Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Werner1981 am 17. November 2015, 21:56:09
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Mit einer brisanten Causa ist derzeit das Arbeits- und Sozialgericht beschäftigt. Der Zentralbetriebsrat der Wiener Linien hat eine Unterlassungsklage gegen die Durchführung von Alkoholkontrollen mittels Alkomaten bei Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe eingebracht. Der Hintergrund: 2010 wurde in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie diverses anderes Personal bei Dienstantritt 0,0 Promille aufweisen müssen. Anlass war eine Empfehlung des Kontrollamts.
Seitdem führen die Wiener Linien intern regelmäßig Alkoholkontrollen durch: Und zwar nach Unfällen, bei konkreten Verdachtsfällen, vor allem aber stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip. Bei letzterer Variante werden pro Jahr bei rund 2000 Tests etwa ein halbes Dutzend Alkosünder überführt. Einige davon werden als Konsequenz entlassen, heißt es bei den Wiener Linien.
Jetzt will der Betriebsrat die bestehende Regelung anfechten. „Über die Art und Weise dieser Überprüfungen gibt es kein Übereinkommen mit dem Zentralbetriebsrat“, heißt es in dem Schreiben an die Betriebsratsmitglieder, das dem KURIER vorliegt. Die Verwendung von Atemluftkontrollgeräten sei in der Betriebsvereinbarung nicht geregelt.
Laut einem aktuellen Urteil des OGH bräuchte es dafür die Mitbestimmung des Zentralbetriebsrat, weil die Menschenwürde berührt werde. Konkret behandelten die Höchstrichter eine Beschwerde des Betriebsrats über die Alkoholkontrollen bei den ÖBB. Nur: Dort gab es – anders als bei den Wiener Linien – keine Betriebsvereinbarung zu den Kontrollen. Außerdem wurden flächendeckende Tests durchgeführt.
Der Wiener-Linien-Zentralbetriebsrat hat jedenfalls Ende Oktober die Geschäftsführung aufgefordert, die Überprüfung mit Atemluftkontrollgeräten sofort einzustellen. Nachdem es danach trotzdem zu weiteren stichprobenartigen Tests kam, beschloss man die Klage beim Arbeitsgericht.
Bei den Wiener Linien ist man über die Vorgehensweise des Betriebsrates verblüfft. „Es nicht vorstellbar, dass er Advokat für Leute sein will, die für andere eine Gefährdung sind“, sagt ein Sprecher. In der Betriebsvereinbarung sei geregelt, die Tests mit größtmöglicher Diskretion und unter Wahrung der Privatsphäre durchzuführen. Man versteht auch nicht, warum man sich gerade an den Atemtests stößt: „Im Vergleich zur Blutabnahme sind sie sicher angenehmer.“
Der oberste Betriebsrat Michael Bauer gibt sich wortkarg: „In der jetzigen Vereinbarung gibt es einige Unschärfen, daher besteht Nachbesserungsbedarf. Die entsprechenden Verhandlungen stehen aber kurz vor dem Abschluss.“
Quelle: Kurier http://kurier.at/chronik/wien/wiener-linien-betriebsrat-klagt-gegen-alkotests/164.565.545 (http://kurier.at/chronik/wien/wiener-linien-betriebsrat-klagt-gegen-alkotests/164.565.545)
Etwas nachdenklich stimmt mich folgendes: wenn pro Jahr ein halbes dutzend Alkosünder ertappt wird, wie groß ist dann erst die Dunkelziffer?
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Ich hoffe die roten Bonzengewerkschafter kriegen vom Gericht mächtig eine auf den Deckel. Widerliche Bande, spielt mit der Sicherheit der Fahrgäste.
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@Linie 41: FULL ACK! Alkofixe in Schutz zu nehmen, war eine Sünde vergangener Jahrzehnte (39er, schau owa!). Auch heute noch solche Forderungen zu stellen, zeugt von der realitätsfremden Abgehobenheit der roten Schweinchenhirten. Will man hier die eigenen Kumpels schützen, die gern vor Dienstantritt dem Spritzwein nicht abgeneigt sind?
Viel näher am Puls der Zeit wären übrigens Drogentests – was es da für eine Dunkelziffer gibt, möchte ich gar nicht wissen!
