Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: Werner1981 am 29. Juni 2017, 21:03:14
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Radfahrer gegen 4775 am 25er:
http://www.heute.at/community/leser/story/Stra-enbahn-ueberfuhr-Radfahrer-in-Wien-45998781 (http://www.heute.at/community/leser/story/Stra-enbahn-ueberfuhr-Radfahrer-in-Wien-45998781)
Heute-Bericht zum Unfall mit dem Funkwagen:
http://www.heute.at/community/leser/story/Wiener-Linien-Fahrzeug-fuhr-17-Jaehrige-an-44575815 (http://www.heute.at/community/leser/story/Wiener-Linien-Fahrzeug-fuhr-17-Jaehrige-an-44575815)
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Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen! ::)
Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
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Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
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Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.
Aber die Partei wirds schon richten... :-X
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Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.
Aber die Partei wirds schon richten... :-X
Und in solchen Situationen auch das Fingetonhorn benutzen! Ich erlebe es viel zu oft dass ob einer Gefahrensituation (aus Bequemlichkeit oder was auch immer) diese stumm passiert werden, was nicht selten für heikle Situationen sorgt.
Ob es diesen Zwischenfall verhindert hätte, falls es nicht sowieso verwendet wurde, steht auf einem eigenen Blatt.
LG t12700
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Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
StVO
§ 26. Einsatzfahrzeuge.
(2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
Naja, so einfach wird er nicht davon kommen - man beachte den 2. Satz. Da wird der Richter wohl fragen, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre und wie schnell er an der Haltestelle vorbei gefahren ist.
Zeigt aber einmal wieder, dass beim Radfahren keine Stöpsel ins Ohr gehören
Sind für Radfahrer verboten. Komischerweise nicht für Autofahrer. Und die heutigen Autos sind schon so schallgedämmt kontruiert, dass die Insassen kaum was von außen hören. DAnn noch eine Anlage mit 4 x hundert Watt oder mehr. Dabei gefährdet ein Autofahrer wesentlich mehr als ein Radfahrer, der sich im Prinzip nur selbst gefährdet
und dass die Polizei schärfer gegen Radler vorgehen sollte, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Stammtischparole. Autofahrer begehen mehr Übertretungen pro gefahrene Strecke als Radfahrer. Die Polizei sollte gegen alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, schärfer vorgehen, vor allem gegen Autofahrer, weil deren Gefährdungspotential am höchsten ist.
Gegen Radfahrer wird oft mit übermäßiger Härte vorgegangen. Da wird nach einem Verkehrsverstoß jeder Schaß am Fahrrad beanstandet, da kommen dann etliche Delikte zusammen und die Strafe bewegt sich dann bei einigen bis vielen hundert Euro. Das steht in keinster Weise in irgend einer Relation mit der Sache und ist nur ein Zeichen, dass die Polizisten auch schon so stammtischinfiziert sind wie du. Als Autofahrer muss man sich schon verdammt anstrengen, um Strafen auszufassen, die man da gerne Radlern anhängt.
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Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.
Aber die Partei wirds schon richten... :-X
Könnt ihr bitte sachlich bleiben und eure völlig überflüssigen Kommentare für euch behalten. Auch wenn der Kollege nicht gerade euer Freund ist und auch höchstwahrscheinlich nie wird. Bleibt bitte objektiv.
@hema: Und woher willst du wissen, wie der Funkwagen durch die Haltestelle durchgefahren ist? Warst du dabei? Ich wäre an deiner Stelle mit deiner aussage etwas vorsichtig. Denn nur weil ich ihn eventuell einmal wo fahren gesehen habe, kannst du nicht darauf schließen, wie er im gegenständlichen Vorfall durch die Haltestelle durchgefahren ist.
@95b: Zu die Partei wirds schon richten. - Du vergisst, dass dieser Vorfall von der Polizei aufgenommen wurde und dem Gericht weiter gegeben wird. Und da es in der Haltestelle passiert ist, wird es sicher auch den einen oder anderen Fahrgast geben, der dem Mädchen oder auch der Funkstreifenbesatzung als Zeuge gehen wird. Da hilft dir keine Partei mehr, da hilft dir nur mehr ein guter Anwalt, der von deiner eigenen Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.
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Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen! ::) Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.
Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges, das zeigen wiederkehrende Gerichtsurteile (vor allem der Wiener Gerichte) zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Ein Knochenbruch ist zudem eine schwere Verletzung.
Derartige Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber ausgerüstet sein. Und die Auswertung wird zeigen, ob der Fahrer gebremst hat, das Martinshorn verwendet hat und usw. usf.
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Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen! ::) Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen! >:(
Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.
Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges, das zeigen wiederkehrende Gerichtsurteile (vor allem der Wiener Gerichte) zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Ein Knochenbruch ist zudem eine schwere Verletzung.
Derartige Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber ausgerüstet sein. Und die Auswertung wird zeigen, ob der Fahrer gebremst hat, das Martinshorn verwendet hat und usw. usf.
Das mit dem Unfallfahrtenschreiber, da gebe ich dir Recht. Nur sollte das für ALLE Einsatzfahrzeuge gelten. Denn die schlimmsten sind mMn die privaten Rettungsdienste (Grüne Kreuz und Co). Nur mit dem anderen wäre ich etwas vorsichtig. Es gibt zwar Urteile, wo Einsatzfahrer verurteilt wurden. Nur deshalb gleich eine Pauschalverurteilung abzugeben, dass ist mMn eine Anmaßung. Schließlich gibt in Österreich immer noch die Unschuldsvermutung. Sonst müsste man den ganzen Verkehr, inklusive dem ÖV, einstellen und alle dürften nur mehr zu Fuß gehen. Und selbst dann kannst du Zusammenstöße unter Fußgänger nicht verhindern.
Das viel größere Problem ist mMn nämlich, dass sich viel zu viele Personen, wenn sie sich im öffentlichen Raum unterwegs sind, sich viel zu unaufmerksam bewegen. Da will ich mich nicht ausnehmen. Auch ich lese ab und zu während des Gehen Nachrichten am Handy und achte daher zu wenig auf die Umgebung.
Nachtrag: Würdest du auch von 100% Schuld für den Lenker sprechen, wenn der Unfall mit einer Straßenbahn passiert wäre?
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Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.
Um eingeklemmte Personen zu retten hat die Feuerwehr immer alles selbst dabei. Die werden dahingehend auch geschult durch wiederholende Übungen an der Bim. Der Rüstwagen fährt nie aus um Personen zu retten sondern ist nur für das Fahrzeug zuständig nachdem eine z.B. eingeklemmte Person gerettet wurde.
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Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe. Ich habe meine Aussage zur Schuld nicht auf den WL-Mitarbeiter bezogen, sondern ganz allgemein auf Einsatzfahrer und den gerichtlichen Ausgang. Es ist ja nicht klar, ob der WL-Mitarbeiter auf den Fotos überhaupt gefahren ist oder später dazu kam...
Das Gericht wird im Strafprozess zu prüfen haben, ob es eine wasserdichte rechtliche Grundlage für dieses Einsatzfahrzeug gibt, wer den Auftrag für die Einsatzfahrt gegeben hat (i.d.R. eine Leitstelle), ob der Einsatzfahrer seiner über das normale Maß hinausgehenden Sorgfaltspflicht während der Einsatzfahrt nachgekommen ist. Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen. Wenn allerdings die Bewilligung für die Blaulichtfahrzeuge schon kaum zu argumentieren ist, dann wird das Eis für das Unternehmen schnell dünner... In anderen Städten haben die Fahrzeuge der Betriebsaufsicht keine Sondersignalanlagen mehr. Zulässig sind die eigentlich nur für die Hilfsfahrzeuge, wo man die Amtshilfe für bspw. die Feuerwehr argumentieren kann.
Und danach kommt das Zivilverfahren mit den Regressansprüchen der Gegenpartei. Das wird halt sehr mühsam.
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Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe. Ich habe meine Aussage zur Schuld nicht auf den WL-Mitarbeiter bezogen, sondern ganz allgemein auf Einsatzfahrer und den gerichtlichen Ausgang. Es ist ja nicht klar, ob der WL-Mitarbeiter auf den Fotos überhaupt gefahren ist oder später dazu kam...
