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Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: nord22 am 25. Februar 2017, 08:16:40

Titel: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: nord22 am 25. Februar 2017, 08:16:40
Lt. Radio Wien ist ein PKW von der Eichenstraße in die UStrab bis zum Matzleinsdorfer Platz gefahren. Der PKW Lenker ist flüchtig; nach ihm wird von der Polizei gefahndet. Der PKW wird von der Feuerwehr geborgen. Kein Betrieb der Linien 1, 6, 62, 18 und WLB. Die W.L. untersuchen gerade die Gleisanlage und Signalanlage auf etwaige Schäden. Siehe auch http://f59.at/stoerungen/ (http://f59.at/stoerungen/) Linie 6 Feuerwehreinsatz.

nord22
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Kanitzgasse am 25. Februar 2017, 08:25:34
Lt. Radio Wien ist ein PKW von der Eichenstraße in die UStrab bis zum Matzleinsdorfer Platz gefahren. Der PKW Lenker ist flüchtig; nach ihm wird von der Polizei gefahndet. Der PKW wird von der Feuerwehr geborgen. Kein Betrieb der Linien 1, 6, 62, 18 und WLB. Die W.L. untersuchen gerade die Gleisanlage und Signalanlage auf etwaige Schäden. Siehe auch http://f59.at/stoerungen/ (http://f59.at/stoerungen/) Linie 6 Feuerwehreinsatz.

nord22

Es handelt sich um einen Range Rover mit Kennzeichen Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Der WL-Unimog hat ihn gerade die Rampe Knöllgasse zur dortigen Haltestelle hinaufgeschleppt, wo er in Kürze auf einen LKW der MA 48 verladen werden soll.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 25. Februar 2017, 09:42:54

Es handelt sich um einen Range Rover mit Kennzeichen Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Der WL-Unimog hat ihn gerade die Rampe Knöllgasse zur dortigen Haltestelle hinaufgeschleppt, wo er in Kürze auf einen LKW der MA 48 verladen werden soll.
War das zufällig ein Weißer? Und wenn ja auch mit der großen Maschine?

Mit diesem Typen habe ich am 49er schon öfter unliebsame Begegnungen gehabt.
Angefangen das er mich zu Notbremsungen gezwungen hat bis hin zu Halten und Parken in zweiter Reihe, links und rechts Überholen usw. usw.


Edit:
Zitat
   2017-02-25 05:36:00    2017-02-25 08:43:00    
9 , 49 : Polizeieinsatz    Nach einer Fahrtbehinderung kommt es auf den Linien 9 , 49 zu unterschiedlichen Intervallen.    2017-02-25 00:29:00    2017-02-25 05:54:00    2017-02-25 05:54:00Die Endzeit ist etwas komisch.

Es war aber wohl ein Übergriff auf Personal.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Kanitzgasse am 25. Februar 2017, 09:49:09

Es handelt sich um einen Range Rover mit Kennzeichen Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Der WL-Unimog hat ihn gerade die Rampe Knöllgasse zur dortigen Haltestelle hinaufgeschleppt, wo er in Kürze auf einen LKW der MA 48 verladen werden soll.
War das zufällig ein Weißer? Und wenn ja auch mit der großen Maschine?

Mit diesem Typen habe ich am 49er schon öfter unliebsame Begegnungen gehabt.
Angefangen das er mich zu Notbremsungen gezwungen hat bis hin zu Halten und Parken in zweiter Reihe, links und rechts Überholen usw. usw.

Nein, ein dunkelgrauer.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: haidi am 25. Februar 2017, 10:08:21

Es handelt sich um einen Range Rover mit Kennzeichen Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Der WL-Unimog hat ihn gerade die Rampe Knöllgasse zur dortigen Haltestelle hinaufgeschleppt, wo er in Kürze auf einen LKW der MA 48 verladen werden soll.
War das zufällig ein Weißer? Und wenn ja auch mit der großen Maschine?

Mit diesem Typen habe ich am 49er schon öfter unliebsame Begegnungen gehabt.
Angefangen das er mich zu Notbremsungen gezwungen hat bis hin zu Halten und Parken in zweiter Reihe, links und rechts Überholen usw. usw.
Für den tät sich sicher das Finanzamt und die Polizeidirektion interessieren, wenn der ständig in Wien herum fährt. Stichwort: Dauernder Aufenthalt des Fahrzeuges in Österreich, daher ist eine Ummeldung nötig. Gibt eine saftige STrafe nach Verwaltungsstrafrecht und nach Finanzstrafrecht wegen der Hinterziehung der "Kraftfahrzeug"steuer.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 106er am 25. Februar 2017, 10:36:18

Es handelt sich um einen Range Rover mit Kennzeichen Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Der WL-Unimog hat ihn gerade die Rampe Knöllgasse zur dortigen Haltestelle hinaufgeschleppt, wo er in Kürze auf einen LKW der MA 48 verladen werden soll.
War das zufällig ein Weißer? Und wenn ja auch mit der großen Maschine?

Mit diesem Typen habe ich am 49er schon öfter unliebsame Begegnungen gehabt.
Angefangen das er mich zu Notbremsungen gezwungen hat bis hin zu Halten und Parken in zweiter Reihe, links und rechts Überholen usw. usw.
Für den tät sich sicher das Finanzamt und die Polizeidirektion interessieren, wenn der ständig in Wien herum fährt. Stichwort: Dauernder Aufenthalt des Fahrzeuges in Österreich, daher ist eine Ummeldung nötig. Gibt eine saftige STrafe nach Verwaltungsstrafrecht und nach Finanzstrafrecht wegen der Hinterziehung der "Kraftfahrzeug"steuer.

Die Kraftfahrzeugsteuer gibt nicht so viel her (siehe Beispiele auf der Homepage des BMF (https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/kraftfahrzeugsteuer.html#heading_Kraftfahrzeuge_mit_einem_h_chsten_zul_ssigen_Gesamtgewicht_von_mehr_als_3_5_Tonnen)), wesentlich ertragreicher ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Beispiele zur Berechnung der NoVA gibt es ebenfalls auf der Homepage des BMF (https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html#heading_3_Erstmalige_Zulassung_oder_wenn_das_Fahrzeug_zuzulassen_w_re).
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Werner1981 am 25. Februar 2017, 11:03:27
Lt. Radio Wien ist ein PKW von der Eichenstraße in die UStrab bis zum Matzleinsdorfer Platz gefahren. Der PKW Lenker ist flüchtig; nach ihm wird von der Polizei gefahndet. Der PKW wird von der Feuerwehr geborgen. Kein Betrieb der Linien 1, 6, 62, 18 und WLB. Die W.L. untersuchen gerade die Gleisanlage und Signalanlage auf etwaige Schäden. Siehe auch http://f59.at/stoerungen/ (http://f59.at/stoerungen/) Linie 6 Feuerwehreinsatz.