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Wobei ich glaube, da geht es gar nicht so sehr um die Alkoholkontrolle an sich, sondern darum, daß anscheinend zuvor getroffene Betriebsvereinbarungen nicht eingehalten werden. Das ist seitens des Betriebsrates natürlich nicht akzeptierbar. Er ist schließlich dazu da, um die Rechte der Mitarbeiter zu wahren. Ganz egal zu welchem Thema.
Der Fehler (oder sagen wir ungenaue Formulierung) geschah anscheinend schon, als diese Vereinbarung so formuliert wurde.
Aber irgendwie spiegelt das die Stimmung im Unternehmen wieder. Immer wieder richten sich Betriebsrat und Geschäftsleitung diverse Dinge über die Medien aus - oder gar über Gerichte...
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Alko-Tests sind gut und richtig und es ist an sich nichts dagegen einzuwenden. Nur sollte das alles auf einer einwandfreien rechtlichen Basis passieren, nur so sind ja auch die aus Verstößen gegen das Verbot der Alkoholisierung resultierenden Konsequenzen rechtlich haltbar. Hoch an der Zeit wäre es natürlich auch Drogenschnelltests durchzuführen, das geht mit einem Speicheltest (mittels Wattetupfer) und kann bei positivem Ergebnis per Bluttest einwandfrei verifiziert werden.
Bei der Einstellungsuntersuchung der Bewerber wird* ein Drogentest an der abgegebenen Harnprobe durchgeführt, dabei fällt angeblich oft schon ein Gutteil der Aspiranten aus dem Rennen!
*) Wurde zumindest durchgeführt, ich denke aber, dass das trotz des dauernden gutmenschlichen Diskriminierungsgejammers noch immer gemacht wird!
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*) Wurde zumindest durchgeführt, ich denke aber, dass das trotz des dauernden gutmenschlichen Diskriminierungsgejammers noch immer gemacht wird!
Was soll das - bei der anderen Seite wäre Schnee-konsum wahrscheinlich Einstellungsvoraussetzung
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Na danke! Schau dir die ganzen Weichbirnen doch an die durch die Straßen wanken...das sich THC nicht negativ auf das Gehirn auswirkt, kannst mir nicht erzählen... :fp:
Alkohol ist erwiesenermaßen um einiges gefährlicher!
Wenn du laufend Drogentests durchführen würdest, müsstest du wahrscheinlich ziemlich viel Personal vom Dienst abziehen.
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Bezgl. Drogentest. Bei den wiederkehrenden Tauglichkeitsuntersuchungen muß man eine Urinprobe abgeben, welche auf diverse Substanzen getestet wird.
Zu der kommenden Klage seitens des ZBR kann man nur sagen, kümmert euch um wichtigere Dinge. Wer nüchtern zum Dienst erscheint hat ja nichts zu befürchten. Und zumindest bei der U-Bahn ist es so, daß der Test vor einem Zeugen durchgeführt wird.
LG,
Stellwerker
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"2010 wurde in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie diverses anderes Personal bei Dienstantritt 0,0 Promille aufweisen müssen."
Weiß eigentlich jemand von euch, wie hoch der Wert vorher war? 0,5? 0,8? Gab es überhaupt einen Wert?
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"2010 wurde in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie diverses anderes Personal bei Dienstantritt 0,0 Promille aufweisen müssen."
Weiß eigentlich jemand von euch, wie hoch der Wert vorher war? 0,5? 0,8? Gab es überhaupt einen Wert?
Davor gab es wahrscheinlich keine "Betriebsvereinbarung". Die ist aber sowieso für die Fisch', denn in der DV-STRAB 1977 hieß es bereits im § 6 (4): Dem Fahrbediensteten ist untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen; er darf bei Antritt des Dienstes nicht unter Wirkung oder Nachwirkung von alkoholischen Getränken oder von anderen berauschenden Mitteln stehen. Was übersetzt auch nichts anderes als 0,0 heißt – die Gewerkschaft braucht sich also nicht aufpudeln wie der sprichwörtliche Hustinettenbär.
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Ich bin absolut dafür, dass solche Tests - unter definierten rechtlichen Rahmenbedingungen - stattfinden, schließlich hat das Unternehmen eine entsprechende Verantwortung gegenüber seinen Fahrgästen. Dennoch können 0,0 Promille auch unschuldige zum Handkuss kommen lassen, ein Apfel oder eine überreife Banane können mitunter doch zu einem erhöhten Atemalkoholgehalt führen.
