Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Rätsel => Gelöst => Thema gestartet von: haidi am 27. Januar 2011, 10:58:02
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Im Zusammenhang mit diesem Thread http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=653.0;topicseen (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=653.0;topicseen):
Wo war die letzte Kreuzung in Wien, die ständig per Hand (aus einem Ampelregelhütterl) geregelt wurde und welches selten verwendete Straßenbahnschild hing dort an einem Abspanndraht?
Hannes
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War es die Kreuzung Mariahilfer Straße # Neubaugasse?
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Ich denk mal das war Schloßallee - Mariahilfer STraße.
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War das Straßenbahnsignal das Signal 6k "Einbiegen" (z. B. Einbiegen bei gelb nach grün)?
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(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/GIFs/signale/genagn.gif)
(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/GIFs/signale/doppelge.gif)
Müsste es sein.
Damals konnte man die Ampel ja noch auf gelb bzw. gelb/rot stehen lassen.
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Müsste es sein.
Damals konnte man die Ampel ja noch auf gelb bzw. gelb/rot stehen lassen.
Dort sind, bin ich ziemlich sicher, bis zum Schluss noch dreiteilige Taferln gewesen ("Straßenbahn biegt bei gelb ab"). Das verlängerte Gelb war zur Zeit dieser Ampel eigentlich nicht mehr erlaubt, aber man hat lange keine brauchbare und allgemein akzeptierte Lösung zur Automatisierung gefunden und das als längeres Provisorium so gelassen. Das Hütterl ist dort erst in den 70ern errichtet worden, vorher ist die Kreuzung nur per Handzeichen geregelt worden!
Andere Frage: Welches war die vorletze? Ganz in der Nähe! ;)
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Dort sind, bin ich ziemlich sicher, bis zum Schluss noch dreiteilige Taferln gewesen.
Meine "Taferln" waren auch nur symbolisch gemeint ;)
Das verlängerte Gelb war zur Zeit dieser Ampel eigentlich nicht mehr erlaubt,
Wo finde ich das?
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E2 hats richtig.
Das mit dem 6k ist zwar richtig, aber die eine Tafel, die ich meine, war eine besondere, war in dieser Form auf der Kreuzung nur 1 Mal aufgehängt und dürfte auch die einzige in Wien gewesen sein.
Zu Zeiten der Handregelung war die Gelbphase angehalten, bis die Straßenbahnen aus der Kreuzung draußen waren.
Die vorletzte handgeregelte war Mariahilfer Straße/Winckelmannstraße.
Hannes
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Dann kann ich mir nur vorstellen, daß du das für die aus der Mariahilfer Straße kommenden Züge geltende Signal meinst. Dieses war dreifärbig (rot, gelb, grün) und hatte Gelbpfeile nach beiden Seiten. Das war aber dann sicher nicht die einzige in Wien.
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Nein, das habe ich nicht gemeint.
Das Signal hing in der Schlossallee von der Hadikgasse kommend.
Hannes
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Jetzt habt ihr mich unsicher gemacht.
Für den 58er hing in der Mariahilfer Straße ein links abbiegen bei grün, aber - und da habt ihr mich unsicher gemacht:
Ich bin mir sehr sicher daran erinnern zu können, dass der 58er aus der Schlossallee bei rot rechts abbog.
Hannes
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Das verlängerte Gelb war zur Zeit dieser Ampel eigentlich nicht mehr erlaubt,
Wo finde ich das?
In meinen alten Verkehrsplanungsunterlagen von ca. 1975, falls ich die je noch irgendwo finde! ;)
Nein, ohne Spaß. Die Anlage dort wurde ca. 1975 oder 76 als Provisorium errichtet, da es bei zunehmendem Verkehr für den bis dahin in der Kreuzungsmitte stehenden Polizisten sehr gefährlich (und ungesund!) wurde. Zu dieser Zeit waren für Neuanlagen, die ja alle schon programmierte Automaten waren, die bindenden Zeiten vorgeschrieben. Primär durch die StVO und von ihr abgeleitet und gegebenheitsbezogen genauer definiert in Richtlinien. Heute in RVS 05.04.30 - ob die damals schon so geheißen hat, weiß ich nicht! Vor der Automatisierung ist man dort lange zurückgeschreckt, weil es sich aufgrund der vielen möglichen Fahrbeziehungen und der Forderungen vieler Beteiligter sehr kompliziert angelassen hat.
