Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: öffi-dude am 28. November 2016, 19:38:06
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Kurze Zwischenfrage eines technischen Laien: Was genau bewirkt "zentrales Schließen"?
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Deaktivieren der Lichtschranken und gemeinsames Schließen aller offenen Türen, dazu eventuell noch gleichzeitiges Löschen der Freigabe.
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Und wie ist es jetzt?
Bzw. was meinst du mit "Deaktivieren der Lichtschranken"? Auf Hindernisse werden sie wohl doch reagieren, oder etwa nicht?
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Bzw. was meinst du mit "Deaktivieren der Lichtschranken"? Auf Hindernisse werden sie wohl doch reagieren, oder etwa nicht?
Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
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Attacken gegen Fahrscheinkontrolleure gehören natürlich in jedem Fall strafrechtlich verfolgt. Meines Wissens ist es in der Schweiz seit ca. 10 Jahren so, dass jeder tätliche Angriff gegen Fahrscheinkontrolleure ein Offizialdelikt ist und es somit automatisch zur Strafanzeige kommt. Natürlich müsste man das entsprechend gesetzlich regeln und darüberhinaus die Kontrollore dann als entsprechende Organe in Dienst stellen (ob das jetzt unter das Eisenbahngesetz fällt, soll bitte ein Jurist erklären).
Das ist schon seit langem, dass Kontrolleure Eisenbahnaufsichtsorgane sind. Nur was nützt dir das ganze Gesetzbuch, wenn es einem so wie mir geht. Das eine Mal wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und ich konnte die Kosten für mein zerissenes Hemd nicht über den Schadenersatz einfordern und das zweite Mal schaute ich bezüglich Schmerzensgeld durch die Finger, da der Täter für unzurechenfähig erklärt wurde.
Von den vielen tätlichen Angriffen, wo der Täter sich durch Flucht entzieht, will ich gar nicht reden.
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Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
Okay und warum will man das bei den WL nicht?
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Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
Okay und warum will man das bei den WL nicht?
Hat man bei den WL eh und zwar bei der U-Bahn. Bei der Straßenbahn wehrt sich vor allem die Gewerkschaft dagegen. Man hat schon mehrmals versucht es einzuführen. Vielleicht wirds ja dann mit dem Flexity was.
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Und inwiefern liegt das im Interesse der Gewerkschaft, das zu bekämpfen? ???
Sorry für die blöde Fragerei, aber, wie ihr merkt, hab ich von der Thematik wirklich keine Ahnung. :-[
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Und inwiefern liegt das im Interesse der Gewerkschaft, das zu bekämpfen? ???
Weil deren Meinung nach die Fahrer bei Vorfällen (z.B. wenn wer eingeklemmt wird) dann zur Verantwortung gezogen werden. Grundsätzlich ist es ja gut, dass man sich um so etwas Gedanken macht. Aber Zentrales Schließen gibt es auf der ganzen Welt und das seit Jahrzehnten, insofern...
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Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
Okay und warum will man das bei den WL nicht?
Hauptsächlich deshalb, weil man als Fahrer nicht sieht, ob sich jemand im Türbereich befindet. Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
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Hauptsächlich deshalb, weil man als Fahrer nicht sieht, ob sich jemand im Türbereich befindet. Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Dann installiert man halt bei neuralgischen Stationen Spiegel oder Monitore - irgendwo am Stadtrand wird diese Funktion ohnehin nicht notwendig sein (und wenn sie es doch einmal ist, z.B. beim Stadionverkehr am 49er, dann stellt man halt einen Posten auf, der dem Fahrer das Zeichen zum zentralen Schließen gibt).
Abgesehen davon - zum 145. Mal: In anderen Städten funktioniert das auch, ohne dass es Verletzte oder Tote gibt. Die Fahrgäste lernen das dann ziemlich schnell, wenn es wirklich verwendet wird.
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Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Stimmt nicht mehr:
Nach Ablauf der für einen normalen Fahrgastwechsel angemessenen Zeit kann das
Fahrpersonal in Eigenverantwortung entscheiden, den Abfertigungsvorgang einzuleiten,
obwohl sich noch Einsteigewillige im Sicherheitsbereich befinden, wenn die Abfahrt des
Zuges dadurch unnötig verzögert wird. Der Abfertigungsvorgang hat in diesem Fall
immer mit der Durchsage „Steigen sie nicht mehr ein" (z. B. über Fußpedal) zu
beginnen. Danach können die Türen geschlossen werden. Vor In-Bewegung-Setzen des
Zuges ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Sicherheitsbereich befinden.