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Wenn man keinen Alkohol zu sich nehmen darf, gilt das nicht nur für Getränke, sondern auch für Speisen.
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Ich bin absolut dafür, dass solche Tests - unter definierten rechtlichen Rahmenbedingungen - stattfinden, schließlich hat das Unternehmen eine entsprechende Verantwortung gegenüber seinen Fahrgästen. Dennoch können 0,0 Promille auch unschuldige zum Handkuss kommen lassen, ein Apfel oder eine überreife Banane können mitunter doch zu einem erhöhten Atemalkoholgehalt führen.
Und deshalb wird bei positiven Alko-Test nach 30 min ein weiterer Test gemacht. Damit kannst du solche Fehler ausschließen.
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Unbestritten! Aber bei den meisten bleibst halt nicht bei 'ab und zu' und sie flüchten sich dann in die üblichen Ausreden...
Naja, "die meisten" - ich weiß nicht, ob das so ist. Es gibt viel mehr süchtige Alkoholtrinker und Raucher - bei den Rauchern bin ich mir auch bei der relativen Zahl absolut sicher.
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"2010 wurde in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass Fahrer von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie diverses anderes Personal bei Dienstantritt 0,0 Promille aufweisen müssen."
Weiß eigentlich jemand von euch, wie hoch der Wert vorher war? 0,5? 0,8? Gab es überhaupt einen Wert?
Es war auf der Schiene immer schon 0,0! Auch wenn man das früher fast nie kontrolliert hat und auch nicht (exakt) messen konnte.
. . . . ein Apfel oder eine überreife Banane können mitunter doch zu einem erhöhten Atemalkoholgehalt führen.
Das ist aber ein G'schichtl, so wie mit der Zahnpasta oder den homöopathischen Tropfen, von denen du nur drei genommen haben willst. Erstens darfst du dir den Mund ausspülen, zweitens den Test wiederholen und dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Blutprobe. Übrigens, auch im Apfelsaft ist Alkohol, wenn du hundert Liter auf einmal trinkst, hast du sicher 0,5 Promille!
Und wer würde schon einen so verdorbenen Apfel essen, der schon gärt oder eine Banane, die von selbst ausrinnt? Da landet man vermutlich sowieso eher im Krankenhaus statt im Dienst! :o
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Wien heute-Bericht zum Thema (ohne wirklich was Neues):
http://tvthek.orf.at/program/Wien-heute/70018 (http://tvthek.orf.at/program/Wien-heute/70018)
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In der heutigen Krone ist auf Seite 20 ein Artikel zur Causa erschienen. Selbst Alkofix Jeannee kritisiert die Vorgangsweise der Betriebsratsbonzen.
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Ich frage mich nur, wen das stört, dass er immer wieder einen Alkotest machen muss. Denn wenn ich kein schlechtes Gewissen habe, dann mache ich ihnen, wenn sie wollen JEDEN Tag zum Dienstantritt einen Alkotest.
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Ist ein schwieriges Thema. Als Arbeitnehmer würde ich mich u.U. unter Generalverdacht gestellt sehen.
Die Frage ist ja auch, wo man die Grenze zieht: Heute Alko-Test, morgen dann tägliches Drogenscreening?
Es wird da keinen Königsweg geben, aber die gesamte Belegschaft anlasslos zu kontrollieren, halte ich für unglücklich. Das würde hier in D sicherlich auch erst einmal für einen Aufschrei sorgen.
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Ich frage mich nur, wen das stört, dass er immer wieder einen Alkotest machen muss.
Siehst du ja: die Gewerkschaftswürmer fühlen sich dadurch bedroht.
Denn wenn ich kein schlechtes Gewissen habe, dann mache ich ihnen, wenn sie wollen JEDEN Tag zum Dienstantritt einen Alkotest.
Jeden Tag ist sicher übertrieben, aber stets mit unangekündigten Kontrollen rechnen zu können, hat im Allgemeinen dieselbe Wirkung.
Die Frage ist ja auch, wo man die Grenze zieht: Heute Alko-Test, morgen dann tägliches Drogenscreening?
Warum nicht? Ein Problem damit kann nur jemand haben, der etwas zu verbergen hat. Und gerade bei Drogenschnelltests würde die Trefferquote wohl um etliches höher sein als bei Alkovortests.
Es wird da keinen Königsweg geben, aber die gesamte Belegschaft anlasslos zu kontrollieren, halte ich für unglücklich.
