Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: 4001-1401 am 03. April 2017, 20:36:05

Titel: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4001-1401 am 03. April 2017, 20:36:05
Welcher Höchstgeschwindigkeit, haben (hatten) dieser Wagentypen in Betrieb und ist technisch mehr km/h möglich?

Danke im voraus für Antworten.

1401-4001
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: nord22 am 03. April 2017, 20:47:04
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.

nord22
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 03. April 2017, 21:17:39
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der (...) E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.
Wieso war dort 70 km/h zugelassen, wenn die Fahrzeuge nur 60 fahren durften? ???
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: sheldor am 03. April 2017, 21:22:33
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der (...) E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.
Wieso war dort 70 km/h zugelassen, wenn die Fahrzeuge nur 60 fahren durften? ???

Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 03. April 2017, 21:24:33
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 04. April 2017, 01:47:10
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)



In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: E1-c3 am 04. April 2017, 07:32:58
Wie weit reicht eigentlich die Tachoskala eines E1/2 ??
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 60er am 04. April 2017, 08:30:20
Wie weit reicht eigentlich die Tachoskala eines E1/2 ??
Dieses Thema hatten wir erst unlängst. Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 80 km/h, bei E bis 60 km/h.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: öffi-dude am 04. April 2017, 08:31:15
Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.

Hä?  ???
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: sheldor am 04. April 2017, 08:47:51
Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.

Hä?  ???

Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: öffi-dude am 04. April 2017, 08:59:10
Laut openrailwaymap.org (http://www.openrailwaymap.org/?lang=&lat=48.15011107358034&lon=16.3352108001709&zoom=13&style=maxspeed) ist die ehemalige Linie 64 jetzt für 80 km/h zugelassen.......
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 60er am 04. April 2017, 09:02:50
Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?
Weil die E6/c6 nicht schneller konnten. Nach deren Ausmusterung wurde die Streckenhöchstgeschwindigkeit dann auf 80 km/h erhöht.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 95B am 04. April 2017, 09:14:05
Dieses Thema hatten wir erst unlängst. Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.

Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?
Weil die E6/c6 nicht schneller konnten. Nach deren Ausmusterung wurde die Streckenhöchstgeschwindigkeit dann auf 80 km/h erhöht.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 60er am 04. April 2017, 10:12:02
Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.
Natürlich, 75 waren es. :-[

Die aktuellen Tachos der E1 und E2 gehen glaub ich bis 80. Bin mir aber diesbezüglich nicht sicher.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
Auch die T waren bis zum Ende des Mischbetriebs auf 60 km/h abgeregelt.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: haidi am 04. April 2017, 10:22:04
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Auf der Ebene oder im Gefälle von der von der Hochstrecke runter?

In dem Gefälle soll ja ein Bauwagerl auch eine beachtliche Geschwindigkeit erreicht haben und einem E2 das erste Drehgestell ausgerissen oder zumindest schwer beschädigt haben.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Superguppy am 04. April 2017, 10:45:25
einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Das muss sich aber anfühlen, als ob die Kiste gleich in alle Einzelteile zerfällt.  ;D 8)
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: E1-c3 am 04. April 2017, 10:47:04
einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Das muss sich aber anfühlen, als ob die Kiste gleich in alle Einzelteile zerfällt.  ;D 8)
Damals waren sie noch besser beinander ;)
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4498 am 04. April 2017, 11:52:59
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Also das waren wohl komische Messfahrten. +10% oder +20% lasse ich mir noch einreden, das wären für 70km/h 84km/h. Alles andere halte ich nur für eine saublöde Schnapsidee der Beteiligten.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Bei allem persönlichen Interesse am Schnellfahren  ;) halte ich auch das ein bisschen für verrückt.

Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: sheldor am 04. April 2017, 12:00:01
Die E6 waren nach der "Aufrüstung" von 40 auf 50 und dann 60km/h nicht besser beinander als vorher. Der Todesstoß war dann der "T"!
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: sheldor am 04. April 2017, 12:06:58
Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.
Natürlich, 75 waren es. :-[

Die aktuellen Tachos der E1 und E2 gehen glaub ich bis 80. Bin mir aber diesbezüglich nicht sicher.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
Auch die T waren bis zum Ende des Mischbetriebs auf 60 km/h abgeregelt.

Stimmt nicht(außer ich werde etwas bessern belehrt   ;) ), mit einem reinen T hast du damals schon auf 75 rauf können, ohne abriegelung (FR -> FL oder HT/TH).

Mit einem "gscheiten" E6 gingen sich unter anderem sogar 65-66 km/h aus.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 04. April 2017, 14:27:08
Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???

In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 04. April 2017, 14:47:41

Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Nach StVO kann sie nichts ahnden, sie kann das Verhalten des Fahrers dem Eisenbahnbetrieb anzeigen, eventuell der MA 64 eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und/oder einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (Gemeingefährdung usw.) finden und das dem Staatsanwalt anzeigen.


Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.


Zitat
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Die sind sogar mit dem Versuchsträger mit 80 durch die Ustrab gerauscht (zwischen Kliebergasse und Südtirolerplatz bzw. umgekehrt), vorne den alten Triebwagen geschoben und hintendran den halben c2-Beiwagen. Hätte ich mich nieeee getraut!  :o
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: haidi am 04. April 2017, 14:49:26
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Mach  mir den ULF nicht besser als er ist!

Der wäre auseinander gefallen
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 04. April 2017, 14:56:02
Ich denke mal, dass es bei diesen Fahrten - wie üblich - auch sogenannte "Hochtastfahrten" gab - das heißt, dass das Tempo von Fahrt zu Fahrt um jeweils ein paar km/h erhöht wurde, um zu prüfen, ob das Fahrzeug sein Verhalten ändert (aufschaukeln, schlingern, ...).
Bei dem geschobenen Zweiachser wäre meine Angst weniger der Zweiachser (solange dessen Lager nicht heißlaufen, sollte der eigentlich durch seinen langen Achsstand und steifen Rahmen ein ganz gutes Laufverhalten haben*), sondern eher die Kupplung zu dem doch eher "weich" laufenden abgeschnittenen c2. :-\

Edit: *) unter der Annahme entsprechend korrekter Gleisgeometrie, wie ich sie Anfang der 1990er-Jahre aber durchaus noch für üblich gehalten hätte.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Ferry am 04. April 2017, 15:02:55
Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen.

Nur im Bereich Schöpfwerk - Alterlaa, also im Bereich der damaligen Hochtrasse. Sonst waren es 60 km/h.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: coolharry am 04. April 2017, 15:04:38
Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen.

Nur im Bereich Schöpfwerk - Alterlaa, also im Bereich der damaligen Hochtrasse. Sonst waren es 60 km/h.

Das ist ja auch der einzige Streckenabschnitt, der beim Umbau auf U-Bahn nicht komplett neu gebaut wurde.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 04. April 2017, 15:07:51
Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.
Wie findet so eine Erhöhung der Fahrdrahtspannung eigentlich statt? In den Unterwerken wird wohl der Netzstrom zuerst transformiert und dann gleichgerichtet. Sind die Trafos in der Spannungswahl einstellbar bzw. haben sie verschiedene Anschlüsse, wo durch Umhängen des Kabels auf der Sekundärseite die benützte Windungszahl entsprechend verändert werden kann?
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 95B am 04. April 2017, 17:37:35
Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.
Wie findet so eine Erhöhung der Fahrdrahtspannung eigentlich statt? In den Unterwerken wird wohl der Netzstrom zuerst transformiert und dann gleichgerichtet. Sind die Trafos in der Spannungswahl einstellbar bzw. haben sie verschiedene Anschlüsse, wo durch Umhängen des Kabels auf der Sekundärseite die benützte Windungszahl entsprechend verändert werden kann?