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Aha, danke.
In der StVO habe ich bezüglich Zeiten/Zeitdauer nur bezüglich Grünblinken was in Erinnerung, nicht jedoch wegen Gelblicht.
Grundsätzlich wärs ja kein Problem, auch längere Gelbphasen in die Automatik zu programmieren. Aber da würds ganz hübsch krachen. (Noch schnell bei gelb drüber oder bei rot-gelb los)
Gibts die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) auch irgendwo online?
(Hab in der wikipedia nur eine Übersicht gefunden)
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Grundsätzlich wärs ja kein Problem, auch längere Gelbphasen in die Automatik zu programmieren. Aber da würds ganz hübsch krachen. (Noch schnell bei gelb drüber oder bei rot-gelb los)
Vielleicht lernen die Autofahrer dann endlich, dass man bei gelb eben noch nicht / nicht mehr zu fahren hat. :lamp:
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Vielleicht lernen die Autofahrer dann endlich wieder, dass man bei gelb eben noch nicht / nicht mehr zu fahren hat. :lamp:
Würde mir eine Menge Arbeit ersparen ;)
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Vielleicht lernen die Autofahrer dann endlich wieder, dass man bei gelb eben noch nicht / nicht mehr zu fahren hat. :lamp:
Würde mir eine Menge Arbeit ersparen ;)
"lernen" ist vielleicht das falsche Wort, weil gelernt hats jeder einmal in der Fahrschule. Nur die schlechten Angewohnheiten machen sich schnell breit, wenn man eh nix zu befürchten hat.
Dass man als Autofahrer gestraft wird, wenn man die üblichen Kavaliersdelikte begeht (Gelbfahren, Kreuzung verstellen, Fußgänger am Zebrastreifen nicht passieren lassen, ...) wäre mir neu. Nur bei Rotfahrern wird manchmal durchgegriffen, wenn es zufällig ein Mitglied der Exekutive mitbekommt.
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Drum hab ich ja das "wieder" in deinem Zitat eingefügt.
Und mit Arbeit ist nicht das gelbfahren an sich gemeint, sondern die Folgen, die da so [attach=1] oder ähnlich aussehen.
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Dass man als Autofahrer gestraft wird, wenn man die üblichen Kavaliersdelikte begeht (Gelbfahren, Kreuzung verstellen, Fußgänger am Zebrastreifen nicht passieren lassen, ...) wäre mir neu. Nur bei Rotfahrern wird manchmal durchgegriffen, wenn es zufällig ein Mitglied der Exekutive mitbekommt.
Nicht einmal mehr dann. Beim Rotfahren und Kreuzung verstellen schauen Freunde und Helfer einfach weg... selbst zigfach erlebt.
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Die Gelb - bzw. Gelb-Rot-Zeit beträgt 4 oder 5 Sekunden, gelöst wird eine länger notwendige Sperre mit Versatz der Gelbphasen (d.h. dass die gelb-rot-Phase erst z.B. 2 Sekunden nachdem die andere Seite Gelb bekommen hat, beginnt) bzw. bei größeren Kreuzungen auch mit Rot für alle Seiten.
Hannes
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Die Gelb - bzw. Gelb-Rot-Zeit beträgt 4 oder 5 Sekunden, gelöst wird eine länger notwendige Sperre mit Versatz der Gelbphasen (d.h. dass die gelb-rot-Phase erst z.B. 2 Sekunden nachdem die andere Seite Gelb bekommen hat, beginnt) bzw. bei größeren Kreuzungen auch mit Rot für alle Seiten.
Hannes
Kommt mir jetzt ein bissl lang vor.
Und der Versatz hat eher mit Räumzeiten zu tun, bzw. ist als Schutzzeit definiert.