nord22

http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Deutsches-Auto-blockierte-Straßenbahn-2-Stunden-lang;art85951,1402520 (http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Deutsches-Auto-blockierte-Straßenbahn-2-Stunden-lang;art85951,1402520)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: E1-c3 am 25. Februar 2017, 11:55:56
Lt. Radio Wien ist ein PKW von der Eichenstraße in die UStrab bis zum Matzleinsdorfer Platz gefahren. Der PKW Lenker ist flüchtig; nach ihm wird von der Polizei gefahndet. Der PKW wird von der Feuerwehr geborgen. Kein Betrieb der Linien 1, 6, 62, 18 und WLB. Die W.L. untersuchen gerade die Gleisanlage und Signalanlage auf etwaige Schäden. Siehe auch http://f59.at/stoerungen/ (http://f59.at/stoerungen/) Linie 6 Feuerwehreinsatz.

nord22

http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Deutsches-Auto-blockierte-Straßenbahn-2-Stunden-lang;art85951,1402520 (http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Deutsches-Auto-blockierte-Straßenbahn-2-Stunden-lang;art85951,1402520)
Der ist ja sogar über die Weichenanlage gefahren!! :o
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: sheldor am 25. Februar 2017, 12:16:44
So weit musst mal kommen....
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 25. Februar 2017, 12:23:16
Und das er dann hängen geblieben ist, sind sicher die WL schuld, weil sie zum Gegensatz der Linzer im Tunnel Vignolschienen haben.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: sheldor am 25. Februar 2017, 12:40:17
Warum sollten die WL schuld sein? Weil es keine Vignolschienen gibt? Augen aufmachen. Und an die StVo halten. Ok, dass man das ein oder andere übersieht, aber kein normal denkender Mensch fährt über 2 Weichen und hofft das er wider heraus kommt.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Wattman am 25. Februar 2017, 12:44:16
Ich glaube, das war ironisch gemeint von der Klingelfee. Kommt halt geschrieben nicht immer so rüber.

Und dass sich ein PKW in die Ustrab verirrt, ist jetzt leider nicht zum ersten Mal passiert. Das gab es schon zu meiner Zeit bei den WLB Anfang der 80er.  >:(
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Linie 360 am 25. Februar 2017, 12:47:46
Ich glaube, das war ironisch gemeint von der Klingelfee. Kommt halt geschrieben nicht immer so rüber.

Und dass sich ein PKW in die Ustrab verirrt, ist jetzt leider nicht zum ersten Mal passiert. Das gab es schon zu meiner Zeit bei den WLB Anfang der 80er.  >:(
Das gab es auch in letzter Zeit desöfteren!
Aber von der Distanz, die er in der USTRAB zurücklegte, ist er absoluter Rekordhalter!
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Wattman am 25. Februar 2017, 12:51:07
Ja, ich dachte im ersten Moment, wie ich die Nachricht gehört hab: von der Eichenstraße wird er ja nicht bis dorthin gekommen sein!  ;D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: sheldor am 25. Februar 2017, 12:53:04
Ich glaube, das war ironisch gemeint von der Klingelfee. Kommt halt geschrieben nicht immer so rüber.

Und dass sich ein PKW in die Ustrab verirrt, ist jetzt leider nicht zum ersten Mal passiert. Das gab es schon zu meiner Zeit bei den WLB Anfang der 80er.  >:(
Das gab es auch in letzter Zeit desöfteren!
Aber von der Distanz, die er in der USTRAB zurücklegte, ist er absoluter Rekordhalter!

Danke!! Hab das wohl falsch verstanden.

LG Martin
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Rodauner am 25. Februar 2017, 12:54:42
Deshalb kaufen sich alle diese unnötigen SUV-Autos - weil sie glauben, damit überall hin zu kommen... ;D
Übrigens ist seit dem Vorfall die Anlage 2 in Betrieb... ???
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: sheldor am 25. Februar 2017, 13:17:41
Deshalb kaufen sich alle diese unnötigen SUV-Autos - weil sie glauben, damit überall hin zu kommen... ;D
Übrigens ist seit dem Vorfall die Anlage 2 in Betrieb... ???

Was is denn an der 2er so schlimm? No schlimmer is wennst die ganze Ustrab auf Sicht fährst.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Rodauner am 25. Februar 2017, 13:23:25
Das war
1. Nur eine Feststellung, keine Wertung!
Und
2. Ein Hinweis, dass die fehlgeleitete Blechkarre möglicherweise etwas beschädigt hat, was für den Betrieb der Anlage 1 benötigt wird...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 13:23:33
Übrigens ist seit dem Vorfall die Anlage 2 in Betrieb... ???
Was is denn an der 2er so schlimm? Alles is ma lieber als auf´d Sicht fahren  ::)!
Schlimm ist nur, dass ein Vollidiot mit der Aktion die Anlage 1 anscheinend beschädigt hat und die Fahrgäste eventuell einige Zeit darunter zu leiden haben werden.
Ich hoffe, der Typ sitzt so bald nicht mehr hinter einem Lenkrad!
(Fehler können passieren, aber dass man hunderte Meter im Gleisbett durch den Tunnel fährt - dazu gehört schon eine ordentliche Portion Idiotie oder aber Missbrauch bewusstseinsverändernder Substanzen). ::)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: sheldor am 25. Februar 2017, 13:30:07
Übrigens ist seit dem Vorfall die Anlage 2 in Betrieb... ???
Was is denn an der 2er so schlimm? Alles is ma lieber als auf´d Sicht fahren  ::)!
Schlimm ist nur, dass ein Vollidiot mit der Aktion die Anlage 1 anscheinend beschädigt hat und die Fahrgäste eventuell einige Zeit darunter zu leiden haben werden.
Ich hoffe, der Typ sitzt so bald nicht mehr hinter einem Lenkrad!
(Fehler können passieren, aber dass man hunderte Meter im Gleisbett durch den Tunnel fährt - dazu gehört schon eine ordentliche Portion Idiotie oder aber Missbrauch bewusstseinsverändernder Substanzen). ::)

Da gebe ich dir voll und ganz Recht. Ob der wieder hinter dem Steuer sitzt? Naja, 2-3 Monate, dann siehst den wieder.

@Rodauner: Hoff ich bin dir da jetzt nicht zu nahe getreten. Wenn ja, tut´s mir leid.  War und ist nur meine perönliche Wahrnehmung. Entschuligung!
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: E1-c3 am 25. Februar 2017, 13:39:23
Warum wurde die Weichenanlage am Matzleinsdorfer Platz eigentlich mit Betonplatten versehen?? Was hat das bitteschön für einen Sinn? :bh: Außer, dass sie jetzt mit einem Auto passiert werden kann :bh: :fp:
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: M-wagen am 25. Februar 2017, 13:47:33
Ich habe mal gehört, dass dies als Vorsichtsmaßnahme gedacht ist, wenn es zu einer Entgleisung im Weichenbereich kommen sollte.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 25. Februar 2017, 15:17:02

Aber von der Distanz, die er in der USTRAB zurücklegte, ist er absoluter Rekordhalter!
Nein, in den 70ern ist einmal ein Auto vom Südtiroler Platz bis zur Kliebergasse gefahren, allerdings in der Nacht. Die Lenkerin ist heim gegangen und der Frühdienstwagen hat das Auto entdeckt. Störung gab es damals keine, das Auto wurde einfach auf den Bahnsteig gehoben und in der nächsten Nacht per Tramway-Lastwagen rausgebracht. So konnte schon der erste Tourenzug normal fahren, die Leute werden halt ein bissl komisch geschaut haben!  ;D



Warum wurde die Weichenanlage am Matzleinsdorfer Platz eigentlich mit Betonplatten versehen?? Was hat das bitteschön für einen Sinn?
Das wurde gemacht, damit das Aufsichtspersonal die Gleise leichter überqueren kann (Arbeitnehmerschutz). Es war ja geplant, dass die Glashütte dort auf Dauer besetzt sein sollte.