Das wurde ja auch nicht gemacht.
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Warum nicht? Ein Problem damit kann nur jemand haben, der etwas zu verbergen hat.
DAs ist das schlechteste Argument, damit kannst die lückenlose Überwachung aller Personen in Österreich argumentieren.
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Warum nicht? Ein Problem damit kann nur jemand haben, der etwas zu verbergen hat.
DAs ist das schlechteste Argument, damit kannst die lückenlose Überwachung aller Personen in Österreich argumentieren.
Alle Personen in Österreich arbeiten aber nicht bei einer Firma, deren primäre Aufgabe die sichere Bereitstellung von Verkehrsmitteln ist. Gegen ständige Kontrollen bin ich auch, aber Stichproben sind keine schlechte Sache. 99,9% halten sich sowieso daran und vom Rest erwischt man hoffentlich möglichst viele.
Außerdem ist das eine betriebsinterne Regelung, während die Überwachung aller Bürger durch den Staat erfolgen würde.
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Ich frage mich nur, wen das stört, dass er immer wieder einen Alkotest machen muss.
Siehst du ja: die Gewerkschaftswürmer fühlen sich dadurch bedroht.
Ich glaube eher, dass da die Gewerkschaft aufgefordert wurde etwas zu unternehmen, und da es dem Aufforder nicht schnell genug gegangen ist, hat er das Ganze auch der Presse zugespielt.
Denn wenn ich kein schlechtes Gewissen habe, dann mache ich ihnen, wenn sie wollen JEDEN Tag zum Dienstantritt einen Alkotest.
Jeden Tag ist sicher übertrieben, aber stets mit unangekündigten Kontrollen rechnen zu können, hat im Allgemeinen dieselbe Wirkung.
Wenn ich mich hinter das Lenkrad meines Autos setzte muss ich auch immer mit einem Alko-Test durch die Polizei rechnen
Die Frage ist ja auch, wo man die Grenze zieht: Heute Alko-Test, morgen dann tägliches Drogenscreening?
Warum nicht? Ein Problem damit kann nur jemand haben, der etwas zu verbergen hat. Und gerade bei Drogenschnelltests würde die Trefferquote wohl um etliches höher sein als bei Alkovortests.
Es wird da keinen Königsweg geben, aber die gesamte Belegschaft anlasslos zu kontrollieren, halte ich für unglücklich.
Das wurde ja auch nicht gemacht.
Abschließend sage ich wieder einmal,eure Sorgen möchte ich haben. Nach euren Meldungen könnte man meinen das das Fahrpersonal flächendeckend täglich kontrolliert wird. So ist es aber nicht. Es wird zwar mehrmals in der Woche Alko-Test durchgeführt, aber immer nur auf einer Abstellanlage/Bahnhof/Garage. Und das sind alleine bei der Straßenbahn 10 Dienststellen, Dazu kommen noch 3 Garagen und bei der U-Bahn 3 Bahnhöfe. Ob bei den Abstellanlagen auch schon mal solche Test gemacht - keine Ahnung. Und es müssen nicht alle Fahrbedienstete zum Test antreten, sondern sie werden durch Losentscheid ausgewählt. Und mWn zieht nicht ein Vorgesetzter die Kandidaten, sondern die Mitarbeiter selber mittels verdeckten Karten. Joker, man braucht nicht, Niete man muss
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Wie Klingelfee schon gechrieben hat kommt man nicht täglich dran. Ich bin seit über 10 Jahren bei den WL und wurde bislang 4x zur stichprobenartigen Kontrolle geholt. Nur gelost wurde da nie, es durften alle anwesenden Personen blasen. Nur wurde dies abgeschottet gemacht in Anwesenheit eines Zeugen.
Generell Alkotest werden (zumindest bei der U-Bahn) bei Einvernahmen gemacht, z. B. wenn jemand ein rotes Signal überfuhr. Bei Überführungen von Personen wird der Alkotest eigentlich immer vom VUK bereits vor Ort gemacht, da wird dann dieser in den Akt übernommen.
