Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 95B am 25. Februar 2015, 21:33:44
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Man sollte endlich auch eine in der Chamissogasse machen, für kurzgeführte 9er. Da wäre es dann recht nahe zum 10A, um nach Gersthof runter zu fahren! :lamp:
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(Dateianhang Link)
Ich habe mich schon immer gefragt, wieso sich dort keine Bedarfshaltestelle befunden hat.
Auffallend ist auch, dass nach 36 Jahren die Sicherheitshaltestelle mit weißen Streifen wieder eingeführt wurde.
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Auffallend ist auch, dass nach 36 Jahren die Sicherheitshaltestelle mit weißen Streifen wieder eingeführt wurde.
Es gibt keine Sicherheitshaltestellen.
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Vermutlich meint er rein phänotypisch. Und das ist ja richtig! ;)
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Es gibt keine Sicherheitshaltestellen.
Und wieso gibt es noch so viele Straßenbahnhaltestellen mit blauen Stangen in Wien?
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Es gibt keine Sicherheitshaltestellen.
Und wieso gibt es noch so viele Straßenbahnhaltestellen mit blauen Stangen in Wien?
Vertief dich einmal in die Signalvorschrift.
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Man sollte endlich auch eine in der Chamissogasse machen, für kurzgeführte 9er. Da wäre es dann recht nahe zum 10A, um nach Gersthof runter zu fahren! :lamp:
Man kann es auch übertreiben. Denn wenn ein Zug der Linie 9 über Antonigasse kurz fährt, dann fährt zu 95% der nächste Zug wieder bis Gersthof. Und wenn ich da die Gehzeit + Wartezeit auf die Linie 10A kalkuliere, bin ich mit dme nachfolgenden Zug auch schon in Gersthof. Noch dazu, wo die Haltestelle dort weit weg von jeden Gehsteig wäre.
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Und wem würde es weh tun, wenn dort eine Tafel stehen würde, so ganz ohne Gehsteig? ???
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Und wem würde es weh tun, wenn dort eine Tafel stehen würde, so ganz ohne Gehsteig? ???
Man könnte die Tafel seitlich auf die schmale Verkehrsinsel neben den Gleis aufstellen.
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Ich habe mich schon immer gefragt, wieso sich dort keine Bedarfshaltestelle befunden hat.
Vor allem, da bei 2er-Ablenkungen schon bisher der Bereich als Haltestelle gedient hat, auch ganz ohne Tafel.
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Man könnte die Tafel seitlich auf die schmale Verkehrsinsel neben den Gleis aufstellen.
Na einfach auf den Gehsteig in der Hausdurchfahrt, ist doch kein Problem!
Vor allem, da bei 2er-Ablenkungen schon bisher der Bereich als Haltestelle gedient hat, auch ganz ohne Tafel.
Aber nur bei Fahrern, die sich das trauten! Und da mit etwas Bauchweh, weil es könnte ja ein höherrangiger Wichtigmacher sehen. ;)
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Aber nur bei Fahrern, die sich das trauten! Und da mit etwas Bauchweh, weil es könnte ja ein höherrangiger Wichtigmacher sehen. ;)
Ich als Fahrer darf ja eine Haltestelle verlegen, muß aber die BI drüber informieren. Also Freigabe geben und anfunken, dass ich die Haltestelle vor die Verzeigungsweiche verlegt habe, um den FG ein aussteigen zu ermöglichen. ;)
Aber recht hast du, etwas Bauchweh macht es schon.
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Ich als Fahrer darf ja eine Haltestelle verlegen
Aufgrund welcher Bestimmung meinst du das zu dürfen?
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Aber nur bei Fahrern, die sich das trauten! Und da mit etwas Bauchweh, weil es könnte ja ein höherrangiger Wichtigmacher sehen. ;)
Ich als Fahrer darf ja eine Haltestelle verlegen, muß aber die BI drüber informieren. Also Freigabe geben und anfunken, dass ich die Haltestelle vor die Verzeigungsweiche verlegt habe, um den FG ein aussteigen zu ermöglichen. ;)
Aber recht hast du, etwas Bauchweh macht es schon.
Wenn du eine Haltestelle nicht einhalten kannst musst du vorher die Bi darüber verständigen. Wenn du gleichzeitig einen Vorschlag für eine Ersatzhaltestelle machst, dann wird diese zu 99,9% akzeptiert. Jedoch brauchst du die Erlaubnis dafür, dann eine "eigenmächtig" verlegte Haltestelle ist genau so zu behandeln, wie aussteigen auf der Strecke. Da darfst du auch nicht einfach di Fahrgäste aussteigen lassen, sondern musst erst nachfragen.
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Genaugenommen darf man den Fahrgästen als Fahrer ruhig das Aussteigen möglich machen*, das ist im Gesetz nicht ausdrücklich verboten. Verboten ist hingegen den Fahrgästen das Verlassen eines Zuges außerhalb einer Haltestelle, tut es wer trotzdem, begeht er den Verstoß und macht es zudem auf eigenes Risiko. Lediglich das Aussteigen anordnen darf der Fahrer nicht aus eigenem Antrieb, dazu ist nur ein Eisenbahnaufsichtsorgan nach Abwägen der vorliegenden Umstände befugt!
