Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: oldtimer am 23. Dezember 2016, 13:02:03
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Die Bremsdose (falls überhaupt aktiv =fake) ist nur eine von 2 Dosen (Lichtdose ist nicht vorhanden), siehe Bilder in tramways.at
Ist natürlich Fake, da die zwei Rundfahrts-M nur mehr Einrichtungsfahrzeuge sind, der hintere Fahrschalter wurde auch entfernt.
mfG
Luki
Einer der beiden (4033?) darf auch garnicht mehr Solo fahren da die hintere Handbremse entfernt wurde....
Die Bremsdosen sind wie bereits angesprochen Fake und sind auf Holzkeilen angebracht.
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Einer der beiden (4033?) darf auch garnicht mehr Solo fahren da die hintere Handbremse entfernt wurde....
Und? Wo ist das Problem?
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Einer der beiden (4033?) darf auch garnicht mehr Solo fahren da die hintere Handbremse entfernt wurde....
Und? Wo ist das Problem?
Solange mit Beiwagen gefahren wird gibt's keine Probleme. Mein Posting war eher als Ergänzung gedacht.
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Solange mit Beiwagen gefahren wird gibt's keine Probleme. Mein Posting war eher als Ergänzung gedacht.
Noch einmal: wieso gibt's Probleme, wenn ohne Beiwagen gefahren wird?
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Solange mit Beiwagen gefahren wird gibt's keine Probleme. Mein Posting war eher als Ergänzung gedacht.
Noch einmal: wieso gibt's Probleme, wenn ohne Beiwagen gefahren wird?
Anbei die entsprechende Stelle aus der Ausbildungsunterlage für die Oldtimertramway.
Bedienungsanleitung für die OLDTIMER TRAMWAY
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Solange mit Beiwagen gefahren wird gibt's keine Probleme. Mein Posting war eher als Ergänzung gedacht.
Noch einmal: wieso gibt's Probleme, wenn ohne Beiwagen gefahren wird?
Anbei die entsprechende Stelle aus der Ausbildungsunterlage für die Oldtimertramway.
Bedienungsanleitung für die OLDTIMER TRAMWAY
Da steht aber auch nur, dass es Probleme gibt, und nicht, warum bzw. welche.
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Ich habe folgende Vermutungen:
1) Bei Ausfall der Handbremse gibt es keine Möglichkeit, den Zug zu sichern.
2) (da kenn ich die Vorschriften nicht) - es gibt keine Möglichkeit, den Zug mit 2 Handbremsen zu sichern, wenn es die Vorschrift verlangen sollte.
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Punkt 2 trifft zu.
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Wie sichert man einen Solo-Triebwagen mit zwei Handbremsen, wo er doch nur eine hat!! ???
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Wie sichert man einen Solo-Triebwagen mit zwei Handbremsen, wo er doch nur eine hat!! ???
Darum geht es:
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Wie sichert man einen Solo-Triebwagen mit zwei Handbremsen, wo er doch nur eine hat!! ???
Darum geht es:
(Dateianhang Link)
Das halte ich für eine krasse Fehlinterpretation der Bremsvorschrift. Es ist bei einem zweiachsigem Solotriebwagen vollkommen gleichgültig, ob die Feststellbremse jetzt von einem oder von beiden Fahrerplätzen aus angezogen wird, da es ja nur eine Feststellbremse (mit zwei Kurbeln) gibt. Die Bremskraft wird also in keiner Weise stärker, wenn die Bremse zusätzlich durch die zweite Kurbel angezogen wird.
Die Bremsvorschrift "B" wäre demnach zu ergänzen: der Zug ist an der Zugspitze - und falls mit Beiwagen geführt - am Zugende einzubremsen.
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Naja, es könnte ja theoretisch die Feststellklinke einer Kurbel brechen. Außerdem ist die Formulierung allein schon wegen derjenigen Fahrzeuge nicht sinnlos, die tatsächlich zwei unabhängige Handbremsen haben (es gibt nicht nur Museums-Zweiachser!) ;)
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Naja, es könnte ja theoretisch die Feststellklinke einer Kurbel brechen.
Wenn du so argumentierst, dann dürftest du überhaupt keinen Wagen auf die Strecke schicken, denn es könnte ja auch ein Fahrschalter abbrennen oder der Stromabnehmer abreißen oder sonst irgendetwas passieren.