Das Gericht wird im Strafprozess zu prüfen haben, ob es eine wasserdichte rechtliche Grundlage für dieses Einsatzfahrzeug gibt, wer den Auftrag für die Einsatzfahrt gegeben hat (i.d.R. eine Leitstelle), ob der Einsatzfahrer seiner über das normale Maß hinausgehenden Sorgfaltspflicht während der Einsatzfahrt nachgekommen ist. Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen. Wenn allerdings die Bewilligung für die Blaulichtfahrzeuge schon kaum zu argumentieren ist, dann wird das Eis für das Unternehmen schnell dünner... In anderen Städten haben die Fahrzeuge der Betriebsaufsicht keine Sondersignalanlagen mehr. Zulässig sind die eigentlich nur für die Hilfsfahrzeuge, wo man die Amtshilfe für bspw. die Feuerwehr argumentieren kann.
Und danach kommt das Zivilverfahren mit den Regressansprüchen der Gegenpartei. Das wird halt sehr mühsam.
Sorry. Aber für mich ist die Formulierung ... Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges ... als Schuldzuweisung. Und ob ein Unfalldatenschreiber in Österreich vorgeschrieben ist, weis ich jetzt nicht. Denn was ich weiß, haben unsere Einsatzfahrzeuge keinen Unfalldatenschreiber.
Weiters kann ich sagen, dass ALLE unsere Einsatzfahrzeuglenker regelmässig geschult werden und auch immer an wieder Fahrsicherheitstraining, geleitet vom ÖAMTC, teilnehmen.
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Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen.
Was ist das für ein Satz?
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Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen.
Was ist das für ein Satz?
Ein piefkenesischer. :D Unsere nördlichen Nachbarn drücken sich manchmal etwas seltsam aus.
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Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe.
Quelle?
Es haben zwar alle Polizei und sehr viele Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge einen Unfalldatenschreiber eingebaut, aber verpflichtend ist er meines Wissens nicht.
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Nachtrag: Würdest du auch von 100% Schuld für den Lenker sprechen, wenn der Unfall mit einer Straßenbahn passiert wäre?
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges unterliegt strengeren Bestimmungen. Sicher wird der Richter überprüfen, wie sich der Einsatzfahrer verhalten hat. Wenn er sich mit Blaulicht und Folgetonhorn im Schritttempo vorbei schleicht, wird er wohl nur mehr über den Vertrauensgrundsatz bestraft werden können (Wenn z.B. ein Behinderter unmittelbar vor sein Fahrzeug stürzt). Wenn er mit 80 bei einer vollen Haltestelleninsel auf den Gleisen vorbei brettert, dann bleibt ihm die komplette Gschicht.
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. . . . wird er wohl nur mehr über den Vertrauensgrundsatz bestraft werden können . . . .
Der aber in der StVO gilt, er ist aber am Bahnkörper gefahren! ;)
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. . . . wird er wohl nur mehr über den Vertrauensgrundsatz bestraft werden können . . . .
Der aber in der StVO gilt, er ist aber am Bahnkörper gefahren! ;)
Das ist dort aber kein Bahnkörper, sondern ein selbständiger Gleiskörper ;)
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Das ist dort aber kein Bahnkörper, sondern ein selbständiger Gleiskörper ;)
Das ist hier eine endlose Debatte, außerdem ist auch ein selbständiger Gleiskörper ein Bahnkörper! ;)
Jedenfalls fällt der Gleiskörper unter die StrabVO und Eisenbahnrecht. Und würde die StVO dort gelten, wäre das Auto gegen die Einbahn gefahren, was selbst Einsatzfahrzeugen nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet ist! Selbst die Berechtigung zur Verwendung von Blaulicht und Schallzeichen ist zu hinterfragen (Dringlichkeit) und ohne wäre es nicht einmal ein Einsatzfahrzeug mit Vorrechten gem. StVO gewesen, soweit es das überhaupt sein kann, wenn es nicht die Fahrbahn benützt, sondern den Bahnkörper daneben. Die Richter werden einiges zu tüfteln haben.
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Jedenfalls fällt der Gleiskörper unter die StrabVO und Eisenbahnrecht. Und würde die StVO dort gelten, wäre das Auto gegen die Einbahn gefahren, was selbst Einsatzfahrzeugen nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet ist! Selbst die Berechtigung zur Verwendung von Blaulicht und Schallzeichen ist zu hinterfragen (Dringlichkeit) und ohne wäre es nicht einmal ein Einsatzfahrzeug mit Vorrechten gem. StVO gewesen, soweit es das überhaupt sein kann, wenn es nicht die Fahrbahn benützt, sondern den Bahnkörper daneben. Die Richter werden einiges zu tüfteln haben.