Am 64er gab es immer 750 Volt.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 04. April 2017, 17:42:33
In der betriebslosen Zeit steht einem Testzug die gesamte Leistung des Unterwerks zur Verfügung, so war das gemeint!  :lamp:
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 64/8 am 04. April 2017, 18:20:05
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Es war wirklich ein ULF oder der Versuchsträger am 64er unterwegs? OMG und ich kann mich nicht daran erinnern und das obwohl ich in der Nähe wohnte. Schade, hoffentlich findet sich davon irgendwo ein Foto.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4498 am 04. April 2017, 19:51:29
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Nach StVO kann sie nichts ahnden, sie kann das Verhalten des Fahrers dem Eisenbahnbetrieb anzeigen, eventuell der MA 64 eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und/oder einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (Gemeingefährdung usw.) finden und das dem Staatsanwalt anzeigen.
Wieso eigentlich nicht? Paragrafen wie §20 StVO (50km/h Ortsgebiet) oder damals wahrscheinlich die StVO-Verordnung 60km/h gelten definitiv für alle Fahrzeuglenker, also auch für die Straßenbahn.
Die sind sogar mit dem Versuchsträger mit 80 durch die Ustrab gerauscht (zwischen Kliebergasse und Südtirolerplatz bzw. umgekehrt), vorne den alten Triebwagen geschoben und hintendran den halben c2-Beiwagen. Hätte ich mich nieeee getraut!  :o
Der hatte doch mit seinen 4 Motoren nur 240kW, also weniger als ein E1. Drehstrommaschinen verlieren im oberen Bereich zwar weniger Drehmoment als Gleichstrommaschinen, aber 80km/h erscheinen mir für diese lange Wurscht mit nur 240kW schon ein wenig suspekt.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 05. April 2017, 00:53:45
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Inventar am 05. April 2017, 05:48:02
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: darkweasel am 05. April 2017, 06:23:39
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.

Probier § 102 StVO, um deine Sicherheit zu erhöhen:

Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 05. April 2017, 12:02:45

Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.
Genau diese Verkehrszeichen stehen nur zur "Verzierung" da und sind rechtlich ohne Relevanz!
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 05. April 2017, 15:29:04
Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.
Genau diese Verkehrszeichen stehen nur zur "Verzierung" da und sind rechtlich ohne Relevanz!
Dass sie für die Straßenbahn irrelevant sind mag sein, aber: stehen die nicht (auch) deshalb da, damit Autofahrern bewusst ist, dass sich die Straßenbahn eventuell mit einer höheren Geschwindigkeit (an eine ungesicherte Kreuzung) annähern kann, als der Autofahrer es von der eigenen höchstzulässigen Geschwindigkeit (dass diese sowieso kaum eingehalten wird, lasse ich mal außen vor) erwarten würde? ???
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Katana am 05. April 2017, 22:08:44
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.

Probier § 102 StVO, um deine Sicherheit zu erhöhen:

Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.
Mir ist klar, dass die Geschwindigkeitssignalisierung eine nach StrabVO zu sein hat. Aber ich würde es nicht so sehen, dass die StVO für Schienenfahrzeuge nicht gilt. Man denke nur an die Vorrangregeln. Die sind doch wohl nicht eisenbahnrechtlich geregelt. ???

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Genau das meine ich auch.

Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Es war wirklich ein ULF oder der Versuchsträger am 64er unterwegs? OMG und ich kann mich nicht daran erinnern und das obwohl ich in der Nähe wohnte. Schade, hoffentlich findet sich davon irgendwo ein Foto.
Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Mir fällt auf, dass über als Hörensagen erkennbare Werte so diskutiert wird, als wären es bestätigte.

