Tramwayforum
Allgemeines => Viennensia => Thema gestartet von: Ferry am 07. Februar 2011, 17:43:07
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Das glaube ich eher nicht, da man üblicherweise bei Schnürstellen auf das Freibleiben einer Fahrbahn geachtet hat. Auch die Auflassung des Gehsteigs auf einer Straßenseite deutet darauf hin, daß es sich tatsächlich um das engste von der Wiener Straßenbahn befahrene Straßenstück handeln könnte.
Jedenfalls war dem IV die Durchfahrt verboten (wie an der rechts vom Straßenbahnzug aufgestellten Fahrverbotstafel erkennbar), und mM. war auch das Durchgehen nicht gestattet. Also wirklich ein - wenn auch nur kurzes - Straßenstück nur für die Straßenbahn.
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..., und mM. war auch das Durchgehen nicht gestattet. Also wirklich ein - wenn auch nur kurzes - Straßenstück nur für die Straßenbahn.
Wie kamen die Bewohner der Häuser 1, 1A, 1B, 2A und 2B nach Hause?
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Wie kamen die Bewohner der Häuser 1, 1A, 1B, 2A und 2B nach Hause?
Hubschrauber? Straßenbahn mit eigener Station genau vor jeder Haustür? Hintenrum (Also durch den Hof anderer Häuser)? Oder die wurden einfach ausquartiert.
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Auch die Auflassung des Gehsteigs auf einer Straßenseite deutet darauf hin, daß es sich tatsächlich um das engste von der Wiener Straßenbahn befahrene Straßenstück handeln könnte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :lamp:
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Auch die Auflassung des Gehsteigs auf einer Straßenseite deutet darauf hin, daß es sich tatsächlich um das engste von der Wiener Straßenbahn befahrene Straßenstück handeln könnte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :lamp:
Die Hauseingänge sind trotzdem auf beiden Seiten.
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Auch die Auflassung des Gehsteigs auf einer Straßenseite deutet darauf hin, daß es sich tatsächlich um das engste von der Wiener Straßenbahn befahrene Straßenstück handeln könnte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :lamp:
Die Hauseingänge sind trotzdem auf beiden Seiten.
Schon, aber das Überqueren der Fahrbahn ist ja nicht verboten. :P
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Auch die Auflassung des Gehsteigs auf einer Straßenseite deutet darauf hin, daß es sich tatsächlich um das engste von der Wiener Straßenbahn befahrene Straßenstück handeln könnte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :lamp:
Die Hauseingänge sind trotzdem auf beiden Seiten.
Schon, aber das Überqueren der Fahrbahn ist ja nicht verboten. :P
Das widerspricht aber dann Ferrys Beitrag, der geschrieben hat, dass (sWn) das Begehen dieser Straße nicht gestattet war. :lamp:
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Das widerspricht aber dann Ferrys Beitrag, der geschrieben hat, dass (sWn) das Begehen dieser Straße nicht gestattet war. :lamp:
Ferry bezog sich auf das Gehen entlang der Straße, das auf der gehsteiglosen Seite nach StVO nicht gestattet ist. Das Queren ist davon unabhängig und jedenfalls erlaubt.
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Ferry bezog sich auf das Gehen entlang der
Straße Fahrbahn oder des Gleiskörpers, das auf der gehsteiglosen Seite nach StVO nicht gestattet ist. Das Queren ist davon unabhängig und jedenfalls erlaubt.
Hannes
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Das Gehen entlang der Straße ist auf der gehsteiglosen Seite nicht gestattet. Das ist nicht falsch, denn die Fahrbahn ist nur ein Teil der Straße. ::)
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Das widerspricht aber dann Ferrys Beitrag, der geschrieben hat, dass (sWn) das Begehen dieser Straße nicht gestattet war. :lamp:
Vermutlich "ausgenommen Anrainer" ;)
Irgendwo habe ich ein Foto direkt von vorne in die Graf-Starhemberg-Gasse. Wenn ich es wiederfinde, werde ich es einscannen!
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Das widerspricht aber dann Ferrys Beitrag, der geschrieben hat, dass (sWn) das Begehen dieser Straße nicht gestattet war. :lamp:
Nein, ich schrieb, dass das Durchgehen nicht gestattet war. Das Begehen zum Zwecke des Hausbetretens wird wohl gestattet gewesen sein, denke ich. ;D
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Könnte man die Diskussion übrt die Hetzendorfer Straße vielleicht abtrennen?