Q: DA 295/16 vom 05. 07. 2016
Man darf also bei der U-Bahn genau das machen, was laut Straßenbahnergewerkschaft stündlich tausende Todesopfer fordern würde ...
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Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Stimmt nicht mehr:
Nach Ablauf der für einen normalen Fahrgastwechsel angemessenen Zeit kann das
Fahrpersonal in Eigenverantwortung entscheiden, den Abfertigungsvorgang einzuleiten,
obwohl sich noch Einsteigewillige im Sicherheitsbereich befinden, wenn die Abfahrt des
Zuges dadurch unnötig verzögert wird. Der Abfertigungsvorgang hat in diesem Fall
immer mit der Durchsage „Steigen sie nicht mehr ein" (z. B. über Fußpedal) zu
beginnen. Danach können die Türen geschlossen werden. Vor In-Bewegung-Setzen des
Zuges ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Sicherheitsbereich befinden.
Q: DA 295/16 vom 05. 07. 2016
Na bitte! Sie könnten ja, wenn sie nur wollten! ::)
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Hauptsächlich deshalb, weil man als Fahrer nicht sieht, ob sich jemand im Türbereich befindet. Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Dann installiert man halt bei neuralgischen Stationen Spiegel oder Monitore - irgendwo am Stadtrand wird diese Funktion ohnehin nicht notwendig sein (und wenn sie es doch einmal ist, z.B. beim Stadionverkehr am 49er, dann stellt man halt einen Posten auf, der dem Fahrer das Zeichen zum zentralen Schließen gibt).
Abgesehen davon - zum 145. Mal: In anderen Städten funktioniert das auch, ohne dass es Verletzte oder Tote gibt. Die Fahrgäste lernen das dann ziemlich schnell, wenn es wirklich verwendet wird.
Mir brauchst du das nicht erklären. Mir ist das klar. Aber mach das mal denjenigen klar, die die Bewilligung dafür vergeben. Mit den Spiegel, bzw Monitore ist das allerdings eine gewisse Sache. Denn einerseits Spiegel ist das dann in den Nachtstunden ein Problem mit der Sichtbarkeit, und wenn du einen Spiegel in der Haltestelle aufstellst, dann muss du gewährleisten, dass der Zug auf +/- 1m steht, sonst hast du im Spiegel keine Chance den ganzen Zug zu überblicken. Und mit Monitor, da stellt sich wieder die Frage, wie montiere ich ihn am Fahrerplatz, so dass der Fahrer dies dann auch optimal betrachten kann.
Aber beides sind Probleme die lösbar sind.
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Und mit Monitor, da stellt sich wieder die Frage, wie montiere ich ihn am Fahrerplatz, so dass der Fahrer dies dann auch optimal betrachten kann.
"Optimal betrachten" ::) Bitte, was sogar in Wien beim Bus geht*, muss auch bei der Straßenbahn funktionieren! :lamp:
* Die Citaro-Busse der WL haben über jeder Tür eine weitwinkelige Kamera, mit der der Fahrer vom Fahrerplatz aus einwandfrei einsehen kann, was in den Türbereichen passiert!
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Mir brauchst du das nicht erklären. Mir ist das klar. Aber mach das mal denjenigen klar, die die Bewilligung dafür vergeben. Mit den Spiegel, bzw Monitore ist das allerdings eine gewisse Sache. Denn einerseits Spiegel ist das dann in den Nachtstunden ein Problem mit der Sichtbarkeit, und wenn du einen Spiegel in der Haltestelle aufstellst, dann muss du gewährleisten, dass der Zug auf +/- 1m steht, sonst hast du im Spiegel keine Chance den ganzen Zug zu überblicken. Und mit Monitor, da stellt sich wieder die Frage, wie montiere ich ihn am Fahrerplatz, so dass der Fahrer dies dann auch optimal betrachten kann.