Ich denke mal, dass es bei diesen Fahrten - wie üblich - auch sogenannte "Hochtastfahrten" gab - das heißt, dass das Tempo von Fahrt zu Fahrt um jeweils ein paar km/h erhöht wurde, um zu prüfen, ob das Fahrzeug sein Verhalten ändert (aufschaukeln, schlingern, ...).
Wenn so schnell gefahren wurde, war das sicher das Resultat eines langsamen Hochtastens unter Beobachtung von verschiedenen Messinstrumenten.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Der Roman aus MeidL-Ing am 09. April 2017, 13:00:51
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)


Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: Klingelfee am 09. April 2017, 13:21:06
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)


Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?

Nacht- oder auch Frühdienstwagen, waren Straßenbahnen die Fahrer, bzw auch Fahrgäste mit besonderen Ausweis ausserhalb der Betriebszeiten nach Hause geführt, bzw auch von zu Hause abgeholt haben. Heute gibt es das auch noch und nennt sich Shuttledienst und wird von Nachtbussen auf der Strecke zwischen Garage und Stammstrecke geführt.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: haidi am 09. April 2017, 14:49:53
Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?
Nacht- oder auch Frühdienstwagen, waren Straßenbahnen die Fahrer, bzw auch Fahrgäste mit besonderen Ausweis ausserhalb der Betriebszeiten nach Hause geführt, bzw auch von zu Hause abgeholt haben. Heute gibt es das auch noch und nennt sich Shuttledienst und wird von Nachtbussen auf der Strecke zwischen Garage und Stammstrecke geführt.
Im Volksmund auch "Bäcknbim" (oder Bäckntramway?) genannt, weil die betriebsfremden Fahrgäste in der meist Bäcker waren
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 09. April 2017, 17:24:14
Es war der "Bäckerzug"! Das war ein ganz bestimmter Zug, der die Linie 6 abgefahren ist (ab Urban Loritz-Platz oder Josefstädter Straße, ich weiß es nicht mehr genau) und der auf die Beginnzeit der Ankerbrot-Mitarbeiter abgestimmt war. Und nur die hatten einen Ausweis für die Mitfahrt, Bedienstete der Wiener Verkehrsbetriebe durften den Zug natürlich auch benützen.

Konnte wer einen sehr zeitigen Arbeitsbeginn nachweisen, konnte jedermann einen Ausweis zur Benützung bestimmter Frühdienstwagen-Routen beantragen, der Ausweis war kostenlos, galt aber nur zusätzlich zu einer gültigen Zeitkarte für diese Strecke! Meist betraf das Trafikanten oder Postbedienstete.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 160 am 09. April 2017, 22:38:20
Beispiel eines Frühdienstwagens oder "Personalsammlers" in der Geiselbergstraße nach Lorystraße (heute Polkorabplatz): KH 6383 (ehemaliger K 2352) am 21. April 1973 etwa 4:50 Uhr morgens - Foto: Johann R. Kopitar.
Fahrweg Bhf. Simmering - 71- 6 - Bhf. Favoriten und retour zum Bhf. Simmering.
Verwendet wurde nicht nur Altwagen, sondern manchmal auch Solo-C1 oder gleich C1+c1!
Bitte die schlechte Bildqualität nachsehen!
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 11. April 2017, 17:46:52
Beispiel eines Frühdienstwagens oder "Personalsammlers" in der Geiselbergstraße nach Lorystraße (heute Polkorabplatz): KH 6383 (ehemaliger K 2352) am 21. April 1973 etwa 4:50 Uhr morgens - Foto: Johann R. Kopitar.
(...)
Bitte die schlechte Bildqualität nachsehen!
Wenn diese Züge alle gegen 4:00-5:00 führen, frage ich mich, wieso sie Bäckerzüge hießen? Ein Bäcker, der um die Zeit zu arbeiten beginnt, wird sein Brot kaum rechtzeitig für das Frühgeschäft fertig gehabt haben. ???