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Also erstens dauert die (Rot-)Gelbphase gefühlsmäßig 3 Sekunden, sicher nicht 5. Zweitens gibt es kaum eine (überhaupt keine?) Kreuzung in Wien (Österreich?), wo sich die Gelbphase der einen Richtung mit der Rot-Gelb-Phase der anderen Richtung auch nur teilweise überlagert. ;)
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Also erstens dauert die (Rot-)Gelbphase gefühlsmäßig 3 Sekunden, sicher nicht 5. Zweitens gibt es kaum eine (überhaupt keine?) Kreuzung in Wien (Österreich?), wo sich die Gelbphase der einen Richtung mit der Rot-Gelb-Phase der anderen Richtung auch nur teilweise überlagert. ;)
Genau müßte man sagen "nicht mehr", früher waren immer beide Gelbphasen gleichzeitig.
mfG
Luki
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Ich bin mir sehr sicher daran erinnern zu können, dass der 58er aus der Schlossallee bei rot rechts abbog.
Du meinst, das Besondere daran war, dass am Signal der Pfeil bei Rot ausgeführt war, und nicht wie sonst immer bei gelb und/oder grün? Interessant.
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Wär dann so:
(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/GIFs/signale/rot.gif)
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Wär dann so:
(http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/GIFs/signale/rot.gif)
Ja, genauso hatte ich es gemeint. Wirkt im ersten Moment etwas fremd, ist aber ansich nichts Ungewöhnliches, da es ja auch heute Kreuzungen gibt, wo die Straßenbahn frei hat, wenn der IV gesperrt ist. Wird halt heute explizit durch T-Signale angezeigt, damals gab's dafür Erinnerungssignale. In meiner SV-Strab ist die von dir gezeigte Variante auch explizit angeführt.
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Nur war in diesem Fall die Kreuzung nicht komplett gesperrt, sondern die Relation Mariahilfer Straße - Cumberlandgasse hatte Grün.
Hannes
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Aha, danke.
In der StVO habe ich bezüglich Zeiten/Zeitdauer nur bezüglich Grünblinken was in Erinnerung, nicht jedoch wegen Gelblicht.
Das viermalige Grünblinken dauert 4 Sekunden (halbe Sekunde finster, halbe Sekunde grün) und ist Teil der Grünphase! Gelb/Rot dauert 2 Sekunden und zeigt das kommende Grün an. Die Leuchtdauer des Gelblichtes ist in der StVO nicht extra definiert, beträgt in Österreich aber einheitlich drei Sekunden (bei erlaubten 70 km/h vier Sekunden).
Grundsätzlich wärs ja kein Problem, auch längere Gelbphasen in die Automatik zu programmieren.
Naja, schon. Da gewisse Abfolgen und Zeiten in der StVO festgelegt sind, wären die Möglichkeiten sehr beschränkt. Eine langes Gelb wäre nur schaltbar, solange alle "feindlichen" Destinationen Rot hätten. Welchen Sinn das dann hätte, ist eine andere Frage! ;)
Gibts die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) auch irgendwo online?
Manches, wenn man gut sucht (zumindest auszugsweise). Aber ob das dann genau das ist, was du brauchst ist eher zweifelhaft. Die Hefte sind, wie man sieht, sauteuer. Aber in diversen Uni- oder Institutsbibliotheken sollten sie vorrätig sein.
Allerdings müssen die rechtsverbindlichen Grundlagen für die Erstellung diverser Richtlinien in Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen udgl. festgeschrieben sein und die sollten natürlich allgemein zugänglich sein (Sind sie sicher auch -> "Wer suchet, der findet!" :D ). Eigentlich sollten die diversen Richtlinien, Betriebsvorschriften usw. auf allgemeinen Rechtsnormen aufbauen, allerdings geben sie teilweise die oft eigenwillige Interpretation der Materie durch ihre Ersteller wieder! 8)
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Das viermalige Grünblinken dauert 4 Sekunden (halbe Sekunde finster, halbe Sekunde grün) und ist Teil der Grünphase! Gelb/Rot dauert 2 Sekunden und zeigt das kommende Grün an.