Aber beides sind Probleme die lösbar sind.
Wenn man die Türen der U-Bahn zentral schließen darf, ohne sich zu vergewissern, ob die Türbereiche frei sind, sollte das bei der Straßenbahn erst recht problemlos möglich sein.
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Und mit Monitor, da stellt sich wieder die Frage, wie montiere ich ihn am Fahrerplatz, so dass der Fahrer dies dann auch optimal betrachten kann.
"Optimal betrachten" ::) Bitte, was sogar in Wien beim Bus geht*, muss auch bei der Straßenbahn funktionieren! :lamp:
* Die Citaro-Busse der WL haben über jeder Tür eine weitwinkelige Kamera, mit der der Fahrer vom Fahrerplatz aus einwandfrei einsehen kann, was in den Türbereichen passiert!
Wenn du meine Nachrichten genau lesen würdest, dann hättest du auch gelesen, dass es nur das Problem der Montage gibt, ich mich aber nicht dagegen wäre. Ich bin allerdings KEIN Arbeitsmedizinir, der die Vorgaben weis, WO dieser Monitor montiert werden darf. Am gleichen Platz, wie beim Bus geht nicht, weil dort ein Fenster ist. Ausserdem braucht du einen größeren Monitor, da am Bus nur maximal 3 Türbereiche angezeigt werden, während bei der Straßenbahn 6, wenn nicht sogar 7 Türen über den Monitor überwacht werden müssen.
Und dann hat der Bus KEIN zentrales Schießen.
@95B: habe ich einen Dienstauftrag überlesen. MWn darf ich nur dann die Türen schließen, wenn ich, wie ich schon angeführt hatte, mich augenscheinlich über Spiegel oder Monitor vergewissert habe, dass sich niemand im Bereich zwischen Türe und der Sicherheitslinie befindet. Ist das nicht möglich, so muss ich entweder beim Fenster rausschauen, aussteigen und von Aussen abfertigen und wenn beides nicht möglich ist, dann brauche ich einen Hilfsabfertiger
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Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Stimmt nicht mehr:
Nach Ablauf der für einen normalen Fahrgastwechsel angemessenen Zeit kann das
Fahrpersonal in Eigenverantwortung entscheiden, den Abfertigungsvorgang einzuleiten,
obwohl sich noch Einsteigewillige im Sicherheitsbereich befinden, wenn die Abfahrt des
Zuges dadurch unnötig verzögert wird. Der Abfertigungsvorgang hat in diesem Fall
immer mit der Durchsage „Steigen sie nicht mehr ein" (z. B. über Fußpedal) zu
beginnen. Danach können die Türen geschlossen werden. Vor In-Bewegung-Setzen des
Zuges ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Sicherheitsbereich befinden.
Q: DA 295/16 vom 05. 07. 2016
Man darf also bei der U-Bahn genau das machen, was laut Straßenbahnergewerkschaft stündlich tausende Todesopfer fordern würde ...
Davon abgesehen gibt es bei der BIM ja noch die Lichtschranken die ein eventuelles Einklemmen verhindern, oder?
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Und bei der U-bahn darfst du den Schließimpuls auch nur geben, wenn du dich über Spiegel, bzw Monitor vergewissert hast, dass sich niemand zwischen der Sicherheitslinie und dem Zug befindet.
Stimmt nicht mehr:
Nach Ablauf der für einen normalen Fahrgastwechsel angemessenen Zeit kann das
Fahrpersonal in Eigenverantwortung entscheiden, den Abfertigungsvorgang einzuleiten,
obwohl sich noch Einsteigewillige im Sicherheitsbereich befinden, wenn die Abfahrt des
Zuges dadurch unnötig verzögert wird. Der Abfertigungsvorgang hat in diesem Fall
immer mit der Durchsage „Steigen sie nicht mehr ein" (z. B. über Fußpedal) zu
beginnen. Danach können die Türen geschlossen werden. Vor In-Bewegung-Setzen des
Zuges ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Sicherheitsbereich befinden.
Q: DA 295/16 vom 05. 07. 2016
Man darf also bei der U-Bahn genau das machen, was laut Straßenbahnergewerkschaft stündlich tausende Todesopfer fordern würde ...