Ich nehme an, dass sie in diesem Fall den gleichen Maßstab anlegen als hätte sich der Einsatzfahrer eindeutig auf StVO-Gebiet befunden. Er muss dann ja nicht auf Vertrauensgrundsatz verweisen.
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Die arme 17. jährige Radlfahrerin wußte scheinbar auch nicht, dass man immer, auch wenn Ampelanlagen oder andere Verkehrszeichen was anderes zeigen, Gleise mit Vorsicht zu queren sind. Die Vorsicht scheint ja bestens funktioniert zu haben.
Sorry aber ich habe da echt kein Mitleid mehr. Wenn in dem Moment eine Bim kommt, hätte sie durchaus sterben oder lebensgefährlich verletzt werden können.
Ich vertraue doch, ähnlich wie bei der Feuerwehr darauf, dass das Blaulicht sowie der Folgeton angeschaltet war. Bei anderen Blaulichtfahrzeugen z.B. Rettung, Polizei, Gaswerk...etc. sehe(höre) ich immer mehr, dass sie sich erfolgreich gegen eine Benutzung vom Folgeton wehren. So habe ich desöfteren wegen solchen Deppen schon Notbremsungen/rasche Betriebsbremsungen hinlegen müssen um einen Unfall grad noch zu verhindern.
Es ist halt leider immer mehr so: Blaulicht an, Hirn aus & Folgeton aus.
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Die arme 17. jährige Radlfahrerin
Fußgängerin.
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Jedenfalls fällt der Gleiskörper unter die StrabVO und Eisenbahnrecht. Und würde die StVO dort gelten, wäre das Auto gegen die Einbahn gefahren, was selbst Einsatzfahrzeugen nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet ist! Selbst die Berechtigung zur Verwendung von Blaulicht und Schallzeichen ist zu hinterfragen (Dringlichkeit) und ohne wäre es nicht einmal ein Einsatzfahrzeug mit Vorrechten gem. StVO gewesen, soweit es das überhaupt sein kann, wenn es nicht die Fahrbahn benützt, sondern den Bahnkörper daneben. Die Richter werden einiges zu tüfteln haben.
Ich nehme an, dass sie in diesem Fall den gleichen Maßstab anlegen als hätte sich der Einsatzfahrer eindeutig auf StVO-Gebiet befunden. Er muss dann ja nicht auf Vertrauensgrundsatz verweisen.
Ähm, ich dachte, die StVO samt Vertrauensgrundsatz würde auch auf einem selbständigen Gleiskörper oder eigenen Bahnkörper gelten :-[
StVO:
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
§ 2. Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
Auch Wege imPark unterliegen der StVO - also wenn du einem Fußgänger begegnest, nach rechts ausweichen und wenn du einen überholst, dann unbedingt links!
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Ich vertraue doch, ähnlich wie bei der Feuerwehr darauf, dass das Blaulicht sowie der Folgeton angeschaltet war. Bei anderen Blaulichtfahrzeugen z.B. Rettung, Polizei, Gaswerk...etc. sehe(höre) ich immer mehr, dass sie sich erfolgreich gegen eine Benutzung vom Folgeton wehren. So habe ich desöfteren wegen solchen Deppen schon Notbremsungen/rasche Betriebsbremsungen hinlegen müssen um einen Unfall grad noch zu verhindern.
Es ist halt leider immer mehr so: Blaulicht an, Hirn aus & Folgeton aus.
Vor längerer Zeit (sicher 2 Jahrzehnte) gab es in Wien für die Polizei die Weisung, in der Nacht das Folgetonhorn nicht bzw. sparsam zu verwenden. Junger Polizist fuhr in der Nacht einsatzmäßig nur mit Blaulicht. Es kam wie es kommen musste.
Richter meinte, Weisung schön und gut. Wenn er ohne Folgetonhorn fährt hätte er sich bei der Kreuzung sich wie ein normaler Autofahrer verhalten müssen oder das Folgetonhorn verwenden. Jedenfalls hat der Polizist die Krot gefressen.