Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 95B am 30. November 2015, 12:33:11
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Am 23. Juni [sc. 2015] überquerte die 15-jährige Schülerin Tabassum A. auf dem Weg zum Nachmittagsunterricht die Laxenburger Straße und übersah eine heranfahrende Straßenbahn. Trotz Notbremsung war ein Zusammenstoß nicht mehr zu verhindern. Die Schülerin wurde von der Bim am Kopf erwischt und weggeschleudert. [...] Aufgrund des Aufpralls zerbrach allerdings eine kleine Scheibe auf der rechten Frontseite der Garnitur der Linie O. Und dafür soll die Gymnasiastin jetzt 3.430 Euro zahlen. [MEHR] (http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Unfallopfer-soll-kaputte-Bim-zahlen/213811322)
Q: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Unfallopfer-soll-kaputte-Bim-zahlen/213811322
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Ich frage mich nur, was überhaupt die ersten 2 Einträge mit dem Unfall zu tun haben.
Und das nächste Mal, wenn ich einen Unfall haben sollte, sage ich auch, den reinen Sachschaden zahle ich, nicht jedoch die Arbeitszeit, Ersatzfahrzeug und Einsatzkräfte
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Hat die Schülerin (oder ihre Eltern) eine Versicherung (HH od a.), dann zahlt die.
Ansonsten sind die Kosten nachvollziehbar: Was kostet heute z.B. eine Kfz-Stunde? Meßprotokolle werden auch vorgeschrieben sein. Der Zug wurde mit kaputter Scheibe (wie groß ist klein?) sicher als Sonderzug eingezogen.
Wäre eine solche Rückforderung nach einem selbst verschuldeten Unfall wirklich ein Problem, so gäbe es in Wien schon längst einen Aufstand.
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Es gibt da ein Urteil (finde es momentan aber nicht), dass nur die Arbeitszeit von der Anfahrt der Einsatzkräfte bis zur Verkehrsaufnahme verrechnet werden darf.
Hat die Schülerin (oder ihre Eltern) eine Versicherung (HH od a.), dann zahlt die.
Wahrscheinlich haben sie keine solche Versicherung, sonst stünden sie ja nicht vor dem Problem, die Forderung selbst begleichen zu müssen.
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Es gibt da ein Urteil (finde es momentan aber nicht), dass nur die Arbeitszeit von der Anfahrt der Einsatzkräfte bis zur Verkehrsaufnahme verrechnet werden darf.
Hat die Schülerin (oder ihre Eltern) eine Versicherung (HH od a.), dann zahlt die.
Wahrscheinlich haben sie keine solche Versicherung, sonst stünden sie ja nicht vor dem Problem, die Forderung selbst begleichen zu müssen.
Und eine Rüstwagenausfahrt schlägt sich schon mit mindesten 600 Euro zu buche
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... abgesehen davon, würde das einem privat passieren... warum sollte man dafür aufkommen, was andere verschulden?
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... abgesehen davon, würde das einem privat passieren... warum sollte man dafür aufkommen, was andere verschulden?
Man kann alles und jeden Klagen. Ob und wieviel zu bezahlen ist, wird in dem Fall entweder der Anwalt oder das Gericht klären. Die einen können und wollen es nicht bezahlen und die anderen haben das Recht es ersetzt zu bekommen.
Wenn man einen Autounfall hat, bekommt ja sogar die Kosten der MA48 aufgebrummt, die die Glasscherben zusammen gekehrt haben. Gott sei Dank war ich damals nicht Schuld und die Gegnerversicherung hat keine spompanadeln gemacht. Was da alles zum Zahlen gewesen wäre.
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Kranken- und Rechtsschutzversicherung haben sie offensichtlich, sonst würden sie da auch auf enormen Kosten sitzen. Warum aber keine Haushaltsversicherung? Die Haushaltsversicherung der Eltern würde die durch die Tochter verursachten Kosten tragen (Haftpflicht).
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Kann sich ja nur um diese Scheibe handeln. Was die wohl nicht beachten ist, dass so eine Scheibe natürlich in einen viel kleineren Menge produziert werden also so manche Autoscheibe, daher ist natürlich die Produktion teuer und eine stehende Bim in der Halle kostet nun mal auch Geld (was der Rechnungshof ja auch bemängelt an den WL). Wer sich nicht versichert muss dann auch mit den Folgen leben.
Ich finde es eine absolute Frechheit noch zu sagen "Die Materialkosten zahle ich, den Rest nicht".
Für die Familie wird sich klagen auch nichts bringen, denn auch wenn sie die Kosten senken können, das dadurch Ersparte wandert ja gleich weiter zum Anwalt :fp:.
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... anstatt, dass das Kombinat froh ist, weil der beschädigte ULF keine teuren Kilometer abspult! :-X
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Kranken- und Rechtsschutzversicherung haben sie offensichtlich, sonst würden sie da auch auf enormen Kosten sitzen. Warum aber keine Haushaltsversicherung? Die Haushaltsversicherung der Eltern würde die durch die Tochter verursachten Kosten tragen (Haftpflicht).
Also eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die man wirklich haben sollte, geht mir auch nicht ein, warum man darauf verzichtet.
Ansonsten: Wenn die Schuldfrage geklärt ist, klar daß man sich am Verursacher schadlos halten will. Warum sollte die Allgemeinheit die Kosten dafür tragen.
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und eine stehende Bim in der Halle kostet nun mal auch Geld (was der Rechnungshof ja auch bemängelt an den WL).