LG,
Stellwerker
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Dass Alkohol- und Drogentests gemacht werden sollen, ja sogar müssen, steht ja wohl nicht zur Debatte. Es kann nur um den Modus der regelkonformen Durchführung gehen und die weitestgehende Ausschließung von Willkürakten durch Vorgesetzte gegen unliebsame Mitarbeiter. Das Alkohol und Drogenverbot ist ja durch das Gesetz vorgeschrieben, wobei hier leider wieder einmal (wie immer!) etwas schwammig formuliert wurde. Nichts wäre einfacher und ginge schneller, als die gesetzeskonforme Art und Weise der Vornahme von betriebsinternen (Flächen-)Tests in einer Betriebsvereinbarung mit der Gewerkschaft festzuschreiben. Da könnte sich dann jeder Wurm krümmen wie er will, es würde nichts ändern.
Es werden hier auch immer zwei völlig unterschiedliche Dinge durcheinandergehaut, sowohl hier als auch in der Krone (logisch!). Das eine sind vorsorgliche (Flächen-)Tests, z.B. bei Dienstantritt an der Dienststelle, welche der Betrieb gemäß oben erwähnter Betriebsvereinbarung in Betriebsräumen durchführt, das andere sind die anlassbezogenen Überprüfungen (bei Verdacht oder nach Unfällen), welche von Eisenbahnaufsichtsorganen bzw. in deren Auftrag und Anwesenheit von der Polizei überall und jederzeit durchgeführt werden können oder müssen. Beim Busverkehr fällt das Eisenbahnaufsichtsorgan als zuständige Institution natürlich weg.
Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Debatte, dass der Konsum von Tabakwaren, quasi als Tabu, gänzlich außen vor gelassen wurde und wird! :down:
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Bezgl. Rauchen. Bei der U-Bahn gibts beim Verstoß gegen das Rauchverbot einen Fleck.
LG,
Stellwerker
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Aber du darfst, ehe du die Fahrt antrittst, 20 Zigaretten rauchen und giltst als unbeeinträchtigt! :o ::)
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Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Debatte, dass der Konsum von Tabakwaren, quasi als Tabu, gänzlich außen vor gelassen wurde und wird! :down:
Tabakrauchen führt ja nicht zu Bewusstseinsveränderung.
Aber du darfst, ehe du die Fahrt antrittst, 20 Zigaretten rauchen und giltst als unbeeinträchtigt! :o ::)
Warum denn nicht? Du stinkst dann zwar wie verrückt, bist aber zurechnungsfähig. (Außer du bist Nichtraucher, dann kollabierst du aber vermutlich schon lang, bevor du bei 20 bist.)
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Du glaubst echt, Rauchen führt zu keiner Beeinträchtigung (im Verkehr)? :-[
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Du glaubst echt, Rauchen führt zu keiner Beeinträchtigung (im Verkehr)? :-[
Nur insofern, als während der Fahrt rauchende Fahrzeugführer abgelenkt sind und sich gegebenenfalls durch Rauchschwaden im Auto oder Nikotinfilm auf der Windschutzscheibe die Sichtverhältnisse verschlechtern können. Oder jemand ist so stark süchtig, dass ihm die Konzentration ausgeht, wenn er vom Kettenrauchen abgehalten wird. Aber wenn ein durchschnittlicher Raucher vor der Fahrt Zigaretten raucht, kann mir niemand erzählen, dass der dann nicht mehr verkehrstüchtig ist. (Wohlgemerkt: bezieht sich alles aufs Tabakrauchen frei von sonstigen, nicht am freien Markt erhältlichen Zusatzstoffen.)
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Es ist im Rauch der Zigaretten ein Giftcocktail von 200-300 verschiedenen Stoffen*. Außerdem kommt es beim Rauchen zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung des Körpers, bei etwa 5 Zigaretten in Serie sogar zu einer schweren. Dass ein Raucher nicht ohnmächtig umkippt ist nur dem Gewöhnungseffekt zuzuschreiben. Und da willst du behaupten, ein Mensch in diesem Zustand sei nicht beeinträchtigt und voll einsatzfähig?
Nikotin selbst ist von der Giftigkeit her weniger schlimm, es hätte sogar durchaus positive medizinische Effekte. Nur ist Nikotin das vermutlich am raschesten und hartnäckigsten tief abhängig machende Suchtmittel. Und das leider schon in geringster Menge.
*) Ein Umwelthygieniker hat das einmal so beschrieben, wie wenn man sich direkt oben neben den Rauchfang einer Müllverbrennung setzen würde und ein paar kräftige Atemzüge von den Abgasen nimmt!
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Und da willst du behaupten, ein Mensch in diesem Zustand sei nicht beeinträchtigt und voll einsatzfähig?