Die 2 Sekunden sind für mich nicht nachvollziehbar:
Wenn ich an einer Ampel stehe, dann lege ich bei Rot-Gelb den ersten Gang ein. Erkennen, Reaktionszeit, Kuppeln, Ganghebel nach links vorne (oder links hinten mit Widerstand beim T3) und dann noch kurz Warten, bis es Grün wird, das kann ich mir nicht vorstellen, dass das in 2 Sekunden bequem geht.
Hannes
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Nur war in diesem Fall die Kreuzung nicht komplett gesperrt, sondern die Relation Mariahilfer Straße - Cumberlandgasse hatte Grün.
du meinst wahrscheinlich die Penzinger Straße?
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Nur war in diesem Fall die Kreuzung nicht komplett gesperrt, sondern die Relation Mariahilfer Straße - Cumberlandgasse hatte Grün.
Du meinst Penzinger Straße. Ja, man hat die einzelnen Phasen eben besser auszunutzen gewusst.
Heute ist es insoferne anders, als nach Anmeldung eines Zuges die gesamte Kreuzung für den IV gesperrt und für die Straßenbahn freigegeben wird, bei mehreren Zügen kommen die normalen Vorrangregeln (Rechtsregel, Konfliktregel u.a.m) zur Anwendung. Während dieser Phase blinkt auf allen T-Signalen ein oranges Licht (untere Lampe).
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und von moszkva tér
Du meinst Penzinger Straße. Ja, man hat die einzelnen Phasen eben besser auszunutzen gewusst.
Es tut mir leid. Heute Nacht 3 Stunden geschlafen, dann zu unmenschlicher Zeit um 9 Uhr aufgestanden und gleichzeitig mit dem Posten Windows auf PC installieren - diese 3 Ursachen zusammen sollten jeden Blödsinn entscheiden.
Heute ist es insoferne anders, als nach Anmeldung eines Zuges die gesamte Kreuzung für den IV gesperrt und für die Straßenbahn freigegeben wird, bei mehreren Zügen kommen die normalen Vorrangregeln (Rechtsregel, Konfliktregel u.a.m) zur Anwendung. Während dieser Phase blinkt auf allen T-Signalen ein oranges Licht (untere Lampe).
Diese Regelung ist aber genial, weil meistens mehr als 1 Zug auf dieser Kreuzung wartet. Ich denke, dass damit die Kreuzung am wenigsten blockiert ist, weil die Kreuzung für fast jede Fahrt komplett gesperrt werden müsste.
10: Alles bis auf Schlossallee Ri N
52: alles bis auf Schlossalle Ri S
58: Alles bis auf Mariahilfer und CumberPenzinger-Straße, wobei man da dann eigene Grünphasen für Abbiegen in die Schlossallee Richtung Süden machen hätte müssen.
Da wäre dann die Kreuzung noch mehr blockiert als jetzt, und die zusätzlich notwendigen Abbiegephasen für die Mariahilfer/Penzinger hätte weitere Verzögerungen eingebaut.
Hannes
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Diese Regelung ist aber genial . . . .
Genial -> ja. Einfach und zeitsparend -> ebenso ja! Nur leider nicht ganz rechtskonform. :-\
Daher mein Wunsch: "Passier'n darf halt nix gröberes, sonst ist es vorbei mit dem Lenz!" :up:
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Wieso ist es nicht rechtskonform?
Weil alle Ampeln Rot zeigen? Da gibt es keinerlei Vorschrift, wie lange Rot sein darf.
Oder weil die Straßenbahner denken müssen?
Hannes
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Genial -> ja. Einfach und zeitsparend -> ebenso ja! Nur leider nicht ganz rechtskonform. :-\
Inwiefern? StVO? Strab-VO? SV-Strab?
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StVO? Strab-VO? SV-Strab?
Kannst du diese Signale bzw. diese Signalbilder da irgendwo finden?
