtsein der Kundinnen und Kunden geschärft werden: Man solle den Notruf lieber einmal zu viel betätigen als gar nicht, sagte eine Sprecherin der Wiener Linien.
Q: http://wien.orf.at/news/stories/2687957/ (http://wien.orf.at/news/stories/2687957/)