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Könnte man die Diskussion übrt die Hetzendorfer Straße vielleicht abtrennen?
PISA lässt grüssen :D Es ging um die Graf-Starhemberg-Gasse. Dem Wunsch nach Auftrennung der Threads komme ich aber gerne nach!
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PISA lässt grüssen
Do wor i no nit. 8)
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PISA lässt grüssen
Offensichtlich richtet PISA auch einen herzlichen Gruß an dich! ;D ;D ;D
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PISA lässt grüssen
Offensichtlich richtet PISA auch einen herzlichen Gruß an dich! ;D ;D ;D
#667: Geh, das war doch Absicht in dem Kontext!
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Der Eindruck der Enge der Graf-Starhemberg-Gasse wird noch dadurch verstärkt, dass ihr das Haus rechts seine kahle Feuermauer zuwendet. Offenbar war es nicht als Eckgebäude geplant, weswegen man vermuten könnte, dass die Existenz dieser Gasse nicht auf einen stadtplanerischen Masterplan zurückzuführen ist. ;D
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Der Eindruck der Enge der Graf-Starhemberg-Gasse wird noch dadurch verstärkt, dass ihr das Haus rechts seine kahle Feuermauer zuwendet. Offenbar war es nicht als Eckgebäude geplant, weswegen man vermuten könnte, dass die Existenz dieser Gasse nicht auf einen stadtplanerischen Masterplan zurückzuführen ist. ;D
Solche Fälle gibt es öfter - spontan fielen mir die Schaurhofergasse Ecke Wiedner Hauptstraße und die Pfeilgasse Ecke Strozzigasse ein.
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Ha, ich habe doch gewußt, daß ich irgendwo ein Foto der Graf-Starhemberg-Gasse gesehen habe und jetzt habe ich es in "Wiener Stadtverkehr - Illusion und Realität" gefunden. Das Foto zeigt, wie eng an der Feuermauer entlang die Straßenbahnzüge fuhren. Aber es zeigt auch, daß alle Theorien über keine Durchgangsmöglichkeit falsch sind. Tatsächlich gab es einen zwar sehr schmalen, durch Gitter zur Straßenbgahntrasse abgesicherten Gehweg auf der linken Seite.
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Ha, ich habe doch gewußt, daß ich irgendwo ein Foto der Graf-Starhemberg-Gasse gesehen habe und jetzt habe ich es in "Wiener Stadtverkehr - Illusion und Realität" gefunden. Das Foto zeigt, wie eng an der Feuermauer entlang die Straßenbahnzüge fuhren. Aber es zeigt auch, daß alle Theorien über keine Durchgangsmöglichkeit falsch sind. Tatsächlich gab es einen zwar sehr schmalen, durch Gitter zur Straßenbgahntrasse abgesicherten Gehweg auf der linken Seite.
Ist das ein 66er oder ein 167er, man erkennt das am Foto schwer?
mfG
Luki
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Ist das ein 66er oder ein 167er, man erkennt das am Foto schwer?
Sorry, da es eine gedruckte Vorlage ist, auch dort nicht erkennbar. Ist aber in dem Zusammenhang eigentlich wurscht, oder?
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Sorry, da es eine gedruckte Vorlage ist, auch dort nicht erkennbar. Ist aber in dem Zusammenhang eigentlich wurscht, oder?
Ist es natürlich, nur der Vollständigkeit halber hätte es mich interessiert.
mfG
Luki
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Aufgrund der Schwarz-Weiß-Verteilung im Liniensignal auf der Hecktafel tendiere ich eher zu einem 66er. Auch die Schrift daneben passt von der Länge her besser zum 66er: Oben steht Ring-Oper, darunter müsste beim 167er "Kurzentrum Ober-Laa" stehen, was hier eindeutig nicht der Fall ist. "Raxstraße" kommt aber der Länge nach hin.
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Aufgrund der Schwarz-Weiß-Verteilung im Liniensignal auf der Hecktafel tendiere ich eher zu einem 66er. Auch die Schrift daneben passt von der Länge her besser zum 66er: Oben steht Ring-Oper, darunter müsste beim 167er "Kurzentrum Ober-Laa" stehen, was hier eindeutig nicht der Fall ist. "Raxstraße" kommt aber der Länge nach hin.