Schlimm ist nur, dass ein Vollidiot mit der Aktion die Anlage 1 anscheinend beschädigt hat und die Fahrgäste eventuell einige Zeit darunter zu leiden haben werden.
Da gibt es eigentlich nichts, was der beschädigt haben könnte. Aber man wird halt mit der Wiederinbetriebnahme warten wollen, bis ein Fachingenieur seinen Sanktus dazu gibt (bis man halt einen gefunden hat  >:D ).
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 15:23:42
Da gibt es eigentlich nichts, was der beschädigt haben könnte. Aber man wird halt mit der Wiederinbetriebnahme warten wollen, bis ein Fachingenieur seinen Sanktus dazu gibt (bis man halt einen gefunden hat  >:D ).
Vielleicht irgendein offen verlegtes Kabel zu den Achszählern? ???

Fachingenieur? Also nicht vor Montag? 8)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Sonderzug am 25. Februar 2017, 15:34:05
@ Hema nur war geplant, das nur 1,5 Meter breite Übergänge betoniert werden. Was dann gemacht wurde von der Baufirma sieht man heute.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 15:43:31
Der Besitzer der im Wagen gefundenen Ausweise konnte ausfindig gemacht werden. Angeblich 0,6 ‰ Blutalkoholgehalt. Wenn das 10 Stunden nach dem "Ereignis" war, hatte der Typ ordentlich "getankt". ::)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: E1-c3 am 25. Februar 2017, 16:06:59
@ Hema nur war geplant, das nur 1,5 Meter breite Übergänge betoniert werden. Was dann gemacht wurde von der Baufirma sieht man heute.
Ein einfacher Übergang würde auch locker reichen und die Kosten wären im Gegensatz zu jenen der Betonplatten nur ein Bruchteil davon gewesen...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: tramway.at am 25. Februar 2017, 16:19:46
Und das er dann hängen geblieben ist, sind sicher die WL schuld, weil sie zum Gegensatz der Linzer im Tunnel Vignolschienen haben.

haha, nein, in diesem Fall im Gegenteil, auf die Idee, die Schienen im Tunnel einzubetonieren, muss man mal erst kommen...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Linie 360 am 25. Februar 2017, 19:43:52
Hier ein aktueller Artikel vom ORF dazu->
http://wien.orf.at/news/stories/2827755/
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 20:02:05
Sieht das auf den Fotos des ORF nur so aus, oder hat der Fensterairbag ausgelöst? ???

Hier noch ein Foto des Abtransports: http://m.imgur.com/cXYiWyn
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 26. Februar 2017, 10:47:17
Ich habe gestern am Expedit ein Gerücht gehört, dass deshalb mehrere Straßenbahnen, mit Fahrt am Falschen Gleis, bis zum Südbahnhof fahren mußten.

Kann das wer verifizieren?
Und wenn sich das so rausstellen sollte, gehören nicht nur die Fahrer zur Nachschulung sondern auch alle wissenden Entscheidungsträger und anwesenden Aufsichtsorgane.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 26. Februar 2017, 11:33:53
Ich habe gestern am Expedit ein Gerücht gehört, dass deshalb mehrere Straßenbahnen, mit Fahrt am Falschen Gleis, bis zum Südbahnhof fahren mußten.

Kann das wer verifizieren?
Und wenn sich das so rausstellen sollte, gehören nicht nur die Fahrer zur Nachschulung sondern auch alle wissenden Entscheidungsträger und anwesenden Aufsichtsorgane.

Und den Grund für die Nachschulung musst du mir erklären.

Denn es gibt zwar in der USTRAB grundsätzlich ein Verbot für eine Fahrt am falschen Gleis. Dieses kann aber unter Einhaltung der Vorschriften für eine Fahrt am falschen Gleis (Sicherung der Fahrt) aufgehoben werden. Denn was würdest du mit den Zügen machen, wenn es ein Gebrechen gibt, wo die Behebung des Schaden mehrere Tage dauert. Lässt du dann die Züge die ganze Zeit unten stehen?

Genau für solche Anlässe gibt es eben dann den V4-Einsatzleiter, der ggf. mit Rücksprache des Betriebsleiter solche Anordnungen treffen kann, die dann auch zu befolgen ist.

Das einzige, was man in diesem Fal aufpassen muss, ist dass die Verzweigungsweiche 18/O nicht aufgeschnitten wird. Und da es sich um einen eigenen Bahnkörper handelt und die Fahrer alle bei der Fahrt an der Zugspitze befinden brauchst du diese Fahrten mMn zumindest innerhalb der USTRAB nicht einmal durch vorgehen sichern.

Im bereich Sürtirolerplatz an der Oberfläche brauchst du dann auch nur deshalb ein Sicherungspersonal, damit sich dei Züge, die aus der USTRAB kommen, nicht in mit den Zügen der Linie O in Gehege kommen.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 26. Februar 2017, 12:08:58
Ich habe gestern am Expedit ein Gerücht gehört, dass deshalb mehrere Straßenbahnen, mit Fahrt am Falschen Gleis, bis zum Südbahnhof fahren mußten.

Kann das wer verifizieren?
Und wenn sich das so rausstellen sollte, gehören nicht nur die Fahrer zur Nachschulung sondern auch alle wissenden Entscheidungsträger und anwesenden Aufsichtsorgane.

Und den Grund für die Nachschulung musst du mir erklären.

Zitat
Die Signalanlage ist somit nur für die normale Fahrtrichtung ausgelegt und würde durch jede Rückwärtsfahrt oder Fahrt auf falschem Gleis gestört.
Aus Sicherheitsgründen sind daher derartige Fahrten grundsätzlich verboten.

Quelle: Ustrab ABU Seite 4.

Zitat
Verhalten nach Hinausfahrt über das Bahnsteigende
Ist ein Zug beim Einfahren in die Haltestelle über das Bahnsteigende hinausgefahren, dürfen nur jene Türen geöffnet werden, durch die die Fahrgäste ungefährdet aussteigen können.
Ist der Zug erst außerhalb des Bahnsteiges zum Stehen gekommen, darf er nicht zurückgezogen werden.

Seite 17 der selbigen ABU.

Es gibt übrigens nur diese eine Ausnahme, wo ein Zug zurückgezogen werden darf.

Zitat
Wird ein Zug im Bereich einer Kreuzung auf der Verzweigungsweiche betriebsuntauglich, so ist die BL sofort zu verständigen. Nach Umschaltung auf Anlage 2 wird der Folgezug angekuppelt, der dann den betriebsuntauglichen Zug soweit zurückzieht, bis die Verzweigungsweiche freigefahren ist und diese verkeilt werden kann. Dieser Vorgang ist immer dann einzuhalten, so lange sich noch eine Achse des betriebsuntauglichen Zuges auf der Verzweigungsweiche befindet.