Seine Verkehrstüchtigkeit ist sicher nicht beeinträchtigt.* Dass er körperliche Schäden davonträgt, ist unbestritten, steht aber hier auf einem anderen Blatt.
*) vorausgesetzt, er ist es gewöhnt. Ein Alkoholiker mag es auch gewöhnt sein, einen gewissen Spiegel zu haben, aber seine Verkehrstüchtigkeit ist dann trotzdem nicht gegeben, weil die Reaktionsfähigkeit nicht im notwendigen Ausmaß vorhanden ist.
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Nikotin selbst ist von der Giftigkeit her weniger schlimm, es hätte sogar durchaus positive medizinische Effekte. Nur ist Nikotin das vermutlich am raschesten und hartnäckigsten tief abhängig machende Suchtmittel. Und das leider schon in geringster Menge.
Das aber perfiderweise nicht bei allen Menschen, bei manchen sogar nie. Das sind dann die, die - wenn sie rauchen - alle paar Monate in Gesellschaft ein, zwei Zigaretten rauchen und dann wieder genauso lange nicht. Wer darauf vertraut zu dieser Gruppe zu gehören ist natürlich selber schuld.
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Rauchen ist ja eigentlich eh nicht schädlich. Ihr habt ja gesehen, wie alt der Helmut Schmidt geworden ist! 8)
So der sich eingeredete Trugschluss fast aller Raucher...
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Nur zur Info. Betrieb und Gewerkschaft haben sich über den Alkotest geeinigt und die Betriebsvereinbarung diesbezüglich ist auch schon da.
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Nur zur Info. Betrieb und Gewerkschaft haben sich über den Alkotest geeinigt und die Betriebsvereinbarung diesbezüglich ist auch schon da.
Das hätte man gleich haben können ... aber nein, man muss zuerst laut schreien und sich von der Öffentlichkeit ein schlechtes Image umhängen lassen. :ugvm:
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aber nein, man muss zuerst laut schreien und sich von der Öffentlichkeit ein schlechtes Image umhängen lassen. :ugvm:
Man muss ja seine Daseinsberechtigung durch lautes Schreien immer wieder bekräftigen. >:D
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aber nein, man muss zuerst laut schreien und sich von der Öffentlichkeit ein schlechtes Image umhängen lassen. :ugvm:
Man muss ja seine Daseinsberechtigung durch lautes Schreien immer wieder bekräftigen. >:D
Ich glaube eher, dass da jemand in letzter zeit zu oft kontrolliert wurde und sich bei der Gewerkschaft beschwert hatte. Und weil es ihm nicht schnell genug gegangen ist, hat er dann auch die Medien eingeschaltet. Und diese stürzen sich ja auf alles, was bei den WL passiert. So ist ja heute auch in der Kronenzeitung wieder einmal ein Artikel über die Alterserhöhung der Seniorenkarte. Obwohl das bereits seit 2013 gemacht wird. Wie bei vielen anderen Unternehmen im übrigen auch.
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Laut der neuen BV (ist 17 Seiten lang) gibts halt weiterhin Kontrollen nach dem Zufallsprinzip und aller zum Kontrollzeitpunkt anwesenden Mitarbeiter. Neu darin ist AFAIK das Recht des Mitarbeiters auf Anwesenheit eines Betriebsrats beim Test. Nur stelle ich mir grad die "tolle" Verfügbarkeit eines Betriebsrats am Sonntag um 6 Uhr in der Früh vor.
LG,
Stellwerker
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Laut der neuen BV (ist 17 Seiten lang) gibts halt weiterhin Kontrollen nach dem Zufallsprinzip und aller zum Kontrollzeitpunkt anwesenden Mitarbeiter. Neu darin ist AFAIK das Recht des Mitarbeiters auf Anwesenheit eines Betriebsrats beim Test. Nur stelle ich mir grad die "tolle" Verfügbarkeit eines Betriebsrats am Sonntag um 6 Uhr in der Früh vor.
LG,
Stellwerker
Und auch am Sonntag gibt es einen Betriebsrat. Wenn der erste nicht im Dienst ist, dann wird es einen Stellvertreter geben, der das macht. Ausserdem bin ich mir gar nicht sicher, ob ALLE ersten Betriebsräte Samstag Sonntag frei sind?Aber das ist dann Sache der Gewerkschaft,dass sie eine Verterter abstellen
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Jedenfalls sind Samstag und Sonntag die wichtigsten Kontrolltage... es hat ja eh grad erst wieder einen erwischt...