Davon abgesehen gibt es bei der BIM ja noch die Lichtschranken die ein eventuelles Einklemmen verhindern, oder?
Aber gerade der letzte Satz ist derzeit bei der Straßenbahn nicht wirklich umsetzbar.
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Davon abgesehen gibt es bei der BIM ja noch die Lichtschranken die ein eventuelles Einklemmen verhindern, oder?
Die wäre ja aus. Sonst täte sich die Tür ja nicht schliessen und das Zentrale schliessen wäre recht witzlos und Wirkungslos.
Auch Türfühlerkanten etc. wären aus. Die Tür soll ja zu gehen. Wenn sie dann erst nicht zu geht ist es ja der Status quo.
Auch ein U-Bahnfahrern darf wegfahren nachdem er sich vergewissert hat, dass nicht jemand gerade verzweifelt versucht seine Jacke aus dem Türspalt zu ziehen, oder irgendwas anderes. Er muss mit der Abfahrt warten bis der Fahrgast seine Aktion beendet hat oder eben die Türen wieder frei geben. Das Zentrale schliessen ist da mehr ein Mittel die Leute dazu zu bewegen endlich fertig zu werden. Ähnlich einer Drängelschaltung bei einem Aufzug. Da geht die Tür auch zu aber der Aufzug selbst bewegt sich dann keinen Millimeter. Erst nachdem die Tür noch einmal auf und wieder zu gegangen ist, gehts weiter.
Somit brauchen die Straßenbahnhaltestellen zumindest einmal alle eine gelbe Linie (damit man als Fahrgast ja auch weiß wohin man zurück treten soll) und Spiegel (Úm den Bereich zwischen gelber Linie und Zug zu überblicken). Das würde, wahrscheinlich, dazu führen, dass einige Station, die ohnehin schon zu schmal sind, nur noch dringenderen Handlungsbedarf erfordern würden. Ergo: Kosten über Kosten.
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Klingelfee, wenn ich mir deine Argumente durchlese, dann:
Wenn es dunkel ist, braucht man im Allgemeinen kein zentralles Schließen mehr -außer an einigen Hotspots, wo man für die ausreichende Beleuchtung sorgen kann, wenn sie nicht schon vorhanden ist.
Zu deinem Spezialproblem, das in dieser Form immer wieder auftaucht (man könnte es schon fast als "Lex I Klingelfee>" bezeichnen):
Weil es an einigen Haltestellen nicht geht, weil sie im Bogen liegen braucht man das System nicht abzulehnen.
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@95B: habe ich einen Dienstauftrag überlesen.
Das mag bei der Fülle an Dienstaufträgen schon passieren. (Und jetzt stell dir den einfachen Fahrer vor, der nach Auffassung des Unternehmens die gültigen Dienstaufträge der letzten Jahrzehnte im Kopf haben soll, obwohl ihm die teilweise nie gezeigt wurden ... aber das ist eine andere Geschichte.)
MWn darf ich nur dann die Türen schließen, wenn ich, wie ich schon angeführt hatte, mich augenscheinlich über Spiegel oder Monitor vergewissert habe, dass sich niemand im Bereich zwischen Türe und der Sicherheitslinie befindet. Ist das nicht möglich, so muss ich entweder beim Fenster rausschauen, aussteigen und von Aussen abfertigen und wenn beides nicht möglich ist, dann brauche ich einen Hilfsabfertiger
So, wie du es beschreibst, war es einmal. Der Blick in den Spiegel bzw. Monitor ist nur mehr unmittelbar vor der Abfahrt notwendig, um ein eventuelles Mitschleifen zu verhindern. Denn der Sicherheitsbereich muss beim Schließen der Türen nicht frei sein, sondern nur vor dem Ingangsetzen des Zuges.
Da es bei der Straßenbahn keine Anordnungen gibt, einen allfälligen Sicherheitsbereich vor dem Ingangsetzen des Zuges über Abfertigungshilfen zu überwachen, würde dieser Punkt wegfallen, wenn man den Dienstauftrag sinngemäß auf die Straßenbahn umlegt. Sprich: Wenn es nach dem geht, was bei der U-Bahn erlaubt ist, kann und darf es nicht sein, dass man sich bei der Straßenbahn gegen ein zentrales Schließen querlegt. Oder anders gesagt: Hier wird ganz deutlich, dass es der Gewerkschaft nicht um argumentative Inhalte geht, sondern rein um Justament- und Trotz-Standpunkte.