Du hast die gleichen Gedanken wie ich gehabt. ;)
mfG
Luki
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Du hast die gleichen Gedanken wie ich gehabt. ;)
Was für eine Schande, du denkst wie ein Akadumiker! 8)
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Was für eine Schande, du denkst wie ein Akadumiker! 8)
Sag O***** zu mir, sag Depp zu mir, aber sag nicht Akadumiker. :lamp:
mfG
Luki
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Das Foto zeigt, wie eng an der Feuermauer entlang die Straßenbahnzüge fuhren.
Zum Gück gab es noch nicht den (von der StrabVO) vorgeschriebenen Sicherheitsraum! :D
Allerdings nimmt man das heutzutage auch nicht so genau. 8)
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Das Foto zeigt, wie eng an der Feuermauer entlang die Straßenbahnzüge fuhren.
Zum Gück gab es noch nicht den (von der StrabVO) vorgeschriebenen Sicherheitsraum! :D
Allerdings nimmt man das heutzutage auch nicht so genau. 8)
Der betrifft eher Neubaustrecken, oder? Altstrecken brauchen nicht umgebaut werden, nehme ich an.
Wie wäre es eigentlich dann beim 13er? Da würde es sehr eng werden...
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Da würde es sehr eng werden...
Glaubt mir ja keiner hier ;) In der Neubaugasse würde es z.B. laut der TU-Projektstudie ein Stück geben, das nicht auf beiden Gleisen gleichzeitig befahren werden darf.
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Da würde es sehr eng werden...
Glaubt mir ja keiner hier ;) In der Neubaugasse würde es z.B. laut der TU-Projektstudie ein Stück geben, das nicht auf beiden Gleisen gleichzeitig befahren werden darf.
Eine Schnürstelle ohne Schnürung? :o
Aber da gibts sicher eine Wiener Lösung: Der 13er ist keine Neubaustrecke, sondern nur eine Renovierung der Altstrecke ;D
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Aber da gibts sicher eine Wiener Lösung: Der 13er ist keine Neubaustrecke, sondern nur eine Renovierung der Altstrecke ;D
Oder es gibt eine Ausnahmegenehmigung ;) Technisch wäre es ja kein Problem.
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Eine Schnürstelle ohne Schnürung? :o
So etwas hat es in Wien schon mehrfach gegeben, das nennt man Zugsbegegnungsverbot und dafür gibt es ein entsprechendes Erinnerungssignal.
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Na das wäre ja nicht das erste Mal, daß irgendwo ein Begegnungsverbot erlassen würde.
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. . . . laut der TU-Projektstudie . . . .
Sowas sollte man nicht überbewerten, die behaupten viel, wenn der Tag lang ist! ;)
Wo sollte das sein?
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Ich habe bei Bahnbilder.de noch ein schönes Bild zur Situation in der Gaf Starhemberg-Gasse gefunden.
(http://www.bahnbilder.de/1024/wien-wvb-sl-167-e1-559507.jpg)
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Aber da gibts sicher eine Wiener Lösung: Der 13er ist keine Neubaustrecke, sondern nur eine Renovierung der Altstrecke ;D
Oder es gibt eine Ausnahmegenehmigung ;) Technisch wäre es ja kein Problem.
Solange man ohne großen Grund auf einer Neubaustrecke Eigenkreuzungen einbaut, gibts überhaupt kein Argument gegen Schnürstellen, die eine Linie ermöglichen würden!
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Solange man ohne großen Grund auf einer Neubaustrecke Eigenkreuzungen einbaut, gibts überhaupt kein Argument gegen Schnürstellen, die eine Linie ermöglichen würden!
Außerdem schreibt die StrabVO (§ 52) vor: (4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren. Das bedeutet also, dass man für das im Linksverkehr befahrene Stück eine Ausnahme nach § 63 benötigt: (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Wenn man also für so etwas Ausnahmebewilligungen einholt, gibt es überhaupt kein Argument, dies für andere betriebliche Sonderfälle nicht ebenfalls zu versuchen. (Damit beziehe ich mich jetzt nicht direkt auf den 13er, sondern vielmehr auf die üblichen Einwände à la "Des hamma no nia... do kunnt jo a jeda..." etc.)