*) Diese scheinbare Diskrepanz geht sicher darauf zurück, dass es ja auch Notfälle gibt, wo der Fahrer den Fahrgästen die sofortige Selbstrettung durch (eigenmächtiges) Verlassen des Zuges nicht verwehren darf. Diese "Flucht" führt der Fahrgast dann natürlich in Eigenverantwortung durch. Im Gegensatz zum angeordneten Aussteigen, wo für den Betreiber des Verkehrsmittels gewisse Haftungen schlagend werden können (z.B. wenn wer bei dieser Aktion zu Sturz kommt).
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Aber nur bei Fahrern, die sich das trauten! Und da mit etwas Bauchweh, weil es könnte ja ein höherrangiger Wichtigmacher sehen. ;)
Ich als Fahrer darf ja eine Haltestelle verlegen, muß aber die BI drüber informieren. Also Freigabe geben und anfunken, dass ich die Haltestelle vor die Verzeigungsweiche verlegt habe, um den FG ein aussteigen zu ermöglichen. ;)
Aber recht hast du, etwas Bauchweh macht es schon.
Wenn du eine Haltestelle nicht einhalten kannst musst du vorher die Bi darüber verständigen. Wenn du gleichzeitig einen Vorschlag für eine Ersatzhaltestelle machst, dann wird diese zu 99,9% akzeptiert. Jedoch brauchst du die Erlaubnis dafür, dann eine "eigenmächtig" verlegte Haltestelle ist genau so zu behandeln, wie aussteigen auf der Strecke. Da darfst du auch nicht einfach di Fahrgäste aussteigen lassen, sondern musst erst nachfragen.
Jetzt mit dem neuen DA "Aussteigen außerhalb von Haltestellen", ist das anfunken vorher erforderlich, davor wars es nur erforderlich die BI anschließend zu informieren, natürlich mit Verweis warum und wohin. Wie gesagt selber schon genau so gemacht und keine Probleme bekommen. Das letztemal, als ich das machte war vor ca. eineinhalb Jahren am 10er. Da war von einem Wartehäuschen eine Scheibe komplett kaputt und lag am Boden verteilt und eine weitere war komplett gesprungen und um die Ein- & Aussteigenden nicht zu gefährden, habe ich die rote Haltestelle um ca. eine Zuglänge zurückverlegt Freigabe gegeben und angefunkt, dass iche eben die HST um ca eine Zugslänge zurückverlegt habe.
Ich muß jetzt die neuen Vorschriften mal genau lesen, ob dass nicht sogar noch immer so erlaubt wäre, ich befürchte aber, eben wie ich schon schrieb, dass es seit dem DA nicht mehr so einfach geht.
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Da war von einem Wartehäuschen eine Scheibe komplett kaputt und lag am Boden verteilt und eine weitere war komplett gesprungen . . . .
Mach es in Zukunft wie alle anderen, blicke stur geradeaus, dann siehst du so was nicht! >:D
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Da war von einem Wartehäuschen eine Scheibe komplett kaputt und lag am Boden verteilt und eine weitere war komplett gesprungen . . . .
Mach es in Zukunft wie alle anderen, blicke stur geradeaus, dann siehst du so was nicht! >:D
Dann bräuchte ich aber Scheuklappen, die auch noch 45° nach innen gedreht werden müssen. :P
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Mittlerweile sind weitere rot-weiße Haltestellen aufgetaucht – etwa vor der Rossknödelweiche oder aber auch, wie die Fotos zeigen, in RDH:
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Dass die Einsätze immer noch das alte Stadtwerkelogo zeigen, hat ihnen halt noch niemand gesagt. :-X
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Meines Wissens dürfen diese Tafeln nur mit diesem Logo montiert werden ... (gottseidank)
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Meines Wissens dürfen diese Tafeln nur mit diesem Logo montiert werden ... (gottseidank)
Gibt es eine Begündung dafür ?
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Meines Wissens dürfen diese Tafeln nur mit diesem Logo montiert werden ... (gottseidank)
Gibt es eine Begündung dafür ?
Das würde mich auch interessieren. Nachvollziehbar ist das nämlich nicht.
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Ich nehme an, man wird einfach die alte Tafel weiterverwendet haben.
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Kann es vielleicht sein, dass es damals eine Beantragung der Tafel gab (galt oder gilt ja noch als Parkverbot) und diese wurde entsprechend abgebildet in irgendeinem Gesetzesblatt? Deswegen ist der Tausch nicht möglich dzt.? (sag ich jetzt mal so als Laie)...
:o
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Ich nehme an, man wird einfach die alte Tafel weiterverwendet haben.
Nicht möglich, da ja der Rand des Tafelinhalts sonst andersfärbig wäre.
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Nicht möglich, da ja der Rand des Tafelinhalts sonst andersfärbig wäre.
Der Rand der Tafel selbst ist nur auf einer Seite sichtbar, auf der anderen Seite wird er vom Metallrahmen der Halterung verdeckt. Die Tafel hat auf einer Seite einen roten und auf der anderen einen blauen Rand, daher kann jede Tafel in jeder Halterung korrekt verwendet werden.
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Ich nehme an, man wird einfach die eine alte Tafel weiterverwendet haben.
So wird es auch sein!