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Auch Türfühlerkanten etc. wären aus. Die Tür soll ja zu gehen. Wenn sie dann erst nicht zu geht ist es ja der Status quo.
Bei ÖBB-Zügen (z.B. Doppelstock-Cityshuttle) bleibt die Tür, wenn sie ein Hindernis spürt, einfach für einige Sekunden stehen, geht aber nicht mehr auf. Damit bleibt Zeit genug den Türbereich zu räumen. So ähnlich könnte das bei der Straßenbahn auch funktionieren.
Die derzeitige Situation ist auf Linien, wie dem 6er, mäßig zufriedenstellend. Ich hatte unlängst erst selbst das Vergnügen, zur HVZ in einem gesteckt vollen ULF von der Knöllgasse bis zur Favoritenstraße zu fahren. Was da unnötig an Zeit verstreicht, weil die Türen ewig nicht zugehen, ist nicht mehr normal. Meist liegt das nur daran, dass ein Fahrgast zu nahe am Lichtvorhang steht und den Schließvorgang unterbricht.
So, wie du es beschreibst, war es einmal. Der Blick in den Spiegel bzw. Monitor ist nur mehr unmittelbar vor der Abfahrt notwendig, um ein eventuelles Mitschleifen zu verhindern. Denn der Sicherheitsbereich muss beim Schließen der Türen nicht frei sein, sondern nur vor dem Ingangsetzen des Zuges.
Inoffiziell ist das eh auch früher so gehandhabt worden. Anders käme man z.B. bei der U6 Westbahnhof oft gar nicht aus der Station weg.
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Meist liegt das nur daran, dass ein Fahrgast zu nahe am Lichtvorhang steht und den Schließvorgang unterbricht.
Und genau in diesen Fällen (unterbrochener Lichtschranken nach dem Vorlöschen) sollte der Türpiepser ertönen! Nicht wie jetzt, völlig dämlich bei jedem Schließvorgang. ::)
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Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
Eine Alternative zum derzeit bei der U-Bahn üblichen Vorgang könnte bei Bim (und Bus...) wie folgt aussehen: Tritt bei "Zentralem Schließen" jemand in den Lichtschranken, öffnet sich die Tür nicht mehr, sondern stoppt lediglich den Zulauf. Bei Freigabe der Lichtschranke setzt die Tür den Schließvorgang prompt, oder mit nur minimaler Verzögerung, fort. Damit ist ein Einklemmen kaum mehr möglich, der Abfertigungsvorgang sollte jedoch deutlich flotter vor sich gehen.
EDIT: 60er (AW #107) ist mir zuvorgekommen ^-^. Nachdem dies bei den ÖBB behördlich bewilligt worden ist, sollte das bei den WL auch kein Problem darstellen. Warum die Gewerkschaft sich hier querlegt, erschließt sich mir nicht: Schließlich wäre dies ein Betrag dazu, dass das Fahrpersonal im manchen Fällen pünktlich(er) in die Pausen bzw. zum Dienstende kommt. Und überhaupt: Warum müssen die WL die Gewerkschaftler bei dem Thema überhaupt mitreden lassen - steht das wo geschrieben?
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Ja, aber nur die Fühlerkanten der Tür, nicht die Lichtschranken. Das heißt, wenn jemand in den Lichtschranken greift bzw. versehentlich drinnen steht, reagiert die Tür bei aktiviertem zentralem Schließen nicht, wohl aber, wenn jemand eingeklemmt wird. So, wie es beispielsweise bei der Wiener U-Bahn jetzt schon ist.
Eine Alternative zum derzeit bei der U-Bahn üblichen Vorgang könnte bei Bim (und Bus...) wie folgt aussehen: Tritt bei "Zentralem Schließen" jemand in den Lichtschranken, öffnet sich die Tür nicht mehr, sondern stoppt lediglich den Zulauf. Bei Freigabe der Lichtschranke setzt die Tür den Schließvorgang prompt, oder mit nur minimaler Verzögerung, fort. Damit ist ein Einklemmen kaum mehr möglich, der Abfertigungsvorgang sollte jedoch deutlich flotter vor sich gehen.