Also wenn's danach geht, macht der eine ULF mehr das Kraut auch nicht fett! ::)
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Aber auch kein Grund für die WL, von Forderungen abzusehen.
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Was muss man nach einem FEnstertausch vermessen?
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Was muss man nach einem FEnstertausch vermessen?
Hoffentlich nichts. Aber ob so eine Vermessung angeordnet wird, hängt oft nur davon ab, wer gerade dafür zuständig ist.
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Was muss man nach einem FEnstertausch vermessen?
Hoffentlich nichts. Aber ob so eine Vermessung angeordnet wird, hängt oft nur davon ab, wer gerade dafür zuständig ist.
Dann scheint mir dieser Betrag sehr wohl strittig.ö
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Möglicherweise ist da auch eine Messung der Bremsen gemeint. Übrigens kommt auch noch eine weitere "Gebühr" für das Auslesen der 256 kB der Darec-Speicherkarte dazu.
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Hoffentlich nichts. Aber ob so eine Vermessung angeordnet wird, hängt oft nur davon ab, wer gerade dafür zuständig ist.
Und vermutlich auch davon, ob man die Kosten dafür selber zu tragen hat, oder sie dem Unfallgegner aufhalsen kann.
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Übrigens kommt auch noch eine weitere "Gebühr" für das Auslesen der 256 kB der Darec-Speicherkarte dazu.
Und wie hoch ist die Gebühr fürs Auskochen? :P
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Übrigens kommt auch noch eine weitere "Gebühr" für das Auslesen der 256 kB der Darec-Speicherkarte dazu.
Und wie hoch ist die Gebühr fürs Auskochen? :P
Die muss hoch sein. Stell dir mal vor, das Lesegerät geht irgendwann ein. Denkst du ernsthaft, das bekommt man noch irgendwo zu kaufen? Das muss in Einzelfertigung hergestellt werden, indem ein Informatiker der 70er-Jahre aus der Pension zurückgeholt wird.
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So schlimm ist es nicht. Der Hersteller bietet auf Anfrage auch noch Support für längst zu den Akten gelegte Betriebssysteme.
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Die muss hoch sein. Stell dir mal vor, das Lesegerät geht irgendwann ein. Denkst du ernsthaft, das bekommt man noch irgendwo zu kaufen? Das muss in Einzelfertigung hergestellt werden, indem ein Informatiker der 70er-Jahre aus der Pension zurückgeholt wird.
Das ist ja wie am Flughafen Paris Orly, wo immer noch ein System mit Windows 3.1 läuft, für das man kaum noch kompetente Techniker findet und Ersatzteile höchstens noch über eBay am Gebrauchtmarkt beziehen kann. 8)
http://winfuture.de/news,89825.html
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Was muss man nach einem FEnstertausch vermessen?
Die geklebten Scheiben zählen zu den tragenden Teilen der Karosserie, ist bei Pkw und Bussen genau so. Wenn eine zu Bruch geht, musst der Kasten vermessen werden.
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Das ist ja wie am Flughafen Paris Orly, wo immer noch ein System mit Windows 3.1 läuft, für das man kaum noch kompetente Techniker findet und Ersatzteile höchstens noch über eBay am Gebrauchtmarkt beziehen kann.
Win 3.1 läuft auch auf modernen Rechnern - wenn man es in einer VirtualBox installiert. Da bekommt man die Ersatzteile noch ganz offiziell im Handel.
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Win 3.1 läuft auch auf modernen Rechnern - wenn man es in einer VirtualBox installiert. Da bekommt man die Ersatzteile noch ganz offiziell im Handel.
Das ist mir bewusst. Das Betriebssystem bekommt man problemlos auf modernen Geräten zum Laufen. Inwieweit sich aber Spezialanwendungen für die Flugsicherung in einer Virtual Box betreiben lassen, weiß ich nicht.
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Das ist ja wie am Flughafen Paris Orly, wo immer noch ein System mit Windows 3.1 läuft, für das man kaum noch kompetente Techniker findet und Ersatzteile höchstens noch über eBay am Gebrauchtmarkt beziehen kann.
Win 3.1 läuft auch auf modernen Rechnern - wenn man es in einer VirtualBox installiert. Da bekommt man die Ersatzteile noch ganz offiziell im Handel.
Meines Wissens nicht, mir ist es jedenfalls nicht gelungen eine vorhandene 3.1er-Installation zu virtualisieren und wenn man sucht findet man lauter Hinweise, dass VirtualBox nicht mit DOS zurechtkommt und FreeDOS nicht mit Win 3.1 kompatibel ist. Allerdings wäre es spannend, wie neu ein Rechner sein darf, um DOS und 3.1 noch wenigstens grundlegend (VGA-Auflösung und 16 Farben) zu unterstützen.
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Auf YouTube sind Videos von lauffähigen, virtuellen MS DOS 6.22 und Win 3.1-Installationen zu finden.
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Inwieweit sich aber Spezialanwendungen für die Flugsicherung in einer Virtual Box betreiben lassen, weiß ich nicht.
Ich glaube, hier ging es nicht um Anwendungen für die Flugsicherung sondern um Anwendungen für die "Bespielung" der diversen Fluggastinformationsanzeigen.
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Inwieweit sich aber Spezialanwendungen für die Flugsicherung in einer Virtual Box betreiben lassen, weiß ich nicht.
Ich glaube, hier ging es nicht um Anwendungen für die Flugsicherung
Oh doch. Es ging um Windstärke und -richtung für startende Flugzeuge. Das ist schon auch sicherungstechnisch relevant.