Seite 20.

Zitat
Verhalten bei Überfahren eines „ROT“ (Halt) zeigenden Ausfahrtssignals
Hat ein Zug ein „ROT“ zeigendes Ausfahrtssignal überfahren und die Weiche besetzt, so ist wie unter „Verhalten nach Hinausfahren über das Bahnsteigende“ zu handeln. Auch wenn der Zug dabei auf Grund der Weichenstellung in eine falsche Fahrtrichtung geführt wurde, ist das Rückwärtsfahren (auch kurzes Zurückschieben) ausdrücklich verboten.

Seite 23.

Ich hoffe das reicht dir, dass mindestens dreimal in dieser ABU steht, dass ein Zurückschieben verboten ist.

Somit allesamt, egal wo sie sich befunden haben, gehören nachgeschult. Damit meine ich auch jene, die das über Funk oder sonst wie angeordnet haben bzw. es nicht verhindert haben.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 26. Februar 2017, 12:25:55
Ich hoffe das reicht dir, dass mindestens dreimal in dieser ABU steht, dass ein Zurückschieben verboten ist.

Somit allesamt, egal wo sie sich befunden haben, gehören nachgeschult. Damit meine ich auch jene, die das über Funk oder sonst wie angeordnet haben bzw. es nicht verhindert haben.

Und nur weil es in den Ausbildungsunterlagen mehrmals untersagt ist, bedeutet das nicht, dass im Anlassfall die Vorschriften aus den Ausbildungsunterlagen ausser Kraft gesetzt werden dürfen.

Das dies von oberere Stelle erfolgen muss ist mir auch klar. Sprich ein Revisor kann ggf. nur anfragen, ob man die Züge auf diese Art "befreien darf". Auf eigener Initiative ist das auch für ihn untersagt. Aber sonst hast du NIE die Möglichkeit eingesperrte Züge wieder zu befreien.

Und ich verstehe nicht viel von der Elektrotechnik, aber ausser dass die Anlage in Störung geht und dann ein Techniker kommen muss und die Anlage resistieren muss, dass sie wieder funktioniert kann eigentlich nichts passieren.

Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 26. Februar 2017, 12:38:40
Warum sollte man, wenn sichergestellt ist, dass die Einfahrten zur USTRAB gesperrt sind, die Züge (auf Anordnung von entsprechender höherer Stelle) nicht befreien dürfen? Das einzige, was dagegen spricht, ist die fehlende Signaldeckung. Allerdings wird in dem Fall ohne Fahrgäste gefahren, außerdem sicher nicht besonders schnell und jeder Zug einzeln. Die Haltestellen kann man auch sichern (nicht, dass ein Fahrgast von einem Zug am falschen Gleis "erschreckt" wird :o ).
Also wo ist das Problem? Außer, dass die Vorschriften hier anscheinend mangelhaft sind, weil so ein Fall nicht berücksichtigt ist.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 26. Februar 2017, 17:02:49
Warum sollte man, wenn sichergestellt ist, dass die Einfahrten zur USTRAB gesperrt sind, die Züge (auf Anordnung von entsprechender höherer Stelle) nicht befreien dürfen? Das einzige, was dagegen spricht, ist die fehlende Signaldeckung. Allerdings wird in dem Fall ohne Fahrgäste gefahren, außerdem sicher nicht besonders schnell und jeder Zug einzeln. Die Haltestellen kann man auch sichern (nicht, dass ein Fahrgast von einem Zug am falschen Gleis "erschreckt" wird :o ).
Also wo ist das Problem? Außer, dass die Vorschriften hier anscheinend mangelhaft sind, weil so ein Fall nicht berücksichtigt ist.
Diese höhere Position, egal wer das auch immer ist, darf ich aber als Fahrer nicht folgeleisten, da ich sonst genauso dran bin. Weiteres gibt es nicht mal als Zusatz oder Dienstauftrag(in dem Falle würde es wahrscheinlich sogar eines Direktionsauftrages bedürfen), dass eine Stelle "XYZ" diese Bestimmungen eingrenzen oder vorübergehend außer Kraft setzen darf.

Somit bleibt für mich die ABU also solches gültig und dort ist eben, bis auf diese eine Ausnahme, es strikt verboten.

Wie schon gesagt, da gehen Vorgesetzte selbst gegen Kleinigkeiten strikt vor, bei sowas aber soll am besten Blind weggeschaut werden? Mit welchem Maß wird dann gemessen?

Wenn der Betrieb oder die Ersteller oder wer auch immer dafür verantwortlich ist, einen Fehler gemacht hat, dann muß halt dort die entsprechende Konsequenz durchgesetzt weden.

Außerdem rechtfertigt für mich son popliges Auto in der Ustrab nicht, die Bestimmungen deshalb außer Kraft zu setzen, da es eindeutig nur eine kurzfristige und absehbare Störung ist.
Bei einem Brand- oder Wasserschaden oder Einsturzgefahr, sprich nach einer Vollsperrung auf unbestimmte Zeit, sehe ich es allerdings auch etwas aufgeweichter. Dann würde ich allerdings erwarten, dass sämtliche Fahrzeuge vom Rüstwagen oder falls man den Strom nicht abschalten mußte, vom LH rausgezogen werden.

Auf jedenfall würde ich es nicht auf die einzelnen Fahrer abwälzen.



Edit: Mußte nun zurückgefahren werden oder ist es ein haltloses Gerücht?
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 26. Februar 2017, 17:51:15
@HLS: schon klar, das muss einen rechtlichen Rahmen haben, abwälzen auf die Fahrer darf in keinem Fall sein. Aber die WL nehmen es doch oft genug mit Vorschriften nicht so genau - warum sollte man das hier, wo die Bedingungen wohl sehr gut kontrollierbar waren (Strecke komplett gesperrt, Posten an den Einfahrten möglich, kein Zeitdruck), nicht ebenso tun?
Ob es dringend notwendig war, Züge eventuell zu "retten", ist natürlich fraglich.

Allerdings sollte man bei einem Gesetztstext auch immer hinterfragen, was der Gesetzgeber damit bezwecken will:
Im gegebenen Fall geht es zweifelsohne darum, dass Züge im Normalbetrieb nicht am falschen Gleis fahren dürfen, weil es in dem Fall keine Signaldeckung gibt und außerdem die Sicht auf einen eventuellen Gegenzug nicht gegeben ist. Da dies aber im genannten Fall wenig Relevanz hat (Strecke komplett gesperrt), kann meiner Meinung nach eine Ausnahme sogar aus der Situation begründet werden. Natürlich nur unter gewissen Vorkehrungen (keine Fahrgäste, Posten an den Einfahrten, Schrittgeschwindigkeit, ...).
Gleisbaufahrzeuge verkehren im Ustrab-Tunnel doch sicher auch mit Fahrt am falschen Gleis - natürlich ist der Tunnel dann auch gesperrt.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: mike1163 am 26. Februar 2017, 18:17:21
Zitat
Die Signalanlage ist somit nur für die normale Fahrtrichtung ausgelegt und würde durch jede Rückwärtsfahrt oder Fahrt auf falschem Gleis gestört.
Aus Sicherheitsgründen sind daher derartige Fahrten grundsätzlich verboten.
Quelle: Ustrab ABU Seite 4.
Da steht grundsätzlich, und wenn im österreichischen Amtsdeutsch grundsätzlich verwendet wird, dann gibt es immer Ausnahmen.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: haidi am 26. Februar 2017, 18:23:39
Aus Beamtensicht:
Es ist keine strafrechtliches Problem, daher hat der Beamte eine Weisung eines Weisungsberechtigten Folge zu leisten, nachdem er gegen die Weisung remunstriert hat und die WEisung (schriftlich) wiederholt hat. Etwaige Konsequenzen hat der Weisende zu tragen, der die  WEisung befolgende hat dann keinerlei Probleme.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 26. Februar 2017, 18:25:35
@hls: Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht.