Man braucht das zentrale Schließen nicht von F59 neu erfinden zu lassen. Es reicht völlig, wenn man es so umsetzt, wie es in nahezu allen anderen ÖV-Betrieben dieses Planeten gemacht und auch von den Fahrzeugherstellern als Standard angeboten wird.
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Eine Alternative zum derzeit bei der U-Bahn üblichen Vorgang könnte bei Bim (und Bus...) wie folgt aussehen: Tritt bei "Zentralem Schließen" jemand in den Lichtschranken, öffnet sich die Tür nicht mehr, sondern stoppt lediglich den Zulauf. Bei Freigabe der Lichtschranke setzt die Tür den Schließvorgang prompt, oder mit nur minimaler Verzögerung, fort. Damit ist ein Einklemmen kaum mehr möglich, der Abfertigungsvorgang sollte jedoch deutlich flotter vor sich gehen.
Bei den ÖBB ist die Lichtschranke natürlich deaktiviert. Nur noch die Türfühlerkanten reagieren auf Hindernisse, wie Körperteile oder Gegenstände. Die Tür stoppt dann kurz, ein Einklemmen ist nicht möglich.
Zentrales Schließen ist sinnlos, wenn die Lichtschranken aktiv bleiben.
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Zentrales Schließen ist sinnlos, wenn die Lichtschranken aktiv bleiben.
Dann ist es ja auch kein zentrales Schließen, sondern nur ein Vorlöschen mit allfälliger Aufhebung der Zulaufsperre.
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Dann ist es ja auch kein zentrales Schließen, sondern nur ein Vorlöschen mit allfälliger Aufhebung der Zulaufsperre.
Stimmt! Im Prinzip ist das ein Feature, das der ULF bereits hat. ;)
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Meist liegt das nur daran, dass ein Fahrgast zu nahe am Lichtvorhang steht und den Schließvorgang unterbricht.
Und genau in diesen Fällen (unterbrochener Lichtschranken nach dem Vorlöschen) sollte der Türpiepser ertönen! Nicht wie jetzt, völlig dämlich bei jedem Schließvorgang. ::)
:up:
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Man braucht das zentrale Schließen nicht von F59 neu erfinden zu lassen....
... bin kein Mitarbeiter von F59 ;D falls du diesen Verdacht haben solltest...
Von mir aus gib meinem Vorschlag eine andere Bezeichnung als "Zentr. Schließen", das ist nicht der Punkt. Ich glaube deshalb mit der von mir beschriebenen Methode an eine schnellere Abfertigung, weil eine in die schließende Türe springende Person zwar noch mitkommt - die nächste, die es evt. versucht, aber wahrscheinlich nicht mehr. Dieses Szenario ist sehr oft für das Verpassen von Ampelphasen und die daraus entstehenden Verzögerungen (die sich in Folge dann oft immer mehr aufbauen) verantwortlich. Und das Türblockieren ist dann auch kein Thema mehr.
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Abgesehen davon - zum 145. Mal: In anderen Städten funktioniert das auch, ohne dass es Verletzte oder Tote gibt. Die Fahrgäste lernen das dann ziemlich schnell, wenn es wirklich verwendet wird.
Vor allem dann, wenn es das nervige Geblinkpiepse auch nur dann gibt, wenn "zentrales Schließen" aktiviert ist, nicht aber bei normalem, zeitgesteuerten Schließen (mit aktiven Lichtschranken). Wie z.B. in Graz und Linz der Fall.
Siehe z.B.: https://www.youtube.com/watch?v=dgm9DsOK72s&t=3m50s
Bei Minute 4:01 geht die vordere Tür ganz normal zu, nachdem die Lichtschranken ein paar Sekunden nicht unterbrochen wurden. Währenddessen aktiviert der Fahrer "zentrales Schließen" um die Abfertigung zu beschleunigen und die hintere Tür geht sofort mit Warnton zu (weil dort dann die Lichtschranken deaktiviert sind). Hier https://youtu.be/O8mgqOjsuJo?t=1m46s das selbe bei der Variobahn.