Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Badner Bahn => Thema gestartet von: U4 am 08. Februar 2015, 16:58:33
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Der Traktor war mit einem Schneepflug unterwegs, verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand.
Trotz einer Notbremsung konnte der Fahrer der Badner Bahn den Unfall nicht verhindern. Laut Polizei soll der Traktorfahrer ein Haltesignal übersehen haben. Bei dem Zusammenstoß wurde niemand verletzt, es hat aber erhebliche Verspätungen bei der Badner Bahn gegeben
http://wien.orf.at/news/stories/2693687/ (http://wien.orf.at/news/stories/2693687/)
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Rotlicht übersehen? Ich seh auf dem Bild 5 allein schon 4 Rotlichter (2 Badner Bahn, 2 Ampel). Bei solchen Ansagen gehört ein Fahrer zum Augen- und dann zum Amtsarzt, da müssen schwere Defizite beim Sehvermögen vorliegen.
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Nicht übersehen, sondern - falls die Anlage korrekt funktionierte - mißachtet.
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Genau genommen ist die Eisenbahnkreuzung nicht mehr im 23. Bezirk, sondern schon in Vösendorf. ;)
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Nicht übersehen, sondern - falls die Anlage korrekt funktionierte - mißachtet.
Ist mir klar, nur wenn er sagt, dass er das Rotlicht nicht gesehen hätte, dann sollte ihn die Polizei wirklich zum Amtsarzt schicken.
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Jetzt ahnt man, warum die Badner permanent NF- Wagenmangel hat (S. and. Thema). Es erwischt halt offenbar seltener einen Hochflurer...
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Nicht übersehen, sondern - falls die Anlage korrekt funktionierte - mißachtet.
Ist mir klar, nur wenn er sagt, dass er das Rotlicht nicht gesehen hätte, dann sollte ihn die Polizei wirklich zum Amtsarzt schicken.
Wahrscheinlich hat er nicht darauf geachtet, weil er gerade mit Telefonieren o.ä. beschäftigt war. Aber das kann er natürlich nicht zugeben.
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Nicht übersehen, sondern - falls die Anlage korrekt funktionierte - mißachtet.
Ist mir klar, nur wenn er sagt, dass er das Rotlicht nicht gesehen hätte, dann sollte ihn die Polizei wirklich zum Amtsarzt schicken.
Wahrscheinlich hat er nicht darauf geachtet, weil er gerade mit Telefonieren o.ä. beschäftigt war. Aber das kann er natürlich nicht zugeben.
Wäre aber vielleicht schlauer, schließlich ist Telefonieren am Steuer potentiell sicher mit geringeren Konsequenzen belegt, als ein Besuch beim Amtsarzt, der zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.
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Wäre aber vielleicht schlauer, schließlich ist Telefonieren am Steuer potentiell sicher mit geringeren Konsequenzen belegt, als ein Besuch beim Amtsarzt, der zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.
Du vergisst eines: Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftpflichtversicherung nicht bzw. regressiert. Das ist zumindest bei Unfällen, die durch Alkohol am Steuer verursacht wurden, so. Ob das auch bei anderen Fahrlässigkeiten so ist, kann ich nicht sagen, das hängt wohl von der Versicherung und vom Sachbearbeiter ab. Tatsache ist jedoch, dass Versicherungen äußerst ungern zahlen (no na!) und womöglich jeden Grund dankend annehmen, wenn sie sich abputzen können. Im Zweifelsfall lassen sie sich lieber klagen.