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Und wenn's zehn erwischt! Wer sauft oder Drogen nimmt gehört unerbittlich weg. :down:
Wenn alles auf einer rechtlich einwandfreien Basis durchgeführt wird, sind solch betrieblichen Präventivmaßnahmen nur zu begrüßen! Und eine korrekte Betriebsvereinbarung (und deren Bekanntmachung!) sollten verhindern, dass solche Tests von Vorgesetzten für Willkürakte oder Mobbing missbraucht werden können. Das ist keine Pauschalverdächtigung, die allermeisten Führungskräfte sind sicher sehr bemühte Leute, aber es eben nicht jeder ein Engel. :-\
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Laut der neuen BV (ist 17 Seiten lang) gibts halt weiterhin Kontrollen nach dem Zufallsprinzip und aller zum Kontrollzeitpunkt anwesenden Mitarbeiter. Neu darin ist AFAIK das Recht des Mitarbeiters auf Anwesenheit eines Betriebsrats beim Test. Nur stelle ich mir grad die "tolle" Verfügbarkeit eines Betriebsrats am Sonntag um 6 Uhr in der Früh vor.
LG,
Stellwerker
Wenn ich es sogar richtig verstanden habe, gibts sogar die Möglichkeit der Ablehnung eines Alkotests. Wird das allerdings gemacht, gibts zwei Möglichkeiten für diesen Tag, entweder derjenige meldet sich dann Krank oder erbittet um Urlaub oder aber er bekommt für diesen Tag nur den Grundlohn, sprich er wird für einen Tag in den Leichtdienst versetzt.
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Wenn ich es sogar richtig verstanden habe, gibts sogar die Möglichkeit der Ablehnung eines Alkotests. Wird das allerdings gemacht, gibts zwei Möglichkeiten für diesen Tag, entweder derjenige meldet sich dann Krank oder erbittet um Urlaub oder aber er bekommt für diesen Tag nur den Grundlohn, sprich er wird für einen Tag in den Leichtdienst versetzt.
Dass man das Ablehnen kann, ist aber wohl nur möglich, wenn man noch nicht aufgestiegen ist. Sobald man während dem Fahrdienst den Alkotest ablehnt, muss das meiner Meinung nach dieselben Konsequenzen haben wie eine positiv festgestellte Alkoholisierung. :lamp:
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Wenn ich es sogar richtig verstanden habe, gibts sogar die Möglichkeit der Ablehnung eines Alkotests. Wird das allerdings gemacht, gibts zwei Möglichkeiten für diesen Tag, entweder derjenige meldet sich dann Krank oder erbittet um Urlaub oder aber er bekommt für diesen Tag nur den Grundlohn, sprich er wird für einen Tag in den Leichtdienst versetzt.
Dass man das Ablehnen kann, ist aber wohl nur möglich, wenn man noch nicht aufgestiegen ist. Sobald man während dem Fahrdienst den Alkotest ablehnt, muss das meiner Meinung nach dieselben Konsequenzen haben wie eine positiv festgestellte Alkoholisierung. :lamp:
Ja das Ablehnen geht natürlich nur vorm Aufsteigen.
Irgendwas habe ich aber gelesen, dass nur mehr die Polizei bei Fahrern, die schon auf dem Fahrzeug sitzen, einen Vortest machen dürfen und da gibts zwar die Möglichkeit des Ablehnens, derjenige wird dann aber einem Arzt zugeführt um eine Blutprobe zu veranlassen und bis zur endgültigen Klärung, bedingt durch die Ablehnung, wird der Fahrer ebenfalls in den Leichtdienst versetzt.
Ich weiß nicht wie schnell da Österreich ist, in Deutschland dauert ein Bluttest, bis man ein gerichtsfestes Ergebnis bekommt, 7-10Tage.
Diese Zeit wäre der Fahrer dann logischerweise erstmal vom Fahrdienst abgezogen und verliert somit bis zu 1/3 seiner Zulagen in diesem Monat.
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Sobald man während dems Fahrdienstes den Alkotest ablehnt,
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod... ;)
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Sobald man während dems Fahrdienstes den Alkotest ablehnt,
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod... ;)
Genau. Auf WL-Deutsch heißt das außerdem während den Fahrdienst! :P