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Kannst du diese Signale bzw. diese Signalbilder da irgendwo finden?
Von welchen Signalen bzw. Signalbildern sprichst du jetzt?
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Von denen, die dort den Straßenbahnverkehr regeln.
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Von denen, die dort den Straßenbahnverkehr regeln.
Na, T-Signale - so du die meinen solltest - sind in meiner SV-Strab abgebildet, desgleichen die erwähnten Erinnerungssignale fürs phaseweise Abbiegen.
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An sich könnte man das doch auch mit H2, H3 und H4 lösen, wenn man ein bisschen biegt und den 10er Richtung Dornbach auch als Rechtsabbieger ansieht (schließlich wechselt er von der Seitenlage nach rechts).
H2 und H3: Rechts bzw. Links abbiegen
H4: Permessivsignal (Dreieck): Fahren nach §19 StVO
Alles gleichzeitig einschalten
Hannes
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Na, T-Signale - so du die meinen solltest - sind in meiner SV-Strab abgebildet . . . .
Aha, auch welche mit gelbem Licht? Und welche Signalbilder zeigen die in deiner Vorschrift? Und was steht über das Befahren, also bei welchen Anzeigen dieser Strab-Signale darfst du fahren? Was steht im Gesetz (StrabVO) über das Befahren von Sinalen?
H2 und H3: Rechts bzw. Links abbiegen
H4: Permessivsignal (Dreieck): Fahren nach §19 StVO
Alles gleichzeitig einschalten
Hannes
Und du glaubst das würde einer rechtlichen Prüfung auch nur zehn Sekunden lang standhalten? ::)
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Du meinst, das Problem mit dem 10er Richtung Dornbach?
Hannes
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Was steht im Gesetz (StrabVO) über das Befahren von Sinalen?
Kann man bei Gelegenheit die Außenseiter auch aufklären, oder ist das rein eine Diskussion für Eingeweihte?
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Kann man bei Gelegenheit die Außenseiter auch aufklären, oder ist das rein eine Diskussion für Eingeweihte?
Bei H2, H3 und H4 sehe ich mich auch als Außenseiter... noch nie gehört!
@hema: Interessant ist ja auch das Signal am Praterstern bei der Verzweigung O/5, das "Frei nach links" mit weißer Lampe 1 und gelber Lampe 4 zeigt, da man es offenbar nicht fertiggebracht hat, in der Kammer für Lampe 4 zwei Birndln unterzubringen.
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Ich muss mich für 2 Fehler entschuldigen:
1. Falschen Buchstaben verwendet
2. Abkürzungen verwendet, ohne den Begriff dazu zu schreiben.
Ich meinte F2 bis F4 aus der Anlage 2 zur Straßenbahnverordnung:
Bezeich- Signalbild Bedeutung Erläuterung
nung
____________________________________________________________________
F 0 Ein weißer waagrechter Halt
Lichtbalken
(Anm.: Signalbild
nicht darstellbar)
____________________________________________________________________
F 1 Ein weißer senkrechter Fahrt
Lichtbalken freigegeben
(Anm.: Signalbild nur
nicht darstellbar) geradeaus
____________________________________________________________________
F 2 Ein weißer schräg nach Fahrt
rechts oben weisender freigegeben
Lichtbalken nur nach
(Anm.: Signalbild rechts
nicht darstellbar)
____________________________________________________________________
F 3 Ein weißer schräg nach Fahrt
links oben weisender freigegeben
Lichtbalken nur nach
(Anm.: Signalbild links
nicht darstellbar)
____________________________________________________________________
F 4 Ein weißes Lichtdreieck Fahrt Wird gemeinsam
mit Spitze nach unten freigegeben mit F 2 oder F 3
(Anm.: Signalbild nur unter gegeben
nicht darstellbar) Beachtung
der Vorrang-
regeln nach
§ 19 StVO
________________________________________________________________
Wobei irgendwo noch steht, dass diese Striche auch durch Lichtpunkte dargestellt werden können.
Hannes
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Kann man bei Gelegenheit die Außenseiter auch aufklären, oder ist das rein eine Diskussion für Eingeweihte?