Was soll passieren, wenn du lediglich gegen die Vorschrift "Verbot der Fahrt auf falschem Gleis"  verstößt?
Wenn ich so eine Anordnung bekomme, dann mache ich maximal die anordende Stelle auf die Vorschrift aufmerksam.

Ich hatte zum Beispiel die Anordnung bekommen, dass ich einen Bus ortszuverändern, auch auf die Gefahr das ich den bereits vorhandenen Schaden vergrößere. Der Bus hatte einen Reifens haben und die Gefahr war dass der Gummi von der Felge rutscht. Das einzige, was ich vor der ortsveränderung gemacht habe, die Anordnung nochmals wiederholt.

Aber wenn ich von Ort gewesen wäre und du dich in diesem Fall geweigert hättest, dann hätte ich dich für die Fahrt abgelöst und du hättest zumindest ein Gespräch mit deinem Teamleiter.

Wenn ich das auf das Auto umlege, dann dürfte ich ja auch nicht auf Anordnung der Polizei gegen die Einbahn fahren oder wo abbiegen, wo es verboten ist.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 26. Februar 2017, 19:31:30

Somit bleibt für mich die ABU also solches gültig und dort ist eben, bis auf diese eine Ausnahme, es strikt verboten.

Es ist nicht nur wichtig was in Gesetzen und rechtsverbindlichen Vorschriften steht, sonder auch wo bzw. in welchem Abschnitt oder Zusammenhang es steht! Das grundsätzliche Verbot des Fahrens gegen die Fahrtrichtung findet sich im Abschnitt "Technische Beschreibung" und da unter "Wirkungsweise der Nachrücksignale". Das Fahren gegen die Richtung könnte die Signalanlage störend beeinflussen und ist daher aus diesem Grund verboten, bezieht sich also nur auf die mögliche Auswirkung auf die Signalsteuerung. Bei gesperrtem Tunnel und/oder abgeschalteter/wirkungsloser/defekter Signalanlage fällt dieser Vorbehalt sowieso weg und im Abschnitt "Betriebsvorschriften" findet sich keine Ausnahme diesbezüglich gegenüber dem Oberflächenverkehr. Über ausdrücklichen Auftrag eines befugten Organs kannst du also rechtlich gesehen ruhig fahren und einen ausdrücklichen Auftrag dazu brauchst du sowieso, da du keine Signale siehst und in der Ustrab die Strecke signalgedeckt ist, außerdem kannst du ja von dir aus nicht wissen, ob das Gleis für nachfolgende Züge verlässlich gesperrt ist.

Wenn die Leitstelle Scheiße baut, bist du außer Obligo. Kommt dir was bedenklich oder unklar vor, musst du es durch Rückfrage abklären, nur falls für dich klar erkennbar große Sicherheitsbedenken oder ein Gesetzesverstoß bestehen, darfst du  die Befolgung eines Auftrags verweigern (musst du eigentlich!).
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 26. Februar 2017, 19:42:15
Warum sollte man, wenn sichergestellt ist, dass die Einfahrten zur USTRAB gesperrt sind, die Züge (auf Anordnung von entsprechender höherer Stelle) nicht befreien dürfen? Das einzige, was dagegen spricht, ist die fehlende Signaldeckung. Allerdings wird in dem Fall ohne Fahrgäste gefahren, außerdem sicher nicht besonders schnell und jeder Zug einzeln. Die Haltestellen kann man auch sichern (nicht, dass ein Fahrgast von einem Zug am falschen Gleis "erschreckt" wird :o ).
Also wo ist das Problem? Außer, dass die Vorschriften hier anscheinend mangelhaft sind, weil so ein Fall nicht berücksichtigt ist.

Nur weil die ganzen Ausnahmen nicht angeführt, ist die Vorschrift mMn nicht mangelhaft.

Wie ich schon einmal erwähnt habe. Wenn ich eine Anordnung bekomme, mit der ich ansich eine Vorschrift verletze, dann wäge ich einmal ab, ob das nicht im Anlassfall nicht sogar sinnvoll ist. Und wenn es für mich nicht logisch ist, dann frage ich nochmals nach. Und wenn dann die Anordnung wiederholt wird, dann bestätige ich die Anordnung und solange es keine Sicherheitsbedenken meinerseits gibt, dann befolge ich sie.

Und wenn ich der Meinung bin, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist, dann darf ein Vorgesetzter weiterfahren.

Und nochmal für HLS. Eine Fahrt am falschen Gleis in der USTRAB ohne Deckung kannst du nur dann verweigern, wenn du bei dieser Fahrt nicht an der Zugspitze bist.

Das einzige, was ich noch verlangen würde, wenn ich dabei über den Matzleinsdorferplatz fahren muss, dass dort die Anlage 2 eingeschaltet wird.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Linie 360 am 26. Februar 2017, 20:15:12
@ Klingelfee:
In diesem Fall muss ich User HLS recht geben, denn gerade in den Ausbildungsunterlagen sollte ausnahmslos ALLES drinnen stehen!
Alles Andere ist Fahren nach Pippi Langstrumpfs Motto "ich drehe mir die Welt, wie sie mir gefällt"...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 26. Februar 2017, 20:45:46
. . . . denn gerade in den Ausbildungsunterlagen sollte ausnahmslos ALLES drinnen stehen!
Zumindest sollte alles richtig sein, was drinnen steht!   ;)


Zitat
Alles Andere ist Fahren nach Pippi Langstrumpfs Motto "ich drehe mir die Welt, wie sie mir gefällt"...
Pippi, die Muse des Schulbüros!    :up:   >:D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: lol515 am 26. Februar 2017, 20:46:43
Also ich verstehe das Problem nicht ganz. Wenn du etwas kannst, es vom Standpunkt der Sicherheit unbedenklich ist und es von "oben" befohlen wird mach es doch einfach. Ich weiß ja nicht wie sowas bei der Straßenbahn abläuft, aber der "großen" Bahn gibt es auch den Befehl Nr. 8 durch den vom Fahrdienstleiter so ziemlich alles was den Vorschriften nicht grob widerspricht angewiesen werden.
Und grundsätzlich heißt ja auch, dass es eventuell Ausnahmen geben kann. Wenn man also nachfragt und den Anweiser auf die ABU hinweist und er es trotzdem befiehlt sehe ich kein Problem.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 26. Februar 2017, 20:52:29
@ Klingelfee:
In diesem Fall muss ich User HLS recht geben, denn gerade in den Ausbildungsunterlagen sollte ausnahmslos ALLES drinnen stehen!
Alles Andere ist Fahren nach Pippi Langstrumpfs Motto "ich drehe mir die Welt, wie sie mir gefällt"...