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Außerdem schreibt die StrabVO (§ 52) vor: (4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren. Das bedeutet also, dass man für das im Linksverkehr befahrene Stück eine Ausnahme nach § 63 benötigt: (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Das heißt, dass im Regelfall (=Normalbetrieb) rechts gefahren werden muss und im Sonderfall (Baustelle, Unfall usw.) halt auch im Linksverkehr oder nur auf einem der beiden Gleise. Da braucht man keine Ausnahmsgenehmigung, das gibt dieser Paragraph sowieso vor. Und für einen generellen Linksverkehr kann die Behörde gar keine Genehmigung geben, weil dann wäre der "Regelfall" ja das Befahren des linken Gleises, was der StrabVO klar widerspricht und keine Behörde kann ein Gesetz aufheben oder umgehen, sondern nur in der für sie vorgesehenen Bandbreite an Möglichkeiten und Verpflichtungen agieren!!
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Ich habe bei Bahnbilder.de noch ein schönes Bild zur Situation in der Gaf Starhemberg-Gasse gefunden.
Weitere Fotos gibt es hier (http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=72238.msg739126#msg739126).
In der Neubaugasse würde es z.B. laut der TU-Projektstudie ein Stück geben, das nicht auf beiden Gleisen gleichzeitig befahren werden darf.
Wo wäre das? Bzw. auf welcher Seite der Studie steht das?
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Solange man ohne großen Grund auf einer Neubaustrecke Eigenkreuzungen einbaut, gibts überhaupt kein Argument gegen Schnürstellen, die eine Linie ermöglichen würden!
Außerdem schreibt die StrabVO (§ 52) vor: (4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren. Das bedeutet also, dass man für das im Linksverkehr befahrene Stück eine Ausnahme nach § 63 benötigt: (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Kann man das nicht zur Not als zwei eingleisige Strecken definieren, die halt nebeneinander verlaufen? Dann braucht man keine Ausnahme.
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Solange man ohne großen Grund auf einer Neubaustrecke Eigenkreuzungen einbaut, gibts überhaupt kein Argument gegen Schnürstellen, die eine Linie ermöglichen würden!
Außerdem schreibt die StrabVO (§ 52) vor: (4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren. ...
Eine Schnürstelle ist streng genommen eh eine zweigleisige Strecke, die im Rechtsverkehr befahren wird. ;)
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In der Neubaugasse würde es z.B. laut der TU-Projektstudie ein Stück geben, das nicht auf beiden Gleisen gleichzeitig befahren werden darf.
Wo wäre das? Bzw. auf welcher Seite der Studie steht das?
Das wäre etwas vor der Burggasse gewesen. In der neuen Studie habe ich davon aber nichts mehr gefunden. Dafür gäbe es in der Strozzigasse eine Engstelle, siehe Seite 68 und 69.
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Das ganze wäre aber trotzdem überhaupt kein Problem, wenn man die "außerbetrieblichen" Behinderungen entlang der Strecke minimiert. Ich denke, 20 Sekunden Zeitverlust (Hausnummer!) wegen einer wenige Meter langen Engstelle sind unter Normalbedingungen erträglich. Die Straßenbahn steht an jeder VLSA länger.
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Das ganze wäre aber trotzdem überhaupt kein Problem, wenn man die "außerbetrieblichen" Behinderungen entlang der Strecke minimiert. Ich denke, 20 Sekunden Zeitverlust (Hausnummer!) wegen einer wenige Meter langen Engstelle sind unter Normalbedingungen erträglich. Die Straßenbahn steht an jeder VLSA länger.
Man könnte alternativ auch für diese kurze Länge den Gehsteig schmäler machen. Keine Regel ohne Ausnahme.
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Das ganze wäre aber trotzdem überhaupt kein Problem, wenn man die "außerbetrieblichen" Behinderungen entlang der Strecke minimiert. Ich denke, 20 Sekunden Zeitverlust (Hausnummer!) wegen einer wenige Meter langen Engstelle sind unter Normalbedingungen erträglich. Die Straßenbahn steht an jeder VLSA länger.
Man könnte alternativ auch für diese kurze Länge den Gehsteig schmäler machen. Keine Regel ohne Ausnahme.
Oder man macht einen Shared Space.
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Oder man macht einen Shared Space.
Wie auch immer, solche Kleinigkeiten können nicht geeignet sein, ein Straßenbahnprojekt zu verhindern, sondern höchstens ein Ansporn für die Kreativität der Planer sein.
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Passend zu Antwort 35 vom 27. Mai 2012
Fast gleiche Bilder vom 22.02.1978
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Oder man macht einen Shared Space.
Wie auch immer, solche Kleinigkeiten können nicht geeignet sein, ein Straßenbahnprojekt zu verhindern, sondern höchstens ein Ansporn für die Kreativität der Planer sein.
Eine anderswo völlig belanglose "Problemstellung".