Außerdem ist die Formulierung allein schon wegen derjenigen Fahrzeuge nicht sinnlos, die tatsächlich zwei unabhängige Handbremsen haben (es gibt nicht nur Museums-Zweiachser!) ;)
Das ist schon richtig, aber es ist absurd, diese Vorschrift für die Einschränkung zum Anlass zu nehmen, dass der 4033 nur mit Beiwagen fahren darf, weil er nur eine Handbremse hat. Der 4137 hat genauso "nur eine Handbremse" (korrekterweise heißt das übrigens "Feststellbremse"). Der Unterschied ist, dass sie beim 4033 nur vom Fahrerplatz, beim 4137 vom Fahrerplatz oder vom ehemaligen Fahrerplatz auf der B-Seite angezogen werden kann. Es bleibt aber bei beiden Wagen dieselbe Feststellbremse!
Derjenige, der das so festgelegt hat, zeigt, dass er keine Ahnung von der Wagentechnik der M hat.
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Wie sichert man einen Solo-Triebwagen mit zwei Handbremsen, wo er doch nur eine hat!! ???
Darum geht es:
Und wie machst du das bei einem Solo-Triebwagen?
Naja, es könnte ja theoretisch die Feststellklinke einer Kurbel brechen.
Da müsste der Fahrer wohl die Handbremse halten und den Zug raschest als Sonderzug einziehen. Ein Abstellen wäre in so einem Fall wirklich nur mit dem Verwenden der hinteren Kurbel möglich.
Außerdem ist die Formulierung allein schon wegen derjenigen Fahrzeuge nicht sinnlos, die tatsächlich zwei unabhängige Handbremsen haben (es gibt nicht nur Museums-Zweiachser!) ;)
Welche sind das?
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Wenn der Zug unter Beobachtung abgestellt wird und dann die Klinke bricht, entrollt er.
Ich halte es für besser, diese Vorschrift auch auf Triebwagen anzuwenden, bei denen die Feststellbremse auf beide Achsen wirkt als mit Ausnahmen anzufangen, die sich der Fahrer merken muss oder für die Zeichen angebracht werden müssen und wo es dann doch zu Fehlhandlungen kommen kann,.
Klare, einfache Regeln ohne Ausnahmen sind immer noch die sichersten.
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Wenn der Zug unter Beobachtung abgestellt wird und dann die Klinke bricht, entrollt er.
Wie schon gesagt: wenn der Fahrschalter abbrennt, kann man mit dem 4033 und 4137 auch nicht mehr fahren, da es keinen hinteren Fahrschalter gibt. Demnach dürfte man die beiden Wagen überhaupt nicht in Betrieb nehmen.
Ich halte es für besser, diese Vorschrift auch auf Triebwagen anzuwenden, bei denen die Feststellbremse auf beide Achsen wirkt als mit Ausnahmen anzufangen, die sich der Fahrer merken muss oder für die Zeichen angebracht werden müssen und wo es dann doch zu Fehlhandlungen kommen kann,.
Klare, einfache Regeln ohne Ausnahmen sind immer noch die sichersten.
Durchaus. Nur wenn sich Vorschriften einschränkend oder betriebsbehindernd auswirken, weil sie offensichtlich ohne technische Kenntnis der betreffenden Fahrzeuge gemacht wurden, gehören sie zumindest hinterfragt.
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Wie schon gesagt: wenn der Fahrschalter abbrennt, kann man mit dem 4033 und 4137 auch nicht mehr fahren, da es keinen hinteren Fahrschalter gibt.
Nur ist nicht fahren Können im Gegensatz zu nicht bremsen Können im Normalfall nicht sicherheitsrelevant. ;)
Da müsste der Fahrer wohl die Handbremse halten und den Zug raschest als Sonderzug einziehen. Ein Abstellen wäre in so einem Fall wirklich nur mit dem Verwenden der hinteren Kurbel möglich.
Eben, das meinte ich ja: Dass ein M nur eine Feststellbremse hat, ändert nichts daran, dass es zwei Möglichkeiten zum Applizieren dieser Bremse gibt. Wenn die Klinke vorne bricht, kann man den Zug immer noch mit der hinteren Handbremse abstellen. Ohne hintere Handbremse geht das eben nicht, da hat man gar keine zweite Sicherheitsebene. Vielleicht beruht die Regelung also auf diesem Gedanken, wer weiß.