Man hilft sich dort sehr schlau und effektiv, aber letzlich mit einer rechtlichen Krücke. Man hängt dort Straßenbahnsignale hin, die zwar "echt" aussehen aber bewusst "gestört" sind, weil sie nicht die richtigen und zu erwartenden Signalbegriffe anzeigen können. Ist ein Signal gestört bzw. vom Fahrer eindeutig als gestört erkannt, darf es unter der Wahrung der Sicherheit und Berücksichtigung der Verkehrslage überfahren werden, soweit die Gesetzes- und Vorschriftenlage. Und damit die Fahrer dann halt nicht nach Gutdünken fahren, wenn es ihnen angepasst und augenscheinlich sicher erscheint, lässt man halt ein Lichterl blinken und sagt ihnen per Dienstauftrag, dass sie nur dann fahren dürfen, wenn das Licht blinkt. Wie sehr das alles nach einem schweren Unfall vor Gericht hält, ist eine andere Frage. Als Errichter oder Betreiber so einer Anlage würde ich mich nicht gerade wohl fühlen! Als Fahrer bist' jedenfalls aus dem Schneider, da ist es rechtlich gesehen ein defektes Signal (das man allerdings eigentlich jedesmal melden müsste!)..
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Wobei zu ergänzen ist, das Signal ist nur dann "gestört", wenn die Ampel komplett auf Rot ist, zu allen anderen Zeiten zeigen alle Straßenbahnsignale Halt an.
Hannes
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Man hilft sich dort sehr schlau und effektiv, aber letzlich mit einer rechtlichen Krücke
Es ist keine Krücke - nicht in rechtlicher Hinsicht. Du bist mir mit deiner Antwort zuvorgekommen und hast deine eigene Behauptung ja schpn widerlegt Das Blinken signalisiert "Außer Betrieb" und damit darf das Signal - unter Einhaltung aller sonst geltenden Vorschriften - überfahren werden. Streiten könnte man allenfalls über die Farbe des Lichts (orange), denn bei einem "normalen" T-Signal, wo das untere Licht ja auch für alle "Freie Fahrt bei..." Signalbilder verwendet wird, ist diese natürlich genauso in weiß bzw. gelb gehalten wie die übrigen Lichter. Ansonsten aber gibt es dort eben nur die Signalbilder "Halt" und "Außer Betrieb". Über den praktischen Wert kann man natürlich streiten, aber rechtlich würde das ziemlich halten.
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Und du meinst, es ist rechtlich so ganz in Ordnung, wenn bei einer technischen oder Sicherungsanlage der Störfall zum Normalbetrieb erklärt wird? Obwohl bei den Weichen ist es ja nicht viel anders, da anerkennt man die Fehlfunktion als zu erwartenden Betriebszustand und fängt das damit ab, dass man das freizügige Befahren einschränkt (restriktive Geschwindigkeitsbgrenzung, Linksweichenregel)!
Übrigens, ein Signalbild "Blinken" gibt es nicht, das Blinken zeigt nur an, dass die Anlage abgeschaltet ist. Das einwandfreie und vorschriftskonforme weitere Vorgehen wäre dann analog dem bei einer gestörten (finsteren oder "hängengebliebenen") Anlage. Also Anhalten (weil ja kein eindeutiges "Frei" zu erkennen ist und daher der bedenklichere Zustand angenommen werden muss) und, weil ja kein "Frei" zu erwarten ist, Fortsetzen der Fahrt mit besonderer Vorsicht. Nur wer macht das schon? Ein blinkendes/finsteres Signal = gar kein Signal und wird daher überfahren, als ob es nicht da wäre. "Da foahrst dann nach der StVO" ist die gelebte Realität und landläufige (irrige!) Meinung bis in die Spitzen des Schulbüros.