Und ich bin der Meinung, dass es völlig ausreichend ist, wenn in den Ausbildungsunterlagen nur der Normalbetrieb und die Normalmaßnahmen eingetragen sind. Denn überhaupt bei einer Fehlerbehebung kann man mit den ganzen Ausnahmen oft mehr ruinieren, als es helfen kann.

Und für die ganzen Sondermaßnahmen, die man dann im Anlassfall anwenden muss, reicht es mMn völlig aus, wenn es die Wissen, die dann Anordnungen entgegen der Ausbildungsunterlagen geben. Denn die müssen dann auch den Kopf hinhalten, wenn du unter Einhaltung der Anweisungen und der restlichen Vorschriften dann doch Probleme hast.

Und schließlich reden wir hier nur um einen eventuellen internen Schaden. Denn eines ist auch klar, wenn du bei der Fahrt am falschen Gleis einen Unfall hast, bleibt eine eventuelle Schuld wegen falschen Fahrverhalten am Fahrer hängen. Dies ist aber eine Tatsache, die unabhängig ist, ob an der Stelle eine Fahrt am falschen Gleis erlaubt ist oder nicht.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Geamatic am 26. Februar 2017, 21:31:03
Was noch zu beachten sei: Fahrt am falschen Gleis findet derzeit regelmäßig statt außerhalb der Betriebszeit. Seit letztem Jahr findet ein Schwellentausch statt. Dadür fährt ein Bagger incl. Wagen aufs Gleis. Der Signalanlage in der Ustrab wird es also ziemlich egal sein ob da ein Zug auf falsche Gleis kommt. Die funktioniert deshalb genauso gut ( oder auch schlecht ) wie eh und je. Das hat nur im normalen Betrieb erhebliche Auswirkungen da es dann passieren könnte, dass für einen Fahrer unmittelbar nach grün-grün gelb-gelb folgt und somit Kollisionsgefahr besteht.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 26. Februar 2017, 23:50:51
Was noch zu beachten sei: Fahrt am falschen Gleis findet derzeit regelmäßig statt außerhalb der Betriebszeit. Seit letztem Jahr findet ein Schwellentausch statt. Dadür fährt ein Bagger incl. Wagen aufs Gleis. Der Signalanlage in der Ustrab wird es also ziemlich egal sein ob da ein Zug auf falsche Gleis kommt. Die funktioniert deshalb genauso gut ( oder auch schlecht ) wie eh und je. Das hat nur im normalen Betrieb erhebliche Auswirkungen da es dann passieren könnte, dass für einen Fahrer unmittelbar nach grün-grün gelb-gelb folgt und somit Kollisionsgefahr besteht.
Werden die Nachrücksignale über Achszähler oder über Oberleitungskontakte gesteuert? Wenn letzteres der Fall ist, ist der Bagger sowieso wurscht, weil er keinen Stromabnehmer hat. Allerdings stellt sich dann die Frage, was bei einer Zugtrennung passiert bzw. wenn TU2 6123 durchfährt?
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 95B am 26. Februar 2017, 23:52:44
Die Steuerung erfolgt über Gleisstromkreise in den Signalabschnitten.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 27. Februar 2017, 00:03:48
Die Steuerung erfolgt über Gleisstromkreise in den Signalabschnitten.
Das heißt, Probleme gäbe es - wenn überhaupt - nur mit SM 6115. :D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 27. Februar 2017, 01:01:42
Wenn man ein Metallstück über beide Schienen legt, oder einen Isolierstoß damit überbrückt, geht das zugehörige Signal auf gelb/gelb!     >:D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 27. Februar 2017, 11:28:35
Ich habe jetzt mit einigen Stellen geredet und mich umfassend informiert.

1. Es fuhren Züge mit Fahrt am falschem Gleis, somit hat sich das Gerücht bestätigt.
2. Das die ABU unvollständig sind, will man abklären und ggf. anpassen in dem man z.B. hinzufügt, ab welcher Position entschieden werden kann von diesen Bestimmungen abzuweichen. Ob das schon Revisore dürfen, steht in den Sternen, ein Einsatzleiter oder höher darf es aber auf jedenfall.
3. Meine Bedenken sind aber absolut berechtig gewesen. Wenn es über Funk kommt, brauch ich nur meine bedenken äußern, bestätigen lassen und fahren, wird diese Aufrag mir allerdings am Telefon oder Anwesendem gegeben, soll man sich dieses schiftlich oder fernmündlich geben lassen. Bei fernmündlich Wort wörtlich selbsttätig aufschreiben und nicht auf die Dienstnummer und Namen des Weisenden vergessen.
4. Es müssen bestimmte Entscheidungseinheiten vor Ort sein bevor überhaupt zurück gefahren werden kann, ich glaub man sagte mir F54(auf jedenfall irgend ein F5x), damit dieser die Anlage jederzeit zurücksetzen kann und anderweitig(wie oder was auch immer, keine Ahnung) eingreifen kann.
5. Ein weigern hätte nur zur Folge, dass irgendein anderer diese Fahrt vornehmen hätte müssen und bei einem TL oder höherem Gespräch mir dann das auch nochmal erklärt worden wäre, dass ich zwar grundsätzlich diese zu befolgen hätte, mir aber totzdem nichts passiert worden wäre, weil die gesamte Ausbildung USTRAB auf das hinausläuft, dass man nicht zurückfahren darf.
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Fazit: Man darf unter gewissen Voraussetzungen zurückfahren, diese Anweisung muß von entsprechender Stelle verfügt werden. Weitere Details siehe im obrigem Text.


@Klingelfee, in den ABUs müssen nicht alle eventualitäten detailiert erklärt sein, ein Satz aber hätte man hinzufügen können und zwa folgenden.
"Ein Aufsichtsorgan(beliebiger Höhe eintagen) darf auch anders lautende Aufträge vergeben". Fertig und vollständig wäre es. Eventuell noch zusätzlich, wie dieser Auftrag zu erfolgen hat.

Damit kommt dann jeder Fahrer klar, der halberwegs sattelfest mit den Ausbildungsunterlagen ist und stößt nicht etwa auf erstmal verstörte oder genervte Aufsichtsorgane.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Klingelfee am 27. Februar 2017, 12:18:41
Und wenn du in der Betriebsvorschrift unter §2 Betriebliche Bestimmungen und Anordnungen (4) nachliest, dann steht genau das drinnen

Widerspricht ein Auftrag der BV - FD, den jeweiligen Zusatzbestimmungen oder einem vorher erteilten Auftrag, ist der Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Wird die Anordnung des Vorgesetzten aufrechterhalten und widerspricht der Auftrag nicht der Sicherheit des Bahnbetriebes oder strafgesetzlichen Normen, ist der Auftrag durchzuführen .....

Mit diesem Satz ist mMn ausgedrückt, dass Vorgesetzte einem Fahrbediensteten eine Anordnung geben darf, die von der Betriebsvorschrift abweichen kann.