Normalweise beginnen Bäcker ja eher gegen 2-3 in der Früh. Wären also eher ein Fall für die Nachtdienstwagen gewesen.

Ganz böse ist, dass der Fotograf mit Blitz fotografiert hat. Sicher nicht angenehm für den Fahrer.  :-\
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: HLS am 11. April 2017, 23:58:22


Normalweise beginnen Bäcker ja eher gegen 2-3 in der Früh. Wären also eher ein Fall für die Nachtdienstwagen gewesen.
Selbst das ist zu spät. Mein Cousin ist Bäckermeister und teilt sich z.B. mit seinem Chef immer Wochenweise das ganz füher anfangen. Sonntag auf Montag bereits 23Uhr und sonst 0.30Uhr.

Ein befreundeter Bäcker aus Hadersdorf steht vom Mo-Sa immer ab ca. 0Uhr in der Backstube, das kann man sogar schön beobachten, da man von der Straße durch bis in die Backstube schauen kann.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 12. April 2017, 00:32:30

Selbst das ist zu spät.
Das war früher gesetzlich geregelt, die Bäcker durften erst ab 3.00 Uhr in den Backstuben stehen. Anders war das mit den Brotfabriken, wie Anker, die Schichtbetrieb hatten. Der Bäckerwagen (oder Bäckerzug) am 6er war ein Sonderzug, der auf den Beginn der Frühschicht beim Anker abgestimmt war und die Leute über den Gürtel und den 6er zur Absberggasse brachte, zusätzlich diente er natürlich auch als einer der Frühdienstwagen für die Bediensteten der Wiener Verkehrsbetiebe.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: gv57 am 14. April 2017, 13:08:59
Zitat
Wie findet so eine Erhöhung der Fahrdrahtspannung eigentlich statt? In den Unterwerken wird wohl der Netzstrom zuerst transformiert und dann gleichgerichtet. Sind die Trafos in der Spannungswahl einstellbar bzw. haben sie verschiedene Anschlüsse, wo durch Umhängen des Kabels auf der Sekundärseite die benützte Windungszahl entsprechend verändert werden kann?
Da wird nichts umgeschaltet. Jede Spannungsquelle bzw. Gleichrichter hat einen Innenwiderstand wo - je nach Belastung - gemäß dem Gesetz nach Ohm eine entsprechende Spannung abfällt, die dann - einfach gesagt - am Ausgang fehlt. Und das Fahrleitungsnetz besteht ja auch nicht aus supraleitendem Material. ;)
Da die Auslegung auf eine definierte Durchschnittsbelastung gerechnet wird, hast Du dann halt bei geringer oder fehlender Belastung etwas Überspannung.
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 14. April 2017, 16:15:01
Danke, das war mir schon klar - ich hatte nur angenommen, dass die Nennspannung im Normalbetrieb 600 V betragen hätte und bei den Testfahrten auf 750 V erhöht wurde (was nur durch ein "Umhängen" im Unterwerk möglich gewesen wäre - oder vielleicht in der Betriebspause durch abhängen vom Unterwerk der
Linie 64 und Überbrückung des Trenners zur WLB hin).
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: hema am 14. April 2017, 16:41:52
Ist das wirklich so schwer zu kapieren? Die Oberleitung des 64ers wurde ab dem Schedifkaplatz (immer) mit 750 Volt versorgt!
Titel: Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
Beitrag von: 4463 am 14. April 2017, 16:46:59
Ist das wirklich so schwer zu kapieren? Die Oberleitung des 64ers wurde ab dem Schedifkaplatz (immer) mit 750 Volt versorgt!
Das habe ich schon verstanden - aber zum Zeitpunkt meiner ursprünglichen Frage war mir das nicht bewusst - das wollte ich nur aufklären. :-\
Ich hatte angenommen, dass der 64er nur im Abschnitt Schedifkaplatz bis Tscherttegasse unter 750 V fuhr.