Das Gesetz (StrabVO) schreibt Straßenbahnlichtsignale vor, für die Fälle wo man bei einer VLSA mit den normalen Lichtignalen gem. StVO nicht das Auslangen findet. Straßenbahnlichtsignale (Fahrsignale) und nicht irgendwelche schlauen Privatlösungen mit Blinklichtern! ;)
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter und viel denken macht halt nur Kopfweh! 8)
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Übrigens, ein Signalbild "Blinken" gibt es nicht, das Blinken zeigt nur an, dass die Anlage abgeschaltet ist.
Genauer gesagt, ist sie nicht "im Regelbetrieb". Wäre sie abgeschaltet, wäre sie ja ganz finster.
Das Gesetz (StrabVO) schreibt Straßenbahnlichtsignale vor, für die Fälle wo man bei einer VLSA mit den normalen Lichtignalen gem. StVO nicht das Auslangen findet.
Na, Straßenbahnlichtsignale sind dort ja vorhanden.
Straßenbahnlichtsignale (Fahrsignale) und nicht irgendwelche schlauen Privatlösungen mit Blinklichtern! ;)
Das Signal "Gesperrt für alle Richtungen" gibt's dort ja auch.
Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?
Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
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Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?
Z.B. in der Signalvorschrift. Da steht, dass andere, als in dieser Vorschrift enthaltenen Signale nicht verwendet bzw. befolgt werden dürfen! ;)
Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
Welches Problem? Jenes, dass man nicht ausreichend Vertrauen in die zuverlässige Funktion der verwendeten Weichen hat? ::)
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Übrigens, weil du die Linksweichen/Konfliktregel angesprochen hast: weiß jemand, wie dieses Problem in anderen Städten rechtlich gelöst ist?
Welches Problem? Jenes, dass man nicht ausreichend Vertrauen in die zuverlässige Funktion der verwendeten Weichen hat? ::)
Auch in anderen Städten gibts Linksweichenprobleme (http://www.welt.de/vermischtes/article5847134/Viele-Verletzte-bei-schwerem-Straßenbahn-Unfall.html). Auf Technik alleine würde ich mich sowieso nie 100% verlassen wollen.
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Mal eine Gegenfrage: (Wo) in welchem Gesetz steht, dass es eine solche Lösung nicht geben darf?
Z.B. in der Signalvorschrift. Da steht, dass andere, als in dieser Vorschrift enthaltenen Signale nicht verwendet bzw. befolgt werden dürfen! ;)
In meiner SV-Strab aus 1984 findet sich dieser Passus nicht.
Aber selbst wenn es so wäre: Willst du damit sagen, dass ich keinen anderen, neueren Signalen, die seit 1984 dazugekommen sind, Beachtung schenken muss? Das meinst du doch nicht im Ernst!
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In meiner SV-Strab aus 1984 findet sich dieser Passus nicht.
Gleich auf Seite 2 findest du (unter anderem) folgende Passagen:
Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.
Der Missbrauch von Signalmitteln oder die missbräuchliche Signalgebung sowie die Verwendung oder Be-
folgung anderer als der vorgeschriebenen Signale ist verboten.
Natürlich muss man auch die internen (Dienst-)Anweisungen seines Chefs beachten, sonst fliegt man leicht raus, aber die dürfen eigentlich nicht Gesetzen und rechtsverbindlichen Vorschriften widersprechen. Und die derzeit immer noch gültige "SIGNALVORSCHRIFT für den STRASSENBAHNBETRIEB - SV-STRAB. Ausgabe 1984. Genehmigt vom Bundesministerium für Verkehr mit Bescheid vom 23.11.1984, Zl. EB 6792/2-II/61-1984" ist eben eine behördlich genehmigte, eisenbahnrechtliche Bestimmung von allgemeiner Gültigkeit. Dass einige neue Bestimmungen der StrabVO99 (noch) nicht eingearbeitet wurden, ist ein anderer Kaffee, aber vermutlich will man sich den "Aufwand" und etwaige Kalamitäten sparen, solange es die Behörde stillschweigend akzeptiert und die Änderung nicht ausdrücklich fordert. Kopf im Sand und blödstellen so lange es geht, ist ja durchaus eine bewährte (österreichische) Methode! 8)