Und wenn ein Fahrauftrag von einem Revisor bekommen, der in diese Kategorie hinein fällt, für mich schlüssig war, dann hätte ich maximal nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe, aber schriftlich hätte ich mir diesen Auftrag sicher nicht geben lassen.

Zur Info, wenn du eine Anordnung per Telefon von der Vbi bekommen, so ist auch diese aufgezeichnet. Und ob F5x vor Ort ist oder nicht, hat einen Fahrer im Prinzip gar nicht zu interessieren.

Und zu Punkt 6. Das die Weiche nach jeden Zug wieder entkeilt wird, mag zwar in der Vorschrift stehen, ist aber, wenn da x Züge über diese Weiche fahren ein Irrsinn. Da wird die Weiche einmal verkeilt und erst wieder entkeilt, wenn alle Züge über der Weiche ist. Was im gegenständlichen Fall aber glaube ich nicht notwendig war, da die Züge je vom Matzleinsdorfplatz in Richtung Hauptbahnhof zurück gefahren sind.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Hubi am 27. Februar 2017, 12:24:37
Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 27. Februar 2017, 16:13:08
Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.
So ist es!   :lamp:


Ausbildungsunterlagen sind weder Gesetze noch Betriebsvorschriften, dürf(t)en diesen aber natürlich nicht widersprechen. Bezüglich Rechtsmaterie enthalten sie halt die Lesart bzw. Interpretation des Schulbüros dieser Unterlagen, was aber keinen Mitarbeiter davon befreit, sich bezüglich des Inhalts rechtlicher Vorschriften selber zu informieren! Bei Verstößen gegen die StVO, das Kraftfahrgesetz usw. kannst du dich auch nicht auf den manchmal zweifelhaften Inhalt deiner Fahrschulunterlagen berufen, den Richter wird das wenig interessieren.

Wie die Sache mit dem Rückwärtsfahren in der Ustrab ausschaut, habe ich die eh schon erklärt. Und dass befugte Organe Anordnungen treffen können, die normalerweise nicht erlaubt sind, ist rechtens, soweit dies in den einschlägigen Vorschriften so vorgesehen ist* und diese Weisungen nicht konkret anderen Vorschriften und Gesetzen widersprechen. Nicht befolgen muss bzw. darf man Weisungen, wenn starke Sicherheitsbedenken bestehen, man dadurch gezwungen wäre gegen Gesetze zu verstoßen oder wenn man weiß, dass die zu Befolgung nötigen Voraussetzungen nicht gegeben sind (technisch, körperlich, mental, ausbildungsmäßig etc.).   




*) Simples Beispiel: Du darfst dich nicht mit dem Auto auf einen Gehsteig stellen. Ist es ein Pkw, kann dir ein Polizist anschaffen, das zu tun. Ist es ein Lkw, darf auch er das nicht.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 28. Februar 2017, 10:39:45
Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.
Ich glaube damit nicht unabsichtlich eventuell sich die Weiche plötzlich zu stellen vesucht und somit die Vetag-Weiche beschädigen könnte.

Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.



Und zu Punkt 6. Das die Weiche nach jeden Zug wieder entkeilt wird, mag zwar in der Vorschrift stehen, ist aber, wenn da x Züge über diese Weiche fahren ein Irrsinn. Da wird die Weiche einmal verkeilt und erst wieder entkeilt, wenn alle Züge über der Weiche ist. Was im gegenständlichen Fall aber glaube ich nicht notwendig war, da die Züge je vom Matzleinsdorfplatz in Richtung Hauptbahnhof zurück gefahren sind.
Ich glaube da geht man von dem Fall aus, das nur ein Zug immer pro Richtung fährt und von daher.
Ich würde es auch nicht machen, wenn ich alle Züge in eine Richtung zurückziehen lassen würde. Hält ja nur zusätzlich auf und bindet unnötig Personal.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 28. Februar 2017, 14:21:33

Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.

Wie soll sich eine Weiche umstellen, wenn kein Zug diese Umstellung anfordert?  ???


Dir kann man auch jeder alles  reindrücken, der nur einen Stern mehr am Kragen hat!   :P   >:D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Sulfur am 28. Februar 2017, 17:33:47
es könnte ja auch wer versehentlich an der Taste ankommen für den Richtungswunsch. vielleicht um den Fall abzudecken.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 95B am 28. Februar 2017, 17:41:17
es könnte ja auch wer versehentlich an der Taste ankommen für den Richtungswunsch. vielleicht um den Fall abzudecken.

Wenn der Zug verkehrt über die Weiche fährt, bleibt sie elektrisch verriegelt. Und ein entgegenkommender Zug, der die Weiche in der richtigen Fahrtrichtung stellt, würde sowieso ein ganz anderes Problem auslösen. :D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 01. März 2017, 09:38:03

Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.

Wie soll sich eine Weiche umstellen, wenn kein Zug diese Umstellung anfordert?  ???


Dir kann man auch jeder alles  reindrücken, der nur einen Stern mehr am Kragen hat!   :P   >:D
Wie du aber schon weißt, kann jede Vetagweiche, auch wenn verriegelt aus den Kästen, wo sie angeschlossen sind, fernbedient werden.  :lamp:

Das habe ich selber schon am Joachimsthalerplatz erlebt, da haben irgendwelche Abteilungen gebaut, als sie dauerhaft verriegelt blieb, und zu dem Zeitpunkt brauchte ich nicht ein einziges mal aussteigen, da immer die Arbeiter mir die Weiche fernbedient haben.

Somit gehe ich auch in der Ustrab davon aus, dass das da nicht anders aufgebaut sein wird.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 95B am 01. März 2017, 09:43:13
Das ist richtig. In der Ustrab sind die Schaltkästen in einem separaten Raum untergebracht, aus dem man keine Sicht auf die Kreuzung hat. Wenn du allerdings daraus ein Sicherheitsproblem ableitest, müsste man jede Vetag-Weiche vor jedem Befahren verkeilen, weil sich ja immer jemand am Schaltkasten zu schaffen machen könnte ...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Linie 360 am 01. März 2017, 10:05:11
a propos USTRAB-> Bei der Hst. Kliebergasse Ri. Oper bzw. Schlachthausgasse funktioniert die Anlage 1 schon seit mehreren Wochen nicht mehr...
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 95B am 01. März 2017, 10:31:38
a propos USTRAB-> Bei der Hst. Kliebergasse Ri. Oper bzw. Schlachthausgasse funktioniert die Anlage 1 schon seit mehreren Wochen nicht mehr...

Das sollte zwar eigentlich nicht sein, ist aber in der Praxis eher vorteilhaft. ;)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: Linie 360 am 01. März 2017, 10:38:38
@ 95B-> Schon klar!
Nur ist der eigentliche Zweck der Anlage 2 ausschließlich:
 Aufrechterhaltung des Betriebes bei Ausfall der Anlage 1!
Ein dauerhafter Betrieb mit der Anlage 2 ist nicht zulässig!
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 01. März 2017, 10:54:00
Das ist richtig. In der Ustrab sind die Schaltkästen in einem separaten Raum untergebracht, aus dem man keine Sicht auf die Kreuzung hat. Wenn du allerdings daraus ein Sicherheitsproblem ableitest, müsste man jede Vetag-Weiche vor jedem Befahren verkeilen, weil sich ja immer jemand am Schaltkasten zu schaffen machen könnte ...
Wie gesagt, man sagte mir, dass die entsprechende Fachabteilung vor Ort sein muß und vielleicht hat man mir es genau deshalb so gesagt, dass sie eben zu verkeilen ist.

Ich habe nur die Information genauso wiedergegeben. Und wenn man mir es so erklärt hat, werde ich es auch, wenn ich mal in die Situation kommen sollte, machen und natürlich auch so an meine Fahrschüler weitergeben.

Ob sinnvoll oder nicht, diese Entscheidung obliegt mir nicht, ebenso das sofortige entkeilen. Dafür gibt es Personen, die speziell dafür ihren Kopf hinhalten müssen.
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 01. März 2017, 15:23:21
Wenn du allerdings daraus ein Sicherheitsproblem ableitest, müsste man jede Vetag-Weiche vor jedem Befahren verkeilen, weil sich ja immer jemand am Schaltkasten zu schaffen machen könnte ...
Damit ließen sich doch perfekt die Fahrzeit verlängern, die Rollzeit erhöhen, eine neue Zulage schaffen und der Betrieb noch "effizienter" gestalten. >:D
Oder es ist ein Argument, ab sofort nur mehr Handweichen zu verbauen, weil wenn eine VETAG-Weiche nicht ordnungsgemäß befahrbar ist, kann man nirgends eine einbauen. 8)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 95B am 01. März 2017, 15:37:07
Oder es ist ein Argument, ab sofort nur mehr Handweichen zu verbauen, weil wenn eine VETAG-Weiche nicht ordnungsgemäß befahrbar ist, kann man nirgends eine einbauen. 8)

Am besten nur mehr Gleisverschlingungen nach dem System Schottentor, so kann sich auch keiner mehr verfahren! :D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 01. März 2017, 16:19:20

Wie du aber schon weißt, kann jede Vetagweiche, auch wenn verriegelt aus den Kästen, wo sie angeschlossen sind, fernbedient werden.  :lamp:

Das habe ich selber schon am Joachimsthalerplatz erlebt, da haben irgendwelche Abteilungen gebaut, als sie dauerhaft verriegelt blieb, und zu dem Zeitpunkt brauchte ich nicht ein einziges mal aussteigen, da immer die Arbeiter mir die Weiche fernbedient haben.

Somit gehe ich auch in der Ustrab davon aus, dass das da nicht anders aufgebaut sein wird.
Da warst du aber beim Umschalten vor der Weiche und nicht auf der Weiche! Klar kannst du die Weiche per Schalter fernbedienen, aber soweit sich ein Fahrzeug auf der Weiche befindet nur per gravierendem Eingriff in die elektrische Steuerung. Und warum sollte gerade dann, wenn du die Weiche in der Vereinigungsrichtung befährst, irgendwer solch eine Bastelei im Schaltlasten vornehmen? Selbst dann könnte dir nichts passieren, also keine Entgleisung oder so, nur der Bastler hätte einen möglichen Schaden am Weichenantrieb zu verantworten. Also so ein Szenario ist mehr als an den letzten Haaren herbeigezogen!

Da müsstest du auch jeder grünen Ampel misstrauen, weil es könnte ja gerade ein übermütiger Techniker per Drahtbrücke im Schaltkasten auf beiden Seiten das Grün leuchten lassen!   :o  >:D
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: haidi am 01. März 2017, 17:36:21
Wenn du allerdings daraus ein Sicherheitsproblem ableitest, müsste man jede Vetag-Weiche vor jedem Befahren verkeilen, weil sich ja immer jemand am Schaltkasten zu schaffen machen könnte ...
Damit ließen sich doch perfekt die Fahrzeit verlängern, die Rollzeit erhöhen, eine neue Zulage schaffen und der Betrieb noch "effizienter" gestalten. >:D
Wieso Rollzeit erhöhen? In der Zeit in der die Weiche verkeilt wird, steht die STraßenbahn und rollt nicht, also nichts mit höherer Rolldienstzulage-
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: 4463 am 01. März 2017, 18:39:26
Wieso Rollzeit erhöhen? In der Zeit in der die Weiche verkeilt wird, steht die STraßenbahn und rollt nicht, also nichts mit höherer Rolldienstzulage-
Aber die vielen Bremsungen und Anfahren vermindern die Durchschnittsgeschwindigkeit, was zu mehr Rollzeit (pro Runde) führt.  ;)
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: HLS am 01. März 2017, 21:33:52

Wie du aber schon weißt, kann jede Vetagweiche, auch wenn verriegelt aus den Kästen, wo sie angeschlossen sind, fernbedient werden.  :lamp:

Das habe ich selber schon am Joachimsthalerplatz erlebt, da haben irgendwelche Abteilungen gebaut, als sie dauerhaft verriegelt blieb, und zu dem Zeitpunkt brauchte ich nicht ein einziges mal aussteigen, da immer die Arbeiter mir die Weiche fernbedient haben.

Somit gehe ich auch in der Ustrab davon aus, dass das da nicht anders aufgebaut sein wird.
Da warst du aber beim Umschalten vor der Weiche und nicht auf der Weiche! Klar kannst du die Weiche per Schalter fernbedienen, aber soweit sich ein Fahrzeug auf der Weiche befindet nur per gravierendem Eingriff in die elektrische Steuerung. Und warum sollte gerade dann, wenn du die Weiche in der Vereinigungsrichtung befährst, irgendwer solch eine Bastelei im Schaltlasten vornehmen? Selbst dann könnte dir nichts passieren, also keine Entgleisung oder so, nur der Bastler hätte einen möglichen Schaden am Weichenantrieb zu verantworten. Also so ein Szenario ist mehr als an den letzten Haaren herbeigezogen!

Da müsstest du auch jeder grünen Ampel misstrauen, weil es könnte ja gerade ein übermütiger Techniker per Drahtbrücke im Schaltkasten auf beiden Seiten das Grün leuchten lassen!   :o  >:D

Nochmal, es wurde mir so gesagt, dass habe ich wiedergegeben nicht mehr und nicht weniger. Wäre es dir lieber, wenn ich nicht die Infos, die ich sammeln konnte, mit euch teile?
Titel: Re: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)
Beitrag von: hema am 01. März 2017, 23:17:20
Wäre es dir lieber, wenn ich nicht die Infos, die ich sammeln konnte, mit euch teile?
Nein, nein. Das ist schon richtig so! Nur ist es sicher gut, wenn man hier halt die Dinge hinterfragt und relativiert. Und ich will natürlich auch, dass du versuchst die Sachen für dich nicht völlig ungeprüft zu übernehmen, sondern auch anderorts nachforscht. Deinen betrieblichen Auskunftspersonen darfst du sowieso nicht widersprechen, die vertragen eigenes Denken und Wissen ihrer Untertanen ganz schlecht! Für die gilt unumwunden "Wer das Denken nicht bekämpfen kann, bekämpft den Denkenden!".

Außerdem besteht ja die Gefahr, dass Leser mit weniger Basiskenntnissen am Sektor solche Auskünfte aus den oberen Etagen, wie du und die Klingelfee sie manchmal hierher weiterleiten, als Naturgesetz oder gottgewollte Tatsache ansehen!  ;)